Änderung der Gebührensatzung für den Bereich der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung)
| Vorlage: | 2021/0320 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.04.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0320 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 14.04.2021 1 x Gemeinderat 20.04.2021 8 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Schulbeirat – die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 352.800 Euro (Minderein- nahmen) 0 Euro 0 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe erhebt für den Besuch der öffentlichen Fachschulen Gebühren nach der Schulgeldsatzung. Das Schulgeld schließt Materialgeld ein. Es handelt sich abgabenrechtlich um eine Benutzungsgebühr. Die Stadt nimmt jährlich Schulgelder in Höhe von circa 705.000 Euro ein. Um das Angebot der beruflichen Bildung zu stärken und eine finanzielle Ungleichbehandlung gegenüber dem Hochschulangebot zu beseitigen, wurde von politischer Seite die Forderung nach einer Gebührenfreiheit an den Techniker- und Meisterschulen erhoben. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2021 hat der Gemeinderat am 22. Dezember 2020 mehrheitlich entschieden, die Schulgelder für die Techniker- und Meisterschulen in zwei Stufen zu reduzieren, beziehungsweise abzuschaffen. Für das Schuljahr 2021/2022 sollen noch Schulgelder in Höhe von 50 Prozent der derzeit geltenden Schulgeldhöhen erhoben werden. Damit mindern sich die städtischen Erträge in diesem Schuljahr um 352.800 Euro. Ab dem Schuljahr 2022/2023 sollen keine Schulgelder mehr erhoben werden. Die Reduzierung der Schulgelder um 50 Prozent macht eine Änderung der Schulgeldsatzung erforderlich. Die Satzung zur entsprechenden Änderung der Schulgeldsatzung ist als Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 beinhaltet die Gegenüberstellung der bisherigen Schulgeldsatzung zur Schulgeldsatzung für das Schuljahr 2021/2022. Im Zuge der Überarbeitung der Schulgeldsatzung wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Aufhebung der Schulgeldsatzung zum Schuljahr 2022/2023, ab dem keine Schulgelder mehr erhoben werden, wird durch Gremienbeschlüsse im Frühjahr 2022 erfolgen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Schulbeirat – die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung).
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fas- sung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezem- ber 2020 (GBl. S. 1095, 1098), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Würt- temberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) und des § 93 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden- Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. April 2021 folgende Satzung beschlossen. Artikel 1 Die Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe, Schul- geldsatzung der Stadt Karlsruhe vom 21. März 1967 (Amtsblatt vom 31. März 1967), zuletzt ge- ändert durch Satzung vom 18. Oktober 2011 (Amtsblatt vom 11. November 2011) , wird wie folgt geändert: In § 1 Absatz 1, Carl-Benz-Schule, wird in Buchstabe a) der Betrag von „540 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „270 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „360 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „180 Euro“ in Buchstabe c) der Betrag von „290 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „145 Euro“. In § 1 Absatz 1, Carl-Engler-Schule wird in Buchstabe a) der Betrag von „300 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „150 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „300 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „150 Euro“. In § 1 Absatz 1, Carl-Hofer-Schule wird Anlage 1 in Buchstabe a) der Betrag von „290 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „145 