Zentrale Enthärtung des Trinkwassers in Karlsruhe

Vorlage: 2021/0362
Art: Antrag
Datum: 16.03.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.04.2021

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0362 Zentrale Enthärtung des Trinkwassers in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 25 x 1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Karlsruhe GmbH möge sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem vorliegenden Antrag und den Forderungen des Gemeinderates befassen. 2. Die Stadtverwaltung holt Kenntnisse darüber ein, welche aktuellen Studien zur Enthärtung von Trinkwasser in Kommunen vorliegen und auch welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z.B. des KIT, des Fraunhofer Instituts, des IWW, des TZW und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen im Bundesgebiet dazu forschen. Insbesondere geht es um Erkenntnisse über gesundheitliche, ökologische und energetische Auswirkungen sowie über die Wirtschaftlichkeit zentraler kommunaler Wasserenthärtung gegenüber dem Aufwand und Kosten privater Einzelmaßnahmen von Handwerks- oder Industriebetrieben wie auch Hausbesitzer und Wohnungseigentümer. 3. Falls keine aktuellen Ergebnisse zu den im Antrag behandelten Aspekten vorliegen, gibt die Stadtwerke Karlsruhe GmbH eine Studie in Auftrag, um unabhängige und intersubjektiv nachvollziehbare Befunde über dieses substanzielle Thema zu erhalten und um die wichtigsten Fragen hinsichtlich einer zentralen Wasserenthärtung (Auswirkungen, Erfahrungswerte etc.) in Karlsruhe ergebnisoffen beantworten zu können. 4. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH befragt in einer ihrer nächsten Umfragen ihre Kundinnen und Kunden zu ihren Erfahrungen mit dem Kalkgehalt des Karlsruher Trinkwassers und dessen Auswirkungen und erkundigt sich explizit, ob eine zentrale Wasserenthärtung gewünscht ist, damit ein generelles Meinungsbild eingeholt und skizziert werden kann. Eine vorherige Abstimmung mit dem Gemeinderat zum Inhalt der Umfrage wird erbeten. Sachverhalt / Begründung: Die Fragestellungen rund um die Qualität und die Folgen von Trinkwassereigenschaften sind alltagsrelevant und betreffen jeden Menschen. Dieses lebensnotwendige Themenfeld für Mensch und Umwelt muss somit auf allen politischen Ebenen hohe Priorität haben. Insbesondere die von Bürgerinnen und Bürgern häufig geschilderte Problematik des stark kalkhaltigen Trinkwassers in Karlsruhe muss daher mithilfe einer tiefergehenden fachlichen Analyse angegangen werden, wenn die Frage nach einer zentralen Enthärtung adäquat beantwortet werden soll. Argumente des großen Aufwands, zu hoher Kosten und ökologisch sowie ernährungsphysiologisch angeführter Zweifel an der Erbauung, am Betrieb und an den Folgen einer kommunalen Enthärtungsanlage sollten auch von einer – 2 – Perspektive der Nachhaltigkeit und des langfristigen Nutzens für Mensch und Umwelt betrachtet werden. Nur so kann eine angemessene Herangehensweise an diesen wichtigen Sachverhalt ermöglicht werden. Zahlreiche Nachbargemeinden Karlsruhes installierten bereits eine zentrale Anlage zur Entkalkung des Trinkwassers, was bei den Einwohnerinnen und Einwohnern auf überwiegend positive Resonanz stieß. Das hat verschiedene Gründe: Neben der Reduktion der Anzahl und Intensität von Entkalkungen von Geräten, Duschkabinen, Armaturen etc., weniger „Kisten schleppen“ als barrierefreie Erleichterung und die Erhaltung und Schonung von Rohrleitungen konnten auch positive gesundheitliche Aspekte sowie eine Steigerung der Lebensqualität festgestellt werden. Nachweislich wurde auch die Menge an Nitrat und an anderen Schad- und Fremdstoffen durch die Enthärtung vermindert. Die Aufnahme von wichtigem Calcium und Magnesium für den menschlichen Körper findet hierbei nur sehr eingeschränkt über (hartes) Wasser statt, sondern vorwiegend über feste ausgewogene Nahrung. Für eine umfassende Betrachtung des Karlsruher Trinkwassers darf nicht nur der Calcium-, sondern es muss auch der Hydrogencarbonatgehalt bestimmt werden, weshalb der Wert für die Calcitabscheidekapazität bei einer Wassertemperatur von 90 °C mitberücksichtigt werden sollte. Kausalzusammenhänge zwischen Calciummangelerscheinungen und weicherem Trinkwasser müssten daher zunächst erst empirisch belegt werden. Eine zentrale Enthärtung birgt gegenüber gesonderten privaten Maßnahmen gegen stark kalkhaltiges Wasser – wie der Einsparung von Salz in den einzelnen Haushalten, welches das Abwasser zusätzlich belastet - viele ökologische Vorteile, die sich sehr gut in die selbst definierten Klimaziele der Stadt einfügen. Zunächst kann bei der Enthärtung bei