Streusalzeinsatz durch räumpflichtige Straßenanlieger
| Vorlage: | 2021/0334 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.03.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Streusalzeinsatz durch räumpflichtige Straßenanlieger Grüne Liste Grötzingen GLG -Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 147 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 17.03.2021 8 ☒ ☐ Die Verwendung von Streusalz schädigt die Umwelt in vielfacher Hinsicht und ist deshalb für den Einsatz durch räumpflichtige Straßenanlieger verboten, siehe Auszüge aus der „Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege“ der Stadt Karlsruhe: §5 (3) Zum Bestreuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Salze oder salzhaltige Stoffe sind verboten. Nach Ende des Bedarfs ist das verbleibende Streugut zusammenzukehren und zu entfernen. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 des Straßengesetzes handelt, wer als Straßenanlieger vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften .... des § 5 über das Räumen und Bestreuen zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach §54 Abs. 2 des Straßengesetzes und .....mit einer Geldbuße bis zu 500€ geahndet werden. Wir fragen an: 1. Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der oben genannten Satzung zuständig? 2. Wurden in Grötzingen Ordnungswidrigkeiten gemäß §6 während der räumpflichtigen Wochen 2020 und 2021 festgestellt und wenn ja wie viele? 3. Wird die KA-Feedback-App um eine Meldemöglichkeit für rechtswidrig gesalzene Gehwege erweitert? Anfrage
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Streusalzeinsatz durch räumpflichtige Straßenanlieger GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 147 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 17.03.2021 8 ☒ ☐ Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den Fragen: 1. Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung der oben genannten Satzung zuständig? Die Ortsverwaltung Grötzingen kontrolliert, ob die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege eingehalten wird. Bei festgestellten Verstößen teilt die Ortsverwaltung den Betroffenen mit, dass die Gehwege gemäß § 5 der Satzung nicht mit Salz oder salzhaltigen Stoffen gestreut werden dürfen. Sollte nach einer Kontrolle durch die Ortsverwaltung festgestellt werden, dass der Regelung weiterhin keine Folge geleistet wird, so wird der Sachverhalt dokumentiert an das Ordnungs- und Bürgeramt zwecks Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens übergeben. Intern wurde vereinbart, dass ab dem nächsten Winter bei einem festgestellten Verstoß das Gespräch mit den Betroffenen vor Ort gesucht werde. Diese erhalten zudem einen Prospekt des Amts für Abfallwirtschaft zu diesem Thema, das nochmal alle städtischen Regelungen zum Winterdienst enthält. Im Übrigen kann nach Absprache mit der Einsatzleitung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) bei derartigen Verstößen gegen eine städtische Satzung die Polizeibehörde direkt kontaktiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen polizeiliche Aufgaben und können daher entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Der KOD ist ab 6.30 Uhr bis 22 Uhr bzw. freitags und samstags bis 2 Uhr erreichbar. Telefon 0721 133-3366 oder E-Mail kod@oa.karlsruhe.de. Alternativ können Satzungs-Verstöße auch der Ortsverwaltung telefonisch, per E-Mail oder persönlich mitgeteilt werden. Die Kolleginnen und Kollegen setzen sich dann mit dem Ordnungs- und Bürgeramt in Verbindung. 2. Wurden in Grötzingen Ordnungswidrigkeiten gemäß §6 während der räumpflichtigen Wochen 2020 und 2021 festgestellt und wenn ja wie viele? Bei der Bußgeldstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 25. Februar 2021 keine Verstöße in Zusammenhang mit dem Einsatz von Streusalz angezeigt. 3. Wird die KA-Feedback-App um eine Meldemöglichkeit für rechtswidrig gesalzene Gehwege erweitert? Eine Erweiterung der Melde-Kategorien für rechtswidrig gesalzene Gehwege ist deshalb nicht geplant, da KA-Feedback einzig als Kommunikationskanal fungiert, um Informationen über Schäden, Verunreinigungen oder gewünschte Änderungen/Verbesserungen hinsichtlich der infrastrukturellen Einrichtungen in Karlsruhe zu übermitteln. Der Dienst soll die Suche nach zuständigen Ämtern und Ansprechpersonen überflüssig machen, indem die Informationen automatisch an die zuständige Stelle bei der Stadt übermittelt werden. Ziel dieser Plattform ist nicht die Meldung von Ordnungswidrigkeiten innerhalb des Stellungnahme zur Anfrage – 2 – Stadtgebietes. Auch sei darauf hingewiesen, dass über die Kategorie „Verkehrsverstöße“ keine konkret-individuellen Sachverhalte, sondern allgemeine Problemlagen gemeldet werden können. Letztlich entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD vor Ort, ob sie entsprechende (Ordnungs-)Maßnahmen einleiten.