Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg

Vorlage: 2021/0419
Art: Antrag
Datum: 06.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.04.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 - Anlage 1 Planung Bewirtschaftung Turmberg
    Extrahierter Text

    mit Parkschein gebührenplichtig werktags 8 - 24 h mit Parkschein gebührenplichtig werktags 8 - 24 h mit Parkschein gebührenplichtig werktags 8 - 24 h mit Parkschein gebührenplichtig werktags 8 - 24 h Hier Parkschein lösen P ARKSCHEIN- AUT OMA T Reichardstraße Jean-Ritzert-Straße Reichardstraße mögliche Bewirtschaftung 5 PP 6 PP 6 PP 3 EPP 16 PP Parkplätze unbefestigt (Forst) 2 2 BPP mit Parkschein gebührenplichtig werktags 8 - 24 h mit Parkschein gebührenplichtig werktags 8 - 24 h 2 FPP

  • TOP 3 - Stellungnahme Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 24.07.2019 Vorlage Nr.: 2021/0419 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.04.2021 3 ☒ ☐ Kurzfassung Eine Bewirtschaftung des Parkraums am Durlacher Turmberg ist grundsätzlich rechtlich und technisch möglich. In Anlage 1 sind die Parkflächen ersichtlich, die gemäß der Parkgebührensatzung und dem Beschluss des Gemeinderats vom 26. Januar 2021 über die Erhöhung der Parkgebührensatzung bewirtschaftet werden können. Es wird empfohlen, das lose Fahrbahnbankett (siehe Anlage 1) zu sperren. Voraussetzung für die Parkraumbewirtschaftung am Turmberg ist zunächst die Schaffung der geplanten alternativen Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht nur eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Turmbergbahn. Erst dann ist eine tatsächliche Verlagerung im Verkehrsverhalten hin zum Umweltverbund realistisch. Mit einer Bewirtschaftung zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine Verdrängung der Parkvorgänge in die umliegenden Wohngebiete zu befürchten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen In ihrem Antrag „Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg“ vom 24.07.2019 beantragte die B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung für die Parkplätze in der Reichenhardtstraße an der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg sowie in der Jean-Ritzert-Straße am Waldspielplatz. Ziel sollte es dabei sein, den motorisierten touristischen Verkehr hin zur Turmbergbahn und zum Fußverkehr zu verlagern. Nach Vorberatung im Ausschuss II am 23.09.2019 wurde der Antrag insoweit geändert, dass die Einführung durch regelmäßige Kontrollen, insbesondere zu Abend- und Wochenendzeiten, unterstützt wird. Flankierend sollen weitere Maßnahmen die Einführung unterstützen, weshalb die Parkraumbewirtschaftung gemeinsam mit der Ausweitung der Betriebszeiten der bestehenden Turmbergbahn sowie einer Aufstockung der Stellen des kommunalen Ordnungsdienstes umgesetzt werden soll. Im Zuge der Planung einer möglichen Parkraumbewirtschaftung fand am 17. September 2020 mit Vertretern der Ortschaft Durlach, dem Forstamt, dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt ein Vor-Ort-Termin statt. Im Gesamtergebnis lässt sich festhalten, dass eine Bewirtschaftung nach geltender Rechtsgrundlage nach wie vor grundsätzlich möglich ist und sich diese auch umsetzten lässt. Im Vorfeld ist anzumerken, dass im Zusammenhang mit einer Bewirtschaftung auch eine wirksame Überwachung gewährleistet sein sollte. Die vorhandenen Parkflächen (siehe Anlage 1) können bewirtschaftet werden. Die beiden Behindertenparkplätze und die Stellflächen für die Elektrofahrzeuge würden bestehen bleiben. Auf Wunsch des Stadtplanungsamts werden auf zwei Parkständen zusätzliche Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Für die Bewirtschaftung der Stellflächen (Tarifzone 2) wird eine Bewirtschaftung werktags von 8 bis 24 Uhr empfohlen. Die Parkgebühren würden nach der „Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung)" und dem Beschluss des Gemeinderats vom 26. Januar 2021 über die Erhöhung der Parkgebührensatzung wie folgt betragen: 30 Minuten = 1 Euro 60 Minuten = 2 Euro 90 Minuten = 3 Euro 120 Minuten = 4 Euro Die Höchstparkdauer beträgt maximal 120 Minuten. – 3 – Die Einrichtung einer Tagespauschale in Höhe von 15 Euro für Gäste mit einem längeren Aufenthalt setzt eine Änderung der Parkgebührenordnung voraus. In Bezug auf den Antrag vom September 2019 wird eine Parkraumbewirtschaftung im Zusammenhang mit flankierenden Maßnahmen als zielführend erachtet. Wichtigste Voraussetzung wäre jedoch, zunächst die geplante Schaffung der alternativen Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht nur eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Turmbergbahn. Erst dann ist eine tatsächliche Verlagerung im Verkehrsverhalten hin zum Umweltverbund realistisch. Mit einer Bewirtschaftung zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine Verdrängung der Parkvorgänge in die umliegenden Wohngebiete zu befürchten. Bei den im Plan orange dargestellten Flächen (Parkplätze unbefestigt Forst), handelt es sich um ein unbefestigtes Fahrbahnbankett, das nur eingeschränkt belastbar ist. Das Forstamt und Tiefbauamt lehnen die Übernahme und Bewirtschaftung als Parkfläche aus Unterhaltungs- und Haftungsgründen ab und empfehlen die Sperrung der Flächen.