Einsatz von gebranntem Kalk zur Kalkfällung dieser z.B. der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt oder in anderer Form sinnvoll eingesetzt werden. Dieses Schnellentcarbonisierungsverfahren benötigt weder zusätzliches Wasser noch vergleichsweise einen hohen Energiebedarf. Auch eventuell auftretenden Korrosionsproblemen werden bei einer professionellen zentralen Enthärtung durch Einstellung eines Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts entgegengewirkt sowie auf eine Zielhärte von 8 bis 10 °dH und auf einen Hydrogencarbonatgehalt von < 2,5 mmol/L eingestellt. Bei der detaillierten Gegenüberstellung aller Kosten und Nutzen konnte in anderen Gemeinden eine Win- Win-Situation erreicht werden. Die Verbraucher sparten nachweislich monetäre Kosten ein; Industrie und Gewerbe, die auf eine öffentliche Wasserversorgung angewiesen sind, konnten von einer zentralen Enthärtung wirtschaftlich profitieren und in der Gesamtbetrachtung konnten auch Zielsetzungen in der Umwelt- und Klimapolitik mittel- und langfristig besser verwirklicht werden. Daher sollte diese wichtige Fragestellung nochmals auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Analysen und fachlicher Auswertungen überprüft werden sowie eine repräsentative Kundenumfrage durch die Stadtwerke durchgeführt werden, um ein fundiertes empirisches Bild über dieses bedeutende Thema zu erhalten. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karin Binder Lukas Bimmerle

  • StN Enthärtung Trinkwasser
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    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0362 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: SWK Zentrale Enthärtung des Trinkwassers in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 25 x Kurzfassung Auf die Ausführungen wird verwiesen. Unter Berücksichtigung aller Aspekte der Aufwand, die Kosten und vor allem die negativen ökologischen Auswirkungen gegenüber dem Komfortwunsch nicht zu rechtfertigen sind, ist aus fachlicher Sicht eine zentrale Enthärtung weder erforderlich noch sinnvoll. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit SWK GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen Es wird auf die Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.11.2020 (Anlage) und auf die Ausführungen zu Ziff. 2 verwiesen. Eine zentrale Enthärtung des Trinkwassers ist nicht erforderlich. Nach dem geltenden technischen Regelwerk sollte die Möglichkeit einer zentralen Enthärtung erst dann geprüft werden, wenn die Wasserhärte mehr als 20 Grad deutscher Härte (°dH) beträgt. Dies ist in Karlsruhe mit einer Wasserhärte von etwa 18 °dH nicht der Fall. Das technische Regelwerk bewertet eine zentrale Enthärtung generell nur dann als sinnvoll, wenn der Verbrauchernutzen gegenüber den Kosten oder anderen damit verbundenen Nachteilen deutlich überwiegt. Als wesentliche negative Aspekte der zentralen Enthärtung sind u.a. das korrosionschemische Verhalten des Trinkwassers, die Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die Umwelt sowie die Entsorgungsmöglichkeiten für die anfallenden Rückstände zu berücksichtigen. In den letzten Jahren haben manche Kommunen die Frage der zentralen Enthärtung geprüft und dafür teilweise Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben (z. B. Weingarten, Rastatt, Bruchsal, Baden-Baden, Karlsdorf-Neuthard, der Zweckverband Wasserversorgung Kraichbachgruppe, Muggensturm/Ötigheim, Stutensee). Zusammenfassend zeigt sich dabei folgendes: • In der Regel war eine zentrale Enthärtung des Trinkwassers nicht erforderlich. • Oft waren nicht die zentrale Enthärtung, sondern eine Schadstoffreduzierung (z. B. Nitrat) oder auch andere Ziele, wie z. B. die Vereinheitlichung der Wasserhärte im Versorgungsgebiet und damit einhergehend die Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptgrund. • Zuletzt wurden hauptsächlich Membrananlagen (Umkehrosmose) installiert, die technisch einfacher und flexibler als Schnellentcarbonisierungsanlagen betrieben werden können. • Die Membrananlagen wurden in kleineren und mittleren Wassergewinnungen installiert, bei denen das zusätzlich benötigte Grundwasser und das abzuschlagende Abwasser offenbar keine größeren (Genehmigungs-)Probleme verursachten. In Karlsruhe haben wir die hervorragende Situation, dass das Karlsruher Trinkwasser weder durch Nitrat noch andere Schadstoffe belastet ist und auch keine Vereinheitlichung der Wasserhärte im Versorgungsgebiet notwendig ist, so dass keine Aufbereitung erforderlich ist, mit der quasi als Nebeneffekt die Wasserhärte reduziert wird. Der Einfluss einer Enthärtung auf die guten