Ergebnisse der Verkehrsüberwachung in der Wettersteinstraße

Vorlage: 2021/0451
Art: Anfrage
Datum: 01.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.04.2021

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • ORS_Anfrage_SPD_Verkehrsüberwachung
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anfrage: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung in der Wetterseinstraße SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.04.2021 3 ☒ ☐ Anfrage: 1. Gibt es grundsätzliche Überlegungen zur Umsetzung von dauerhaften Maßnahmen um eine Entschärfung der Gefahrensituation zu den Bring- und Abholzeiten im Bereich der Kita zu erreichen? 2. Wie wurden andere vergleichbare Gefahrensituationen in anderen Stadtteilen gelöst? 3. Wurde die Geschwindigkeitsmessung mit für den Verkehrsteilnehmer angezeigter Geschwindigkeitsanzeige durchgeführt? 4. Werden solche Messungen aufgezeichnet und ausgewertet? wenn ja, welches Ergebnis ergab die Geschwindigkeitsmessung? 5. Zu welchen Tageszeiten und in welchem Zeitraum wurden die Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt? 6. Sollte die Messung eine vermehrte Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit ergeben. – Was könnte man hier zur Verbessrung der Situation machen? Z.B. Bremsschwellen? Sachverhalt/Begründung: Aus dem Antwortschreiben des Ordnungs- und Bürgeramtes vom 10.11.2020 zu dem durch den Ortschaftsrat beschlossenen Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 13.10.2020 geht hervor, dass laut Straßenverkehrsordnung keiner der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Die aktuelle Situation im Bereich der Kita halten wir dennoch, insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten für verbesserungswürdig. Ebenso wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass in der Wettersteinstraße die Verkehrsüberwachung Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt hat. Aufgrund der Antworten des Fachamtes, ergeben sich obenstehende weitere Fragestellungen, welche wir um Beantwortung bitten. Stellvertretend für die SPD-Ortschaftsratsfraktion Mirko Hoffmann, Tino Huber

  • STN_Anfrage_SPD_Verkehrsüberwachung_Wettersteinstraße
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion: Ergebnis der Verkehrsüberwachung in der Wettersteinstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.04.2021 3 ☒ ☐ Stellungnahme des Ordnungs- und Bürgeramtes: 1. Gibt es grundsätzliche Überlegungen zur Umsetzung von dauerhaften Maßnahmen um eine Entschärfung der Gefahrensituation zu den Bring- und Abholzeiten im Bereich der Kita zu erreichen? Die Anordnung und Umsetzung von Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum sind nur im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften möglich. Nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Ermessenskonkretisierend ist die Regelung des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Danach sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Wie Ihnen im Schreiben vom 10. November 2020 bereits erläutert wurde, sieht die Straßenverkehrsordnung in verkehrsberuhigten Bereichen wie in der Wettersteinstraße mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen, keine weiteren Verkehrszeichen vor. Über dies hinaus befindet sich auf der Wettersteinstraße, von beiden Richtungen kommend, bereits ein „Achtung Kinder" Piktogramm auf der Fahrbahn. Dieses weist den Fahrzeugverkehr zusätzlich zu der Ausschilderung als verkehrsberuhigten Bereich darauf hin, dass mit dem Betreten der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen ist und verlangt eine entsprechend angepasste Fahrweise. Weitergehende Maßnahmen zu den Bring- und Abholzeiten sind vor diesem Hintergrund rechtlich nicht begründbar. 2. Wie wurden andere vergleichbare Gefahrensituationen in anderen Stadtteilen gelöst? Auch in anderen Stadtteilen müssen Maßnahmen für den konkreten Einzelfall anhand der örtlichen Gegebenheiten und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben geprüft werden. Bei der Kindertagesstätte „Katze" besteht im Vergleich zu vielen anderen Kindertagesstätte im Stadtgebiet der Vorteil, dass diese innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches liegt. Die meisten anderen Kindertagesstätten befinden sich in Tempo-30-Zonen. Sofern erforderlich wird dort das Verkehrszeichen 136 der Straßenverkehrsordnung (Achtung Kinder) angeordnet. 3. Wurde die Geschwindigkeitsmessung mit für den Verkehrsteilnehmer angezeigter – 2 – Geschwindigkeitsanzeige durchgeführt? 4. Werden solche Messungen. aufgezeichnet und ausgewertet? Wenn ja, welches Ergebnis ergab die Geschwindigkeitsmessung? 5. Zu welchen Tageszeiten und in welchem Zeitraum wurden die Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt? Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte im Zeitraum vom 2. Juli 2020 bis zum 10. Juli 2020 mithilfe eines Anhängers mit Anzeigetafel, welche den Verkehrsteilnehmenden die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Die Messung wurde auf Höhe der Hausnummer 14, Fahrtrichtung Erlachseeweg durchgeführt. Die Daten werden stets automatisch und zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgezeichnet. Für den Bereich der Wettersteinstraße konnte eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 16 km/h festgestellt werden. Außerdem ergab die Auswertung der Daten, dass 85 Prozent der Fahrzeuge maximal 22 km/h oder weniger schnell gefahren sind. Die Höchstgeschwindigkeit lag bei 41 km/h, dies war allerdings nur ein Einzelfall. Zu welcher Uhrzeit die einzelnen Überschreitungen begangen wurden, kann mit dieser Technik nicht nachvollzogen werden. Eine stundengenaue Auswertung kann nur mittels eines verdeckten Verkehrszählers erfolgen. Am 3. November 2020 wurde in der Zeit zwischen 8:22 und 10:12 Uhr sowie am 24. Februar 2021 in der Zeit zwischen 8:26 und 10:56 Uhr in der Wettersteinstraße Geschwindigkeitsmessungen mit anschließenden Verwarnungen durchgeführt. In verkehrsberuhigten Bereichen, in denen maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf (7-10 km/h) besteht jedoch die Problematik, dass der Begriff der Schrittgeschwindigkeit in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist. Dies führt dazu, dass niedrige Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht verfolgt werden können und die Beanstandungsquote daher relativ gering ausfällt. Bei den Kontrollen wurden insgesamt 20 Verstöße bei 101 erfassten Fahrzeugen festgestellt. Die Verkehrsüberwachung wird auch weiterhin im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchführen, um das Geschwindigkeitsniveau nachhaltig zu senken. 6. Sollte die Messung eine vermehrte Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit ergeben. Was könnte man hier zur Verbessrung der Situation machen? Zum Beispiel Bremsschwellen? Die Anbringung baulicher Elemente wie Bremsschwellen ist in verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich möglich, wenn hierfür aufgrund einer bestehenden Gefahrenlage eine zwingende Notwendigkeit besteht. Dies ist in der Wettersteinstraße im Bereich der Kindertagesstätte auch im Hinblick auf die unauffälligen Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen und der sonstigen örtlichen Gegebenheiten nicht der Fall.