Coronabedingte Ergänzungsvereinbarung zum Alttextilverwertungsvertrag mit der Firma TEXAID
| Vorlage: | 2021/0484 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.05.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0484 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Coronabedingte Ergänzungsvereinbarung zum Alttextilverwertungsvertrag mit der Firma TEXAID Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.04.2021 5 x vorberaten Hauptausschuss 04.05.2021 5 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. April 2021 einer Reduzierung von ca. 249.000 € für Alttextilerlöse zu. Die Firma TEXAID verzichtet im Gegenzug auf Zahlungen der Stadt in Höhe von ca. 79.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung mit der FIRMA TEXAID abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ ca. 170.000 € (saldiert, Gebührenhaushalt) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Da Alttextilien zu den klassischen Siedlungsabfällen zählen, besteht gemäß § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine grundsätzliche Entsorgungsverpflichtung auf Seiten des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers (örE). Dieser muss also jederzeit den Bürgerinnen und Bürgern eine Überlassung von Alttextilien ermöglichen. Seit 1. September 2019 ist die Firma TEXAID von der Stadt mit der Entsorgung von Alttextilien beauftragt worden und sortiert sowie verwertet die vom Amt für Abfallwirtschaft (AfA) gesammelten Alttextilien. Der Vertrag endet am 31. August 2021 und hat eine einjährige Verlängerungsoption. Der gegenwärtige Vertragsinhalt mit der Firma TEXAID sieht vor, dass die Stadt an TEXAID für die Bereitstellung von großen Sammelcontainern sowie die Annahme, den Transport und die Sortierung von Alttextilien - die sogenannten Handlingskosten - 141,97 €/ t (inkl. 19 % Umsatzsteuer) bezahlt. Im Gegenzug erhält die Stadt von TEXAID 307 €/ t für die Vermarktung der Alttextilien. Saldiert verbleiben somit bei der Stadt ca. 165 €/ t für die gesammelten Alttextilien. Allerdings lässt sich auf dem Markt für Alttextilien schon seit 2019 eine Tendenz zu eher sinkenden Preisen beobachten. So lassen Veröffentlichungen in der Fachpresse eher den Schluss zu, dass von einer „existenziellen Krise der Alttextilverwerter“ gesprochen werden muss. Vor allem die folgenden Punkte können hierfür als ursächlich genannt werden: - Zunehmend schlechte Qualität durch Boom von „Fast Fashion“ oder „Einweg-Kleidung“ - Anteil wiederverwendbarer Kleidung nimmt allgemein ab - Nicht verwertbarer loser Anteil an Sammelware nimmt zu (nach Verpflichtung des Einzelhandels, keine Plastiktüten mehr kostenlos abzugeben, landet verstärkt lose Sammelware in Containern, was zur Befeuchtung und Kontamination anderer Sammelware führt) - Fehlwurfanteil in Sammelware steigt - Müllablagerungen an Containerstandplätzen nehmen zu - Rückläufige Tendenzen in traditionellen Absatzmärkten wie Osteuropa und Afrika Die aktuelle Corona-Pandemie hat nun zu einer weiteren Verschärfung dieser Marktsituation geführt, wodurch sich der Handel mit Alttextilien seit März 2020 noch negativer entwickelt hat. Die Lager der Altkleiderhändler quollen über, während die Absatzmärkte - beispielweise in Europa und Afrika - völlig zum Erliegen gekommen sind. Die TEXAID-eigenen Secondhand-Shops waren und sind aufgrund der Corona- Verordnungen monatelang geschlossen. Die wichtigen Altkleidermärkte in Osteuropa konnten und können zeitweise durch monatelange Grenzschließungen aufgrund der Pandemie nicht bedient werden. Darüber hinaus verhängten mehrere afrikanische Länder seit März 2020 einen Importstopp für Secondhand- Kleidung. Damit fällt für die Altkleiderbranche der Absatz derjenigen Sortimente komplett weg, die in der Regel den größten Deckungsbeitrag liefern. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten für die Einlagerung von nicht absetzbaren Alttextilmengen. Sich auf einen Corona-bedingten Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) berufend, hatte die Firma TEXAID geltend gemacht, dass nur durch eine Reduktion der Kosten, indem beispielsweise beide Partner gegenseitig auf die jeweiligen Forderungen verzichten, eine Abnahme und Verwertung der Alttextilien weiterhin garantiert werden kann. Um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, stimmte das AfA dem vorläufigen Verzicht der gegenseitigen Forderungen im Frühjahr 2020 in der Hoffnung zu, dass sich die Marktlage ab dem Sommer 2020 wieder erholen würde. Mittlerweile hat sich jedoch gezeigt, dass sich die coronabedingte Vermarktungssituation für Alttextilien bis zum Vertragsende (31. August 2021) nicht entscheidend verbessern dürfte. – 3 – Deswegen hatte das AfA zum Anfang des Jahres 2021 mit mehreren Altkleiderverwertern Kontakt aufgenommen, um aufgrund des drohenden Wegfalls des derzeitigen Vertragspartners durch die Erschließung alternativer