Bauanträge
| Vorlage: | 2021/0393 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 30.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 152 Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 30.03.2021 4 a ☒ ☐ Schloss Augustenburg - Neubau, Sanierung und Erweiterung eines Seniorenzentrums hier: 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 05.08.2020 Grundrissänderungen, Entfall Tagespflege Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Wir nehmen Bezug auf den ursprüngliche Bauantrag, welcher in der Sitzung vom 23.01.2019 im Rahmen der Ortschaftsratsitzung behandelt wurde. Die Baugenehmigung wurde am 05.08.2020 erteilt. Dieser Nachtrag bezieht sich auf Änderungen des Grundrisses. Hierbei kommt es zu Änderungen der Innenwände, wodurch sich die Raumaufteilung ändert. Im Vergleich zum ursprünglicher Bauantrag ändert sich demnach aus städtebaulicher Sicht nichts. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 152 Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 30.03.2021 4 b ☒ ☐ Schloss Augustenburg - Neubau, Sanierung und Erweiterung eines Seniorenzentrums hier: 2. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 05.08.2020 Erhalt und Umbau des Kavalierhauses Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Wir nehmen Bezug auf den ursprüngliche Bauantrag, welcher in der Sitzung vom 23.01.2019 im Rahmen der Ortschaftsratssitzung behandelt wurde. Die Baugenehmigung wurde am 05.08.2020 erteilt. Dieser Nachtrag bezieht sich auf das Kavalierhaus, welches nun doch erhalten und innen umgebaut werden soll. Zudem werden Fenster versetzt und teilweise vergrößert. Diese befinden sich auf der straßenabgewandten Seite. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage