Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (4. Fortschreibung)

Vorlage: 2021/0337
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.03.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.03.2021

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Fortschreibung finanzielle Auswirkungen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0337 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (4. Fort- schreibung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.03.2021 20 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt a) die Bereitstellung von 133.482,55 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern der freien Träger einschließlich des Mittagessens im Zeit- raum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. b) die Übernahme der Mindererträge von 411.660 Euro für Elternbeiträge/Betreuungsentgelte, auf die verzichtet wurde, einschließlich des Mittagessens im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. c) die Anwendung des auf Seite 3 beschriebenen Gebührenmodells auf die Ergänzende Betreuung, das ergänzende Betreuungsmodul im Rahmen der Ganztagsschule und das damit verbundene Mittagessen im Zeitraum des Wechselunterrichts. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Mehraufwendungen insges.: 133.482,55 Euro Mindererträge insgesamt: 411.660 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Landesregierung hat unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 11. Januar 2021 gemäß der Corona-Verordnung erneut die Schulen geschlossen. Seit dem 22. Februar 2021 wird an Grundschulen Wechselunterricht angeboten. Während des Schließungszeitraums wurde und wird auch weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Seit 1. Januar 2021 werden Entgelte für die Notbetreuung erhoben. Dies betrifft die Notbetreuungsangebote ent- sprechend der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung, die zusätzlich zum Schul- unterricht von den Eltern benötigt werden. Bezogen auf die Vertragsverhältnisse, die sich beispielsweise in der Ergänzenden Betreuung mit den Erzie- hungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler ergeben, entsteht die Leistungspflicht der Stadt Karlsruhe, die Betreuung für einen bestimmten Zeitraum zu gewährleisten, während die Erziehungsberechtigten sich zur Leistung der sogenannten Elternbeiträge verpflichten. Wendet man die Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts auf diese Rechtsverhältnisse an, dann ist im Hinblick auf die Leistungspflicht der Stadt Karls- ruhe durch die vom Land verfügten Schließungen der Schulen und damit verbundener Betreuungen Un- möglichkeit eingetreten. Das heißt, die Erbringung der Leistung ist für die Stadt Karlsruhe unmöglich ge- worden. Dadurch wird die Stadt Karlsruhe von ihrer vertraglichen Pflicht, die Betreuung durchzuführen, befreit. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Eltern auch von ihrer Gegenleistung befreit werden, also kein Entgelt für die Dauer der Schließung der Schulen bezahlen zu müssen. Damit entsteht keine Forderung der Stadt Karlsruhe. Diese allgemeinen Grundsätze gelten entsprechend auch umgekehrt, wenn die Stadt Karls- ruhe Leistungsabnehmer ist. Auch sie wird dann von der Pflicht zur Zahlung der Leistung befreit. Aufgrund der Schulschließungen gemäß der Corona-Verordnung verzichtet die Stadt Karlsruhe auf die Er- hebung von Elternentgelten/Betreuungsbeiträgen für Kinder, die nicht die Notbetreuung in Anspruch neh- men. Die Vertragsbedingungen lauten "Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schultage mit vollem Betrag berechnet“. Ferien- und Fehlzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits be- rücksichtigt. Auf die Elternentgelte/Betreuungsbeiträge soll für den Zeitraum von acht Wochen, einschließlich der ersten Ferienwoche im Januar und der Fastnachtswoche, verzichtet werden. Diese acht Wochen beinhalten auch die letzte Februarwoche, ab der Wechselunterricht angeboten wird. Auf Elternentgelte/Betreuungsbeiträge soll auch in der letzten Februarwoche komplett verzichtet werden, um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und eine verzögerte Auszahlung an die Eltern zu verhindern. Ab dem März 2021 und voraussichtlich auch im April 2021 wird aus technischen Gründen (automatische Abbuchung) der volle Monatsbeitrag für Betreuung und Mittagessen den Eltern abgebucht werden. Fol- gendes Gebührenmodell soll im Zeitraum des Wechselunterrichts und des eingeschränkten Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ab März 2021 Anwendung finden. – 3 – Gebührenmodell: 1. Ergänzende Betreuung (EB) Für Kinder, die an der Ergänzenden Betreuung teilnehmen, wird nur die Hälfte des Monatsbeitrags einge- zogen. 2. Ergänzendes Modul im Anschluss an die Ganztagsschule Derzeit findet kein ganztägiger Schulbetrieb statt. Angeboten wird stattdessen nur die Notbetreuung. a) Für Kinder, die im Rahmen der Ganztagsschule an der Notbetreuung teilnehmen und das anschließende Ergänzende Betreuungsmodul von 16-17.30 Uhr nutzen, wird der monatliche Gesamtbetrag erhoben. b) Für Kinder, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen, werden keine monatlichen Beträge erhoben. 3. Mittagessen In der Zeit des Wechselunterrichts besteht ein Mittagessensangebot ausschließlich im Rahmen der Notbe- treuung. Dabei gilt: a) Für Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung am Mittagessen teilnehmen, wird die Monatspauschale in voller Höhe erhoben. b) Für Kinder, die während der Zeit des Wechselunterrichts nicht am Mittagessen teilgenommen haben und ab dem 15. März 2021 im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs wieder am Mittagessen teilnehmen, wird die Hälfte der Monatspauschale erhoben. Zur Minimierung des Verwaltungsaufwands empfiehlt die Verwaltung, auch zukünftig ohne nochmalige Beschlussfassung im Gemeinderat die erläuterte Regelung anzuwenden. Für die Kinder in der Notbetreuung werden die Gebührensätze entsprechend den Gebührensatzungen in vollem Umfang fällig. Haben Kinder, unabhängig von der Anzahl der Tage in dem genannten Schließungs- zeitraum an der Notbetreuung (ergänzende Betreuung, flexible Nachmittagsbetreuung, Mittagessen) teil- genommen, verzichtet die Stadt nicht auf Elternentgelte/Betreuungsbeiträge für den genannten achtwö- chigen Zeitraum. Die Durchführung einer wochen- oder tageweisen Abrechnung ist bei geringen Beträgen äußerst zeitintensiv und kann aufgrund der aktuellen Personalsituation nicht geleistet werden. Die Elternentgelte für Betreuungsleistungen bei freien Trägern sollen von der Stadt im vergleichbaren Um- fang übernommen werden. Grundsätzlich können die freien Träger einen Ausgleich für entgangene Eltern- entgelte in Höhe des kommunalen Satzes erhalten. Je nach Kalkulation (Einbeziehung der Ferienzeiten) der einzelnen Träger kann der Erstattungszeitraum unterschiedlich sein. Für die freien Träger gilt, dass sämtli- che, auch zukünftige Finanzierungsansprüche auf Bundes- oder Landesebene vorrangig geltend zu machen sind. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 für Betreuungs- und Mittagessensangebote haben erhebliche Auswirkungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite des Schul- und Sportamts (SuS) in den genannten Bereichen und werden in dieser Vorlage dargestellt. Am 26. Januar 2021 hat das Land Baden-Württemberg angekündigt, 80 % der Kosten der Elternbeiträge übernehmen zu wollen. Die bei der Stadt Karlsruhe verbleibenden Kosten würden sich in diesem Fall auf 20 – 4 – % der dargestellten Kosten für die Betreuung reduzieren. Eine konkrete Regelung liegt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Neben Auswirkungen bei den Betreuungsangeboten und dem Mittagessen hat die Pandemie auch weitrei- chende Folgen für die Unternehmen, die im Auftrag der Stadt die Schülerbeförderung für berechtigte Kin- der und Jugendliche durchführen. Des Weiteren sind die Caterer betroffen, da die vertraglich vereinbarten Mittagessenslieferleistungen nur teilweise (Notbetreuung) abgenommen werden konnten. Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen erhielten daher – die Fahrunternehmen auf Antrag einen Kostenersatz von maximal 60 Prozent der ursprünglichen Net- totagesvergütung für vertraglich vereinbarte aber wegen der nur in geringerem Umfang stattfinden- den Notbetreuungen nicht durchgeführte Touren erstattet. Dies ergibt für den Zeitraum vom 11. Janu- ar bis 12. Februar 2021 einen Gesamtbetrag in Höhe von 367.761,15 Euro. – die Caterer für die Anzahl der vertraglich vereinbarten und nicht in Anspruch genommenen Essenspor- tionen einen Fixkostenanteil von 1,00 Euro pro Essen im Wege der Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB ausbezahlt. Dies ergibt für den Zeitraum vom 11. Januar bis 12. Februar 2021 einen Gesamtbetrag in Höhe von 77.193 Euro. Nachfolgend sind die wesentlichen tangierten Bereiche mit Erläuterungen zum derzeitigen Stand, zu den rechtlichen Bewertungen und den zu erwartenden finanziellen Auswirkungen aufgeführt. 1. Ergänzende Betreuung (EB) einschließlich des Modularen Betreuungsangebots an der Viktor-von- Scheffel-Schule durch SuS 2. Ergänzendes Betreuungsmodul an Ganztagsschulen für den Zeitraum von 16 bis 17.30 Uhr durch SuS 3. Leistungen an freie Träger (Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe (stja), Kinder-Stadtkirche e.V. Karlsru- he) 4. Verpflegungsleistungen (Mittagessensangebot) durch SuS und stja 1. Ergänzende Betreuung (EB) einschließlich des Modularen Betreuungsangebots an der Viktor-von- Scheffel-Schule durch SuS Elternentgelte werden regulär als monatliche Pauschalen erhoben. Im Falle eines vollständigen Aussetzens im Zeitraum 1. Januar bis 28. Februar 2021 der Elternentgelte wird der städtische Haushalt durch Mindererträge für Betreuungsleistungen des Schul- und Sportamts folgen- dermaßen belastet. Annahme: Entgeltfreiheit vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 Leistungen Zeitpunkt Schließung Mindererträge pro Woche (€) Gesamtbetrag 8 Wochen (€) Elternentgelte Ergänzende Betreuung 1.1.2021 27.560 220.480 Summe 27.560 220.480 – 5 – 2. Ergänzendes Betreuungsmodul an Ganztagsschulen für den Zeitraum von 16 bis 17.30 Uhr durch SuS Momentan findet in der Praxis keine Ganztagsschule statt. Somit endet für die Kinder in Präsenz die Schule bereits mittags. Anschließend bleiben Kinder aus dem Ganztag nach dem Unterricht in der Notbetreuung. Dadurch nehmen an dem Zusatzmodul von 16 bis 17.30 Uhr bisher auch nur Kinder aus der Notbetreuung teil. Elternentgelte werden regulär als monatliche Pauschalen erhoben. Im Falle einer vollständigen Entgeltbefreiung im Zeitraum 1. Januar bis 28. Februar 2021 wird der städtische Haushalt durch Mindererträge für Betreuungsleistungen des Schul- und Sportamts folgendermaßen belas- tet. Annahme: Entgeltfreiheit vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 3. Leistungen an freie Träger (stja, Kinder-Stadtkirche e.V. Karlsruhe) Elternentgelte werden als monatliche Pauschalen erhoben. Durch die Unmöglichkeit der Leistungserbringung sind die Eltern von den Entgeltzahlungen befreit. Jedoch sind kleine Träger auf die Fortzahlung der Elternbeiträge angewiesen, um ihre Liquidität sicherzustellen. Der stja erbringt im Rahmen der Schulkindbetreuung für die Stadt Karlsruhe folgende Leistungen: Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwand pro Woche (€) (ohne Personalkosten) Mehraufwand 8 Wochen + 1 Woche Ferien (€) Kompensation Elternent- gelte Ergänzendes Modul Ganztagsschule 16-17.30 Uhr (zuzüglich 1 Woche Fa- schingsferien) 1.1.2021 750 5.130* 6.000 5.130 (1 Woche) 11.130 Kompensation Elternent- gelte KLEVER (Nachmittagsbetreuung) 1.1.2021 1.500 (durchschnittlich) 12.000 Gesamtsumme 7.380 23.130 *Dabei handelt es sich um ein ganztägiges Ferienangebot von einer Woche. Annahme: Entgeltfreiheit vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 Leistungen Zeitpunkt Schließung Mindererträge pro Woche (€) Gesamtbetrag 8 Wochen (€) Elternentgelte Modul 16-17.30 Uhr Ganztagsgrundschule 1.1.2021 997,50 7.980 Summe 997,50 7.980 – 6 – Die Kinder-Stadtkirche e.V. Karlsruhe erbringt im Rahmen der Schulkindbetreuung für die Stadt Karlsruhe folgende Leistungen: Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwand pro Woche (€) (ohne Personalkosten) Mehraufwand 6 Wochen (€) (ohne 2 Wochen Ferien) Kompensation Flexible Nachmittagsbetreuung an Grund- und weiterfüh- renden Schulen 1.1.2021 