Kosten der freiwillig übernommenen Aufgaben, die eigentlich Sache des Landes sind

Vorlage: 2021/0372
Art: Anfrage
Datum: 19.03.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 31

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0372 Kosten der freiwillig übernommenen Aufgaben, die eigentlich Sache des Landes sind Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 31 x Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Aufgaben die Stadt im Moment ausführt, die originäre Aufgabe des Landes Baden-Württemberg wären und beziffert deren Kosten. Dazu gehören auch Ausgaben, mit denen die Stadt die Aufgaben des Landes erweitern und ergänzen. Begründung Die Stadt Karlsruhe übernimmt immer wieder Aufgaben, die eigentlich Sache des Landes Baden- Württemberg sind. So wird zum Beispiel die Senkung der Elternbeiträge für Kitas über freiwillige Leistungen der Stadt Karlsruhe finanziert. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten sollte es eine kritische Auseinandersetzung mit freiwillig übernommenen Aufgaben der Stadt geben, die Landes oder Bundessache wären. Diese Sparpotentiale müssen identifiziert werden. Unsere Fraktion der Freien Wähler und FÜR Karlsruhe fordert deswegen eine Auflistung der Aufgaben, die tatsächlich Aufgaben des Landes darstellen bzw. in Verantwortung des Landes liegen sollten, und beziffert die Kosten der entsprechenden Aufgaben. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • StN freiwillige Leistungen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FWIFÜR -Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0372 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stkä Kosten der freiwillig übernommenen Aufgaben, die eigentlich Sache des Landes sind Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 31 Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Aufgaben die Stadt im Moment ausführt, die originäre Aufgabe des Landes Baden-Württemberg wären und beziffert deren Kosten. Dazu gehören auch Ausgaben, mit denen die Stadt die Aufgaben des Landes erweitern und ergänzen. Kommunen sind in ihrem Gebiet Träger aller öffentlichen Aufgaben, soweit diese nicht durch Gesetz anderen Stellen übertragen wurden. Eine Einzelaufzählung der kommunalen Aufgaben ist wegen der unterschiedlichen öffentlichen Verhältnisse und des zeitlichen Wandels in keiner Rechtsverordnung enthalten. Die Aufteilung in freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben ist für die Kommune im Hinblick auf die daraus resultierenden finanziellen Belastungen von Bedeutung. Bei freiwilligen Aufgaben steht es der Kommune grundsätzlich frei, ob sie diese Aufgaben erfüllt. Beispiele hierfür sind Sportstätten aller Art, kulturelle Einrichtungen, Einrichtungen der Altenhilfe etc.. Pflichtaufgaben für die Kommune liegen nur dann vor, soweit die Kommune durch konkrete gesetzliche Bestimmungen dazu verpflichtet wird. Die Pflichtaufgaben sind in ihrer Struktur noch weiter zu unterscheiden: zum einen kann es sich um weisungsfreie Pflichtaufgaben handeln, d.h. bei Vorliegen der gesetzlichen Verpflichtung steht es der Kommune nicht mehr frei, ob sie die Aufgabe erfüllen will, sondern nur noch wie. Als Beispiele können aufgeführt werden: Schulträgereigenschaft für allgemeinbildende Schulen, zur Verfügung stellen von Kita-Plätzen und sonstige Betreuungen für Kinder unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter, Bau und Unterhaltung von Gemeindestraßen oder Bau und Unterhaltung von Entwässerungsanlagen. Zum anderen gibt es weisungsgebundene Pflichtaufgaben, bei denen die komplette Aufgabenerfüllung durch die Kommune vorgeschrieben ist. Hier handelt es sich um meist überörtliche, auf die Kommune übertragene, staatliche Aufgaben, wie bspw um die Baurechtsbehörde. Darüber hinaus sind für die Kommunen die Erledigung von sogenannten Bundesauftragsangelegenheiten, wie bspw. Meldewesen oder Personenstandswesen, vorgeschrieben. Hinsichtlich der Finanzierung gilt im Grundsatz, dass Pflichtaufgaben in der Regel vor freiwilligen Aufgaben zu erfüllen und somit auch zu finanzieren sind. Durch die derzeit schwierige kommunale Finanzsituation werden die Kommunen gezwungen, über die Ausführung der vermeintlichen „freiwillige Leistungen“ oder über die Ausgestaltung der „weisungsfreien Pflichtaufgaben“ zu entscheiden. In der kommunalen Praxis hat sich gezeigt, dass die oben beschriebene Unterscheidung sehr theoretisch und schulbuchmäßig eine Unterteilung beschreibt, die in der tatsächlichen Umsetzung vor Ort in der alltäglichen Praxis nicht handhabbar ist. Viele Aufgaben sind zwischenzeitlich ineinander verwoben, so dass es eines hohen personellen Ressourceneinsatzes (meist mittels einer mehrköpfigen Arbeitsgruppe) bedarf, um eine trennscharfe Aufteilung zwischen „freiwillig“ und „pflichtig“ aufzeigen zu können. Allein aus diesem Grund ist die in der Anfrage gestellte Frage nicht beantwortbar. Darüber hinaus ist weiter zu berücksichtigen, dass vermeintliche „freiwillige“ infrastrukturelle Entscheidungen (bspw. ein Umbau Bücherei, ein Neubau Schwimmbad etc.) nur vor ihrer eigentlichen Lebensphase hinsichtlich der Kosten beeinflussbar sind. Falls eine Entscheidung über Umbau und Neubau getroffen wurde, werden die Betriebskosten von der Kommune über viele Jahre ohne wesentliche Korrekturmöglichkeiten zu tragen – 2 – sein. Selbst die Schließung der Einrichtung würde in der Regel nicht zur vollständigen Einsparung führen. Zudem gehört die Übernahme von verschiedenen „freiwilligen“ Aufgaben aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zum gewünschten Standard bzw. zum interkulturellen Miteinander. Insbesondere die Themen Kultur, Sport, Jugendhilfe, Mobilität und Sicherheit sind oftmals eine Voraussetzung, den Wohnsitz in der betreffenden Kommune zu belassen. Insoweit ist es insgesamt schlichtweg nicht möglich, Kosten für freiwillig übernommenen Aufgaben, die eigentlich Sache des Landes sind, zielgenau zu beziffern. Die vorstehende Thematik und insbesondere die Schwierigkeit der Beantwortung wurde durch die Verwaltung Teilen der Fraktion in einer Videokonferenz am 14. April 2021 erläutert.

  • Protokoll GR TOP 31 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 31 der Tagesordnung: Kosten der freiwillig übernommenen Aufgaben, die eigentlich Sache des Landes sind Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2021/0372 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Juni 2021