  • TOP 3 Antrag Änderungsantrag Parkraumbewirtschaftung Turmberg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Änderungsantrag B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 23.09.2019 eingegangen am: 24.09.2019 Beraten im Ortschaftsrat: 16.10.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 14.04.2021 3 öffentlich Dez. 2 / OA Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg Änderungsantrag: Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass für die Parkplätze in der Reichardtstraße an der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg sowie in der Jean-Ritzert-Straße am Waldspielplatz eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird. Regelmäßige Kontrollen, insbesondere zu Abend- und Wochenendzeiten, sollen die Einführung unterstützen. Ziel soll es sein, den touristischen Verkehr vom motorisierten Individualverkehr hin zu Turmbergbahn und Fußverkehr zu verlagern. Flankierend sollen weitere Maßnahmen die Einführung unterstützen, weshalb die Park- raumbewirtschaftung gemeinsam mit der Ausweitung der Betriebszeiten der bestehenden Turmbergbahn sowie einer Aufstockung der Stellen des kommunalen Ordnungsdienstes um- gesetzt werden soll. Sachverhalt: Durch den Bau der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg, ein florierendes, überregional bekanntes Restaurant, einen attraktiven Waldspielplatz und reizvolle Wanderwege hat sich der Freizeitwert des Naherholungsgebietes und Ausflugzieles Turmberg noch weiter erhöht. Die unverändert freie Zufahrt für Kraftfahrzeuge in Verbindung mit unterlassener Parkraum- bewirtschaftung auf dem Turmberg sorgt für tendenziell steigenden Autoverkehr. Für den Besuch des Turmbergplateaus wird die beschlossene Anbindung der Turmbergbahn an das KVV- Straßenbahnnetz erst ab frühestens 2022 eine hochwertige Alternative zum Auto sein. Dennoch sollte mit Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs nicht bis zur Fertigstellung gewartet werden. Eine wichtige flankierende Maßnahme ist die Ausweitung der Betriebszeiten der bestehenden Turmbergbahn, die in einem bereits vorliegenden Antrag gefordert wurde. Gegebenenfalls sind nach Einführung weitere Maßnahmen im Bereich der Talstation der Turmbergbahn erforderlich, um den Park- und Parksuchverkehr zu steuern (z. B. Anwohnerparkzonen; Prüfung der Notwendigkeit). Die Anzahl der Parkplätze für mobilitäts- eingeschränkte Personen auf dem Turmberg sollte im Rahmen dieser Maßnahme überprüft Seite 2 __________________________________________________________________________________________ werden; insbesondere im Bereich des Waldspielplatzes. Ebenfalls überprüft und vergrößert werden soll die Anzahl der Fahrradstellplätze im Bereich der Aussichtsterrasse. In Anbetracht der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten (Besuch der Gastronomie, Spaziergänge, Wanderungen, Besuch des Kletterparks oder von Sportevents sowie längeres Verweilen auf Aussichtsterrasse und Waldspielplatz) sollten maximale Parkdauern über zwei Stunden ermöglicht werden; z. B. vier Stunden oder Tagestickets. Ein Bewirtschaftungszeitraum wie städtisch üblich von 8-20 Uhr erscheint für die betrachtete Lokalität unpassend, vielversprechender erscheint vielmehr eine Bewirtschaftung zwischen 14 - 23 Uhr. Die aktuell beobachtete Diskrepanz zwischen Park- raumangebot und -nachfrage, die sich in zugeparkten Grünflächen u. ä. äußert, basiert nicht auf Naturgesetzen, sondern wird vermutlich durch eine fehlende Parkraumbewirtschaftung erst geschaffen. Dennoch sollte nach einer Einführung beobachtet werden, ob eine Verbesserung des Umschlagsgrads erforderlich ist und die maximalen Parkdauern reduziert oder die Parkgebühren erhöht werden müssen. Es muss wirksam verhindert werden, dass die Parkraumbewirtschaftung zu Verdrängungseffekten in Form „wilden Parkens“ auf Grünstreifen, am Straßenrand etc. führt. Mögliche Maßnahmen sind die Platzierung von Baumstämmen und Findlingen, insbesondere in Kurvenbereichen (wie teilweise schon geschehen), in denen wildes Parken aktuell Sichtbeziehungen zwischen Verkehrsteilnehmern erschwert. Es soll geprüft werden, ob sich für den Bereich ein generelles Parkverbot aussprechen lässt, um die erforderliche Beschilderung möglichst zu reduzieren. Dringende Handlungsbedarfe aufgrund von Problemen, die durch den weitgehend ungeregelten ruhenden Verkehr verursacht werden, wurden auch im Rahmen der 2. Turmbergrunde am 16. Juli 2019 identifiziert und zu Protokoll gegeben. Begründung: Für die Nutzung des Turmbergs als Ausflugsziel für die Einwohner und die Besucher der Stadt Karlsruhe ist es zwingend erforderlich, die negativen Auswirkungen der steigenden touristischen Nutzung (Verkehr, Lärm, Abfallaufkommen etc.) bestmöglich im Sinne der Anwohner zu kompensieren. Solche Maßnahmen erhöhen die Akzeptabilität der touristischen Nutzung und müssen als Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration von Ausflugszielen in ein gewachsenes, wohnwirtschaftlich genutztes Quartier verstanden werden. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B‘90/Die Grünen im OR Durlach