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „270 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „135 Euro“. In § 1 Absatz 1, Gewerbeschule Durlach wird der Betrag von „620 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „310 Euro“. In § 1 Absatz 1, Heinrich-Hertz-Schule wird in Buchstabe a) der Betrag von „540 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „270 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „540 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „270 Euro“ in Buchstabe c) der Betrag von „270 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „135 Euro“ in Buchstabe d) der Betrag von „300 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „150 Euro“ in Buchstabe e) der Betrag von „540 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „270 Euro“. In § 1 Absatz 1, Heinrich-Hübsch-Schule wird in Buchstabe a) die Bezeichnung „Malerfachschule“ ersetzt durch die Bezeichnung „Fachschule für Maler“ in Buchstabe a) der Betrag von „540 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „270 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „520 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „260 Euro“ in Buchstabe c) der Betrag von „540 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „270 Euro“ in Buchstabe d) der Betrag von „550 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „275 Euro“ in Buchstabe e) der Betrag von „570 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „285 Euro“ in Buchstabe f) der Betrag von „340 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „170 Euro“ in Buchstabe g) der Betrag von „620 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „310 Euro“ in Buchstabe h) der Betrag von „570 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „285 Euro“. In § 1 Absatz 1, Heinrich-Meidinger-Schule wird in Buchstabe a) der Betrag von „570 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „285 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „570 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „285 Euro“ Anlage 1 in Buchstabe c) der Betrag von „310 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „155 Euro“ in Buchstabe d) der Betrag von „540 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „270 Euro“. In § 1 Absatz 1, Walter-Eucken-Schule wird in Buchstabe a) der Betrag von „300 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „150 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „240 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „120 Euro“. In § 1 Absatz 1, Elisabeth-Selbert-Schule wird in Buchstabe a) der Betrag von „200 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „100 Euro“ in Buchstabe b) der Betrag von „120 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „60 Euro“ in Buchstabe c) der Betrag von „120 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „60 Euro“ in Buchstabe d) der Betrag von „120 Euro“ ersetzt durch den Betrag von „60 Euro“. In § 4 Absatz 1 wird der Wortlaut „des Schülers“ ersetzt durch den Wortlaut „der Schülerin oder des Schülers“. In § 5 Absatz 1 wird der Wortlaut „des Schülers“ ersetzt durch den Wortlaut „der Schülerin oder des Schülers“. In § 6 Absatz 1 Satz 1 wird der Wortlaut „ein Schüler“ ersetzt durch den Wortlaut „eine Schüle- rin oder ein Schüler“. In § 6 Absatz 1 Satz 2 wird der Wortlaut „der Schüler“ ersetzt durch den Wortlaut „die Schülerin oder der Schüler“. In § 6 Absatz 3 wird der Wortlaut „der Schüler“ ersetzt durch den Wortlaut „die Schülerin oder der Schüler“. Anlage 1 Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 1. August 2021 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Änderungen fett und kursiv gedruckt Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung) Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung) Bisherige