korrosionschemischen Eigenschaften des Karlsruher Trinkwassers müsste im Vorfeld geprüft werden, um negative Veränderungen zu vermeiden. In Karlsruhe entspräche eine zentrale Enthärtung damit ausschließlich dem Komfortwunsch einzelner Verbraucher. Die ökonomische und ökologische Bewertung in den o.g. Machbarkeitsstudien zur zentralen Enthärtung für die Kommunen fand im Grundsatz auf Basis einer Studie des Fraunhofer-Institutes für Systemtechnik und Innovationsforschung, Karlsruhe (Fraunhofer ISI) und des Technologiezentrums Wasser, Karlsruhe (TZW) aus dem Jahr 2004 statt. Dort wird i.d.R. von theoretisch berechneten Einsparungen, z. B. beim Wasch- und Reinigungsmittelverbrauch etc. ausgegangen. Diese Einsparungen hängen jedoch in erster Linie vom Verbraucherverhalten ab und sind deshalb nicht zuverlässig zu quantifizieren. Bei der ökologischen Betrachtung kommt die Studie u.a. zu dem Ergebnis, dass sich beim Treibhauseffekt durch eine zentrale Enthärtung keine Verbesserung ergibt, sondern sich im Gegenteil das Treibhauspotenzial durch eine zentrale Enthärtung sogar erhöht. Nicht berücksichtigt wurde in der inzwischen fast 2 Jahrzehnte alten Studie die ökologische Bewertung der je nach Enthärtungsverfahren erforderlichen erheblichen Mehrentnahme von Grundwasser sowie die Entsorgung des anfallenden Abwassers. Die Fragen der Genehmigungsfähigkeit und der Umweltverträglichkeit spielen in der Wasserforschung seit einiger Zeit eine bedeutende Rolle und sind deshalb Gegenstand eines laufenden Forschungsvorhabens. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien der o.g. Kommunen sind nicht auf die Situation in Karlsruhe skalierbar, da die Stadtwerke Karlsruhe drei Wasserwerke betreiben, in denen insgesamt 25 Mio. m³ pro Jahr – und damit ein Vielfaches der Wassermenge der umliegenden Kommunen - aufbereitet werden. – 3 – Für Karlsruhe würden zur zentralen Enthärtung grundsätzlich 2 Verfahren zur Verfügung stehen: Die Schnellentcarbonisierung (SEC) und die Membranfiltration. Bei der SEC werden erhebliche Mengen an Chemikalien benötigt. Jährlich müsste Kalkmilch (Ca(OH) 2 ) in der Größenordnung von ungefähr 10.000 t oder alternativ Branntkalk (CaO) in der Größenordnung von ungefähr 1.500 t in die Karlsruher Wasserwerke transportiert werden. Im Gegenzug entstehen dabei Kalkrückstände in der Größenordnung von 5.000 t, die ebenfalls abtransportiert und entsorgt werden müssen. Das entspricht einem Aufkommen von bis zu 1.500 LKWs pro Jahr in die Karlsruher Wasserwerke. Damit sind ein hoher Energieeinsatz und hohe CO 2 -Emissionen verbunden. Bei der Membranfiltration steigen durch den Mehrbedarf für die Enthärtung die notwendigen Grundwasserentnahmen um bis zu 4 Mio. m³ pro Jahr. Diese Wassermenge fällt bei der Enthärtung als mit Chemikalien und Salzen hochbelastetes Abwasser an und muss entsorgt werden. Die Grundwassermehrentnahme sowie die Leitungsbaumaßnahmen zur Abwasserentsorgung verursachen erhebliche Umweltauswirkungen, die voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sind, da es sich um Maßnahmen handelt, die nicht aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder des Gesundheitsschutzes notwendig sind. Eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in den drei großen Karlsruher Wasserwerken zeigt, dass die Gesamtinvestitionskosten etwa 20 bis 40 Mio. € betragen. Erfahrungswerte aus der Branche zeigen, dass sich durch eine zentrale Enthärtung der Wasserpreis um ca. 0,3 bis 0,6 € pro Kubikmeter Trinkwasser erhöht, um die erhöhten Investitions-, Betriebs- und ggfs. Personalkosten abzudecken. In Karlsruhe wäre dies eine Erhöhung um bis zu 25 %. Da unter Berücksichtigung aller Aspekte der Aufwand, die Kosten und vor allem die negativen ökologischen Auswirkungen gegenüber dem Komfortwunsch nicht zu rechtfertigen sind, ist aus fachlicher Sicht eine zentrale Enthärtung weder erforderlich noch sinnvoll. Zur Beurteilung der Frage, ob das Karlsruher Trinkwasser zentral enthärtet werden sollte, ist keine weitere Studie erforderlich, da die erforderlichen Grundlagen nach den Vorgaben des technischen Regelwerkes für die Entscheidung bereits vorliegen. Die Durchführung einer Kundenumfrage zum Thema zentrale Enthärtung wird ohne die o.g. Informationen als nicht zielführend erachtet. Vorher bzw. zeitgleich müsste die Bevölkerung Informationen über die Vor- und Nachteile sowie die Kosten erhalten können. Vor dem Hintergrund, dass die Einführung einer nicht notwendigen zentralen Enthärtung, die, wie oben dargestellt, mit vielen Nachteilen behaftet ist und den Klimazielen der Stadt Karlsruhe widerspricht, ist eine Bürgerumfrage nicht sinnvoll.