  • TOP 3 ANTRAG Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 22.07.2019 eingegangen am: 24.07.2019 Vorberaten im Ausschuss II am: 23.09.2019 Beraten im Ortschaftsrat: 16.10.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 14.04.2021 3 öffentlich Dez. 2 / OA Parkraumbewirtschaftung am Durlacher Turmberg Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass für die Parkplätze in der Reichardtstraße an der Aus- sichtsterrasse auf dem Turmberg sowie in der Jean-Ritzert-Straße am Waldspielplatz eine Park- raumbewirtschaftung eingeführt wird. Ziel sollte es sein, den touristischen Verkehr vom moto- risierten Individualverkehr hin zu Turmbergbahn und Fußverkehr zu verlagern. Sachverhalt: Durch den Bau der Aussichtsterrasse auf dem Turmberg, ein florierendes, überregional be- kanntes Restaurant, einen attraktiven Waldspielplatz und reizvolle Wanderwege hat sich der Freizeitwert des Naherholungsgebietes und Ausflugzieles Turmberg noch weiter erhöht. Die un- verändert freie Zufahrt für Kraftfahrzeuge in Verbindung mit unterlassener Parkraumbe- wirtschaftung auf dem Turmberg sorgen für tendenziell steigenden Autoverkehr. Für den Besuch des Turmbergplateaus wird die beschlossene Anbindung der Turmbergbahn an das KVV- Straßenbahnnetz ab spätestens 2022 eine hochwertige Alternative zum Auto sein. Dennoch sollte mit Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs nicht bis zur Fertigstellung gewartet werden. Eine weitere flankierende Maßnahme ist eine Ausweitung der Betriebszeiten der Turmbergbahn, die in einem bereits vorliegenden Antrag gefordert wurde. Die Anzahl der Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen sollte im Rahmen dieser Maß- nahme überprüft werden. Begründung: Für die Nutzung des Turmbergs als Ausflugsziel für die Einwohner und die Besucher der Stadt Karlsruhe ist es zwingend erforderlich, die negativen Auswirkungen der steigenden touristischen Nutzung (Verkehr, Lärm, Abfallaufkommen etc.) bestmöglich im Sinne der Anwohner zu kom- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ pensieren. Solche Maßnahmen erhöhen die Akzeptabilität der touristischen Nutzung und müs- sen als Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration von Ausflugszielen in ein gewach- senes, wohnwirtschaftlich genutztes Quartier verstanden werden. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die B‘90/D IE GRÜNEN-OR-Fraktion