Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine
| Vorlage: | 2021/0386 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 08.04.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0386 Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 13.04.2021 2 x Gemeinderat 20.04.2021 20.1 x Der Gemeinderat möge folgendes beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neugestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine mit folgenden Zielsetzungen vorzunehmen: 1.1. Soziale Staffelung der Gebühren nach Einkommenshöhe und Haushaltsgröße 1.2. Berücksichtigung ökologischer Kriterien wie Hubraumgröße oder Antriebstechnologie 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kontinuierliche Gebührenanpassung über die nächsten Jahre festzulegen, die den Aspekt des Klimaschutzes, den entsprechenden Wert des öffentlichen Raumes sowie die Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt. 3. Die Stadtverwaltung legt dar, welche zusätzlichen Einnahmen durch eine Neuregelung der Gebühren für das Anwohnerparken erzielt werden könnten. Begründung: Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat im November 2020 die Neuregelung der Zuständigkeit über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für Anwohnerparkscheine angekündigt. Dies hat auch das Verkehrsministerium auf Anfrage der SPD im Dezember 2020 bestätigt (siehe: https://www.landtag- bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9272_D.pdf). In der Antwort des Verkehrsministeriums wird auf die Veränderungen durch die am 4. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG – BGBl. I 2020, 1528) hingewiesen. Nunmehr können in den Gebührenordnungen der Länder für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen für Bewohner*innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel neben dem Verwaltungsaufwand für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen angemessen berücksichtigt werden. Nach § 6 a Absatz 5 a Satz 5 StVG können die Länder diese Ermächtigung in Form einer Delegationsverordnung an die Kommunen übertragen, welche künftig die Festsetzung der Gebühren - orientiert an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten - auch der Höhe nach festlegen sollen können. – 2 – Wir als Fraktion DIE LINKE sehen in der Neuregelung der Gebührenordnung des Anwohnerparkens im Zusammenspiel mit einer Ausweitung des Anwohnerparkens ein wichtiges Steuerungsinstrument für die notwendige sozial-ökologische Verkehrswende. Wichtig ist uns dabei vor allem, dass soziale Faktoren, wie Einkommenshöhe oder Haushaltsgröße, und ökologische Faktoren, wie Hubraumgröße oder Antriebstechnologie, bei der Aufstellung einer neuen Gebührenordnung berücksichtigt werden. Halter*innen eines SUVs mit einem Verbrennermotor sollten stärker finanziell belastet werden als Halter*innen eines Kleinwagens mit E-Antrieb. Beide haben unterschiedliche Anforderungen an die Größe des Parkraums, den sie für sich beanspruchen sowie eine unterschiedliche Umweltbilanz. Auch sollten Halter*innen, die sich kein neues, modernes Auto mit E-Antrieb leisten können oder Familien mit vielen Kindern und notwendigerweise größerem Auto finanziell bei der Neuregelung der Gebührenordnung des Anwohnerparkens berücksichtigt werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0386 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 13. April 2021 2.1 X Gemeinderat 20. April 2021 20.1 X Kurzfassung Nach derzeitigem Stand ist eine direkte sozial-ökologische Staffelung der Bewohnerparkgebühren im vorliegenden Verordnungsentwurf des Landes nicht vorgesehen. Kriterien, die nach dem Verordnungsentwurf herangezogen werden können, sind die Bedeutung der Parkmöglichkeit, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten. Dies können insbesondere die Größe des parkenden Fahrzeugs, die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt oder die Anzahl der Fahrzeuge der Halterin oder des Halters, die Lage der Parkmöglichkeit sowie das Vorliegen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) sein. Die Aufzählung ist nicht abschließend; den örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden verbleibt die Möglichkeit, eigene Kriterien zu finden, solange diese an der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Wert der Parkmöglichkeit anknüpfen. Erst infolge einer plausiblen und rechtssicheren Staffelung lassen sich eine konzeptionelle und demnach kontinuierliche Gebührenanpassung sowie die Darstellung zusätzlicher Erlöse durch diese Neuregelung verlässlich darstellen beziehungsweise beziffern Sobald die neue Parkgebührenverordnung des Landes vorliegt, ist die Stadtverwaltung verpflichtet, entsprechende Regelungen im Rahmen einer noch zu erlassenden Satzung zu treffen. Bis dahin wird der Antrag zunächst für erledigt betrachtet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Gemeinderatsfraktion DIE LINKE stellt den Antrag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neugestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine mit folgenden Zielsetzungen vorzunehmen: 1.1. Soziale Staffelung der Gebühren nach Einkommenshöhe und Haushaltsgröße 1.2. Berücksichtigung ökologischer Kriterien wie Hubraumgröße oder Antriebstechnologie Bislang konnten nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nur Gebührensätze für Amtshandlungen, konkret das Ausstellen eines Parkausweis für Bewohnende mit einer maximalen Gebühr von 30,70 EUR pro Jahr angesetzt werden. Die am 4. Juli 2020 in Kraft getretene (BGBL. 12020, 1528) Änderung des Straßenverkehrsgesetz (StVG) eröffnet nun einen weitaus größeren Gestaltungsspielraum. So können in den Gebührenordnungen neben dem Verwaltungsaufwand für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnenden angemessen berücksichtigt werden. Zur Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen für Bewohnende städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel haben die Länder nun durch den neu eingefügten § 6a Absatz 5a StVG die Möglichkeit, eine entsprechende Gebührenordnung zu erlassen. Nach § 6a Absatz 5a Satz 5 StVG wird den Ländern dabei gleichzeigt erlaubt, diese Ermächtigung in Form einer Delegationsverordnung weiter zu übertragen. Der Entwurf der Verordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) wurde mittlerweile zur Anhörung freigegeben und liegt der Stadtverwaltung vor. Danach wird für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnende städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel den örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden die eigenständige Festsetzung der Gebühren auch der Höhe nach übertragen. Als Kriterien, die die Bedeutung der Parkmöglichkeit, den wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der Parkmöglichkeiten abbilden, sind insbesondere - also im Sinne von Regelbeispielen - die Größe des parkenden Fahrzeugs, die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt oder die Anzahl der Fahrzeuge der Halterin oder des Halters, die Lage der Parkmöglichkeit sowie das Vorliegen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) (blauer oder orangener Parkausweis) genannt. Diese Aufzählung ist grundsätzlich nicht abschließend; den örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden verbleibt die Möglichkeit, eigene Kriterien zu finden, solange diese an die Bedeutung der Parkmöglichkeit, deren wirtschaftlichen Wert oder an den sonstigen Nutzen der Parkmöglichkeiten anknüpfen. Die direkte Anknüpfung an soziale oder umwelt- beziehungsweise klimabezogene Bemessungskriterien sieht der Entwurf bislang nicht vor. Ob diese an sich im Bereich des Straßenverkehrs sachfremden Kriterien unter abgabenrechtlichen Gesichtspunkten – insbesondere mit Blick auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – zur Bemessung von Anwohnerparkgebühren herangezogen werden können, kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden, wird von der Stadtverwaltung aber in ihrer bis zum 16. April 2021 abzugebenden Stellungnahme zum Entwurf der Delegationsverordnung des Landes Parkgebührenverordnung (ParkgebVO) angeregt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf ein etwaiges Kriterium der privaten Familienverhältnisse (Haushaltsgröße, Einkünfte, Familienstand et cetera) aus gemeindewirtschaftlicher Sicht die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes sowie das Äquivalenzprinzip zu wahren sind. Die Einrückung der Antragstellenden in die Staffelungen darf nicht vorwiegend anhand des Familienstands festgemacht werden (Diskriminierungsverbot). Außerdem darf zwischen Leistung und Gegenleistung kein Missverhältnis bestehen – 3 – 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kontinuierliche Gebührenanpassung über die nächsten Jahre festzulegen, die den Aspekt des Klimaschutzes, den entsprechenden Wert des öffentlichen Raumes sowie die Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt. 3. Die Stadtverwaltung legt dar, welche zusätzlichen Einnahmen durch eine Neuregelung der Gebühren für das Anwohnerparken erzielt werden könnten. Erst infolge einer plausiblen und rechtssicheren Staffelung lassen sich eine konzeptionelle und demnach kontinuierliche Gebührenanpassung (Ziffer 2) sowie die Darstellung zusätzlicher Erlöse durch diese Neuregelung (Ziffer 3) verlässlich darstellen beziehungsweise beziffern. Sobald die neue Parkgebührenverordnung des Landes vorliegt, ist die Stadtverwaltung verpflichtet, entsprechende Regelungen im Rahmen einer noch zu erlassenden Satzung zu treffen. Bis dahin wird der Antrag zunächst für erledigt betrachtet.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 18. Sitzung Hauptausschuss 13. April 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0247 dazu: Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0386 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorbera- tung für den Gemeinderat. Er weist darauf hin, dass der letzte Satz der Stellungnahme zum An- trag GRÜNE nicht korrekt sei. Es gebe keine Verpflichtung, man sage jedoch zu, eine Konzeption zu erarbeiten und es umzusetzen. Stadtrat Honné (GRÜNE) erklärt, deshalb habe man den Antrag gestellt. Wenn jetzt geklärt sei, dass es nicht verpflichtend ist, gehe die Antwort der Verwaltung in Ordnung. Entscheidende Frage sei, wann man es einführen wolle. Der Verweis auf das Konzept sei grundsätzlich richtig, allerdings werde man schon seit mehreren Jahren auf dieses Konzept verwiesen. Seiner Fraktion sei wichtig, dass diese neue Gebühr zum nächsten Jahr gelte. Sei dies sichergestellt? Stadtrat Pfannkuch (CDU) stellt