Anforderungen an die Feldhut und personelle Ausstattung
| Vorlage: | 2021/0350 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.05.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 11.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0350 Anforderungen an die Feldhut und personelle Ausstattung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 28 x 1. Wie viele Feldhüter*innen sind derzeit im Dienst der Stadt Karlsruhe im Einsatz? 2. Über welche Gemarkungsbereiche erstreckt sich ihr Einsatzgebiet? 3. Wie oft musste die Feldhut regulierend bzw. schlichtend eingreifen? 4. Hat die Arbeitslast der Feldhut in den vergangenen Jahren quantitativ zugenommen? 5. Stehen nach Einschätzung der zuständigen Fachämter derzeit genügend Feldhüter*innen zur Verfügung? Begründung: Nicht nur, aber ganz besonders in Pandemiezeiten, hat sich das Freizeitverhalten vieler Menschen geändert. Der spürbare Zuwachs an Outdoor-Aktivitäten ist positiv. Auch wegen der Corona-bedingten Einschränkungen haben Fahrradfahrer*innen, Spaziergänger*innen, mit und ohne Hund, sowie Jogger*innen die „grüne Natur vor der eigenen Haustür“ als ein attraktives Naherholungsgebiet neu- oder auch wiederentdeckt. Wo sich Menschen und Natur begegnen treten aber auch immer Konflikte auf. In letzter Zeit wurde vermehrt von Auseinandersetzungen zwischen verschieden Nutzer*innengruppen berichtet. Besonders Landwirt*innen sowie Besitzer*innen von Pferdekoppeln und Streuobstwiesen berichten von verbalen Angriffen, vor allem wenn sie mit ihrem PKW auf dem Weg zu ihren Feldern, Wiesen und Koppeln unterwegs sind. Darüber hinaus wurde vom Leiter der Hegegemeinschaft „Karlsruhe Bergdörfer“ im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit berichtet, dass er immer häufiger beobachtet, wie Nutzer*innen Wald- und Feldwege verlassen und dadurch einerseits landwirtschaftlich genutzte Flächen beschädigen und im Zuge dessen auch Wild aufschrecken und bei dessen Brut stören. Die Feldhüter*innen sind als regulierende Behörde, ähnlich dem Ordnungsdienst auf den Straßen und Plätzen, für die Aufsicht und das Einschreiten auf Feld und Flur zuständig. Es stellt sich die Frage, ob mit der aktuellen Personalstärke der zuständigen Feldhut dieser Aufgabenbereich bewältigt werden kann. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Elke Ernemann Dr. Anton Huber
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0350 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Anforderungen an die Feldhut und personelle Ausstattung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 28 x Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie viele Feldhüter*innen sind derzeit im Dienst der Stadt Karlsruhe im Einsatz? Aktuell stehen dem Liegenschaftsamt im Bereich der Feldhut nach dem Stellenplan 6,0 VZW zur Verfügung. Tatsächlich besetzt sind hiervon 5,8 VZW. 2. Über welche Gemarkungsbereiche erstreckt sich ihr Einsatzgebiet? Die Feldhüter haben ihr Einsatzgebiet im gesamten Stadtkreis Karlsruhe. Sie sind damit in allen Karlsruher Stadtteilen, d. h. auch in den Bereichen aller Ortsverwaltungen tätig. 3. Wie oft musste die Feldhut regulierend bzw. schlichtend eingreifen? Die Kernaufgaben der Feldhut liegen zum einen in der Aufklärungs- und Beratungsarbeit der Bürger, der Besucherlenkung und zum anderen in der Kontrollarbeit (z. B. Kontrolle der Leinenpflicht, Kontrolle/Verhinderung Feldfrevel, Kontrolle Badeverbot im NSG). Insofern hat bereits eine Vielzahl der täglichen Arbeit der Feldhut einen regulierenden Charakter. Die Intensität der Regulierung steht natürlich in Abhängigkeit der Gesprächsbereitschaft und der Einsichtigkeit der Personen. Die Zunahme von aggressivem Verhalten gegenüber der Feldhut ist im Arbeitsalltag durchaus angekommen. Die Mitarbeitenden berichten von einem Rückgang an Toleranz und respektvollem Umgang mit uniformierten Personen, die hoheitlich tätig sind. Da die Feldhüter im Umgang – auch mit schwierigen Bürgern*innen – entsprechend unterwiesen sind, konnten in der Vergangenheit, auch mit Hilfe des Ordnungsamtes sowie der Polizei, Konflikte gelöst werden. Ordnungswidrigkeiten werden vermehrt festgestellt und müssen entsprechend geahndet werden. 