  • Anlage StN Enthärtung Trinkwasser
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Enthärtung des Trinkwassers in Karlsruhe FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1361 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.01.2021 13 ☒ ☐ 1. Wie hoch ist der jetzige Härtegrad des Trinkwassers in Karlsruhe? Der Gehalt an Calcium- und Magnesiumionen im Trinkwasser wird umgangssprachlich als „Wasserhärte“ bezeichnet. Das Karlsruher Trinkwasser wies 2020 eine mittlere Härte von etwa 3,2 Millimol Calciumcarbonat pro Liter auf, dies entspricht nach den Einstufungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes etwa 18 Grad deutscher Härte (°dH). Beim Härtegrad des Karlsruher Trinkwassers sind über die Jahre hinweg nur marginale Veränderungen zu beobachten, er bleibt nahezu konstant im Bereich zwischen 17 und 18 °dH. 2. Welche Überlegungen und Pläne hinsichtlich einer Enthärtung des Trinkwassers bestehen bereits von Seiten der Stadtwerke? Unabhängig von der Höhe des Härtegrades besteht bei Trinkwasser in seiner Eigenschaft als wichtigstes Lebensmittel keine Notwendigkeit zur Enthärtung, da die Härtebildner den Calcium- und Magnesium- Bedarf des Menschen sinnvoll ergänzen und die Zufuhr dieser Mineralien aus medizinisch - ernährungsphysiologischer Sicht sehr erwünscht ist. Konsequenterweise sind deshalb in der Trinkwasserverordnung für Calcium und Magnesium keine Maximalkonzentrationen festgesetzt. Bei den Überlegungen, ob eine zentrale Enthärtung für ein Trinkwasser notwendig ist, ist der Vorteil des Komfortgewinnes im Haushalt gegenüber den deutlichen verfahrensbedingten Nachteilen abzuwägen. Diese sind bei den etablierten Verfahren unterschiedlich: entscheidende Nachteile sind beispielsweise die Entstehung von Entsorgungsrückständen wie Abfällen oder Abwässern in hohen Mengen. Diese können mit wasserchemischen Betrachtungen abgeschätzt werden und liegen bei ca. 5.000 t an festen Rückständen oder, bei andern Verfahren, bei ca. 3 Mio. m³ Abwasser pro Jahr. Allerdings sind Abwasserkanäle bei den Wasserwerken nicht vorhanden, diese müssen kilometerweit neu verlegt werden. Hinzu kommt, dass bei den Aufbereitungsverfahren große Mengen lebensmittelechter hochreiner Chemikalien eingesetzt werden müssen (wie etwa 1.500 t Fällungsmittel pro Jahr oder sogar künstliche Stoffe wie Antiscalants). Damit wäre eine Enthärtung des Trinkwassers wegen der erforderlichen Verfahren sehr energieintensiv und mit zusätzlichen hohen CO 2 –Emissionen verbunden, was nicht den Klimazielen entspricht, zu der sich Stadt und Stadtwerke bekennen. Auch steigen durch den Mehrbedarf für die Enthärtung die notwendigen Grundwasserentnahmen um ca. 15 %, was wiederum negative Auswirkungen auf die naturschutzrechtlichen Genehmigungstatbestände hat und – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium - hohe Kosten für Monitoring- und Ausgleichsmaßnahmen nach sich zieht. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Tatsache, dass sich aufgrund wasserchemischer Zusammenhänge auch die korrosionschemischen Eigenschaften des Trinkwassers negativ verändern. Je nach Enthärtungsverfahren kann sich dies sehr nachteilig auf die Korrosionseigenschaften sowohl im Trinkwasserverteilungsnetz als auch in den Hausinstallationen auswirken. Für den Fall, dass nach einer Enthärtung Korrosionsprobleme und Rostwasser auftreten, müssten dem Trinkwasser dann Korrosionsschutzchemikalien zu dosiert werden, was den natürlichen Charakter des Karlsruher Trinkwassers unnötig verändert. ANLAGE Stellungnahme zur Anfrage – 2 – Zusammenfassend lässt sich sagen, dass neben den möglichen Vorteilen einer zentralen Enthärtung insbesondere deutliche Nachteile beim Karlsruher Trinkwasser zu konstatieren sind. Nach dem geltenden technischen Regelwerk sollte die Möglichkeit einer zentralen Enthärtung ohnehin erst dann geprüft werden, wenn die Wasserhärte mehr als 20 °dH beträgt. Dies ist in Karlsruhe nicht der Fall. Aus Sicht der Stadtwerke Karlsruhe überwiegen unter Berücksichtigung aller Aspekte die Nachteile, so dass eine zentrale Enthärtung des Karlsruher Trinkwassers aus fachlicher Sicht nicht erforderlich ist. 3. Welcher Härtegrad könnte mithilfe einer Wasserenthärtungsanlage in Karlsruhe gegebenenfalls erreicht werden? Eine Enthärtung des Trinkwassers auf „Null“ Härtegrade ist fachlich nicht zielführend: diese wäre technisch u.a. wegen der Korrosion gegenüber metallischen Werkstoffen sehr problematisch, medizinisch– ernährungsphysiologisch