Fahrradweg an der L623 Grünwettersbach

Vorlage: 2021/0449
Art: Anfrage
Datum: 01.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.04.2021

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier -Gemeinderatsfraktion Eingang: Vorlage Nr.: 2021/0449 Fahrradweg an der L623 Grünwettersbach Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 18.01.2021 Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 04.02.2021 Gremium Termin TOP ö nö

  • ORS_Anfrage_SPD_Fahrradweg_L623
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anfrage: Sachstand Baurecht – L623 Radweg nach Grünwettersbach SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.04.2021 2.1 ☒ ☐ Anfrage: 1. Welches Baurechtsverfahren wird für die Genehmigung angewandt? 2. Wie ist der Sachstand der Genehmigung bzw. wann ist mit dem Vorliegen der Genehmigung zu rechnen? 3. Wann wird voraussichtlich ein Bauzeitenplan vorliegen? 4. Gibt es eine Überlegung wann die Maßnahme baulich umgesetzt werden soll? Sachverhalt/Begründung: Mit Datum vom 30.09.2019 wurden die damaligen Fragen der SPD- Ortschaftsratsfraktion beantwortet. In der Antwort war zu den Fragen 5+6 auch der Hinweis enthalten, dass ein Bauzeitenplan für die Umsetzung der Maßnahme erst nach Vorliegen des Baurechts zu erwarten ist. Aufgrund der Antworten zu den damaligen Fragen, bitten wir um Beantwortung der weiteren Fragen zum Sachstand. Stellvertretend für die SPD-Ortschaftsratsfraktion Tino Huber, Julia Küffner, Mirko Hoffmann

  • ORS_Antrag_CDU_Fahrradweg_L623
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Antrag: Radweg L623 Wolfartsweier - Wettersbach CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.04.2021 2.2 ☒ ☐ Antrag: 1. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Rad- und Gehweges entlang der L 623 zwischen den Stadtteilen Wolfartsweier und Wettersbach fordern wie eine zeitnahe Umsetzung dieses Projektes. 2. Trotz noch fehlender Grundstücksflächen am Ortseingang Wettersbach, für den Radweg, Einführungsbauwerk, sollte die Maßnahme dennoch umgesetzt werden. 3. Wir bitten um Darlegung der neuerlichen, zeitlichen Abläufe für die Verwirklichung dieses Vorhabens. Begründung: Diese geplante Verkehrswegeführung für Fußgänger und Fahrradfahrer zwischen den beiden Ortsteilen Wolfartsweier und Wettersbach ist notwendig. Bedingt durch die Baumaßnahmen auf der A 8, Umleitungsstrecken, war laut Mitteilung der Verwaltung ein Beginn des Ausbaues des Radwegenetzes - Gehweges, nicht möglich. Nachdem die Baumaßnahmen auf der A 8 jetzt beendet sind, steht der Verwirklichung des Umbaus der L 623 nichts mehr im Wege. Ein Baubeginn könnte noch in diesem Jahr erfolgen. In der zeitnahen Realisierung dieses Vorhabens sehen wir eine wichtige Ergänzung des Individualverkehrs Die jetzige Verkehrssituation birgt ein enormes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrs-teilnehmer und die Baumaßnahme sollte zur Vermeidung, zu befürchtender Unfälle unverzüglich begonnen werden. Stellvertretend für die CDU-Ortschaftsratsfraktion Joachim Supper, Fraktionsvorsitzender

