Einsatz von Photovoltaik bei Bestands- und Neubau der Durlacher Schlossschule

Vorlage: 2021/0420
Art: Antrag
Datum: 06.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.04.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 - Anlage I - Dachaufsicht
    Extrahierter Text

    Gründach Kiesdach fbfbfbfbfbfbfbfbfb RLT FLACHDACH 1. OBERGESCHOSS 987654321' A B C D 0 E F A B C D 0 E F 21' 3a 98765 10 10 10' 1 1 10' 4 3 Ausführungsplan 1:100890x710 sh Stadt Karlsruhe HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Stadt Karlsruhe HGW Projekt PlanungsstufeGebäude-Nr. Zeichnungs-Nr.Plan Schloss-Schule Durlach, Karlsruhe 0117 Heid + Heid Architekten BDA Part mbB Dipl.-Ing. Volker Heid Dipl.-Ing. Wolfram Heid Hardenbergstr. 53 90768 Fürth Tel: 0911/99721-10 Fax: 0911/99721-10 Bearbeiter Maßstab Blattgröße Datum Zeichnungs-Nr. Datum Unterschrift Architekt Zeichnungs-Nr. Datum Unterschrift Fachplaner Übersicht Dachaufsicht 03.03.2021

  • TOP 4 - Anlage II_1 Detail Turmbergblick
    Extrahierter Text

  • TOP 4 - Anlage II_2 Detail Stadtkirche
    Extrahierter Text

  • TOP 4 - Antrag Einsatz PV bei Bestands und Neubau Schlosschule
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema: Einsatz von Photovoltaik bei Bestands- und Neubau der Durlacher Schlossschule B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 11.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0420 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.04.2021 4 ☒ ☐ Antrag: 1. Wir bitten, dem Ortschaftsrat detailliert zu berichten, wie das sanierte Bestandsgebäude und der neue Anbau mit Photovoltaik ausgestattet werden. 2. Uns liegen unbestätigte Informationen vor, dass bislang nur die Dachfläche des Neubaus mit einer Photovol- taikanlage ausgestattet werden soll. Wir bitten darum, das gesamte Bauvorhaben erneut bezüglich des Ein- satzes von Photovoltaikanlagen auf allen Flachdächern und allen geeigneten Fassadenflächen zu überprüfen und dem Ortschaftsrat darüber zu berichten. Diese Prüfung soll vor dem Hintergrund aktueller Bestrebungen passieren: Ausrufen des Klimanotstandes, PV-Pflicht auf Nichtwohngebäuden, neu geschaffene Stelle für PV- Anlagen im Bestand bei der Stadtverwaltung. 3. Wir regen an, eine Ausstattung der Dachflächen mit PV-Anlagen anhand von fotorealistischen Darstellungen von der Turmbergterrasse sowie weiteren, durch die Stadtverwaltung oder das Regierungspräsidium ausge- wählten Standorten auf ihre potentiell störende Wirkung zu überprüfen und diese Ergebnisse dem Ortschafts- rat vorzustellen. 4. Sollten auf dem Bestandsgebäude bei den aktuellen Baumaßahmen keine Photovoltaikanlagen errichtet wer- den, beantragen wir, dass sämtliche vorbereitenden Maßnahmen im Zuge der Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. Dazu zählen die Statik der Dachflächen, Leerrohre bzw. Installationsschächte zwischen den Dach- flächen und den jeweiligen Elektro-Hauptverteilungen, die Elektro-Hauptverteilungen selbst sowie ggfs. brandschutzrechtliche Vorkehrungen. Es ist davon auszugehen, dass während der Gebäudenutzungsdauer Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden und es wäre sinnvoll, die Kosten hierfür so gering wie möglich zu halten. 5. Wir bitten um einen Sachstandsbericht, welche Fortschritte es seit der Stellungnahme zum Antrag vom 04.11.2019 zum Thema „Zentrale Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen auf kommunalen Flächen in Durlach“ gegeben hat. Antrag – 2 – Hintergrund: Um den Einstieg in engagierten Klimaschutz auch im Karlsruher Stadtgebiet im neuen Jahrzehnt entschieden voranzutreiben, wurden im neuen Haushalt neben weiteren Mitteln auch neue Stellen im Bereich Klimaschutz- maßnahmen beschlossen. Weitere zwei Stellen wurden explizit für Sanierungen in städtischen Gebäuden und eine für die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Karlsruher Dächern beschlossen. Bei allen zukünftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen für städtische Gebäuden sollen zukünftig hohe Standards für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung gelten und wichtige Beiträge zur Einsparung von Treibhausgasemissionen leisten. Im Antrag der Grünen Ortschaftsratsfraktion