nicht erwünscht, hinsichtlich der Kosten sehr teuer und würde zu hohem Chemikalieneinsatz- und Reststoffmengen und hohen CO 2 -Belastungen führen. Nach den geltenden fachlichen Regeln sollte im Trinkwasser nach einer zentralen Enthärtung eine Wasserhärte im Bereich von ca. 10 – 11 °dH verbleiben. Wie stark sich diese Verringerung der Wasserhärte beim Kunden tatsächlich bemerkbar macht – z. B. durch merklich weniger Kalkausfall im Wasserkocher – kann nicht allein durch Berechnungsverfahren ermittelt werden. Dafür sind empirische Tests, die im Rahmen der Vorversuche durchgeführt würden, erforderlich. Klar ist jedoch, dass auch bei diesem Härtegrad immer noch mit Ablagerungen bei der Warmwasserzubereitung zu rechnen ist. 4. Welche generellen Kosten würden beim Bau, Betrieb, Wartung etc. solch einer Wasserenthärtungsanlage entstehen bzw. wie hoch müsste man diese beziffern? Bei einer Enthärtung des Karlsruher Trinkwassers ist zu berücksichtigen, dass das Wasser nicht an einer zentralen Stelle enthärtet werden kann. Es muss zeitgleich in allen großen Karlsruher Wasserwerken der Bau und Betrieb einer Enthärtungsanlage stattfinden, um die Mischung unterschiedlich harter Wässer im Verteilungsnetz und die damit verbundenen Korrosionsprobleme zu unterbinden. Eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in den drei großen Karlsruher Wasserwerken zeigt, dass die Gesamtinvestitionskosten für Verfahrenstechnik für alle drei Wasserwerke ca. 12 bis 15 Mio. € bei der Schnellentcarbonisierung und ca. 25 bis 30 Mio. € bei der Nanofiltration bzw. beim CARIX-Verfahren betragen. Die weiteren Kosten für die notwendigen Gebäude sowie für die erforderlichen verfahrenstechnischen und elektrotechnischen Umbauarbeiten liegen ungefähr in der Größenordnung von 9 bis 12 Mio. € für alle drei Wasserwerke. Erfahrungswerte aus der Branche zeigen, dass sich durch eine zentrale Enthärtung der Wasserpreis um ca. 0,3 bis 0,6 € pro Kubikmeter Trinkwasser erhöht, um die erhöhten Investitions-, Betriebs- und ggfs. Personalkosten abzudecken. Die bei der Schnellentcarbonisierung geringeren Investitionskosten werden durch einen durch den Betrieb bedingten deutlich höheren Personalaufwand in der Regel wieder aufgezehrt. Da bei der Nanofiltration und beim CARIX-Verfahren das entstehende Abwasser durch einen zu bauenden Abwasserkanal entsorgt werden muss, ist eine weitere Investition in einen mehrere Kilometer langen Sammler erforderlich. Diese Kosten können wegen der Baugrundrisiken nicht zuverlässig beziffert werden. Sie liegen voraussichtlich jedoch auch mindestens im ein- bis zweistelligen Millionenbereich. Die Betriebskosten für die Abwasserentsorgung inklusive Abwassergebühren von geschätzten 3 Millionen m³ Abwasser pro Jahr sind wie die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen im Genehmigungsverfahren bei den Betrachtungen ebenfalls noch hinzu zu rechnen. – 3 – 5. Welche konkreten technischen Schritte sind für die Umsetzung notwendig? Der erste Schritt wäre die Prüfung, ob unter Würdigung aller o. g. Vor- und Nachteile eine Enthärtung in den Karlsruher Wasserwerken notwendig ist. Diese Frage wurde unter Ziffer 2 bereits verneint und in den vorgenannten Ziffern begründet. Würde man sich -inkonsequenter Weise- weiter damit befassen, müsste im zweiten Schritt geprüft werden, welche technische Lösung der o.g. Enthärtungsverfahren sich am besten eignet. Als Planungsvoraussetzung müssten in den Wasserwerken umfangreiche Voruntersuchungen im Pilotmaßstab durchgeführt werden. Parallel dazu müssen längerfristige Korrosionsuntersuchungen erfolgen, um negative Auswirkungen der veränderten Wasserqualität auf die im Verteilungsnetz und in den Hausinstallationen verwendeten Materialien zu unterbinden. Darüber hinaus sind umweltrechtliche Belange, z.B. die Entsorgung der anfallenden Reststoffe, abzuarbeiten. Danach müssten in allen großen Wasserwerken erhebliche Investitionen durchgeführt werden, um die erforderlichen Gebäudeteile, die verfahrenstechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie die Einbindungen in bestehende Systeme für die eigentlichen Enthärtungsanlagen zu schaffen. Die Inbetriebnahme müsste dann unter engmaschiger Überwachung der Wasserparameter nach den einzelnen Verfahrensschritten erfolgen, um Nachteile für die Bürger zu vermeiden. Aufgrund des oben dargestellten sehr hohen Aufwands muss damit von einem zeitlichen Rahmen von mehreren Jahren ausgegangen werden.