fest, dass die Mehrheit auf der linken Seite des Hauses nicht ab- warten könne, von der Verordnung Gebrauch zu machen. Es gebe keinen Zwang der Umsetzung. Man könne darüber nachdenken, was sinnvoll sei. Die Verwaltungsantwort lasse die Gegenseite hoffen, dass man es trotzdem mache. Er warne davor. Eigentlich sei es ein Baustein, der zum Ver- kehrsmobilitätskonzept gehöre. Offenbar könne man nicht abwarten, bis man dieses vorgelegt bekomme. – 2 – Er kritisiert die Verwaltung, die nicht mit den richtigen Worten darauf antworte. Es müsse ein Konzept sein, welches dann auch diesen Aspekt beinhalte. Jedoch dürfe es kein Verhinderungsef- fekt für bestimmte Mobilitätsarten sein. Er verstehe, dass man den Wert eines Stellplatzes ein- stufe. Aber es kämen subjektive Momente in die Diskussion, die er dem Gemeinderat ersparen wolle. Stadtrat Marvi (SPD) meint, das Thema sei wichtig. Als SPD-Fraktion habe man sich mit dem An- trag „Neue Zonen für Bewohnerparken“ in das Thema eingebracht. Jetzt sei allerdings nicht der richtige Zeitpunkt, da es keine rechtlichen Grundlagen gebe. Als Fraktion sei man nicht festgelegt auf das Thema. Eine Diskussion könne erfolgen, wenn man die Rechtsgrundlage habe. Stadtrat Schnell (AfD) folgt dem Apell seines Vorredners. Seine Fraktion werde es ablehnen. Stadtrat Hock (FDP) kann sich ebenfalls den Aussagen von Stadtrat Marvi anschließen. Im Mo- ment sei es nicht der richtige Zeitpunkt. Man müsse die rechtlichen Gegebenheiten abwarten. Deutlich müsse er sagen, dass momentan alles in Frage gestellt werde, was mit dem Pkw zu tun habe. Man müsse sich die Frage stellen, ob es noch Sinn mache in dieser Stadt, ob man sich nur in diesem Bereich aufhalte und sich gegenseitig bekriege. Das Konzept für die Innenstadt müsse man abwarten und dann zusammen im Einklang versuchen, das Beste für die Stadt und für die Bürgerinnen und Bürger herauszuholen. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass Besucher von außen nicht nur mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV, sondern auch mit dem Pkw in die Stadt kom- men. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) kann sich Herrn Honné anschließen. Er vermisse eine Zeitachse bezüglich des Konzeptes. Es sei wichtig, auf eine entsprechende Verordnung zu warten. In der Antwort der Verwaltung seien verschiedene Modelle dargestellt, wie ein Wert des Parkraums be- ziffert werden könne. Im Rahmen dessen werde es eine sehr intensive Diskussion geben. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) bittet darum, kein Bürokratiemonster zu schaffen. Es müsse eine angemessene Form gefunden werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man seit Jahren bestehende Anwohnerzonen modifiziert habe. Beispielsweise sei in der Haid-und-Neu-Straße und der Radroute 15 das Anwohnerparken neu strukturiert worden. Trotzdem habe man seit Jahren das Problem, dass beispielsweise ein Stellplatz in einer Quartiersgarage nicht attraktiv sei, solange das Anwohnerparken so günstig sei, dass man im Grunde darin keine echte Alternative sehe. Er wolle die zwei Themen zusammenbringen, durchaus aber auch bereit sein, es punktuell zu trennen. Wenn man eine neue Gebührenordnung herstellen könne, weil das Land die Möglich- keit gebe, müsse man schon jetzt bei den bestehenden Anwohnerparkzonen, an denen man nichts ändern wolle, darüber nachdenken, wie man diese Gebühren umsetze. Anderswo müsse man neue Konzepte erstellen, um Anwohnerparken verstärkt auszubauen. Diese Konzepte wolle er abwarten, bevor man mit Gebühren komme. Sobald der Erlass des Landes da sei, könne man sich darüber verständigen, wie man damit umgehe. Gleichzeitig müsse man in bestimmten Berei- chen in der Stadt das Anwohnerparken überhaupt erst einführen oder neu konzipieren. – 3 – Stadtrat Honné (GRÜNE) hält es für wichtig, dass es nicht auf die lange Bank geschoben werde. Wenn man die Chance habe, einen angemessenen Preis festzulegen, sollte man dies auch tun. Es sei bewusst kein Kriterienkonzept vorgegeben, weil man es nicht kompliziert machen wolle. Man sei an einer einfachen Regelung interessiert. Seine Fraktion sei mit der Antwort zufrieden. Es müsse nicht mehr im Gemeinderat beraten werden. Bürgermeister Fluhrer führt aus, man habe die Fächer GmbH gebeten, das Thema Markierungen ganzheitlich aufzustellen und diese ganzen Fragen zu verknüpfen. Man werde es intern debattie- ren. Im zweiten Halbjahr dieses Jahres wolle man darüber mit dem Gemeinderat diskutieren. Dann werde man die einzelnen Themenfelder ausarbeiten. Der Vorsitzende ergänzt, damit habe man einmal für das Parkierungskonzept insgesamt und ein- mal für das Thema Anwohnerparken eine gute Zeitachse. Können die beiden Anträge von GRÜNE und DIE LINKE. damit für erledigt betrachtet werden? (Anm.: Die beiden Antragsteller bestätigen dies.) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 15. April 2021
-
Extrahierter Text
Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 20 der Tagesordnung: Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0247 Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0386 Beschluss: abgesetzt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, die Anträge hätten sich erledigt. Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021