Fassung Neue Fassung vom 21. März 1967 (Amtsblatt vom 31. März 1967), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Oktober 2011 (Amtsblatt vom 11. November 2011) vom 21. März 1967 (Amtsblatt vom 31. März 1967), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. April 2021 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 962), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185, 193) und des § 93 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983, zuletzt geändert am 20. Dezember 2010 (GBl. S. 1059), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) und des § 93 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. April 2021 folgende Satzung beschlossen: § 1 § 1 Gebührenpflicht, Gebührensätze Gebührenpflicht, Gebührensätze (1) Für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe in Form von Vollzeitschulen (VZ) und Teilzeitschulen (TZ) werden Gebühren (Schulgeld) in folgender Höhe erhoben: (1) Für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe in Form von Vollzeitschulen (VZ) und Teilzeitschulen (TZ) werden Gebühren (Schulgeld) in folgender Höhe erhoben: Carl-Benz-Schule Carl-Benz-Schule Anlage 2 2 a) Fachschule für Maschinentechnik (VZ) je Schulhj. 540 Euro a) Fachschule für Maschinentechnik (VZ) je Schulhj. 270 Euro b) Fachschule für Maschinentechnik (TZ) je Schulhj. 360 Euro b) Fachschule für Maschinentechnik (TZ) je Schulhj. 180 Euro c) Fachschule für Kfz-Mechaniker (TZ) je Schulhj. 290 Euro c) Fachschule für Kfz-Mechaniker (TZ) je Schulhj. 145 Euro Carl-Engler-Schule Carl-Engler-Schule a) Technikerschule für Chemietechnik (TZ) je Schulhj. 300 Euro a) Technikerschule für Chemietechnik (TZ) je Schulhj. 150 Euro b) Technikerschule für Physiktechnik (TZ) je Schulhj. 300 Euro b) Technikerschule für Physiktechnik (TZ) je Schulhj. 150 Euro Carl-Hofer-Schule Carl-Hofer-Schule a) Fachschule für Raumausstatter (TZ) je Schulhj. 290 Euro a) Fachschule für Raumausstatter (TZ) je Schulhj. 145 Euro b) Fachschule für Technik – Druck- und Metalltechnik (FTDT, TZ) je Schulhj. 270 Euro b) Fachschule für Technik – Druck- und Metalltechnik (FTDT, TZ) je Schulhj. 135 Euro Gewerbeschule Durlach Gewerbeschule Durlach Fachschule für Modellbauer (VZ) je Schulhj. 620 Euro Fachschule für Modellbauer (VZ) je Schulhj. 310 Euro Heinrich-Hertz-Schule Heinrich-Hertz-Schule a) Bundesfachschule für Elektrohandwerke (VZ) je Schulhj. 540 Euro a) Bundesfachschule für Elektrohandwerke (VZ) je Schulhj. 270 Euro b) Technikerschule für Elektrotechnik (VZ) je Schulhj. 540 Euro b) Technikerschule für Elektrotechnik (VZ) je Schulhj. 270 Euro c) Abendtechnikerschule für Elektrotechnik (TZ) je Schulhj. 270 Euro c) Abendtechnikerschule für Elektrotechnik (TZ) je Schulhj. 135 Euro d) Fachschule für Technik – Fachrichtung Informationstechnik (TZ) je Schulhj. 300 Euro d) Fachschule für Technik – Fachrichtung Informationstechnik (TZ) je Schulhj. 150 Euro e) Akademie für Betriebsmanagement (VZ) je Schulhj. 540 Euro e) Akademie für Betriebsmanagement (VZ) je Schulhj. 270 Euro Heinrich-Hübsch-Schule Heinrich-Hübsch-Schule 3 a) Malerfachschule (VZ) je Schulhj. 540 Euro a) Fachschule für Maler je Schulhj. 270 Euro b) Fachschule für Bautechnik (VZ) je Schulhj. 520 Euro b) Fachschule für Bautechnik (VZ) je Schulhj. 260 Euro c) Fachschule für Maurer (VZ) je Schulhj. 540 Euro c) Fachschule für Maurer (VZ) je Schulhj. 270 Euro d) Fachschule für Holztechnik (VZ) je Schulhj. 550 Euro d) Fachschule für Holztechnik (VZ) je Schulhj. 275 Euro e) Fachschule für Tischler (VZ) je Schulhj. 570 Euro e) Fachschule für Tischler (VZ) je Schulhj. 285 Euro f) Fachschule für Tischler (TZ) je Schulhj. 340 Euro f) Fachschule für Tischler (TZ) je Schulhj. 170 Euro g) Fachschule für Metallbauer (VZ) je Schulhj. 