Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim Karlsruhe oder unmittelbar aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen, als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannten Einrichtung mit Sitz in der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2021/0454
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.04.2021

    TOP: 16.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: zurückgezogen

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 01.04.2021 Vorlage Nr.: 2021/0454 Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim Karlsruhe oder unmittelbar aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen, als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannten Einrichtung mit Sitz in der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 16.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, die Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe wie folgt zu ändern: § 6 Steuerbefreiungen Auf Antrag wird Steuerbefreiung gewährt für das Halten von (6) Hunden, die unmittelbar aus dem Tierheim Karlsruhe oder unmittelbar aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen, als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannten Einrichtung mit Sitz in der Stadt Karlsruhe aufgenommen werden. Diese Steuerbefreiung wird jeweils für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Sie ist ausgeschlossen, sofern der aus dem Tierheim Karlsruhe oder der Einrichtung auf dem Gebiet des Tierschutzes mit Sitz in Karlsruhe übernommene Hund von dem früheren Halter dieses Hundes oder einer im gleichen Haushalt wie der frühere Halter dieses Hundes lebenden Person übernommen wird. Sachverhalt/Begründung In Abweichung unseres ursprünglichen Antrags haben wir den zu beschließenden Satzungspassus konkretisiert, um eine Benachteiligung gemeinnütziger Karlsruher Tierschutzorganisationen zu verhindern. Die in der Stellungnahme der Verwaltung auf unseren Ursprungsantrag aufgeführte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG sehen wir somit nicht gegeben, da alle im Stadtgebiet Karlsruhe ansässigen gemeinnützigen anerkannten Tierschutzorganisationen berücksichtigt werden. Rechtlich ist dies zulässig, da in der Stadt Mannheim bereits in der Hundesteuersatzung entsprechend aufgenommen. Wichtig ist uns das Tierwohl, was einen möglichst kurzen Aufenthalt in einer Tierschutzeinrichtung bedeutet. Die Abgabe der Hunde an verantwortungsvolle Personen sehen wir durch die Kenntnisse und Beurteilung des Personals der jeweiligen Einrichtung gegeben. Durch die Ergänzung des zweiten Absatzes in § 6 (6) sehen wir ein gutes Mittel gegen den Versuch, den Hund zeitweise in einer Tierschutzeinrichtung abzugeben um eine weitere Steuerbefreiung zu erlangen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • StN Änderungsantrag Hunde Tierheim
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD -Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0454 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim - Erlass der Hundesteuer für zwölf Monate Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 16.1 X Kurzfassung Die Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird nicht befürwortet. Die Verwaltung empfiehlt, auch den geänderten Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der geänderte Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion sieht die Einführung einer Steuerbefreiung für Hunde aus allen gemeinnützig anerkannten Tierheimen und Tierschutzeinrichtungen mit Sitz im Stadtgebiet Karls- ruhe vor. Missbrauchsmöglichkeiten sollen durch einen Ausschluss der Steuerbefreiung für frühere Halter des übernommenen Hundes oder für im gleichen Haushalt wie der frühere Halter des Hundes lebenden Person verhindert werden. Die Verwaltung verweist ergänzend auf die Stellungnahme zum ursprünglichen Antrag. Die Karlsruher Hundesteuersatzung soll einfach und gut handhabbar sein. Ausnahmetatbestände sind des- halb auf ein Mindestmaß beschränkt. Der Verwaltungsaufwand soll durch neue Regelungen nicht unnötig erhöht werden. Der Vorschlag der AfD-Gemeinderatsfraktion widerspricht einer einfachen und effizienten Steuerverwaltung und würde eine deutliche Zunahme des Personalaufwandes bedeuten. Die vorgeschlagene Regelung kann auch die gutgemeinte Absicht, den Tierschutz zu fördern, nicht erfüllen. Die Steuerbefreiung würde als Mitnahmeeffekt von den Hundehaltern entgegengenommen, den Tier- schutzeinrichtungen jedoch im Endeffekt nicht zugutekommen. Die Tierschutzeinrichtungen geben nicht nur schlecht vermittelbare Hunde ab. Die Übernahme der weniger gut vermittelbaren Hunde erfolgt nicht aus finanziellen Gründen, sondern ist im Wesentlichen vom Tierwohlgedanken motiviert. Im Übrigen soll ein Hund nur dann gehalten werden, wenn die Hundehaltung auch wirtschaftlich leistbar ist. Eine Steuergeschenk würde hier ein falsches Signal geben. Die Hundesteuer soll als Lenkungssteuer beschränkend auf die Zahl der Hundehaltungen einwirken. Dieser Absicht würde die vorgeschlagene Steu- erbefreiung zuwiderlaufen. Tierschutzeinrichtungen außerhalb des Stadtgebiets Karlsruhe würden ebenfalls eine Gleichbehandlung geltend machen. Eine Diskriminierung dieser Tierschutzeinrichtungen wäre nach dem Gleichheitsgrundsatz auch nach dem geänderten Antrag weiterhin problematisch. Einige wenige Städte und Kommunen haben trotz der bestehenden Bedenken eine solche oder ähnliche Steuervergünstigung eingeführt. Zu deren Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit können wir keine Stellung nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, auch den geänderten Antrag abzulehnen.