vom 04.11.2019 zum Thema „Zentrale Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen auf kommunalen Flächen in Durlach“ erhielten wir die Antwort, dass die Stadtverwaltung die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten städtischen Dächern plane. Es wurde in der Stellungnahme zum An- trag auf zwei Arbeitspapiere, nämlich die städtische Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ und das Maßnahmenblatt „Gezielter Photovoltaik-Ausbau auf städtischen Dachflächen“ verwiesen. Weiter wurde erläutert, dass „eine ersatzweise Umsetzung von Photovoltaikanlagen durch eine Bürgergenossenschaft in Summe für das Stadtgebiet Karlsruhes keine zusätzlichen Kapazitäten erschließen [würde]. Die klimaschützende Wirkung wäre keine andere als die derzeit beabsichtigte.“ Wir halten diese Behauptung für falsch und möchten dies kurz begründen. Wir halten es für plausibel, dass vielleicht zu einem zukünftigen Zeitpunkt, an dem das gesamte Ausbaupotenzial gehoben ist, bei einem Ausbau allein durch städtische Akteure die gleiche Leistung zugebaut wurde wie bei einem gleichzeitigen Ausbau durch städtische, private und genossenschaftlich organi- sierte Akteure. Da die vermiedenen Treibhausgasemissionen jedoch mit der erneuerbaren Energiemenge korre- lieren (der Fläche unter der Leistung, wenn über Zeit aufgetragen) und nicht mit der Leistung zu einem bestimm- ten Zeitpunkt, ist offensichtlich, dass ein beschleunigter Ausbau eine höhere „klimaschützende“ Wirkung hätte als der heutige Ausbaupfad. Gleiches verdeutlicht auch der Ansatz des CO 2 -Budgets. Es ist bekannt und unstrittig, dass beim Objekt Schlossschule auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berück- sichtigen sind aufgrund der räumlichen Lage des Objekts im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung und neben dem prominenten Karlsburgbau. Die Baumaßnahmen an der Schlossschule befinden sich aktuell in einer sehr frühen Bauphase, in der eine weitreichende Ausstattung mit Photovoltaik noch berücksichtigt werden kann, sofern nicht bereits geschehen. Das Hauptgebäude verfügt über eine nach Süden ausgerichtete Fassade, hier sollte der Einsatz von gebäudeintegrierter Photovoltaik unter Berücksichtigung von Verschattung durch Baum- bestand und Gebäude geprüft werden. Hierbei sollte auch die starke Leuchtturm- bzw. Vorbildfunktion des neuen Schulgebäudes im Herzen Durlachs mitberücksichtigt werden. Die Dachflächen können nach unserem Kenntnisstand aus dem die Schule umgebenden öffentlichen Raum nicht eingesehen werden und sollten unbe- dingt für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Die Nutzung der Dachflächen des Bestandsgebäudes für Photo- voltaik wurde nach unserem Kenntnisstand mit der Begründung einer „guten Einsehbarkeit (auch vom Turmberg – 3 – aus)“ durch einen Vertreter des Regierungspräsidiums abgelehnt. Wir konnten keinen Standort im öffentlichen Raum um die Schlossschule finden, von der die Dachfläche des Schlossschule Bestandsbaus vollständig einseh- bar ist. Die Einsehbarkeit von der Turmbergterrasse ist nur im Ansatz gegeben, da die Dachfläche des neuen Anbaus größtenteils durch die etwas höhere Karlsburg verdeckt wird und das Hauptgebäude von März bis Ok- tober (d. h. dem Zeitraum mit den größeren Mengen an Besucherinnen und Besuchern auf dem Turmberg) von den Bäumen östlich des Gebäudes in Teilen verdeckt ist. Die Dachflächen erscheinen aktuell schwarz und das war jahrzehntlange kein Problem und es sollte unser Ansicht nach auch in Zukunft kein Problem darstellen. Das RP hat nun die extensive Begrünung der Dachflächen angeregt, „um den störenden Eindruck der großen Flach- dächer im Stadtbild zu mildern“. Uns ist kein Standort im öffentlichen Raum bekannt, von dem die Dachflächen einsehbar sind, der so nah an dem Gebäude gelegen ist, dass die Flächen „groß“ erscheinen und bitten um eine Konkretisierung, um welche Standorte es geht, damit wir den störenden Effekt einschätzen können. Wir bitten, zu prüfen, ob alle Dachflächen mit schwarzen, monokristallinen, randlosen Modulen mit einer Mindest- aufständerung nach Süd von z. B. 10 - 15 ° ausgestattet werden können. Wir regen an, eine Ausstattung der Dachflächen