Pilotprojekt zur Regulierung des öffentlichen Raums für E-Scooter
| Vorlage: | 2021/0379 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 23.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0379 Pilotprojekt zur Regulierung des öffentlichen Raums für E-Scooter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 26 x Der Gemeinderat möge folgendes beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Pilotprojekt zur Regulierung des Parkraums für E-Scooter in Hamburg-Altona mithilfe einer GPS-basierten Auswertung und entsprechenden Abstellflächen für Karlsruhe angewendet werden kann. Hierzu soll die Stadt mit der Verwaltung von Hamburg-Altona in Kontakt treten und Möglichkeiten zur Anwendung des Pilotprojekts für Karlsruhe ausloten. 2. Falls zusätzliche, zentrale Abstellflächen für E-Scooter geschaffen werden, sollen Parkplätze für den motorisierten Individualverkehr umgewidmet und keine Flächen auf Kosten von Fahrrad- und Fußverkehr hierfür verwendet werden. Begründung: Eine Regulierung des Parkraums für E-Scooter ist aufgrund der zahlreichen Beeinträchtigungen der Bürger*innen definitiv notwendig. Selbstverständlich muss die Stadt hierbei eine juristische Bewertung vornehmen. Jedoch gibt es bereits sinnvolle Initiativen, wie eine Neuregulierung des Parkraums für E- Scooter gestaltet werden kann. Beispielsweise wurde in Hamburg-Altona ein Pilotprojekt des Bezirks gemeinsam mit den E-Scooter- Anbietern gestartet. Hierbei wurden zentrale Abstellflächen in Absprache mit der Bürgerschaft geschaffen, in denen die E-Scooter abgestellt werden dürfen. Damit ausschließlich diese Flächen zum Abstellen der Elektroroller genutzt werden können, hinterlegen die E-Scooter-Anbieter in ihren Systemen Abstellverbote für die Sternschanze. Falls die Nutzer*innen der E-Scooter diese in Verbotszonen absetzen und nicht in den vorgesehenen Flächen, gelten die E-Scooter als nicht abgegeben und die Gebühren-Uhr läuft entsprechend weiter. Mithilfe von GPS-Daten evaluiert der Bezirk die Akzeptanz für das Projekt. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0379 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Pilotprojekt zur Regulierung des öffentlichen Raums für E-Scooter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 26 X Kurzfassung Prinzipiell sind die Kommunen auf das freiwillige Mitwirken der Sharing-Betreiber bei Regulierungen des Parkraumes für E-Scooter, die über die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinaus gehen, angewiesen. Eine GPS-basierte Auswertung wäre technisch gesehen möglich. Zu gegebenem Zeitpunkt kann im Rahmen einer möglichen Sondernutzung das Pilotprojekt zur Regulierung des Parkraumes für E-Scooter aus Hamburg- Altona, wie auch ein ähnliches Pilotprojekt aus Köln, mit betrachtet werden. Derzeit werden auch in Stuttgart ähnliche Ansätze betrachtet. Auch in Karlsruhe gelten im Übrigen die E-Scooter als nicht abgegeben, falls Nutzer*innen ihr Fahrzeug in einer Parkverbotszone abstellen und die Gebühren-Uhr läuft entsprechend weiter. Der öffentliche Raum ist durch vielfältige Nutzungen stark beansprucht, wie auch bei der Schaffung zusätzlicher Fahrradstellanlagen ist dies bereits heute meist nur durch Umwidmung von Parkierungsflächen des motorisierten Individualverkehrs möglich und wird durch die Verwaltung im Rahmen von Einzelfallprüfungen so praktiziert. Die Verwaltung bittet den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit
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Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 26 der Tagesordnung: Regulierung von E-Scootern Antrag: SPD Vorlage: 2020/1357 dazu: Pilotprojekt zur Regulierung des öffentlichen Raums für E-Scooter Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0379 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Moser (SPD): Die E-Scooter sind wieder da! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, so ähnlich haben wir es in den letzten Wochen gehört, als sich die ersten schönen Tage angekündigt haben. Diesen Ausdruck haben allerdings nicht die E- Roller-Fahrer dann vor Freude gesagt, sondern die von der Nutzung der Roller genervten und bedrängten Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums. Wenn jetzt Frühjahr und Sommer kommen, muss nach Meinung der SPD-Fraktion, dringend eine Lösung gefunden werden, damit die Roller nicht behindern, überall rumstehen und vor allem auch liegen gelassen werden, wo es gerade passt, auf Gehwegen, Fahrradwegen, Plätzen, oftmals überall dort, wo sie eigentlich überhaupt nicht hingehören. Menschen mit und ohne Behinderungen, mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen, Kinder, Fußgän- ger, auch Radfahrer sind gefährdet. Dies wäre vermeidbar und ist völlig unnötig. Gerade aus dem Behindertenbeirat kommen ganz viele Klagen und Beschwerden darüber. Es ist cool, macht mega viel Spaß, ist bequem, einen Roller zu fahren und umweltfreundlich sind sie auch – 2 – noch, wenn man auf das Auto und auf das Motorrad verzichtet. Dies darf allerdings nicht zulas- ten der übrigen Teilnehmenden im öffentlichen Raum führen. Deshalb hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, unter anderem, die zulässige Fläche, auf der die Roller nach Gebrauch abge- stellt werden dürfen, zu begrenzen und die Einrichtung zentraler Abstellflächen zu prüfen. Die Stadtflitzer von Stadtmobil zum Beispiel dürfen nur auf einer klar umrissenen Fläche abgestellt werden. Ich finde es sehr löblich, dass es Austauschgespräche gibt. Allerdings ist es für mich nicht er- sichtlich, wann mit einem Ergebnis der Austauschrunden zu rechnen ist. Es gibt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das besagt, dass das Aufstellen von Mietfahrrädern im öf- fentlichen Straßenraum eine möglicherweise reglementierbare Sondernutzung darstellt. In Bern ist beispielsweise die Altstadt ausgenommen vom Fahren und Parken mit E-Rollern. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Verwaltung für alle Beteiligten eine verträgliche Lösung findet, und warte auf ein zeitnahes Ergebnis. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Die E-Scooter sind so ein Beispiel, wie das Bundesverkehrsministeri- um Technologieoffenheit ohne Technikfolgenabschätzung gemacht hat, einfach mal zugelassen und mal gucken, wie die Städte darauf reagieren. Jetzt dürfen wir unter diesen Folgen leiden. Wir sehen aber, dass nach den vorgegebenen Gesetzesänderungen, so wie Sie es auch in der Stellungnahme geschrieben haben, wenig bis kein Handlungsraum besteht, ohne nicht auch Sharing-Anbieter auch massiv zu beschränken, deren Nutzen, deren Zweck und deren Sinnhaf- tigkeit für eine nachhaltige Mobilität wir eben auch schon besser kennen. Zu nennen sind da eben Car-Sharing- und Bike-Sharing-Angebote in Karlsruhe, die wir nicht durch allgemeine Re- gelungen zu Sondernutzungen einschränken wollen. Allerdings möchten wir Ihnen gerne auch das Signal geben, bei Letter of Intent und Ähnlichem mit E-Scooter-Anbietern diese Dinge nachzujustieren, und das hat ja in Teilen auch schon funk- tioniert, und wenn an manchen Stellen eben eine Fußgängerzone definiert ist, dann dürfen die- se E-Scooter da auch per Gesetz nicht einfahren. Das ist ja auch schon mal eine Lösung, die, wie jetzt das angesprochene Beispiel Bern, eigentlich obsolet macht, weil wir das für die Innenstadt in Karlsruhe schon entsprechend geregelt haben. Was wir uns noch wünschen würden, bei sol- chen Vereinbarungen, wäre das tatsächlich auch in Gesprächen mit den Anbietern, mehr auf die Wegezwecke eingegangen wird. So wäre mal zu hinterfragen, ob