  • Protokoll GR TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim - Erlass der Hunde- steuer für zwölf Monate Antrag: AfD Vorlage: 2021/0069 Punkt 16.1 der Tagesordnung: Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim Karlsruhe oder unmittelbar aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen, als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannten Einrichtung mit Sitz in der Stadt Karlsruhe Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2021/0454 Beschluss: Antrag zurückgezogen Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung in der Strukturkommission. Stadträtin Fenrich (AfD): Wir haben in der Zeitung gestern einen Bericht gelesen, wie es aus- sieht. Es ist kein einzelner Antrag, der jetzt total neu wäre, sondern in der Vergangenheit auch schon gestellt worden ist. Wir haben dann den Antrag, der unter TOP 16 läuft, gestellt, haben den aber deshalb ergänzt, weil wir die gemeinnützigen Tierschutzorganisationen miteinbezie- hen wollten. Die Begründung für den temporären Steuererlass, die ist natürlich die gleiche ge- blieben. Also es geht jetzt nicht um den TOP 16, den wir hiermit zurückziehen, sondern nur um den Änderungsantrag TOP 16.1. Dieser Erlass der Hundesteuer für zwölf Monate ist eigentlich eine Win-Win-Situation, eine Win-Win-Situation hoch 4. Warum? Es ist eine Win-Situation natürlich für das Tier, das endlich ein Zuhause findet. Es ist eine Win-Situation für den Hundehalter, der durch diesen temporären Steuererlass ein Zuckerle, sage ich jetzt mal in Anführungs- und Schlusszeichen, bekommt. Es ist – 2 – eine Win-Situation auch für das Tierheim oder die gemeinnützige Tierschutzorganisation, weil das auch eine Anerkennung für ihre Arbeit ist. Die kümmern sich um die Hunde, die bilden sie aus. Schwer vermittelbare Hunde werden entsprechend betreut und ausgebildet, sodass man auch durch diese Steuererleichterung für den potenziellen Hundehalter, auch dem Tierheim im Prinzip einen Dank sozusagen aussprechen kann. Eine Win-Situation ist es auch für die Stadt, wenn vielleicht nicht monetär, aber aus sozialen Gründen. Da bitte ich doch auch zu berücksich- tigen, gerade in Corona-Zeiten, aber nicht nur in Corona-Zeiten, Tiere oder speziell Hunde und Kinder haben ein besonderes Verhältnis zueinander. Kinder lernen dadurch auch, eine soziale Verantwortung zu übernehmen für ein Lebewesen und ich glaube, das kommt im Prinzip allen zugute, den Familien, natürlich den Kindern und der Stadt, die ja auch viel für die Kinder tun möchte, auch. Als Lenkungssteuer haben Sie das angesehen, die Verwaltung. Das sehen wir nicht so, denn es wäre eine Ungleichbehandlung jetzt von Bürgern, nämlich die Reichen können sich es immer leisten, einen Hund sich anzuschaffen, die Ärmeren nicht. Dann sprechen Sie als Verwaltung auch noch den Gleichheitsgrundsatz an, der verletzt wäre. Das können wir ehrlich gesagt nicht sehen. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und ein Steuererlass hat einen kommuna- len Bezug und überdies haben es Mannheim, Weinheim, weitere Gemeinden habe ich jetzt nicht nachgeprüft, das genauso gemacht. Von daher, die haben sich ja bestimmt auch was überlegt. Zum Ergebnis würde ich sagen, dass wir im Hinblick auf den Haushalt, auf die massi- ven Einbrüche durch Corona jetzt so vorgehen wollen, dass wir den Antrag jetzt erst mal zu- rückziehen möchten. Das heißt, wir bräuchten nicht darüber abzustimmen. Wir möchten den aber bei passender Gelegenheit wieder, wahrscheinlich modifiziert, einbringen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Auch wenn wir durchaus Sympathie für diesen vorliegenden Antrag haben, möchten wir ihn heute ablehnen. Wir sind natürlich auch damit einverstanden, wenn Sie den Antrag verweisen. Es ist auch okay soweit. Der Grünen Fraktion schwebt eine moderne Hundesteuersatzung vor, die tierschutz- und sozialpolitische Inhalte vereinigt. Hierzu werden die Grünen zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einen entsprechenden Antrag ein- bringen, der dann auch in den nächsten Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen-Besprechungen besprochen werden sollte. