Tageweise Abrechnung der Gebühren für Betreuung und Mittagessen während der ergänzenden Betreuung und Notbetreuung
| Vorlage: | 2021/0378 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 23.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0378 Tageweise Abrechnung der Gebühren für Betreuung und Mittagessen während der ergänzenden Betreuung und Notbetreuung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 20 x Die Gemeinderatsfraktion von DIE LINKE beantragt die Änderung der Verwaltungsvorlage unter Punkt c) (Gebührenmodell): Die Berechnung bzw. Gebührenerhebung für Betreuung und Mittagessen während der ergänzenden Betreuung sowie der Notbetreuung im Zeitraum des Wechselunterrichts und des eingeschränkten Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen ab dem 01.03.2021 wird anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage vorgenommen – d.h. es wird tageweise abgerechnet. Begründung: In der Corona-Pandemie gab und gibt es enorme Anstrengungen vieler Eltern, den Familienalltag zu gestalten. Dass sie nach dem zu verabschiedenden Gebührenmodell Beiträge pauschal entrichten müssen für Leistungen, die sie evtl. gar nicht in Anspruch nehmen, ist ein falsches Zeichen. Die Argumentation der Verwaltung, die Durchführung einer wochen- oder tageweisen Abrechnung sei bei geringen Beträgen äußerst zeitintensiv und kann aufgrund der aktuellen Personalsituation nicht geleistet werden, kann angesichts der finanziellen Lage einiger Familien, die auf jeden Cent angewiesen sind, nicht als Hürde gelten. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
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Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0378 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Tageweise Abrechnung der Gebühren für Betreuung und Mittagessen während der ergänzenden Betreuung und Notbetreuung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 20 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag nicht zu entsprechen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die privatrechtlichen Verträge mit den Eltern für Betreuung und Mittagessen sehen eine monatliche Pauschale vor. Eine tageweise Abrechnung ist aus diesem Grund vertraglich nicht vorgesehen. Mit dem vorgeschlagenen Abrechnungsmodell kommt die Stadt den Eltern entgegen, indem nur die Hälfte der monatlichen Pauschale entrichtet werden muss, selbst wenn die Kinder darüber hinaus die Angebote häufiger wahrnehmen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zu entsprechen.
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