620 Euro g) Fachschule für Metallbauer (VZ) je Schulhj. 310 Euro h) Fachschule für Zimmerer (VZ) je Schulhj. 570 Euro h) Fachschule für Zimmerer (VZ) je Schulhj. 285 Euro Heinrich-Meidinger-Schule Heinrich-Meidinger-Schule a) Berufsfachschule für Sanitär- und Heizungstechnik (VZ) je Schulhj. 570 Euro a) Berufsfachschule für Sanitär- und Heizungstechnik (VZ) je Schulhj. 285 Euro b) Fachschule für Klempner (VZ) je Schulhj. 570 Euro b) Fachschule für Klempner (VZ) je Schulhj. 285 Euro c) Fachschule für Installateure und Heizungsbauer (TZ) je Schulhj. 310 Euro c) Fachschule für Installateure und Heizungsbauer (TZ) je Schulhj. 155 Euro d) Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk – Fachrichtung Sanitär- und Heizungstechnik (VZ) je Schulhj. 540 Euro d) Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk – Fachrichtung Sanitär- und Heizungstechnik (VZ) je Schulhj. 270 Euro Walter-Eucken-Schule Walter-Eucken-Schule a) Fachschule für Wirtschaft – Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement (VZ) je Schulhj. 300 Euro a) Fachschule für Wirtschaft – Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement (VZ) je Schulhj. 150 Euro b) Fachschule für Wirtschaft – Schwerpunkt Informationsmanagement je Schulhj. 240 Euro b) Fachschule für Wirtschaft – Schwerpunkt Informationsmanagement je Schulhj. 120 Euro Elisabeth-Selbert-Schule Elisabeth-Selbert-Schule 4 a) Fachschule für Wirtschafterinnen (VZ) je Schulhj. 200 Euro a) Fachschule für Wirtschafterinnen (VZ) je Schulhj. 100 Euro b) Fachschule für Organisation und Führung (TZ) je Schulhj. 120 Euro b) Fachschule für Organisation und Führung (TZ) je Schulhj. 60 Euro c) Fachschule für Organisation und Führung, Hauswirtschaft (TZ) je Schulhj. 120 Euro c) Fachschule für Organisation und Führung, Hauswirtschaft (TZ) je Schulhj. 60 Euro d) Fachschule in der Pflege (TZ) mit dem Schwerpunkt Leitung einer Funktions- und Pflegeeinheit geklappt mit der Fachschule für Pflege-Geronto- psychiatrie je Schulhj. 120 Euro d) Fachschule in der Pflege (TZ) mit dem Schwerpunkt Leitung einer Funktions- und Pflegeeinheit geklappt mit der Fachschule für Pflege-Geronto-psychiatrie je Schulhj. 60 Euro (2) Das Schulgeld schließt den Materialbeitrag ein. (2) Das Schulgeld schließt den Materialbeitrag ein. § 2 § 2 Anmeldung, Abmeldung Anmeldung, Abmeldung An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform. unverändert § 3 § 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühren ist, wer am Unterricht der Fachschule teilnimmt. Gebührenschuldner ist auch, wer sich zur Übernahme der Gebühren verpflichtet hat. unverändert (2) Sind mehrere Personen für eine Gebührenschuld zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. § 4 § 4 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres bzw. Schuljahres, frühestens jedoch mit der Aufnahme des Schülers. (1) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres bzw. Schuljahres, frühestens jedoch mit der Aufnahme der Schülerin oder des Schülers. (2) Das Schulgeld wird zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres fällig. (2) Das Schulgeld wird zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres fällig. § 5 § 5 Gebührenermäßigung Gebührenermäßigung (1) Bei verspätetem Eintritt nach Schulbeginn wird eine Schulgeldermäßigung nicht gewährt. Bei vorzeitigem Austritt wird das Schulgeld auf Antrag anteilig nach Unterrichtswochen festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der ermäßigten Schulgelder ist die Abmeldung des Schülers bzw. der Schulleitung. (1) Bei verspätetem Eintritt nach Schulbeginn wird eine Schulgeldermäßigung nicht gewährt. Bei vorzeitigem Austritt wird das Schulgeld auf Antrag anteilig nach Unterrichtswochen festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der ermäßigten Schulgelder