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Auch wir werden diesen Antrag ablehnen. Wir sehen keinen wesent- lichen Grund, wenn man eine Steuerermäßigung gibt, dass dadurch mehr Hunde aus dem Tier- heim neue Besitzer, neue Hundehalter bekommen, wenn auch vorhin der Satz gefallen ist, Är- mere können sich dann keinen Hund leisten. Ein Hund hängt sicherlich nicht nur von der Hun- desteuer ab, sondern ein Hund ist dadurch teuer, dass er Futter braucht, dass er Auslauf braucht, dass er gewisse Accessoires braucht. Wer das sich nicht leisten kann, dem nützt auch die 120-Euro-Ermäßigung im Jahr nichts, und er kann sich dann auch keinen Hund halten, denn dann wäre es auch nicht dem Tierschutz dienlich, wenn hier ein Hund zwar mit Ermäßigung genommen wird, aber sonst wenig Fürsorge aus finanziellen Gründen erhalten kann. Wir leh- nen den Antrag komplett ab. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ja, ich weiß, dass meine Kollegin Stadträtin Fenrich, wie ich, eine große Tierfreundin und Tierschützerin ist. Dennoch muss ich leider auch Bedenken gegen die- sen Antrag äußern. Ein Tier aufzunehmen, sollte, wie die Verwaltung richtig erkannt hat, nicht mit finanzieller Motivation einhergehen, überhaupt nicht ein Hund oder ein Tier aus dem Tier- heim oder dem Tierschutz. Diese Tiere haben eine spezielle Vergangenheit und gehören eigent- – 3 – lich zu erfahrenen Haltern. Gerade durch finanzielle Anreize sehe ich da die Gefahr, dass es eben zu diesem Szenario nicht kommt. Hinzu kommt erschwerend, dass im Zuge der Corona- Pandemie die Tierheime ja eigentlich ziemlich leer sind. Es sind nur noch ein paar spezielle, wirklich sehr spezielle, gerade im Hundebereich, Kangals dort, die gar nicht geeignet sind, von jedermann gehalten zu werden. In Bezug auf die dann im Ergänzungsantrag eingeführten ande- ren Tierschutzorganisationen wäre natürlich gerecht, aber hier möchte ich auch zu bedenken geben, dass viele dieser anderen Tierschutzorganisationen auch Hunde aus dem Ausland ver- mitteln, aus Rumänien, Griechenland und so. Im Prinzip würden wir das mit dieser Steuerer- leichterung dann auch noch so ein bisschen subventionieren. Da ist die Frage, wo ist die Gren- ze. Die sehe ich da nicht, und deswegen würden wir den Antrag auch ablehnen. Stadträtin Böringer (FDP): Die Hundesteuer ist eine der ältesten Steuern Karlsruhes. Ich glaube, dass bereits im Jahre 1811 schon das Großherzogtum Baden das als Hundetaxe bezeichnet hat. Also wichtig ist ja heute, dass die Hundesteuer den Aufwand der Haltung besteuert und nicht das Tier an sich. In der derzeitigen Satzung gibt es ja Möglichkeiten des Erlasses und auch der Ratenzahlung, insbesondere bei finanziell schwierigen Situationen. Grundsätzlich lässt sich na- türlich immer über Ausnahmen nachdenken, aber es bleibt ja immer die Frage, wenn Ausnah- men für das eine, warum dann nicht für andere, also für große, für kleine Hunde. Also lange Rede, kurzer Sinn, wir sind mit der Stellungnahme der Verwaltung zufrieden, aber wenn ich jetzt die Kollegin hier richtig verstanden habe, ist doch der Antrag zurückgezogen und erledigt. Insofern brauchen wir auch gar nicht mehr abzustimmen. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank, das sehe ich auch so, dass wir nicht mehr abstimmen, dass es halt uns zu gegebener Zeit eventuell wieder begegnen wird, aber nicht im Sinne einer Verta- gung oder Verweisung, sondern Sie ziehen es jetzt erst mal zurück, so habe ich es verstanden. Ich möchte nur auf folgenden Umstand hinweisen. Wenn es am Ende wirklich stimmt, dass sich arme Familien einen Hund nur leisten können, weil wir im ersten Jahr die Hundesteuer erlas- sen, dann weiß ich nicht, wie die das im zweiten Jahr machen. Also, das nur als ganz einfache Gegenfrage an dieser Stelle. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021