  • STN_Anfrage_SPD_Fahrradweg_L623
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion: Sachstand Baurecht – L623 Radweg nach Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.04.2021 2.1 ☒ ☐ Stellungnahme des Tiefbauamtes: 1. Welches Baurechts-Verfahren wird für die Genehmigung angewandt? Die Planfeststellungsbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für die Maßnahme „Geh- und Radweg zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach“ keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Damit ist der Bau ohne vorangehendes Planfeststellungsverfahren möglich, wenn alle notwendigen Genehmigungen und die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Das Tiefbauamt hat nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden den Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im Laufe des Verfahrens zur Genehmigung des Wasserrechtsantrages wird eine formale Zustimmung aller beteiligten Fachämtern eingeholt. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann im Anschluss der Waldumwandlungsantrag gestellt werden. Die entsprechenden Projektordner wurden bereits erstellt und mit der „Oberen Forstbehörde Freiburg“ vorberaten. Sobald alle Genehmigungen mit positivem Bescheid vorliegen, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe durch eine Absehensentscheidung das Baurecht erwirken. 2. Wie ist der Sachstand der Genehmigung beziehungsweise wann ist mit dem Vorliegen der Genehmigung zu rechnen? Der Wasserrechtsantrag wurde bereits 2020 bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im Anschluss wird vom Tiefbauamt der Waldumwandlungsantrag voraussichtlich im Frühjahr 2021 gestellt. Sobald die Genehmigungen vorliegen, wird das Regierungspräsidium den Absehensentscheidung von einem Planfeststellungsverfahren und somit das Baurecht erwirken. Parallel können bereits das Ausschreibungsverfahren und die Koordinierung der Bau- und Verkehrsphasen beginnen. Sobald das Baurecht durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vorliegt, kann das Projekt umgesetzt werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Finanzmittel seitens des Landes für das Projekt zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen gilt allerdings, dass das Tiefbauamt nicht auf die Bearbeitungsdauer anderer Fachdienststellen oder Behörden Einfluss nehmen kann und auch nicht Bauherr dieser Maßnahme ist. Das ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. – 2 – 3. Wann wird voraussichtlich ein Bauzeitenplan vorliegen? Ein Bauzeitenplan kann erst nach der Ausschreibung und Submission der Baumaßnahme dargelegt werden. 4. Gibt es eine Überlegung wann die Maßnahme baulich umgesetzt werden soll? Siehe Punkt 2

  • STN_Antrag_CDU_Fahrradweg_L623
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zum Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion: Radweg L623 Wolfartsweier – Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.04.2021 2.2 ☒ ☐ Stellungnahme des Tiefbauamtes: 1. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Rad- und Gehweges entlang der L 623 zwischen den Stadtteilen Wolfartsweier und Wettersbach fordern wie eine zeitnahe Umsetzung dieses Projektes. Bauherr für den Radweg entlang der L 623 ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Rahmen einer Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die ingenieurtechnische und planerische Betreuung des Projektes bis zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens von der Stadt Karlsruhe übernommen. Das Tiefbauamt hat nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden den Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im nächsten Schritt wird der Waldumwandlungsantrag bei der Oberen Forstbehörde eingereicht. 2. Trotz noch fehlender Grundstücksflächen am Ortseingang Wettersbach, für den Radweg, Einführungsbauwerk, sollte die Maßnahme dennoch umgesetzt werden. Die Planung zur Verbreiterung des Geh- und Radweges entlang der L 623 sah zu Beginn am Ortseingang von Grünwettersbach eine gesicherte Aufstellfläche für den bergab Rad Fahrenden am rechten Straßenrand vor. Falls das Kfz-Verkehrsaufkommen auf der L623 es nicht zulässt, dass Radfahrende direkt auf den Geh- und Radweg auffahren können, können diese zunächst sicher auf der Aufstellfläche warten und je nach Verkehrsaufkommen die Straße queren. Während des Planungsprozesses des Geh- und Radweges ergaben sich durch das Sanierungsgebiet Grünwettersbach und der geplanten Mittelinsel am Ortseingang Synergien. Daher wurde die Planung des „Geh- und Radweges“ vorsorglich an die Planung der Mittelinsel angepasst. Sollte sich ergeben, dass die Mittelinsel nicht oder noch nicht bis zur Realisierung des Geh- und Radweges entlang der L 623 gebaut werden kann, werden wir zunächst die Anfangsvariante, den Bau einer Aufstellfläche am rechten Straßenrand, ausführen. Die Mittelinsel und der nachträgliche Anschluss des Geh- und Radweges können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. – 2 – 3. Wir bitten um Darlegung der neuerlichen, zeitlichen Abläufe für die Verwirklichung dieses Vorhabens. Der Wasserrechtsantrag wurde bereits 2020 bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im Anschluss wird vom Tiefbauamt der Waldumwandlungsantrag voraussichtlich im Frühjahr 2021 gestellt. Sobald die Genehmigungen vorliegen, wird das Regierungspräsidium den Absehensentscheid von einem Planfeststellungsverfahren und somit das Baurecht erwirken. Parallel können bereits das Ausschreibungsverfahren und die Koordinierung der Bau- und Verkehrsphasen beginnen. Sobald das Baurecht durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vorliegt, kann das Projekt umgesetzt werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Finanzmittel seitens des Landes für das Projekt zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen gilt allerdings, dass das Tiefbauamt nicht auf die Bearbeitungsdauer anderer Fachdienststellen oder Behörden Einfluss nehmen kann und auch nicht Bauherr dieser Maßnahme ist. Das ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.