Sie Daten bekommen kön- nen zur Nutzung der Roller - ist es nur Spaß, ist es Teil einer intermodalen Wegekette - damit wir auch irgendwann mal auf einer fachlichen Grundlage entscheiden können, ob das eine sinn- volle ergänzende Mobilitätsform oder eben nur eine Freizeitmobilitätsform ist, die wir dann eben auch anders regulieren wollen in der Stadt. Ja, E-Roller sind ein Ärgernis auf Gehwegen, es ist nervig, dort zu Fuß entlangzugehen. Viel schlimmer ist es noch, wenn man auf Hilfsmittel wie Rollatoren angewiesen ist oder eben Kin- der auf Kinderwagen angewiesen sind, aber das große Problem sind neben den E-Scootern auch Fahrräder, die auf den Gehwegen stehen müssen. Wir haben einen Antrag eingereicht, eben Autostellplätze auch anders zu nutzen. Das werden wir auch in der kommenden Zeit im Pla- nungsausschuss so beantworten, und dann sehen wir nämlich eigentlich, wo die großen Platz- verbraucher im öffentlichen Raum sind. Die sind nämlich meistens aus Stahl und haben vier Räder, und ich glaube, da können wir viel, viel mehr für den öffentlichen Raum und für die Auf- enthaltsqualität gewinnen. – 3 – Stadtrat Müller (CDU): Zunächst einmal bin ich recht dankbar um den Antrag seitens der SPD, weil es doch das Bewusstsein der Problematik rund um die E-Scooter ja offenbart. Es stellt tat- sächlich ein Ärgernis dar, dass die Dinger nicht nur überall herumstehen, sondern auch überall herumliegen, was mitunter durchaus gefährlich erscheint, gerade zur Dunkelheit. Selbst ich habe in den vergangenen Tagen aus meinem Vorgarten ein solches Gerät herausbergen dürfen, wie auch immer es dort hineingekommen sein mag, aber nun ja. Ich kann mir durchaus vorstel- len, nachdem wir sehr gerne dieses Verfahren vor dem OLG in Münster abwarten, so wie es die Verwaltung vorschlägt, darauf natürlich dann auch zu reagieren, dass wir vielleicht damit ver- bunden ja auch mal untersuchen in unserem Stadtgebiet, an welchen zentralen Plätzen es denn möglich ist, solche Abstellflächen auszuweisen. Ich denke beispielsweise an den Hauptbahnhof. Ich denke aber auch an das KIT oder ZKM, in deren Umfeld dann solche Geräte durchaus auch einen Sinn haben. Mitunter kann man natürlich auch den Eindruck bekommen, dass die Geräte mehr stehen bzw. liegen, als dass sie gefahren werden. Von daher wäre ich auch sehr interessiert an einer Datenerfassung/Datenauswertung seitens der Anbieter, sofern diese uns zur Verfügung gestellt werden kann, um zu erfahren, inwieweit tatsächlich ein wirklicher Nutzen abzuleiten ist von den E-Scootern oder ob sie tatsächlich, so wie man es mitunter durchaus auch mal fühlen kann, mehr stehen, als sie bewegt werden. Von daher warten wir zunächst einmal das OLG-Urteil ab und die weitere Bewertung seitens der Verwaltung. Zu dem Antrag, so wie es auch der Kollege Löffler geäußert hat oder der LINKE Er- gänzungsantrag, haben wir natürlich auch die komplette Problematik, dass wir mit den E- Scootern ein zusätzliches Mobilitätsmittel neben allen anderen haben, die in unserer Stadt un- terwegs sind und bitte schön, ich glaube nicht, dass es jetzt groß Sinn macht, das eine gegen das andere auszuspielen, sondern nach wirklich vernünftigen und auch funktionierenden Lö- sungen im Allgemeinen zu suchen. Stadtrat Hock (FDP): Meine Fraktion hat im Juni letzten Jahres schon mal abgefragt, wie es sich denn mit den Rollern in unserer Stadt so verhält und, was noch wichtiger ist, wer denn über- prüft, wie das beim Abstellen weitergeht. Man muss ja eines sagen, wenn man sieht, und da gebe ich vielen der Vorrednern Recht, wie die Roller im Innenstadtbereich auf Gehwegen, auf Einfahrten oder auch in Vorgärten wie beim Kollegen abgestellt und reingeworfen werden, dann muss man sich natürlich schon die Frage stellen, wer überprüft das alles, wenn