  • Protokoll GR TOP 25
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    Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 25 der Tagesordnung: Zentrale Enthärtung des Trinkwassers in Karlsruhe Interfraktioneller Antrag: FDP, DIE LINKE. Vorlage: 2021/0362 Beschluss: Antrag ist erledigt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich gestehe, ich war etwas verärgert über die Stellungnahme der Stadt zu diesem Antrag. Unser Antrag war als Prüfauftrag gedacht. Er war dazu gedacht, uns als Stadträtinnen, als Gemeinderat, neue Erkenntnisse zu verschaffen. Dann kommt mit der Stellungnahme der Stadt der Bezug auf 20 Jahre alte Studien, in dem Fall vom Fraunhofer Insti- tut, wo ich einfach sagen muss, das hat nichts mehr mit aktuellen Erkenntnissen zu tun. Es wur- de Bezug genommen auf Machtbarkeitsstudien von Klein- und Mittelstädten, um dann zu der Erkenntnis zu kommen, dass das ja für Karlsruhe eigentlich nicht anwendbar ist. Man wirft quasi in den Raum, dass es ja um diese Membrangeschichten gehen könnte oder um eine Schnellentkarbonisierung. Diese Membranfiltration wirft offenbar erhebliche Mengen an Schadstoffen aus und jetzt frage ich mal eins, da es uns darum ging, Erkenntnisse zu erhalten über aktuellste Entwicklungen in dem Bereich, warum hat man denn nicht wenigstens mal die Landeswasserversorgung mit ihrem relativ modernen Werk in Langenau zugrunde gelegt, um einmal zu erfahren, was denn dort seit 2017 an Erfahrungen gemacht wurde? Uns geht es mit unserem Antrag nicht darum, jetzt hier eine Enthärtungsanlage einzurichten, sondern darum, zu erfahren, was denn unter neuen Aspekten denkbar ist. Wir haben in allen Haushalten Ent- kalker, Spülmittel, Waschmittel etc. pp., und wir wissen alle, dass das in den Bereichen, wo har- tes Wasser da ist, immer ein Mehr an diesen Substanzen bedeutet. Das heißt, das, was über diese Mittel in unser Wasser wieder zurückfließt, das ist doch eine Umweltproblematik. Der – 2 – muss man doch auch mal ins Auge schauen. Man muss dem ins Auge schauen, wie schnell Ge- räte verkalken, egal ob das jetzt der Wasserkocher oder die Waschmaschine oder Rohrleitun- gen angeht. Also Kupfer ist zum Beispiel eines der Materialien, das durch Kalk korrodiert, also sprich, auch ins Wasser fließt. Uns ging es darum, zu erfahren, was ist denn aktuellster Stand der Dinge einmal, was diese Verbraucherseite betrifft, nicht die Komfortzone, sondern das, was durch Verbraucherinnen und Verbraucher mit hartem Wasser in die Umwelt gelangt und auf der anderen Seite dann tatsächlich was moderne Anlagen zentral bewerkstelligen könnten. Darum haben wir gebeten und das würden wir auch aufrechterhalten, danke. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir haben uns diesen Antrag angeschaut und haben gesehen, dass ja schon eine sehr große Kenntnis vorliegt über wesentliche Parameter, was das Karlsruher Grundwasser angeht. Zum einen haben wir eben gesehen, dass von den Regelwerken her keine Anforderung besteht, das Karlsruher Wasser weiter zu enthärten. Zum anderen wissen wir, dass das Karlsruher Wasser gesundheitlich sehr gute Qualitäten hat, so wie es heute beschaffen ist. Aus diesem Grund und auch, weil wir eben gelesen haben, dass eine Aufbereitung zentral erheblichen technischen Aufwand bedeuten würde und auch einen erheblichen ökologischen Rucksack mit sich bringen würde, glauben wir, dass es eben nicht zielführend ist, diese Idee einer zentralen Wasserenthärtung weiterzuführen. Persönlich halte ich es auch von der Idee, dass wir eine so wertvolle Ressource haben wie in Karlsruhe das Wasser, das eben so, wie wir es aus dem Boden fördern können, hervorragende Eigenschaften hat, einen sehr guten Chemismus hat, und wenn wir das jetzt manipulieren und aus Sorge, dass wir dann Korrosionen in den Leitungen hervorrufen könnten, wieder andere Zusatzstoffe reinbringen könnten, halte ich einfach wirklich nicht für sinnvoll. Ich sehe hier in diesem Fall wirklich nicht schon aus dem Ansatz und aus der Lage, wie wir sie heute vorfinden, dass wir da irgendwo zu einem Ziel kommen und glaube deswegen, dass es verlorene Liebes- mühe wäre, wenn wir hier jetzt hingehen, um eine Studie zu machen, um dann herauszufinden, was wir aus den Grundannahmen schon wissen, dass es nicht zielführend ist, so eine zentrale Wasserenthärtung einzuführen. Deswegen wollen wir diesen Antrag nicht weiter verfolgen. