E-Ladestationen Konzeption

Vorlage: 2021/0395
Art: Anfrage
Datum: 23.03.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.05.2021

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0395 E-Ladestationen Konzeption Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 30 x 1. Wie weit ist das zugesagte stadtweite Konzept für die Versorgung mit E-Ladestationen in Verbindung mit dem Antrag „Einrichtung E-Ladestationen“ vom 07.03.2017 vorangeschritten? Dabei ist der flächendeckend- quantitative als auch der funktional-qualitative Aspekt von Bedeutung. 2. Mit welchen Anbietern von E-Ladesäulen steht die Stadt Karlsruhe bereits in Kontakt? 3. Wie viele Anträge von zukünftigen Nutzern liegen der Stadtverwaltung bereits vor? 4. Ist es richtig, dass ein Wechsel der Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung vom Stadtplanungsamt zum Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz stattgefunden hat und nun und auch die KEK als Ansprechpartner vorgesehen ist? 5. Wieso und weshalb verzögert sich die Fertigstellung des zugesagten Konzepts? Begründung: Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Karlsruhe wird immer wichtiger. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie klimafreundliche Fahrzeuge anschaffen, wissen aber nicht, wo sie diese wohnortnah aufladen können. Seit unserem Antrag aus dem Jahre 2017 warten wir auf eine Konzeption zu E-Ladestationen in Karlsruhe. In der Zwischenzeit hat sich mit dem Aufkommen von Schnelladestationen technisch einiges getan. Das Verkehrsministerium will ein zusätzliches Förderprogramm für öffentliche Säulen auf den Weg bringen. Der Bund stellt 300 Millionen Euro zur Verfügung, die bis Jahresende von Bürgermeistern oder Einzelhändlern beantragt werden können. Die Anzahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge nimmt rasant zu. Das erfordert dringend den Ausbau der Möglichkeiten zur Aufladung auch im öffentlichen Raum. In zahlreichen deutschen Städten wurden - teilweise schon flächendeckend - öffentliche Ladestationen errichtet. In Karlsruhe arbeitet man schon seit über einem Jahr an einem Konzept. Dies erweckt in der Bevölkerung den Eindruck, dass kein großes Interesse am Ausbau besteht. Während in anderen Städten schon zukunftsorientiert Ladestationen installiert wurden, wird in Karlsruhe immer noch an einem Konzept gearbeitet. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Elke Ernemann Dr. Anton Huber