wir ein Merkblatt haben, wie die Stadt uns vorgibt, und die Sharing-Anbieter auffordern, auch das in die Umsetzung zu bringen. Das ist ja die wichtigste Aussage, denn ein Merkblatt ist das eine, und da steht dann natürlich drin, dass die Sharing-Anbieter sich an die Vorgaben halten, ist ja logisch, aber die Nutzer dieser Roller halten sich nämlich nicht an das, was da eigentlich vorge- geben wird, z. B. wie die Teile danach abgestellt werden und so weiter und so fort. Das ist das Problem. Wir haben natürlich als Stadt Karlsruhe dann das Probleme in der Stadt, dass wir das mit wahnsinnig viel Personal überprüfen müssten, wenn wir das rechtlich or- dentlich hinbringen wollen. Das Personal haben wir gar nicht, um das so zu überprüfen. Mich hat Herr Budnik damals angerufen und er hat gesagt, dass es natürlich für Menschen mit Be- hinderung im Stadtgebiet wirklich riesige Probleme gibt mit diesen abgestellten oder hingewor- fenen Rollern. Der Behindertenbeirat hat es angesprochen, auch bei der SPD, denke ich und bei anderen auch. Ich kann nur hoffen, dass dieses Urteil, das jetzt dann irgendwann ergehen wird, so ausfällt, dass wir da rechtlich Handhabe haben, damit wir einschreiten können. Es nützt uns nichts, dass wir die Roller-Sharing-Anbieter in der Stadt haben und dass die E-Mobilität und die Elektroroller, die zähle ich da mal dazu, zwar eine tolle Sache sind, bloß, wir sollten da ein biss- – 4 – chen Ordnung haben. Wenn man es vergleicht, man kann die so abstellen wie Fahrräder. Man- che Fahrräder werden natürlich auch hingeschmissen, aber meistens hat sie dann der Wind umgeweht oder sonst irgendwas. Bei den E-Rollern habe ich aber so das Gefühl, manche ma- chen es absichtlich. Ich habe Bilder geschickt bekommen, da wurden in ganzen Straßenzügen laufend die Roller quer in den Gehweg gestellt, und das ist nicht aus Versehen passiert, das ist absichtlich passiert. Von daher brauchen wir da schnellstens ein Urteil, und ich hoffe dann, dass wir auch in der Um- setzung es rechtlich kontrollieren können, weil so, wie es jetzt ist, kann es meines Erachtens, und das denken viele meiner Kolleginnen und Kollegen hier im Raum, nicht bleiben. Stadträtin Fenrich (AfD): Als ich das gelesen habe, insbesondere die Stellungnahme der Stadt, war mir eigentlich einiges unklar gewesen bzw. aus meiner Sicht ging das etwas durcheinander. Wir haben hier drei Themenfelder, um die sich es dreht. Es dreht sich einmal darum, kann man diese Rollerbetreiber zahlenmäßig reglementieren. Da haben wir gehört, es ist rechtlich nicht möglich. Dann geht es um die Frage, ist es eine Sondernutzung oder ein Gemeingebrauch, und da geht es einzig und allein um die Fläche zur Aufstellung dieser Roller, und zwar vor Gebrauch. Das halte ich auch für unwesentlich, denn wenn das wahrscheinlich so rauskommt, es ist eine Sondernutzung, dann muss sich halt die Stadt überlegen, welche Kriterien, welche Parameter setze ich da an. So, das große Problem ist aber, und das schreibt ja auch die SPD in ihrer Be- gründung, das große Problem der E-Scooter ist nicht das Aufstellen durch den Betreiber, son- dern es ist das Abstellen nach dem Fahren. Denn da schreibt ja auch die SPD, und so habe ich persönlich das selber empfunden und auch die Mitglieder meiner Fraktion, dass das Stolperfal- len sind, dass das Gefahrenstellen sind, und die liegen tatsächlich zum Teil auf den Gehwegen. Fahrräder, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Hock, die fliegen manchmal auch rum, nur, die kann ich zumindest als Frau auch noch mal irgendwie etwas beiseite räumen. Das schaffe ich bei ei- nem Roller nicht. Jetzt erinnere ich auch in diesem Zusammenhang an unseren Antrag, ich kann jetzt nicht genau sagen, wann das war, ich glaube, es war letztes Jahr, da haben wir den