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Es ist absolut richtig, dass wir ein tolles Wasser in Karlsru- he haben. Da sind wir auch stolz drauf und wir nutzen das ja auch bei jeder Gelegenheit und dann hoffentlich auch bald wieder, wenn wieder ein paar Feste stattfinden können, aber jeder von uns merkt natürlich auch zu Hause doch, dass das Wasser recht kalkhaltig ist. Deswegen war ich jetzt im ersten Moment auch etwas verwundert, dass in der Antwort steht, das wäre eigentlich gar nicht so schlimm, weil so die Erfahrungen, die ich selber und auch viele in unserer Stadt machen, schon das Thema ist, dass Kalk sich auch auf die Gerätschaften auswirkt und ein- fach die Lebensdauer dadurch nicht so lang ist. Davon abgesehen bestätigen ja auch die Aktivi- täten diverser Umlandgemeinden, dass hier doch an der einen oder anderen Stelle Handlungs- bedarf ist. Ich war aber dennoch sehr überrascht über die Antwort der Verwaltung, was denn mit so einer zentralen Wasserenthärtung verbunden ist, wie aufwendig das ist, wie kostenin- tensiv und auch die ökologischen Auswirkungen. Das war mir persönlich so nicht bekannt und deswegen würde jetzt meine Fraktion heute auch den Ausführungen der Verwaltung folgen und gegen den Antrag tendieren. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und würde sagen, dass das Karlsruher Trinkwasser so ein Stück weit sogar unsere Identität mit Karlsruhe mitträgt. Also Karlsruher Trinkwasser ist bekannt, wir haben von den Stadtwerken auch eine tolle Öffent- – 3 – lichkeitskampagne zum Thema schon immer gehabt. Ich erinnere mich an Studienkollegen am Anfang des Studiums, die wussten gar nicht, wie man eine Kaffeemaschine entkalkt, weil die das gar nicht kannten von da, wo die herkamen. Man muss auch ehrlich gestehen und ich glau- be, das kann ja fast jeder aus unserer eigenen Erfahrung des Alltags sagen, dass mit Kalk sehr gut zu leben ist. Das ist natürlich manchmal ein bisschen Mehraufwand, aber ich erinnere mich jetzt nicht an massive wirtschaftliche Schäden, die mir als Privatperson aufgrund von kalkhalti- gem Wasser entstanden ist. Ich glaube, der Kosten-Nutzen-Faktor wäre an der Stelle einfach nicht zu tragen. Das kann dann jeder Mensch, der sich ein Haus baut, selbst entscheiden, ob er sich dann so eine Entkalkungsanlage in den Keller baut oder nicht. Bei Mehrfamilienhäusern ist es dann vielleicht nutzvoll, ich weiß es nicht, aber ich glaube, dass die Stellungnahme der Ver- waltung doch hier eine relativ eindeutige Antwort findet. Stadtrat Hock (FDP): Aufbauend auf den Äußerungen meiner Kolleginnen und Kollegen möchte ich noch mal eines ergänzen. Wenn man den Antrag, den interfraktionellen, von den LINKEN und von uns gelesen hat, dann wollten wir eigentlich bezwecken, dass wir uns mal auf den neu- esten Stand berufen könnten, nicht auf einen Stand von 2004. Das wollten wir eigentlich errei- chen, und wie man hier schreibt, der Komfortwunsch einzelner Verbraucher, wenn ich das lese, dann bin ich eigentlich sprachlos, und es bringt mich dann auf den Plan, die Sache weiterzuver- folgen. Wenn man nämlich so eine Antwort bekommt, dann ist es so glasklar, die Stadtverwal- tung könnte ja dann unter Punkt 4 die Umfrage an die Kundinnen und Kunden der Stadt easy stellen, weil es gibt ja nur Einzelne, die sich dafür interessieren, dass das Wasser in Karlsruhe zu kalkhaltig ist. Deshalb wundert es mich, dass man hier solche Dinge dort reinschreibt. Von daher gesehen muss man sich schon die Frage stellen, ob es denn nicht mal sinnvoll ist, dass man diese Dinge nicht auf den Stand von 2004, sondern auf den Stand von 2021 stellt und wenigstens mal positiv antwortet, dass man sich das mal überlegt, dass man mal sagt, man gibt eine Studie in Auftrag. Wir machen so viele Gutachten, PETIS und solche Dinge, da muss man sich schon mal die Frage stellen, ob es nicht möglich ist, für die Verbraucherinnen und Verbrau- cher und für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt, so was vorzuhalten und wirklich was zu eruieren, was für die Leute hochinteressant ist. Ich muss dem Kollegen von der SPD heute gerade widersprechen. Die Leute, die als Mieter in einem Haus sind, die haben da leider nicht die Möglichkeit, sich eine Entkalkungsanlage in den Keller zu stellen, das können nur die Ver- mieter tun, wenn sie es möchten. Also, von daher gesehen sprechen Sie mit Bürger*innen die- ser Stadt, und Sie werden feststellen, dass viele sagen, bei mir ist laufend ein Wasserbehälter alle 8, 14 Tage zu enthärten, weil die Kalkablagerungen da sind. Das bezieht sich ja dann auch auf die Rohre etc. etc. Also das, was hier gewünscht war, war eigentlich nur, dass die Stadtwer- ke sich mal mit dieser Sache beschäftigen und uns mal einen neuen Stand rausbringen. Das ab- zutun, dass das ein Komfortwunsch von einzelnen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist, das ist wirklich unverschämt, das muss ich ganz ehrlich und klar sagen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Der Antrag zeugt ja schon von sehr viel Fachwissen, und was Kolle- ge Hock auch moniert, man beruft sich auch da schon in der Frage aus dem Jahr 2004. Ich sel- ber war immer der Meinung, dass unser Wasser öfters kontrolliert wird und öfters wissen- schaftliche Bestandsanalysen erstellt werden. Deshalb hat mich das auch