Umsetzung des „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb“
| Vorlage: | 2021/0364 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.04.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0364 Umsetzung des „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb„ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 46 x 1. Wie werden die von der Stadtverwaltung selbst aufgestellten Empfehlungen und Anforderungen im „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektrokleinstfahrzeugen im Free- Floating Betrieb“ genau umgesetzt, überprüft und ggf. sanktioniert? 2. Welche Vorgaben wurden von den Sharing-Anbietern generell bereits umgesetzt? 3. In welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen findet seit der Zulassung der E-Scooter in Karlsruhe eine Rückmeldung der Sharing-Anbieter hinsichtlich der Einhaltung der Verkehrsregeln an die Stadtverwaltung statt? 4. Welche Daten und Statistiken wurden bisher von den Anbieterfirmen monatlich erhoben und an die Stadtverwaltung weitergegeben? Welches Zwischenfazit kann bereits festgehalten werden? 5. Welche Pläne und Vorhaben gibt es in Bezug auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit bzw. wie sollen Defizite - z.B. im Hinblick auf das willkürliche Abstellen der E-Scooter auf Gehwegen etc. - im Stadtgebiet besser, zielgerichteter und konsequenter angegangen werden? Sachverhalt / Begründung: E-Scooter stellen hinsichtlich der unabhängigen, unkomplizierten und relativ zügigen Fortbewegung eine gute Möglichkeit der individuellen Mobilität dar. Wie für andere Beförderungsmittel gelten auch für die Elektro-Tretroller klare Regeln, damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt werden. So dürfen E-Scooter z.B. auch nicht willkürlich auf Gehwegen o.Ä. abgestellt werden, sodass diese insbesondere für ältere Menschen und Bürgerinnen und Bürgern mit körperlichen Beeinträchtigungen nicht zum Hindernis oder gar zur Gefahrenquelle werden. In Karlsruhe kann diesbezüglich jedoch häufig ein sehr auffälliges Muster von zahlreichen Betroffenen beobachtet werden. Das „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb“ setzt hierfür klare Vorgaben fest. Es werden darin alle wichtigen Empfehlungen und Anforderungen an die Sharing-Anbieter formuliert, damit die E-Scooter keine Gefahr für andere Menschen sind, sondern als gleichberechtigte alternative Fortbewegungsmittel in Karlsruhe gelten können. Deshalb müssen im Hinblick auf die praktische Umsetzung des Merkblatts nochmals offene Fragen geklärt werden, um die deutlich erkennbaren Missstände im Sinne einer verkehrssicheren Stadt und eines gemeinschaftlichen Miteinanders zu beseitigen. Unterzeichnet von: – 2 – Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0346 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Umsetzung des „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 46 X Die Verwaltung verweist auf den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom Gemeinderat am 22.12.2021 und der Behandlung im Planungsausschuss am 24.02.2021. Ergänzend hierzu zu den Fragen: 1. Wie werden die von der Stadtverwaltung selbst aufgestellten Empfehlungen und Anforderungen im „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb“ genau umgesetzt, überprüft und gegebenenfalls sanktioniert? Die Empfehlungen zur Verkehrssicherheit und zum Abstellen der E-Scooter werden durch das Ordnungs- und Bürgeramt überprüft. Dies erfolgt sowohl über den Kommunalen Ordnungsdienst als auch durch die Verkehrsüberwachung. Leider werden den Kommunen zur Ahndung von rücksichtslos im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten E-Scootern rechtlich nur wenige bis gar keine Möglichkeiten eingeräumt weshalb eine Sanktionierung oftmals nicht möglich ist. 2. Welche Vorgaben wurden von den Sharing-Anbietern generell bereits umgesetzt? Die Anzahl der Fahrzeuge im Kernbereich und pro Abstellort werden in Bezug auf die Ausbringung der Fahrzeuge eingehalten, können aber natürlich im Verlauf des Tages schwanken. Die Sharing-Anbieter haben gerade im Zusammenhang mit den Jahreszeiten (Wetterlagen) und der Corona-Lage kurzfristig auf die jeweiligen Situationen reagiert. Die Verkehrssicherheit obliegt oftmals den Nutzern und nicht den Betreibern und kann von diesen nur bedingt beeinflusst werden. Die Befahrung unzulässiger Zonen kann aus rechtlichen Gründen von den Betreibern nach wie vor nicht durch Geofancing unterbunden werden. Die Anbieter informieren die Nutzer*innen bei Erstbenutzung über die App über die rechtlichen Regelungen im Straßenverkehr. 