ist die Abmeldung der Schülerin oder des Schülers bzw. der Schulleitung. (2) Werden Unterrichtseinheiten nicht in Anspruch genommen, steht dem Zahlungspflichtigen auf Antrag Schulgeldermäßigung zu, allerdings nur für das laufende Schulhalbjahr. Die Berechnung ergibt sich aus den reduzierten Unterrichtsstunden. (2) Werden Unterrichtseinheiten nicht in Anspruch genommen, steht dem Zahlungspflichtigen auf Antrag Schulgeldermäßigung zu, allerdings nur für das laufende Schulhalbjahr. Die Berechnung ergibt sich aus den reduzierten Unterrichtsstunden. (3) Anträge auf Gebührenermäßigung sind schriftlich bei der Schule einzureichen. (3) Anträge auf Gebührenermäßigung sind schriftlich bei der Schule einzureichen. § 6 § 6 Sonderbestimmungen Sonderbestimmungen (1) Tritt ein Schüler nach Aufnahmebestätigung den Unterricht nicht an, besteht die Zahlungspflicht weiter bis zur schriftlichen Abmeldung durch den Gebührenpflichtigen. Der Schüler kann vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden, wenn trotz schriftlicher Aufforderung der Schule infolge Fernbleibens vom Unterricht keine Abmeldung erfolgt. (1) Tritt eine Schülerin oder ein Schüler nach Aufnahmebestätigung den Unterricht nicht an, besteht die Zahlungspflicht weiter bis zur schriftlichen Abmeldung durch den Gebührenpflichtigen. Die Schülerin oder der Schüler kann vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden, wenn trotz schriftlicher Aufforderung der Schule infolge Fernbleibens vom Unterricht keine Abmeldung erfolgt. (2) Die Festsetzung des Schulgeldes nach Absatz 1 erfolgt anteilig nach (2) Die Festsetzung des Schulgeldes nach Absatz 1 erfolgt anteilig nach 6 Unterrichtswochen. Unterrichtswochen. (3) Bei Zahlungsrückständen kann der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis die Gebühren entrichtet sind. Dabei besteht die Zahlungspflicht weiter. (3) Bei Zahlungsrückständen kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis die Gebühren entrichtet sind. Dabei besteht die Zahlungspflicht weiter. § 7 § 7 Inkrafttreten Inkrafttreten Die Satzung in der ursprünglichen Fassung trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, die letzte Neufassung rückwirkend zum 1. September 1995. Die letzte Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 1. September 2011 in Kraft. Die Satzung in der ursprünglichen Fassung trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, die letzte Neufassung rückwirkend zum 1. September 1995. Die letzte Änderung der Satzung tritt zum 1. August 2021 in Kraft.
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Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Änderung der Gebührensatzung für den Bereich der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung) Vorlage: 2021/0320 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Schulbeirat – die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe (Schulgeldsatzung). Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Mehrere 100 Absolvent*innen beenden Jahr für Jahr erfolg- reich die Fach- und Meisterschulen und stehen als Spezialist*innen dem Fachkräftemarkt zur Verfügung. Sie bezahlen für diese Zusatzausbildung Schulgeld. Dieses Schulgeld wurde bis zum letzten Jahr in so gut wie allen Fachschulen in Baden-Württemberg erhoben. Einzelne Städte und Kreise haben mit einem Beschluss auf Verzicht des Schulgeldes für Fachschulen die Mei- nung der hiesigen SPD bestätigt, nämlich Fachschulen kostenfrei zu machen, was aber leider deren Haushalt extrem belastet. Jetzt wird auch hier in Karlsruhe um mehr als 700.000 Euro im Jahr verhandelt, die jedes Jahr unserem Haushalt fehlen sollen. Wir, die Fraktion der GRÜNEN, haben lange überlegt, wie wir uns zu diesem Antrag verhalten und sind zu der Entscheidung gekommen, dass eine 50-prozentige