7.706,43 46.238,55 Gesamtsumme 46.238,55 Annahme: Entgeltfreiheit vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 Hort an der Gartenschule e.V. Der Vorstand des wurde mehrmals aufgefordert, Kompensationsbedarf für Elternentgelte anzugeben. Bis zum Ablauf der vorgegebenen Frist ging keine Rückmeldung ein, da der neu gewählte Vorstand sich erst einarbeiten muss und die Unterlagen daher erst zu einem späteren Zeitpunkt einreichen kann. Sobald die Unterlagen vorliegen, wird eine separate Gemeinderatsvorlage erarbeitet. Ertragsausfall beim freien Träger bedeutet bei einer Kompensation einen Mehraufwand für die Stadt Karls- ruhe ohne Gegenleistung. 4. Verpflegungsleistungen (Mittagessensangebot) durch SuS und stja Folgende Situation ist zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar 2021 gegeben: Für das Mittagessen an Ganztagsgrundschulen und weiterführenden Schulen mit Essensverträgen erhebt die Stadt Karlsruhe von den Eltern eine monatliche Pauschale. Die Pauschale wird für elf Monate pro Jahr eingezogen (August ist beitragsfrei). Das Bestellsystem I-Net-Menü (Chip-System) ist für die Stadt Karlsruhe als kostenneutral zu betrachten, da nur Abbuchungen vom Guthaben der Schülerinnen und Schüler erfol- gen, wenn tatsächlich Essen bestellt wird. Vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 konnte das Essensangebot nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Annahme, dass die Entgeltbefreiung ab 1. März 2021 endet, wird der städtische Haushalt durch Min- dererträge für Mittagessensleistungen des Schul- und Sportamts mit einem Betrag von rund 183.200 Euro und bei einer Übernahme der Mindererträge des Stadtjugendausschusses (Mehraufwendungen für die Stadt Karlsruhe) mit weiteren 64.114 Euro belastet. Leistungen Zeitpunkt Schließung Mindererträge pro Woche (€) Stadt Karlsruhe Gesamtbetrag 8 Wochen (€) Mittagessen SuS 1.1.2021 22.920 183.200 Summe 22.920 183.200 Leistungen Zeitpunkt Schließung Bei Kompensation Mehraufwand für Stadt pro Woche (Durchschnitt) Gesamtbetrag Wochen (€) Mittagessen stja (Mindererträge) 1.1.2021 8.014,25 64.114 – 7 – Zusammenfassung Haushaltsrelevante Regelungen im Umgang mit den Konsequenzen der Corona-Krise im Bereich des Schul- und Sportamts sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Ziffer Leistungen Mehraufwen- dungen (€) (ohne Personalaufwand) Mindererträge (€) pro Woche Gesamtmin- dererträge (€) für 8 Wochen 1 Ergänzende Betreu- ung durch SuS 0 27.560 220.480 2 Betreuungsmodul Ganztagsschule 0 997,50 7.980 3 Kompensationsleitun- gen Leistungen an private Träger 69.368,55 0 0 4 Mittagessen SuS 0 22.920 183.200 4 Mittagessen stja 64.114 0 0 nachrichtlich (nicht Gegenstand des Beschlusses) Fahrdienste 367.761,15 nachrichtlich (nicht Gegenstand des Beschlusses) Caterer 77.193 Gesamtsumme 578.436,70 411.660 Die nicht im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen beziehungsweise Mindererträge für das Jahr 2021 betragen Mehraufwendungen 578.436,70 Euro Mindererträge 411.660,00 Euro. Summe 990.096,70 Euro Bundes- und landesrechtliche Rettungs- und Finanzierungsmaßnahmen sind vorrangig einzusetzen. Sollte das Land Baden-Württemberg 80 % der Ausfälle (ohne Caterer und Fahrdienste) erstatten, würde ein Betrag von 107.618,71 Euro (20 %) bei der Stadt Karlsruhe verbleiben. Eine kommunale Weiterfinanzierung ab 1. März 2021 erfolgt nur in Ausnahmefällen. – 8 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt a) die Bereitstellung von 133.482,55 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der Elternbeiträ- ge für die Betreuung von Grundschulkindern der freien Träger einschließlich des Mittagessens im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. b) die Übernahme der Mindererträge von 411.660 Euro für Elternbeiträge/Betreuungsentgelte, auf die verzichtet wurde, einschließlich des Mittagessens im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. c) die Anwendung des auf Seite 3 beschriebenen Gebührenmodells auf die Ergänzende Betreuung, das ergänzende Betreuungsmodul im Rahmen der Ganztagsschule und das damit verbundene Mit- tagessen im Zeitraum des Wechselunterrichts.

