Rückkehr der Kiosklandschaft

Vorlage: 2021/0352/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 17.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 19.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Interfraktioneller Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0352/1 Rückkehr der Kiosklandschaft Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 19.1 x Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, die vor Beginn der Baumaßnahmen zur Kombilösung zugesagten Versprechen eines Wettbewerbs zur Entwicklung eines Karlsruher Kiosktyps, der auch für den Europaplatz verwirklicht werden kann, einzuhalten und schnellstmöglich umzusetzen. Sachverhalt / Begründung: Wie bereits vor Jahren im Planungsausschuss besprochen und dem Gemeinderat zugesagt wurde, sollten die Kioske nach Beendigung der Baumaßnahmen zur Kombilösung zum einen an ihre ursprünglichen Plätze zurückkehren können. Zum anderen sollte die Fächer GmbH auch im Rahmen eines Wettbewerbs einen spezifischen Karlsruher Kiosktyp als Konzept entwickeln, der das Innenstadtbild auf ganz eigene Art und Weise prägt. Auch die Kioskbetreiberinnen und -betreiber benötigen endlich eine zeitnahe und zuverlässige Perspektive, um ihr berufliches Überleben sichern zu können. Unterzeichnet von: Tom Høyem, Thomas H. Hock Tilman Pfannkuch Dirk Müller Petra Lorenz Friedemann Kalmbach

  • StN ÄAntrag_Rückkehr der Kiosklandschaft
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU, FDP, FW/FÜR-Gemeinderatsfraktionen Vorlage Nr.: 2021/0352/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Rückkehr der Kiosklandschaft Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 19 X Kurzfassung Sollte der Gemeinderat beschließen, Kioske wieder in der Innenstadt zu etablieren, und dafür einen Karlsruher Kiosktyp wünscht, kann die KFG im Auftrag der Stadt ein Kioskkonzept entwickeln und auch einen Wettbewerb für die bauliche Ausgestaltung durchführen. Nutzungsumfang (z. B. mit oder ohne Ausschank) in Verbindung mit den genauen Standorten müssen dafür von der Stadt benannt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die mit einem möglichen Auftrag verbundenen Gesamtkosten und Folgekosten derzeit noch nicht beziffert werden können und dass je nach Nutzungsumfang (z. B. mit oder ohne Ausschank) mit einer beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Kioske zu rechnen ist, die ggf. einen finanziellen Ausgleich erfordert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) .Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ derzeit nicht bekannt derzeit nicht bekannt Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFG – 2 – 1. Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, die vor Beginn der Baumaßnahmen zur Kombilösung zugesagten Versprechen eines Wettbewerbs zur Entwicklung eines Karlsruher Kiosktyps, der auch für den Europaplatz verwirklicht werden kann, einzuhalten und schnellstmöglich umzusetzen. Der Planungsausschuss hatte sich im Dezember 2014 für den vorgeschlagenen Kioskstandort am Europaplatz (Standort Kaiserstraße) und für die Erarbeitung eines Karlsruher Kiosktyps ausgesprochen. Die Durchführung des Wettbewerbs für einen Karlsruher Kiosktyp sowie die spätere Erstellung sollte durch die Karlsruher Fächer GmbH (KFG) erfolgen. Aufgrund der zu beobachtenden Leerstände in der Kaiserstraße ist die Verwaltung gegenwärtig der Auffassung, dass Kioskangebote in der Innenstadtlage in der momentanen Situation in die existierenden baulichen Strukturen integriert werden sollten und die Stadt dafür keine zusätzlichen Verkaufsflächen in zentraler Lage schaffen sollte. Ungeachtet dieser gegenwärtigen Auffassung wird die Verwaltung untersuchen, an welchen geeigneten Standorten in Karlsruhe städtische Kioske betrieben werden bzw. werden können und inwieweit unter Einbeziehung dieser Standorte ein Konzept für einen Karlsruher Kiosktyp sinnvoll entwickelt werden kann. Sollte der Gemeinderat beschließen, Kioske zum jetzigen Zeitpunkt wieder in der Innenstadt zu etablieren, und dafür einen Karlsruher Kiosktyp wünscht, kann die KFG im Auftrag der Stadt ein Kioskkonzept entwickeln und auch einen Wettbewerb für die bauliche Ausgestaltung durchführen. Dafür muss ein Auftrag der Stadt an die KFG erteilt werden. Dieser Auftrag muss genaue Angaben zum gewünschten Nutzungsumfang (z.B. mit Ausschank oder ohne) in Verbindung mit den spezifischen Standorten enthalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die mit einem möglichen Auftrag verbundenen Gesamtkosten (Wettbewerbsdurchführung, Planungskosten und Realisierung) sowie die Folgekosten derzeit noch nicht beziffert werden können. In Anbetracht der Anforderungen an die Architektur, die im Planungsausschuss vom 20. Mai 2021 bereits kommuniziert wurden und der - zumindest bei den Konzepten ohne Ausschank - beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die zur Refinanzierung der Investition notwendige Pacht nur schwer erwirtschaftet werden kann. Gegebenenfalls wird hier ein finanzieller Ausgleich notwendig.