Brandschutz in Parkhäusern: Erhöhte Gefahr durch Hybrid- und Elektrofahrzeuge?
| Vorlage: | 2021/0335 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.04.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 09.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0335 Brandschutz in Parkhäusern: Erhöhte Gefahr durch Hybrid- und Elektrofahrzeuge? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 43 x 1. Gibt es in Parkhäusern und Parkgaragen spezifische Vorschriften für den Brandschutz bezüglich Elektro- und Hybridfahrzeuge? 2. Stellt die Hitzeentwicklung bei einem Brand von Elektro- und Hybridfahrzeugen und während des komplizierten Löschvorgangs eine besondere Gefahr für die Konstruktion eines Parkhauses bzw. einer Parkgarage dar? 3. Ist die Feuerwehr in besonderer Weise auf den Brand von Elektro- und Hybridfahrzeugen in Parkhäusern und Parkgaragen vorbereitet? Sachverhalt/Begründung Die CDU-Fraktion sieht Klärungsbedarf beim Brandschutz in Parkhäusern. Hintergrund sind der insbesondere bei Elektrofahrzeugen komplizierte und bis zu 24 Stunden dauernde Löschvorgang, während dem es zu einer massiven Hitzeentwicklung kommen kann. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Thorsten Ehlgötz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0335 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: BD Brandschutz in Parkhäusern: Erhöhte Gefahr durch Hybrid- und Elektrofahrzeuge? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 43 x 1. Gibt es in Parkhäusern und Parkgaragen spezifische Vorschriften für den Brandschutz bezüglich Elektro- und Hybridfahrzeuge? An bauliche Anlagen wie Parkhäuser und Parkgaragen werden aufgrund der Nutzung durch Elektro- und Hybridfahrzeuge aktuell keine weitergehenden Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz durch den Gesetzgeber gestellt. Ebenso gibt es an die Installation von E-Ladestationen in Parkhäusern und Parkgaragen keine weitergehenden, brandschutztechnischen Anforderungen. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, wird auf die Normen und Regeln der Technik für die Installation von elektrotechnischen Anlagen verwiesen. 2. Stellt die Hitzeentwicklung bei einem Brand von Elektro- und Hybridfahrzeugen und während des komplizierten Löschvorgangs eine besondere Gefahr für die Konstruktion eines Parkhauses bzw. einer Parkgarage dar? Nach Erkenntnissen der AGBF-Bund (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland) und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) stellen das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung in einer baurechtskonform errichteten Garage keine besonderen Gefahren für die bauliche Anlage dar. Dabei werden nach herrschender Expertenmeinung die aktuell geltenden baurechtlichen Mindestanforderungen im Brandfall als ausreichend bewertet, sodass die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – bereits berücksichtigt werden. 3. Ist die Feuerwehr in besonderer Weise auf den Brand von Elektro- und Hybridfahrzeugen in Parkhäusern und Parkgaragen vorbereitet? Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrandes in einer Garage ist für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. Die Erkenntnisse fließen in die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte ein und werden regelmäßig trainiert.
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Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 43. Punkt 43 der Tagesordnung: Brandschutz in Parkhäusern: Erhöhte Gefahr durch Hybrid- und Elektrofahrzeuge? Anfrage: CDU Vorlage: 2021/0335 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 43 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021