  • Abstimmungsergebnis_top20_Ziffer_c
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis_top20_Ziffer_a_b
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 20 der Tagesordnung: Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Be- reich des Schul- und Sportamts (4. Fortschreibung) Vorlage: 2021/0337 Punkt 20.1 der Tagesordnung: Tageweise Abrechnung der Gebühren für Betreuung und Mit- tagessen während der ergänzenden Betreuung und Notbetreuung Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0378 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt a) die Bereitstellung von 133.482,55 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der El- ternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern der freien Träger einschließlich des Mittagessens im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. b) die Übernahme der Mindererträge von 411.660 Euro für Elternbeiträge/Betreuungsent- gelte, auf die verzichtet wurde, einschließlich des Mittagessens im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. c) die Anwendung des auf Seite 3 beschriebenen Gebührenmodells auf die Ergänzende Be- treuung, das ergänzende Betreuungsmodul im Rahmen der Ganztagsschule und das damit verbundene Mittagessen im Zeitraum des Wechselunterrichts. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: Bei 6 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. – 2 – Bürgermeister Lenz: Ich habe eine gute Nachricht, die möchte ich Ihnen auch nicht vorenthal- ten. Nämlich, vorne steht ja die Mehraufwendung von über 400.000 Euro und davon über- nimmt das Land Baden-Württemberg 80 Prozent, und damit würde ich es jetzt einfach mal be- wenden lassen, denn Sie kennen ja das Prozedere. Es ist die 4. Fortschreibung und die gute Nachricht, die Eltern, die im Januar und Februar Beiträge bezahlt haben, das ist ja der Kern, be- kommen es zurück. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Ja, ich kann eigentlich an das anschließen, was ich gerade schon mal gesagt habe, liebe Verwaltung, das ist eine pragmatische Vorlage aus unserer Sicht und es freut uns ganz besonders, denn am Anfang der Pandemie, als wir beispielsweise über den Kita-Be- reich ja viel hin und her diskutiert haben, da war das nicht immer der Eindruck. Hier ist ganz klar von der Stadtverwaltung so gedacht worden, dass man unbürokratisch arbeitet, dass man schnell auszahlen kann an die Eltern. Es ist ein Entgegenkommen bei der ergänzenden Betreu- ung bereits in finanziellen Aspekten da, und das Schöne an der Sache, DIE LINKEN fordern ja eine tageweise Abrechnung, tageweise ist es vielleicht nicht, aber es ist tagesgenau, wenn man es genau anschaut, denn diese fünf Tage aus dem Dezember, die Schließungen waren ja ab dem 16.12., die werden dann einfach in den Januar und Februar mitübernommen, und die letzten Februarwochen werden da miteingerechnet. Also insofern ist es tatsächlich tagesgenau. Des- wegen werden wir dieser Vorlage auch zustimmen. Wir werden dem Änderungsantrag der LINKEN allerdings nicht zustimmen, denn man hat so ein bisschen den Eindruck, dass der aus genau der gleichen Idee geboren ist wie die Debatte um die Kita-Beiträge. Es ist aber nicht vergleichbar mit den Kita-Beiträgen. Einen Punkt habe ich gerade genannt, das Thema tagesgenaue gegenüber der tageweisen Abrechnung. Wir haben nämlich keine tageweise Abrechnung, solange wir nicht in der Pandemie sind. Also im Regelbetrieb gibt es das ja auch nicht, dass Leute oder Eltern, die hier diese Betreuungsleistung oder das Mittag- essen in Anspruch nehmen, dass sie dann tageweise eben sagen können im Monat, wie viel sie dann im Endeffekt bezahlen möchten, sondern das ist eine Pauschale, die da zu bezahlen ist. Genauso wird analog hier auch verfahren. Der große Unterschied zu dem Kita-Bereich ist ja, dass die Verwaltung hier durchaus ein Angebot bereithält, nämlich sowohl ein Betreuungs- als auch ein