2019 wurden von einigen Anbietern auch Fahrsicherheitskurse angeboten, dies entfällt Corona bedingt. Das Abstellen der Fahrzeuge wird innerhalb der Fahrverbotszonen technisch unterbunden, geschieht dies durch den Nutzer trotzdem läuft die Uhr, so dass dies beim betroffenen Nutzer in der Regel nicht wiederholend auftritt. Das Abstellen/Ausbringen der E-Scooter muss nach Nutzer und Anbieter unterschieden werden. Auf das Nutzerverhalten hat der Anbieter wie bei der verbotswidrigen Befahrung zum Beispiel von Fußgängerzonen nur geringen Einfluss, sodass Nutzer die Roller auch auf schmalen Gehwegen abstellen und die E-Scooter auch im Weg stehen können. Bei der Ausbringung durch die Betreiber gab es zu Beginn der Systeme vermehrt Probleme, dies ist weitestgehend nicht mehr der Fall. Aber es hat sich gezeigt, dass das Servicepersonal kontinuierlich für eine korrekte Aufstellung der E-Scooter sensibilisiert werden muss. Die Verwaltung hat im Rahmen des „Merkblattes der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating – 2 – Betrieb“ Parkverbotszonen definiert. Hierzu zählen zum Beispiel Fußgängerzonen, Haltestellen und Grünanlagen. Die Anbieter halten sich weitestgehend an diese Parkverbotszonen und haben diese in ihre jeweilige APP eingepflegt. Auch kurzfristige Halteverbotszonen, wie zum Beispiel im Rahmen des Weihnachtsmarktes 2019, wurden kurzfristig von den Anbietern umgesetzt. Bei aufkommenden Problemen in Bezug auf die Parkverbotszonen reagieren die Anbieter in der Regel kurzfristig. Aufgrund der Spielräume in den Genauigkeiten der GPS-Ortung ist die Freihaltung der Haltestellen noch nicht zur Zufriedenheit gelöst. Fahrzeuge die unsachgemäß abgestellt werden, entfernt der Anbieter bei Kenntnis oder stellt diese um, dies kann länger als 24 Stunden dauern, in den Fußgängerzonen wurde eine Entfernung innerhalb von 6 Stunden zugesagt. Einzelne Sammelstellen waren bisher nur sehr selten überlastet. Die Nachtsperre wurde seit der Corona-Pandemie ausgesetzt, um den Bürger*innen neben dem Fahrradverleihsystem Alternativen zum öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung zu stellen. Die Erreichbarkeit für Bürger*innen ist über die entsprechende Hotline und per E-Mail gegeben. Die Kontaktdaten sind über den Internetauftritt der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. https://www.karlsruhe.de/b3/mobilitaet/sharing/regeln_escooter.de 3. In welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen findet seit der Zulassung der E-Scooter in Karlsruhe eine Rückmeldung der Sharing-Anbieter hinsichtlich der Einhaltung der Verkehrsregeln an die Stadtverwaltung statt? Dies ist nicht vorgesehen, da dies zum großen Teil gesetzliche Regelungen sind. Es erfolgt ein unregelmäßiger Austausch zwischen der Verwaltung und der Polizei. Größere Auffälligkeiten gab es hier bisher nicht. In Stuttgart zum Beispiel hat die Polizei die gesonderte Erfassung von E-Scooter Verstößen/Unfällen eingestellt, da die Verstöße/Unfälle ohne Auffälligkeiten im Verhältnis zu denen bei Radfahrer*innen sind. 4. Welche Daten und Statistiken wurden bisher von den Anbieterfirmen monatlich erhoben und an die Stadtverwaltung weitergegeben? Welches Zwischenfazit kann bereits festgehalten werden? Momentan liegt nur die Statistik eines Sharing-Anbieters vor. Diese sind anonymisiert und nur für den internen Gebrauch, sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Inwieweit diese Statistik auf die übrigen drei Sharing-Anbieter, aufgrund des unterschiedlichen Umgangs mit dem Betrieb während der Corona-Pandemie und unterschiedlicher E-Scooter-Anzahl übertragbar ist, ist fraglich. Die Statistik gibt Aufschluss über die Gesamtfahrtenanzahl, die durchschnittliche Fahrzeit, die Nutzeranzahl/Kunden und die Fahrten pro E-Scooter pro Tag. Der Monat mit den meisten Fahrten ist ähnlich wie beim Fahrradverleihsystem im Juli/August zu finden. Deutschlandweite Befürchtungen, dass der Start des E-Scooter-Sharings zulasten der Fahrradverleihsysteme geht, haben sich bisher nicht bestätigt. Im Gegenteil, in Karlsruhe haben sich die Ausleihen beim Fahrradverleihsystem 2020 nahezu verdoppelt. – 3 – 5. Welche Pläne und Vorhaben gibt es in Bezug auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit beziehungsweise wie sollen Defizite – zum Beispiel im Hinblick auf das willkürliche Abstellen der E- Scooter auf Gehwegen et cetera – im Stadtgebiet besser, zielgerichteter und konsequenter angegangen werden? E-Scooter dürfen grundsätzlich auf den vorhandenen Gehwegen abgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Restbreite des Gehweges von mindestens 1,60 Metern verbleiben soll. Das Ordnungs- und Bürgeramt kontrolliert im Regelbetrieb, ob es durch abgestellte E-Scooter zu Beeinträchtigungen kommt. Die Anzahl der beim Ordnungs- und Bürgeramt eingehenden Beschwerden ist zwischenzeitlich überschaubar. Überwiegend beziehen sich diese auf rücksichtslos abgestellte E- Scooter. Die festgestellten E-Scooter werden durch das Ordnungs- und Bürgeramt unmittelbar dem entsprechenden Sharing Anbietenden gemeldet. Die Zusammenarbeit mit den einzelnen Anbietenden hinsichtlich dieser Beschwerden und der Beseitigung von verkehrsbehindernd abgestellten E-Scootern läuft gut. Aktuell besteht somit kein Anlass, die Zusammenarbeit zielgerichteter auszugestalten.
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Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 45. Punkt 46 der Tagesordnung: Umsetzung des „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-An- bieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Be- trieb“ Anfrage: FDP Vorlage: 2021/0364 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 46 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021