mit PV-Anlagen anhand von fotorealistischen Darstellungen von der Turmbergterrasse sowie wei- teren, durch die Stadtverwaltung oder das Regierungspräsidium ausgewählten Standorten auf ihre störende Wirkung zu überprüfen und diese Ergebnisse dem Ortschaftsrat vorzustellen. Sollte man genehmigungsseitig zu einer Neubewertung gelangen, jedoch seitens der Stadt kein Interesse an einer Finanzierung der Photovoltaikanlagen bestünde, sollte erwogen werden, die Dachflächen Bürgerenergie- genossenschaften zur Nutzung zu überlassen und per Auflage die Genossenschaftsanteile der erbauten Anlage bevorzugt an Durlacher Bürgerinnen und Bürgern auszugeben. Somit wäre sichergestellt, dass mangelnde städ- tische Klimaschutzambitionen bzw. Möglichkeiten eine bürgergetriebene Energiewende nicht aktiv ausbremsen. Die (teureren) gebäudeintegrierten Photovoltaikmodule könnten z. B. über den Förderverein interessierten El- tern, Unterstützerinnen und Bürgerinnen und Bürgern z. B. in Form einer Patenschaft angeboten werden. Auch eine gemeinnützige Umsetzung und Nutzung einer zu errichtenden Photovoltaikanlage z. B. nach dem Vorbild des Kölner Lessing-Gymnasiums wäre eine Option und könnte durch den Bauherrn gefördert und aktiv mitge- dacht werden. Hier wurde mit privaten Mitteln (u. a. Spenden) eine Photovoltaikanlage auf dem Schulgebäude errichtet und die mit dem Betrieb der Anlage generierten Erlöse wiederum in gemeinnützige Projekte investiert. Übersetzt in einen Durlacher Kontext könnte auch geprüft werden, ob die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Mitteln aus der Durlacher Investitionspauschale ermöglicht werden könnte. Die Erlöse könnten dann wiede- rum zurück in die IP-Mittel zukünftiger Jahre fließen, abzüglich von z. B. einer festen Quote für gemeinnützige Ausgaben, die z. B. dem Durlacher Selbst e. V. zur Verfügung gestellt werden könnten. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach

  • TOP 4 - Stellungnahme Einsatz PV bei Bestands und Neubau Schlosschule
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Eingegangen am: 11.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0420 Einsatz von Photovoltaik bei Bestands- und Neubau der Durlacher Schlossschule Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.04.2021 4 x Kurzfassung Im Zuge der Erweiterung und Modernisierung der Schloss-Schule Durlach wird die neu angebaute Dachfläche mit Photovoltaikelementen und einer Dachbegrünung belegt. Der bestehende Hauptbau kann aufgrund von denkmalrechtlichen, statischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Stadtverwaltung Karlsruhe sieht aktuell keine Vorteile und keine Notwendigkeit, öffentliche Dächer mit privat finanzierter Photovoltaik auszustatten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 150.000,00 € ca. 50.000,00 € 1.000,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 13.06.2018 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Zuge der Planung der Erweiterung und Modernisierung der Schlossschule Durlach wurde die Belegung der Dachflächen unter dem Aspekt der Nutzung für Photovoltaik beziehungsweise Begrünung eingehend und unter allen Gesichtspunkten untersucht. Der Klimaschutz und das Mikroklima in der dicht bebauten Durlacher Altstadt waren hier wichtige Leitlinien. 1. Wir bitten, dem Ortschaftsrat detailliert zu berichten, wie das sanierte Bestandsgebäude und der neue Anbau mit Photovoltaik ausgestattet werden. Im abgestimmten Ausführungsstand wird die Dachfläche des Erweiterungsbaus mit Photovoltaik mit einer Leistung von 22 kWp als Teilfläche belegt. Durch die von der Denkmalschutzbehörde auferlegte flache Anordnung der Paneele schließt dies eine gleichzeitige Begrünung der Dachfläche aus. Aus diesem Grund wird die andere Teilfläche mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Gründächer sind für die Verbesserung des Mikroklimas von großer Bedeutung, insbesondere in dicht bebauten innerstädtischen Gebieten. 