Verwertungswege die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Gespräche stellte sich heraus, dass sich die Lage gegenüber der Situation im Sommer 2020 etwas verbessert hat und in der derzeit angespannten Marktsituation ein saldierter Verwertungspreis von ca. 50 €/ t realistischerweise zugrunde gelegt werden kann. Diese Information nahm das AfA zum Anlass, noch einmal Vertragsverhandlungen mit der Firma TEXAID zu führen. Nach langen Gesprächen, in denen TEXAID mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, ohne ein finanzielles Entgegenkommen der Stadt aufgrund des coronabedingten Wegfalls der Absatzmärkte den Vertrag kündigen zu müssen, konnte schließlich erreicht werden, dass für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. April 2021 im Saldo ein Erlös von ca. 50 €/ t Alttextilien von TEXAID bezahlt wird. Durch diesen Kompromiss kann die Entsorgungssicherheit bei der Erfassung von Alttextilien bis auf Weiteres gewährleistet und ein Rechtsstreit über die Vertragsfortführung mit ungewissem Ausgang vermieden werden. So wurde verhindert, dass die Stadt auf den gesammelten Alttextilien „sitzen bleibt“, da schließlich aufgrund der Überlassungspflicht die gesammelten Altkleider mangels ausreichender Lagerkapazitäten ansonsten nur noch in der Müllverbrennungsanlage Mannheim zu den vertragsmäßig fixierten Entsorgungskosten beseitigt werden könnten. Allerdings wird im Gegenzug darauf verzichtet, den bestehenden Vertrag mit TEXAID über den 31. August 2021 hinaus zu verlängern. Parallel wird eine europaweite Neuausschreibung in die Wege geleitet, um möglichst schnell wieder eine transparente und marktgerechte Vergabesituation ab 1. September 2021 zu erschließen. Zusammenfassend würde eine mögliche Vertragsanpassung folgende Änderungen bedingen: • Für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2020 verzichten beide Seiten auf ihre jeweiligen Forderungen. Bei einer gesammelten Alttextilmenge von 562,85 t stellt dies einen Minderertrag von insgesamt ca. 172.795 € dar. Gleichzeitig würde TEXAID wiederum auf die eigenen Forderungen (sog. Handlingskosten) gegenüber der Stadt verzichten, was einem Minderaufwand von 78.902 € entspricht. • Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. April 2021 würden der Stadt rund 50 €/ t saldiert verbleiben. Das bedeutet, dass die Firma TEXAID einen Erlös für die Textilien vergütet, welcher ca. 50 €/ t über den von der Stadt zu bezahlenden Handlingskosten von 119,30 €/ t (zzgl. Umsatzsteuer) liegt. Bei einer gesammelten Textilmenge in diesem Zeitraum von ca. 629 t (hochgerechnet auf Basis April 2021) käme das einem Minderertrag zum originären vertraglichen Erlös von ca. 76.000 € gleich. Für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. April 2021 bedeutet das in Summe für die Stadt einen Minderertrag aus den Forderungen gegenüber der Firma TEXAID von ca. 249.000 €. Im Gegenzug verzichtet die Firma TEXAID auf Forderungen gegen die Stadt in Höhe von ca. 78.902 €. Im Saldo wird der städtische Haushalt mit ca. 170.000 € belastet. Die Verwaltung schlägt aufgrund der coronabedingten Verschlechterung der Vermarktungslage von Alttextilien zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit vor, den bestehenden Alttextilverwertungsvertrag mit der Firma TEXAID nicht zu verlängern, dem Minderertrag aus den Forderungen gegenüber TEXAID von rund 249.000 € zuzustimmen und eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung mit TEXAID abzuschließen, deren konkrete Formulierung noch ausgehandelt werden muss, wozu die Verwaltung ermächtigt wird. Für den verbleibenden Vertragszeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 1. September 2021 wird mit der Firma TEXAID anhand der aktuellen Marktlage das weitere Vorgehen erörtert. – 4 – Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. April 2021 einer Reduzierung von ca. 249.000 € für Alttextilerlöse zu. Die Firma TEXAID verzichtet im Gegenzug auf Zahlungen der Stadt in Höhe von ca. 79.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung mit der Firma TEXAID abzuschließen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 19. Sitzung Hauptausschuss 4. Mai 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Coronabedingte Ergänzungsvereinbarung zum Alttextilverwer- tungsvertrag mit der Firma TEXAID Vorlage: 2021/0484 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. April 2021 einer Reduzierung von ca. 249.000 € für Alttextilerlöse zu. Die Firma TEXAID verzichtet im Gegenzug auf Zahlungen der Stadt in Höhe von ca. 79.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung mit der Firma TEXAID abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt ein- stimmige Zustimmung fest. Er schließt mit Dank die öffentliche Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 17:16 Uhr – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 10. Mai 2021