Mittagessensangebot, für das natürlich auch Personalkosten entstehen. Es werden also weitere Kosten entstehen, und das war ja bei der Kita-Debatte nicht so an manchen Stel- len. Da hatten wir ja tatsächlich die Forderung, die im Raum stand, dass Eltern für eine Betreu- ung, die ihnen nicht offensteht, zahlen sollen. Also, das ist nicht vergleichbar an der Stelle. Zu- sätzlich ist es nicht vergleichbar, weil wir von ganz anderen Beträgen sprechen. Das ist ja auch so, aus der Verwaltungsantwort kommt das raus. Wir sprechen hier überhaupt nicht über die gleiche Belastung für Eltern, wie es bei den Kita-Beträgen der Fall ist. Zudem, wir haben es ge- rade noch mal nachgeguckt auf der städtischen Website, gilt ja auch die Geschwisterkind-Rege- lung oder die Befreiung für ALG 2-Beziehende und Menschen mit Kinderpass. Das heißt, wir ha- ben da ja bereits soziale Gerechtigkeit mit integriert. Paare oder Eltern mit geringem Einkom- men betrifft diese Vorlage ja ohnehin nicht, weil sie ohnehin nichts zahlen, deswegen Zustim- mung zur Verwaltungsvorlage, Ablehnung des Änderungsantrags der LINKEN. Stadtrat Hofmann (CDU): Das war sehr umfangreich und sehr richtig alles, was der Kollege Bauer gesagt hat. Deswegen brauche ich da gar nicht viel hinzuzufügen. Wir werden sowohl der Vorlage entsprechend zustimmen als auch den Änderungsantrag aus genau den genannten Gründen ablehnen. Im Endeffekt zeigt sich genau in dieser Vorlage aus der Debatte, die wir schon geführt hatten, was man doch noch positiver machen kann. Von daher auch noch mal – 3 – einen großen Dank an die Verwaltung, dass genau das, was wir letztes Mal hier eingebracht ha- ben, dass das hier auch sehr gut umgesetzt wird und von daher denke ich, können wir da auch wirklich sehr freudig zustimmen. Stadträtin Melchien (SPD): Bisher herrscht große Einigkeit. Leider sind wir es geübt, die Eltern- beiträge zu kompensieren. In der Beschlussvorlage ging es noch um viel Geld. Es ist eine gute Nachricht, dass jetzt zumindest ein großer Teil erstattet wird. Es ist aber auch richtig, in dieser Unsicherheit den Eltern trotzdem hier das Signal zu geben und zu sagen, wir erheben keine Bei- träge, wenn auch keine Betreuung in Anspruch genommen wird. Das ist richtig, das zurückzu- zahlen, auch wenn wir noch in der Unsicherheit waren, eben was uns da genau erstattet wird. Deswegen stimmen wir der Beschlussvorlage heute so zu, dem vorgeschlagenen Weg. Auch wir sehen eine tagesweise Abrechnung. Wir folgen hier der Stadtverwaltung in ihrer Argumentation und Kollege Bauer hat es mir auch schon vorweggenommen, diese pauschale Regelung haben wir ja auch im Allgemeinen. Das ist eine angemessene Regelung, die unterstützen wir hier. Des- wegen lehnen wir den Änderungsantrag DER LINKEN ab. Es wurde auch schon bereits gesagt, dass in schwierigen Situationen in Karlsruhe ja tatsächlich geholfen wird und das ist, glaube ich, auch eine ganz wichtige Botschaft nach außen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich übernehme gerne diesen Begriff der tagesgenauen Abrech- nung. Das ist tatsächlich eine Ungenauigkeit in unserem Änderungsantrag. Wir bleiben aber bei dem Änderungsantrag, den ich dann tatsächlich separat für den Punkt C abgestimmt haben möchte, weil ich einfach davon ausgehe, wir haben in dieser Situation, jetzt nicht nur als Stadt große Probleme, große finanzielle Probleme, sondern jede einzelne Familie hat große finanzi- elle Probleme, große organisatorische Probleme. Gerade durch diese wechselnden Betreuungs- notwendigkeiten, durch die fehlende Verpflegung, durch all das werden Familien in dieser Situ- ation sehr belastet. Ich rede hier jetzt ganz bewusst eben nicht von den Familien, die im Hartz IV-Bezug leben, son- dern von den vielen Familien, die einfach mit relativ geringem Einkommen leben müssen, wo die Eltern möglicherweise in Kurzarbeit sind, noch eine weitere reduzierte Einkommenssitua- tion