Reduktion des Schulgeldes ab dem Schuljahr 2021/22 für uns ein guter Kompromiss ist. Wenn man unsere Schulgebühren mit anderen Standorten ver- gleicht, lag Karlsruhe bisher im oberen Bereich. Mit einer Reduktion um 50 Prozent ist eine An- gleichung und damit eine fachliche und personelle Konkurrenzfähigkeit mit anderen Standorten auf jeden Fall gewährleistet. Wir sind der Überzeugung, dass dies für die Zielgruppe bezahlbar ist. Es gibt für sie außerdem finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel BAföG. Ja, wir GRÜNEN sind auch auf jeden Fall für Bildungsgerechtigkeit, aber mit den hier aufgeführten Bildungsgängen setzen bereits gut ausgebildete Menschen ihre Berufskarriere durch eine Zu- satzausbildung fort. Das ist in keinem anderen Weiterbildungsbereich zwingend kostenlos. Des- – 2 – halb wollen wir mit der heutigen Abstimmung die Gebühren angleichen. Eine Reduktion um 100 Prozent, wie es die anderen Fraktionen fordern ab 2022/23, ist uns zurzeit aber definitiv zu viel und lehnen wir deshalb ab. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Eine Entscheidung, die wir heute Nachmittag nochmals jetzt vollziehen mit der Vorlage der Verwaltung, das ist eine richtige und eine gute Entscheidung für den Stand- ort der Berufsschulen hier in Karlsruhe, und es ist eine Wirtschaftsförderung pur, denn letzt- endlich bilden wir am Standort Karlsruhe die Leute für morgen aus, deshalb volle Zustimmung auch zu der Reduzierung, so wie es vorgeschlagen ist. Stadträtin Uysal (SPD): Die SPD-Fraktion hatte genau vor zwei Jahren, nämlich im April 2019, den Antrag in diesem Hause gestellt gehabt, Fachschulen kostenfrei zu machen, der dann bei den Haushaltsberatungen noch mal aufgerufen worden ist und zur Abstimmung gestellt wurde. Heute kann ich Ihnen sagen, dass meine Freude sehr groß ist, weil wir genau nach zwei Jahren dem TOP, Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Karlsruhe, endlich endgültig zustimmen werden. Gerade die Technik- und Meisterweiter- bildung ist für Karlsruhe im wahrsten Sinne des Wortes wertvoll und auch essenziell. Mit dieser Weiterbildung an den Fachschulen ist es uns nämlich möglich, dringend benötigte Fachkräfte mit hoher Qualifikation nach Karlsruhe zu locken. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Kolleginnen/Kollegen, ich möchte es nicht versäumen, mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen, bei Ihnen zu bedanken, die sich doch noch überzeugen lassen haben und somit einen wesentlichen Beitrag zur Mehrheitsbildung getragen haben und tragen werden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Ich weiß, dass wir gemeinsam ein klares Signal für die Bildungsge- rechtigkeit setzen werden, aber auch kein klares Signal, wie Herr Ehlgötz das schon bereits er- wähnt hat, einen attraktiven und weiterhin konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort zu haben. Deswegen freuen wir uns auf die erste Stufe und anschließend natürlich im Jahr 2022 auf die zweite Stufe, weil wir eben sehen, dass es für den Wirtschaftsstandort Karlsruhe auch einfach wichtig ist, die Gebühren abzuschaffen, um eben hier Fachkräfte langfristig sichern zu können. Ich freue mich sehr und vielen Dank und volle Unterstützung natürlich. Stadtrat Jooß (FDP): Natürlich ist es mir klar, dass es entgangene Kosten für Karlsruhe sind, aber das Geld ist bestens angelegt. Diese Berufsschüler, die hier aktiv sind, die machen die Fortbildung oft neben dem Beruf und wer macht das schon? Die Studenten machen das nicht nebenberuflich, die jobben in dem Beruf und verdienen noch Geld, aber hier bringen die sich ein mit ihrem ganzen Lebensstil. Die Familien leiden oft darunter und von daher ist es nicht mehr als Recht, dass wir diesem Vorschlag zustimmen. Das wurde im Schulbeirat schon aus- führlich diskutiert. Wir sind dabei. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meiner Fraktion geht es in erster Linie um eine Bildungsge- rechtigkeit, und da wundert mich das Statement meiner GRÜNEN Kollegin. Gerade bei den GRÜNEN habe ich in der Vergangenheit an sich immer gedacht und auch, muss ich sagen, er- wartet, dass sie diesen Weg der Bildungsgerechtigkeit mitgehen. Das tun sie heute vielleicht noch halbherzig, aber die letzte Konsequenz im nächsten Jahr, haben sie ja schon angekündigt, dass sie das nicht mitgehen. Wir setzen heute nur um, was bei den Haushaltsberatungen mehr- heitlich beschlossen wurde. Ausgang war der interfraktionelle Antrag der SPD und meiner Frak- tion und dann vor allem aber, und auch da möchte ich noch mal wirklich dankbar in Richtung der CDU-Fraktion sprechen und sehen, weil Sie haben letztendlich die Kuh vom Eis gebracht mit Ihrem Vorschlag, jetzt das erste Jahr 50 Prozent zu ermäßigen, was wir heute umsetzen, und – 3 – dann aber auch den Willen gehabt, dann im nächsten Jahr die restlichen 50 Prozent nicht mehr von den Schülerinnen und Schülern zu verlangen. Ich denke, das ist ein richtiger Weg. Inhaltlich hat der Herr Ehlgötz, was den Wirtschaftsstandort und so weiter betrifft, alles gesagt, und mei- ne Fraktion wird heute zustimmen. Stadtrat Schnell (AfD): Fachschulen sind Schulen, die der beruflichen Weiterbildung dienen. Sie werden also von Menschen besucht, die bereits im Berufswesen stehen, die also über ein eige- nes Einkommen verfügen. Auch gibt es viele Betriebe, die an Angestellte diese Art der Weiter- bildung zur Gänze oder in Teilen bezahlen. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung an einer Fachschule steigt in der Regel das dann erzielbare Einkommen deutlich. Jahresbeträge in die 80.000er hinein sind zum Beispiel als Techniker nicht unerreichbar. Wieso sollten wir den Besuch der Fachschulen also noch stärker als bisher subventionieren? Kosten- deckend sind die derzeit erhobenen Gebühren ja bereits bei weitem nicht. Auch der Vertreter der Fachschulen sagte dazu letztes Jahr in einer Sitzung des Schulbeirats ganz deutlich, wir brauchen keine Senkung der Schulgebühren. Um konkurrenzfähig zu anderen Schulen zu blei- ben, reiche es aus, wenn die Gebühren konstant blieben. Mehr als 350.000 Euro würde das jetzt in Form von Mindereinnahmen für das Schuljahr 2021/22 kosten. Geld, das wir gerade jetzt, wo unser Karlsruhe massiv unter den Auswirkungen der immer abstrusere Formen an- nehmenden Corona-Verordnungen leidet, nicht haben. Und was machen Sie? Unnötige Wohlta- ten ausschütten. Die Verschuldung der Stadt in Rekordhöhe treiben, Augen zu und irgendwie durch. Halbierung der Gebühren jetzt, Fachschulen ganz für lau perspektivisch ein Jahr später, das halte ich für verantwortungslos. In Anbetracht der Tatsache, dass dagegen in Sozialberufen junge Menschen vielfach ihre Ausbildung selbst bezahlen müssen, wie eine sachkundige Bürge- rin in der letzten Sitzung des Schulbeirats kritisch anmerkte, ist diese Gebührensenkung zudem unsozial. Im Hinblick auf den Wettbewerb der Fachschulen verschiedener Standorte unterei- nander droht uns mit dieser Gebührensenkung bzw. zukünftig mit deren vollständiger Strei- chung eine massive Steigerung der Nachfrage. Die Folge davon ist, die Klassen werden zu groß, die Ausbildungsqualität sinkt. Mit diesem sinkenden Niveau sind wir wieder bei der Bildungspo- litik typisch links-grüner Prägung. Die CDU hat sich dieser nicht nur in Stuttgart, sondern jetzt auch hier in Karlsruhe bedingungslos ergeben. Wir von der AfD dagegen nicht, wir stimmen gegen diese Vorlage der Stadt. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir Freien Wähler|Für Karlsruhe stimmen für die Vorlage, denn erstens sehen wir da die Stärkung der Weiterbildung, zweitens die Aufhebung der Ungleichbe- handlung gegenüber Hochschulen, diese werden abgebaut, und drittens die Stärkung des Schul- und Ausbildungsstandortes Karlsruhe mit all seinen positiven Effekten für unsere Heimatkom- mune. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Auch wir werden dem Antrag heute so zustimmen, weil es für uns auf jeden Fall auch ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es geht uns grundsätzlich um ge- bührenfreien Zugang zu Bildung, um Lernmittelfreiheit. Das muss für alle Altersgruppen gelten, weil wir uns im Klaren drüber sind, wir haben eine Gesellschaft, in der lebenslanges Lernen ei- gentlich fast eine Verpflichtung sein muss, und wenn ich sehe, dass eben junge Familien mehr oder weniger sich überlegen müssen, ob jetzt so ein Weiterbildungskurs oder eine Qualifizie- rungsmaßnahme noch im Budget drin ist oder nicht, dann muss ich wirklich sagen, kann das nicht der Grund sein, dass wir uns in einer Zeit, wo alle über Fachkräftemangel klagen, dann eben nicht diesen Luxus leisten, Bildung so niedrigschwellig wie möglich zu machen. Ich denke, es geht wirklich darum, Studium und berufliche Bildung müssen künftig tatsächlich gebühren- – 4 – frei sein. Das betrifft natürlich auch all die Berufsgruppen, wo wir alle wissen, dass heute sogar noch im Bereich von Pflege oder Gesundheit Geld mitgebracht werden muss, um einen Beruf zu lernen, den unsere Gesellschaft möglicherweise dringender braucht denn je. Also wir müssen da einen Weg finden, wie auch solche Berufe künftig gebührenfrei zu erlernen sind. Also des- halb stimmen wir heute zu und hoffen, dass tatsächlich der Gemeinderat auch bei der Be- schlusslage bleibt, dann ab 2022/23 es gebührenfrei zu machen. Unnötige Wohltaten, ich glau- be, das ist was ganz anderes. Deutschland ist mit seinen Ausgaben für Bildung ganz bestimmt nicht in der Spitzengruppe der europäischen oder westlichen Industrieländer. Ich glaube, da haben wir noch einiges nachzuholen. Also sprich, im Bildungsbereich dürfen ruhig noch ein paar mehr Ausgaben getätigt werden, wenn wir wollen, dass junge Menschen tatsächlich auch dran- bleiben am Ball und ihre Qualifikationen auch immer wieder weiterentwickeln. Der Vorsitzende: Ich möchte auf drei Punkte kurz hinweisen. Zum einen zählt bei uns das, was wir jetzt heute gebührenfrei machen, in Deutschland eben als Weiterbildung und nicht als Aus- bildung. Das erklärt, warum es dort überhaupt Gebühren gibt. Zweite Bemerkung, ich habe vie- le der Absolventinnen und Absolventen kennengelernt. Das ist für die Familie oft eine große Belastung, wobei die finanzielle Belastung oft nicht im Vordergrund steht, sondern die zeitliche Belastung, das mit Beruf und Familie und allem unter ein Dach zu bringen. Dritte Bemerkung: Die Ungleichheit an dieser Stelle entsteht meistens nicht dadurch, dass einzelne Städte hier eine Gebührenfreiheit beschließen, sondern dass es Bundesländer gibt, die diese Gebühren erheben und Bundesländer, die diese Gebühren nicht erheben, und ich würde das Votum heu- te, das sich ja auch schon aus der Haushaltsberatung ergibt, gerne nutzen wollen, dass auch Sie über Ihre jeweiligen Parteien versuchen, auf der Landesebene hier auch noch einmal für eine Lösung zu sorgen. Da wird das alle Legislaturperioden wieder diskutiert und hat sich bisher noch nicht in der richtigen Richtung entwickelt, was im Übrigen dazu führt, dass manche dann auch nach Rheinland-Pfalz oder anderswo hingehen, wo das auch zum Teil länger schon um- sonst ist. Wir kommen damit zur Entscheidung über die Beschlussvorlage der Verwaltung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. Da haben wir es mit einer mehrheitlichen Zustimmung zu tun. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7.Mai.2021