Antrag gestellt, die Polizeiverordnung hinsichtlich der E-Scooter in Anlagen entsprechend umzuändern. Da sind wir krachend gescheitert, und ich sehe heute, und da bin ich sehr dankbar, liebe SPD- Fraktion, dass das Problem jetzt bei Ihnen auch angekommen ist. Seinerzeit hat ein Kollege der CDU dazu gesprochen, der es vielleicht, aus meiner Sicht zumindest mal, hätte besser wissen müssen. Er war im Prinzip auch der Meinung, das sei kein Problem. Es stellt aber ein Problem dar. Wir wissen, dass gehandelt werden muss. Die Stadt kann sich meines Erachtens nicht da- rum drücken und sagen, das ist halt so, wir können nichts machen, sondern es muss was ge- macht werden. Wenn die Betreiber nicht in der Lage sind, hier vorstellig zu werden, um das zurückzuverfolgen und die Leute entsprechend irgendwie zu reglementieren, dann bleibt der lieben Stadt halt eben nichts anderes übrig, als im Wege eines Einsatzes des kommunalen Ord- nungsdienstes mal wieder für Ordnung zu sorgen. Wir haben doch Gesetze, wir haben doch gesetzliche Vorschriften, um sie einzuhalten. Es kann doch nicht sein, dass eine Stadt dann sagt, da können wir nichts machen, also passiert halt auch nichts! Da bitte ich drum, dass sich die Stadt ein Konzept überlegt, wie wir diesen Problemen Herr werden können. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE): Ich glaube, meine Position unterscheidet sich tatsächlich ein wenig von der der Vorrednerin, weil ich nicht glaube, dass die Frage noch zu klären ist, ob die E- Scooter einen Beitrag zu einer multimodalen Mobilität sind. Angesichts des enormen Ressour- cenverbrauchs des Produktlebenszyklus dieser E-Scooter, angesichts der Aufwendungen, die da – 5 – hintendran stehen, und angesichts der Nutzung dieser E-Scooter, die vor allem für kurze Wege oder Wege, die mit dem Fahrrad normalerweise gefahren werden, eingesetzt werden, glaube ich tatsächlich nicht, dass sie ein Mehrwert für die Stadt sind, sondern tatsächlich eher eine Plage, die besonders den Fußverkehr an dieser Stelle massiv einschränkt. Ich glaube, das ist an der Stelle wirklich ein großes Ärgernis, und deshalb ist der Antrag der SPD auch gut. So kann es eigentlich aus meiner Sicht nicht weitergehen, dass die Gehwege solche massiven Einschrän- kungen haben, mit einem Verkehrsmittel, wo wir den Nutzen kritisch hinterfragen und natür- lich, wo wir jetzt richtigerweise darüber diskutieren, wie wir aufgrund der schwierigen rechtli- chen Lage dieser Situation Herr werden können. Angesichts dessen war unser Prüfauftrag an die Verwaltung vor allem dazu gedacht, schon noch mal zu prüfen, gemeinsam mit den Anbietern, ob es dort nicht einvernehmliche Modelle gibt, wie es in anderen Städten schon praktiziert wird. Also Hamburger Tour haben wir genannt, es gibt Stuttgart, es gibt andere Städte, wo zwar jetzt nicht juristisch dagegen vorgegangen wird, aber, sage ich mal, in Form eines Agreements mit den Anbietern eine Form geschaffen wird, wo beide vielleicht mit leben können, die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt wird und die Interessen der Bevölkerung oder Fußgehenden auch Berücksichtigung finden. Deshalb ist tatsächlich unse- re Bitte, dass die Verwaltung das weiter prüft, egal wie das Gerichtsurteil ausgeht. Ich glaube, auch den Anbietern wird es sicherlich bald bewusst werden, wenn die Gesamtakzeptanz in der Bevölkerung für dieses Verkehrsmittel sinkt und es nur noch als störendes Element wahrge- nommen werden, dann ist dieses Wirtschaftsmodell auch nur eine Frage der Zeit, bis es nicht mehr funktioniert, bis dann nicht mehr die Nachfrage besteht. Ich glaube, dort gibt es dann sicherlich auch Überlegungen, wie man solch eine Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen kann. Also, unser Appell noch mal, alle Möglichkeiten weiterhin zu prüfen. Das ist tatsächlich ein Är- gernis, das wir hier haben, anders als Fahrräder, die vor allem seitwärts an den Rändern abge- stellt werden, an Hauswänden entlang, werden die E-Scooter sehr gerne im 90 Grad-Winkel dazu abgestellt. Wir hoffen, dass da irgendwo eine Lösung zeitnah kommt. Ich glaube, das sind wir gerade dem Fußverkehr in der Stadt schuldig, und wir sollten da wirklich alles ausloten, was möglich ist, um dieses Verkehrsmittel ordnungsgemäß abzuwickeln. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Der E-Scooter ist ein gutes Beispiel, an dem man feststellen kann, dass die Meinungen weit auseinandergehen. Vor Einführung der E-Scooter habe ich so einige Beiträge von Fachleuten gelesen. Die einen haben vor dem Objekt gewarnt, die anderen haben ihn als Wundermittel für den Nahverkehr gepriesen. In einem Beitrag habe ich gelesen, es kommt auf die Anzahl der E-Scooter an. Bei 2 pro 10.000 wäre das noch okay, bei 200 pro 10.000 wäre es schwierig. Wir haben ja in der Vergangenheit häufig dieses Thema gehabt, und die SPD hat genau in ihren drei Fragen - Zulassung der E-Scooter soll begrenzt werden, die zu- lässige Fläche soll maximal begrenzt werden und die Verwaltung prüft, nach dem Vorbild ande- rer Kommunen, zentrale Abstellplätze - genau das erkannt, wo der E-Scooter, glaube ich, hier in der Mehrheit des Gemeinderates angekommen ist, mehr als Qual statt als Mittel der Wahl. Deshalb ist es auch richtig, dieser Antrag. Der Vorschlag, wenn er kein Geld kosten würde, der LINKEN, Nummer 1, ist okay, die Nummer 2 habe ich erwartet. Den würde ich aber auch ergänzen dahin, auch die Stadt könnte an dem E- Scooter verdienen, denn wir haben heute schon Beispiele gehabt, wo die überall auftauchen. Die tauchen teilweise an Stellen auf, das glaubt man gar nicht. Ich weiß nicht, ob es technisch geht, ich würde dafür eine moderate Gebühr verlangen, um die an einen Abstellplatz zu brin- – 6 – gen. Die kann ruhig sehr hoch sein, wenn wir daran verdienen können. Die Stadt ist ja heutzu- tage sehr fleißig, um Gebühren bei allem Möglichen zu kassieren. Also, Erfahrung, das war jetzt nicht negativ gemeint. Deshalb müssen wir abwarten, welche Begrenzungsmöglichkeiten es gibt, und ich sehe es genauso wie mein Vorredner Hock und andere, es ist das Abstellen das Problem, da müssen wir Wege finden und auch abwarten, was höchst richterlich gilt. Für unse- re Fraktion gilt, es könnten ruhig viel, viel weniger von diesen Elektrofahrzeugen geben. Den Nutzen kann ich persönlich kaum erkennen. Ich würde sagen, 20 für ganz Karlsruhe würden reichen. Der Vorsitzende: Gut, ich würde die Diskussion mal gerne so zusammenfassen, bevor die E- Scooter überall rumliegen, verzichtet man lieber ganz drauf. Das habe ich so ein bisschen als Grundstimmung rausgehört. Wir sollten dieses Urteil abwarten. Wir sollten mit den E-Scooter- Anbietern diskutieren, denn die müssten ein Interesse daran haben, dass sich ihre Kundinnen vernünftig verhalten, was ich nicht ganz glaube, dass das klappt, aber das ist ein anderes The- ma. Bevor wir jetzt anfangen, Herr Stadtrat Wenzel, Abstellflächen zur Verfügung zu stellen, sollten wir erst mal die Ergebnisse zusammentragen und auch noch die Frage aufnehmen, uns mit den Anbietern darüber zu unterhalten, ob wir mal einen Überblick bekommen, auf welcher Streckenlänge, von wem und an welchen Bereichen der Stadt überhaupt das verwendet wird. Es gibt ja doch von der Einschätzung her Mutmaßungen, aber keine echten Erkenntnissee. Da- mit würden wir dann wieder auf Sie zukommen und in Altona können wir gerne anrufen, das ist kein Problem. Dann würde ich das jetzt mal so abbinden, und dann reden wir bei mehr Er- kenntnis noch mal drüber. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. April 2021