  • StN SPD E-Ladestationen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA E-Ladestationen Konzeption Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 30 x 1. Wie weit ist das zugesagte stadtweite Konzept für die Versorgung mit E-Ladestationen in Verbindung mit dem Antrag „Einrichtung E-Ladestationen“ vom 07.03.2017 vorangeschritten? Dabei ist der flächendeckend-quantitative als auch der funktional-qualitative Aspekt von Bedeutung. Die Stadtwerke Karlsruhe haben gemeinsam mit der EnBW bis dato 4 DC-Ladesäulen (Schnellladesäulen) und 15 AC-Ladesäulen (Normalladesäulen) im öffentlichen Raum verwirklichen können. Zudem wurde eine DC-Ladesäule auf dem öffentlich zugänglichen Grundstücksteil der Stadtwerke am Messplatz installiert und der Ladepark am Durlachcenter mit 6 DC-Ladesäulen in Betrieb genommen. Weitere 5 Standorte wurden genehmigt und werden aufgebaut. Die Ladesäulen werden Leistungen von 50-300 kW aufweisen. Die schnelleren DC-Ladesäulen ermöglichen eine von der Stadtverwaltung gewünschte, geringe Inanspruchnahme des öffentlichen Raums dank kurzer Inanspruchnahme von Parkplätzen. Im Gegensatz zu den mehrstündigen Ladezeiten an den AC-Ladesäulen, dauert eine Ladung an DC-Ladesäulen zwischen 15 Minuten und 1 ½ Stunden. Im Jahr 2018 lag der Bestand an Elektrofahrzeugen in Karlsruhe bei 274 (+171 Plug-in-Hybride = PHEV). Zu dieser Zeit gab es nur sehr wenige Fahrzeugmodelle auf dem Markt, der Bedarf an Ladeinfrastruktur war gemäß wissenschaftlicher Empfehlung in Karlsruhe mit den vorhandenen 15 AC-Ladesäulen der SWK-EnBW Kooperation und vereinzelten anderen Ladestandorten sehr gut gedeckt. Ende des Jahres 2020 lag der Bestand an Elektrofahrzeugen bei 1515 (+1327 PHEV). In der Zwischenzeit hat neben dem Aufbau durch SWK/EnBW unter anderem der Einzelhandel auf den privaten Grundstücken weitere Ladepunkte aufgebaut. Somit stehen ca. 130 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Karlsruhe zur Verfügung. Die neuen Empfehlungen der „NOW GmbH“ und der „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM)“ werden somit eingehalten. Von der Stadtverwaltung, aber auch den Stadtwerken Karlsruhe und der EnBW ist ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau angestrebt. Daher wird in enger Absprache mit dem Tiefbauamt, Stadtplanungsamt und Umwelt- und Arbeitsschutz bereits nach weiteren 10 Standorten gesucht. Mittelfristig werden auch Tankstellen intensiv mit einem eigenständigen Ausbau von Ladesäuleninfrastruktur beginnen. Dazu ist SWK mit den Tankstellenbetreibern im Gespräch. 2. Mit welchen Anbietern von E-Ladesäulen steht die Stadt Karlsruhe bereits in Kontakt? -siehe 3- 3. Wie viele Anträge von zukünftigen Nutzern liegen der Stadtverwaltung bereits vor? Die Stadtverwaltung hat Anfragen von einigen gewerblichen Anbietern und viele Anfragen von Privatpersonen. Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke sind bemüht, die Fragestellenden zu unterstützen. Es lässt sich jedoch nicht in allen Fällen eine befriedigende Lösung finden. – 2 – 4. Ist es richtig, dass ein Wechsel der Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung vom Stadtplanungsamt zum Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz stattgefunden hat und nun und auch die KEK als Ansprechpartner vorgesehen ist? Das Thema Ladeinfrastruktur ist eine neue Aufgabenstellung für die Verwaltung. Hierbei sind eine Vielzahl von Ämtern und Gesellschaften tangiert. Die Anfragen aus der Öffentlichkeit wurden an unterschiedliche Stellen der Verwaltung gerichtet. Es hat sich gezeigt, dass eine abgestimmte Vorgehensweise entwickelt werden muss und für die Öffentlichkeit eine einheitliche Ansprechstelle zur Verfügung stehen sollte. Seit Dezember 2020 ist eine vom Land für vier Jahre geförderte Stelle bei der KEK eingerichtet. Deren Aufgabe ist zur einen Hälfte die Beratung verschiedener Zielgruppen und Fragestellenden hinsichtlich der E-Mobilität im Allgemeinen und zur anderen Hälfte unter fachlicher Leitung des Umwelt- und Arbeitsschutzes der Aufbau und die Koordination einer Ladeinfrastruktur. Seit Frühjahr 2021 werden Anfragen zur Ladeinfrastruktur daher generell an die KEK geleitet, die diese im Benehmen mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz beantwortet. Des Weiteren wird derzeit auf der Basis der bisherigen Vorarbeiten ein Ladeinfrastrukturkonzept entwickelt, das zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 5. Wieso und weshalb verzögert sich die Fertigstellung des zugesagten Konzepts? Mit steigender Zahl von E-Kraftfahrzeugen ist ein weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur nötig. Dazu bedarf es einer neu abzustimmenden Vorgehensweise. Ein Ladeinfrastrukturkonzept für Karlsruhe wird vom Umwelt- und Arbeitsschutz in Zusammenarbeit mit den städt. Ämtern und SWK/EnBW entwickelt. Die Stadtwerke stehen als Partner für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur gerne zur Verfügung. Die Wirtschaftlichkeit muss jedoch gegeben sein. SWK verfügen über Expertise über die gesamten Wertschöpfungskette (Planung, Bau, Betrieb- Abrechnung) zusammen mit dem Partner EnBW.

  • Protokoll GR TOP 30
    Extrahierter Text

    Niederschrift 25. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Mai 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 30 der Tagesordnung: E-Ladestationen Konzeption Anfrage: SPD Vorlage: 2021/0395 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Mai 2021