gewundert, dass es so alt ist, aber im Großen und Ganzen kann ich mich und wir als Fraktion, Freie Wähler für Karlsru- he, mit der Antwort der Verwaltung begnügen. Ich selber habe die Erfahrung gehabt, ich habe in einem Haus gewohnt in einer Wohnanlage, Baujahr 1968, die Hälfte war mit Entkalkungsan- lage, die andere Hälfte ohne Entkalkungsanlage. Man hat keinen großen Unterschied feststellen – 4 – können, nur dass die Entkalkungsanlage wesentlich Geld gekostet hat und die Abfallprodukte davon entsorgt werden mussten. Ich selber habe daraus den Schluss gezogen, man nimmt ein- fach Essig oder Zitronensaft und kann das tägliche Problem selber lösen, und ich denke, das Thema ist auch mit der Verwaltungsantwort erledigt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): So wie ich den Antrag verstehe, geht es ja darum, uns mal up to date zu bringen und nicht irgendwelche Einschätzungen von früher von Anlagen aus 1968 fort- zuschreiben, sondern einfach mal zu schauen, was geht heute, was ist heute möglich. Also prin- zipiell glaube ich auch, dass es schwierig wird, eine Entkalkung vorzunehmen, aber die Idee an sich, es mal zu überprüfen, halte ich trotzdem für sinnvoll. Der Vorsitzende: Also jeder, der mal mit langen Haaren sich mit kalkfreiem Wasser die Haare gewaschen hat, weiß, was das für ein angenehmes Gefühl ist. Nichtsdestotrotz ist die Aussage der Stadtwerke, und das sind ja nun die Kompetenzlinge im Bereich des Trinkwassers hier bei uns, dass es aus Ihrer Wahrnehmung heraus nur Einzelne sind, die sich wegen dieses Komfort- problems bei Ihnen melden. Das mag ja nicht Ihre Einschätzung der Bürgerschaft entsprechen, aber es entspricht der Einschätzung des größten Wasserversorgers in dieser Stadt, und das ha- ben Sie dann an der Stelle einfach erst mal zu akzeptieren. Wenn es dort keine großen Be- schwerden zu dem Thema gibt, dann gibt es auch keine Notwendigkeit, eine Umfrage durchzu- führen, wer denn bereit wäre, für eine Wasserenthärtung zusätzlich Geld auszugeben oder nicht. Das Thema Essigessenz ist mit Sicherheit ökologischer als alles, was ich bisher an Enthärtungs- systemen kenne. Ich habe mich mit dem Thema nämlich auch schon intensiv beschäftigt, und dann haben die mir irgendwelche chemischen Zusatzstoffe angeboten, die ich da reinmischen sollte. Im Leben werde ich das nicht tun, da mache ich lieber mit meiner Essigessenz weiter. Falls Sie aber, Frau Stadträtin Binder, jetzt kommt der versöhnliche Teil, sich da nicht ausrei- chend informiert fühlen, bevor wir jetzt in Umfragen gehen oder sonst was tun, schlage ich die Anbahnung eines persönlichen Termins mit unserem Wasserpapst oder mit anderen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke vor, wo Sie das einfach mal miteinander ausdiskutie- ren. Wenn danach noch Beratungsbedarf besteht oder der Wunsch besteht, es in einer tiefgrei- fenden Begutachtung noch mal anzugucken, kann man das ja im Aufsichtsrat, da gehört es aus meiner Sicht im Übrigen auch hin, im Aufsichtsrat der Stadtwerke auch gerne noch mal thema- tisieren. Das wäre jetzt erst mal mein Vorschlag, und vielleicht sind ja manche Ergebnisse der Wissenschaft von 2004 auch heute immer noch gültig. Also, mir würde manches dazu einfallen, was seit Jahrhunderten gültig ist, deswegen ist es nicht unbedingt schlecht. Von daher bitte, wir schalten die Kompetenten zusammen und ich weiß nicht, ob der Herr Professor Maier noch da ist, ja genau, das ist ja der in der ganzen Bundesre- publik gefürchtete Wasserpapst unserer Stadtwerke, und mit dem können Sie sich dann mal beschäftigen und dann gucken wir mal, ob wir eine gemeinsame Lösung finden, einverstanden? Stadtrat Hock (FDP): Herr Oberbürgermeister, das ist ein guter Vorschlag, das ist wunderbar, das machen wir gerne so. Wie gesagt, der letzte Punkt war ja, dass wir einfach gesagt haben, bei einer nächsten Wasserrechnung, die die Stadt verschickt, hätten wir die Leute mal fragen können, dann hätten wir eine klare Aussage gehabt, wie die Bürgerinnen und Bürger das hand- haben und wie das Problem ist oder ob überhaupt vielleicht gar kein Problem da ist. Deshalb, wir sind da einverstanden, was Sie jetzt vorschlagen. – 5 – Der Vorsitzende: Vielen Dank, nur bevor ich die Bürger frage, muss ich Ihnen noch erzählen, was es kosten würde. Insofern müssen wir erst den technischen Weg klären. Ja, wenn ich Bür- ger frage, wollt ihr enthärtetes Wasser, sagt doch jeder Ja, das ist doch logisch. Das hätte ich ja auch lieber, aber man muss halt auch wissen, was damit in Verbindung steht. Ich hätte auch immer gerne eine schönere Welt und alles Mögliche. Okay, dann können wir das für heute an der Stelle so erledigen. Frau Erste Bürgermeisterin wird als Aufsichtsratsvorsitzende die Ter- minkoordination machen, und dann gucken wir mal, was dabei rauskommt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Mai 2021