haben, gleichzeitig aber gucken müssen, dass sie irgendwie es über höhere Aufwendungen hinkriegen, dass ihre Kinder nach wie vor in der Schule am Ball bleiben können. Das bedeutet für viele Familien wirklich eine enorme Belastung. Das sind zwar für uns im Großen gesehen mi- nimale Beträge, aber für jede einzelne Familie, die mit drei Kindern am Küchentisch sitzt, ist es viel - der Vater ist im Homeoffice und die Kinder noch dazu, dann wer hat jetzt gerade welches Gerät. Das alles belastet, und es belastet wirklich so, dass ich glaube, es wäre hilfreich, von der Stadtverwaltung hier, sich der Mühe anzunehmen, tatsächlich den Familien eben nicht pauschal die halbe Monatsmiete, in Anführungszeichen, zu berechnen, sondern tatsächlich im Detail hin- zugucken, weil ich auch der Überzeugung bin, dass die Situation noch lange nicht bewältigt ist. Es wird uns noch weitere Monate kosten, und für die Familien ist das wirklich eine existenzielle Herausforderung. Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt. Dann möchte ich noch eine abschließende Bemerkung machen. Ich hätte mir sehr gewünscht, wenn wir diese Beschlussvorlage früher erhalten hätten, wenn wir diese Beschlussvorlage in ei- nem Ausschuss hätten vorberaten können, da hätte ich mich durchaus wesentlich leichter ge- tan, wenn ich mal ein paar Fragen hätte stellen können und tatsächlich dann eine qualifizierte Meinungsbildung hätte stattfinden können. Für mich muss ich ehrlich sagen, war es erst mal ziemlich kryptisch. Das möchte ich jetzt einfach zum Schluss auch nur loswerden. – 4 – Stadtrat Bauer (GRÜNE): Entschuldigung für die ganz kurze zweite Runde, aber liebe Kollegin Binder, es geht hier nicht um halbe Monatsmieten. Also, da müssen Sie tatsächlich mal einen Blick auf die städtische Webseite über diese Betreuungsentgelder werfen. Das ist völlig über- trieben, muss man an der Stelle sagen. Zweitens, das war analog bei der Kita-Debatte, das ha- ben wir ja auch hier besprochen in diesem Haus, dass, wenn es Eltern gibt, die unter eine be- stimmte Einkommensgrenze rutschen aufgrund der Corona-Situation, dann haben sie ja die Möglichkeit, eben zum Beispiel den Kinderpass zu beziehen in Karlsruhe, und dann fallen sie au- tomatisch eben aus den Beitragszahlungen raus. Das heißt, das, was Sie da beantragen, das ha- ben wir in Karlsruhe bereits mit der bestehenden Systematik eigentlich vorgedacht, und das zeigt doch im Endeffekt, wie gut die soziale Stadt bereits an vielen Stellen funktioniert. Wir kön- nen viel nachjustieren, aber bitte eben da, wo es Sinn ergibt, danke. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion wird dem Änderungsantrag der LINKEN zu- stimmen. Wir sehen es ganz einfach so, Herr Bauer, die Leute sollen dafür zahlen, was sie prak- tisch nutzen, aber nicht für Dinge bezahlen müssen, was sie nicht nutzen können. Das ist eine ganz einfache Sache, und wenn man den Leuten dann sozusagen sagt, dann holt euch den Karlsruher Pass, also das finde ich auch schon heftig, so eine Argumentation von Ihrer Seite. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe zunächst auf den Änderungsantrag der LINKEN, der sich auf den Punkt c) der Regelung bezieht und bitte um Ihr Votum -das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann rufe ich die unveränderte Beschlusslage der Verwaltung auf und bitte um Ihr Votum... Halt, Frau Stadträtin Binder. Nein, jetzt lassen Sie doch, dann schieben Sie halt das ganze Ding nieder, das ist doch okay. Wir können es auch getrennt machen. Ich bin ja zu allem bereit. Ich stelle zur Abstimmung die Beschlussvorlage der Verwaltung, hier aber lediglich den Buchsta- ben c) und bitte um Ihr Votum - das ist mehrheitlich. Jetzt nehme ich die Beschlussvorlage, die Beschlussziffern a) und b) und auch das steht jetzt zur Abstimmung und ich bitte um Ihr Votum - so, das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. April 2021