4. Hat die Arbeitslast der Feldhut in den vergangenen Jahren quantitativ zugenommen? Die Arbeitslast der Feldhut ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Von den circa 17.345 Hektar Fläche im Stadtgebiet entfielen im Jahr 2008 noch rund 6.500 Hektar auf die Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmale. Bis 2021 ist die Fläche der Schutz-gebiete um mehr als 1.000 Hektar angestiegen auf derzeit rund 7.574 Hektar. Die von den – 2 – Mitarbeitenden der Feldhut im Bereich der Schutzgebiete ausgeübten Tätigkeiten ergeben sich unmittelbar aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Sie regelt individuell den Schutzzweck, die Erlaubnisvorbehalte und die verbotenen Handlungen. Weitere Regelungen ergeben sich beispiels-weise aus dem Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Insbesondere seit dessen Novellierung im Jahr 2015 erfordern die artenschutzrechtlichen Belange eine verstärkte Betrachtung. Die Einhaltung dieser Regelungen wird durch die Mitarbeitenden der Feldhut in regelmäßigen Kontrollgängen geprüft, kommuniziert, dokumentiert und ggfs. werden erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Jede Ausweisung eines neuen Gebiets hat dabei zur Folge, dass die Kontrolldichte in den vorhandenen Gebieten verringert wird. Die Mitarbeitenden der Feldhut haben traditionell den Großteil ihrer Arbeitszeit für die Überwachung der Schutzgebiete allein geleistet (ca. 70 % Kontrollgänge im Außendienst, ca. 30 % Nachbearbei-tung im Innendienst). Zwischenzeitlich sind Streifengänge nur noch in Doppelstreifen durchführbar. Dies ist erforderlich, da bei festgestellten Verstößen – im Hinblick auf die Beweisführung - durch einen zweiten Feldhüter als Zeuge ein rechtssicheres Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden kann. Darüber hinaus ist die Bildung von Zweierteams aufgrund des zunehmend aggressiveren Verhaltens der kontrollierten Personen zum Schutz der Feldhüter zwingend notwendig, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Verwaltung konkretisiert derzeit auch vor diesem Hintergrund den daraus resultierenden Stellenmehrbedarf. Die seitens der Unteren Naturschutzbehörde und der Ortsverwaltungen geforderte Intensivierung der Kontrollgänge in den Schutzgebieten kann nur in Ansätzen nachgekommen werden und dies muss jeweils durch starke Priorisierung und Zurückstellung anderer Aufgaben kompensiert werden. Die aktuell zu beobachtenden Veränderungen im Freizeitverhalten lassen auch langfristig eine Zunahme der Besucherzahl in den Schutzgebieten und damit einen weiter steigenden Aufwand erwarten. 5. Stehen nach Einschätzung der zuständigen Fachämter derzeit genügend Feldhüter*innen zur Verfügung? Eine über die beschriebenen Wahrnehmungen hinausgehende verlässliche Aussage für eine dauerhafte Personalbemessung kann derzeit noch nicht vorgenommen werden. Die hierzu notwendigen methodisch belastbaren Basisdaten werden derzeit erhoben.
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Niederschrift 25. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Mai 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 28 der Tagesordnung: Anforderungen an die Feldhut und personelle Ausstattung Anfrage: SPD Vorlage: 2021/0350 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Mai 2021