2. Uns liegen unbestätigte Informationen vor, dass bislang nur die Dachfläche des Neubaus mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden soll. Wir bitten darum, das gesamte Bauvorhaben erneut bezüglich des Einsatzes von Photovoltaikanlagen auf allen Flachdächern und allen geeigneten Fassadenflächen zu überprüfen und dem Ortschaftsrat darüber zu berichten. Diese Prüfung soll vor dem Hintergrund aktueller Bestrebungen passieren: Ausrufen des Klimanotstandes, PV-Pflicht auf Nichtwohngebäuden, neu geschaffene Stelle für PV-Anlagen im Bestand bei der Stadtverwaltung. Das Dach des Altbaus wurde ebenfalls dahingehend untersucht. Bei der erneuten statischen Berechnung stellte sich heraus, dass das Tragwerk, wie bauzeitlich üblich, eine sehr hohe Auslastung besitzt und somit keinerlei Reserven für weitere Belastungen besitzt. Dies führt dazu, dass auf diesem Dach neben der zusätzlich notwendigen Wärmedämmung noch nicht einmal eine Dachbegrünung aufgebracht werden kann und das Dach auch hierfür nicht ertüchtigt werden kann. Für die Belegung mit Photovoltaik müsste eine Ertüchtigung durch eine aufwendige, frei spannende Stahlkonstruktion erfolgen, die sich als vollständig unwirtschaftlich darstellt, beziehungsweise sicherlich auch vom Materialeinsatz unverhältnismäßig erscheint. Es ist zu bedenken, dass die Fläche, selbst bei Ertüchtigung, aufgrund von Verschattungen durch die Lüftungszentrale und umgebenden Baumbestand, sowie Dachöffnungen, nur zu einem geringen Teil effektiv belegt werden könnte. Die Fassadengestaltung ist aufgrund der prominenten Lage neben der Karlsburg eng mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Eine Belegung mit PV-Anlagen ist sowohl aufgrund des Projektfortschritts, als auch genehmigungsrechtlich nicht realisierbar. 3. Wir regen an, eine Ausstattung der Dachflächen mit PV-Anlagen anhand von fotorealistischen Darstellungen von der Turmbergterrasse sowie weiteren, durch die Stadtverwaltung oder das Regierungspräsidium ausgewählten Standorten auf ihre potentiell störende Wirkung zu überprüfen und diese Ergebnisse dem Ortschaftsrat vorzustellen. Im Zuge der Genehmigung wurde von der Denkmalschutzbehörde die Belegung der Dachflächen mit PV-Anlagen aufgrund des Schutzes der Gesamtanlage „Altstadt Durlach“ nach §19 Denkmal- schutzgesetz Baden-Württemberg grundsätzlich abgelehnt. Nach intensiver Abwägung wurde lediglich der Belegung des Erweiterungsbaus zugestimmt. Begründet wurde dies auch durch die Einsehbarkeit der Dachflächen des Bestandsbaus von der Turmbergterrasse, beziehungsweise von den naheliegenden beiden Kirchtürmen. Diese ist auf den beiliegenden Photodarstellungen deutlich zu erkennen. Die neue Dachfläche ist durch Baumbestand und die Karlsburg verdeckt und wird nur deshalb für die Ausstattung mit PV-Anlagen in Betracht gezogen. Auch auf Nachfrage wurde uns bestätigt, dass hier keine Neubewertung zu erwarten ist. – 3 – 4. Sollten auf dem Bestandsgebäude bei den aktuellen Baumaßnahmen keine Photovoltaikanlagen errichtet werden, beantragen wir, dass sämtliche vorbereitenden Maßnahmen im Zuge der Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. Dazu zählen die Statik der Dachflächen, Leerrohre beziehungsweise Installationsschächte zwischen den Dachflächen und den jeweiligen Elektro-Hauptverteilungen, die Elektro-Hauptverteilungen selbst sowie gegebenenfalls brandschutzrechtliche Vorkehrungen. Es ist davon auszugehen, dass während der Gebäudenutzungsdauer Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden und es wäre sinnvoll, die Kosten hierfür so gering wie möglich zu Halten. Eine Vorrüstung ist aus den unter 2.) und 3.) erläuterten Gründen nicht darstellbar. 5. Wir bitten um einen Sachstandsbericht, welche Fortschritte es seit der Stellungnahme zum Antrag vom 04.11.2019 zu Thema „Zentrale Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen auf kommunalen Flächen in Durlach“ gegeben hat. Die Fremdnutzung kommunaler Dächer durch Gemeinschaftsanlagen, die durch die private Öffentlichkeit getragen werden, wurden durch die Verwaltung bereits im Rahmen des Antrags vom 04.11.2020 begründet abgelehnt. An der Grundlage der Begründung hat sich nichts verändert. Die Stadtverwaltung Karlsruhe sieht aktuell keine Vorteile und keine Notwendigkeit, öffentliche Dächer mit privat finanzierter Photovoltaik auszustatten. Anlagen zu 1.) Plan der Dachaufsicht (Anlage I) zu 3.) Photodarstellungen (Anlage II/1+2)