Unbürokratische schnelle Familienhilfe im Rahmen der Frühen Hilfen
| Vorlage: | 2021/0316 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.03.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Unbürokratische schnelle Familienhilfe im Rahmen der Frühen Prävention Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.03.2019 37 X Jugendhilfeausschuss 17.03.2021 1 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt das optimierte Verfahren zur Bewilligung von Hilfen gemäß §20 SGB VIII „Hilfe für Kinder in Notsituationen“ zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten ab- züglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion hat im Antrag „Unbürokratische schnelle Familienhilfe im Rahmen der Frühen Hilfen“ die Erarbeitung eines Konzepts zur schnelleren Versorgung von Familien in Krisensi- tuationen vor und nach der Geburt gefordert. In der Sitzung des Gemeinderats vom 26.03.2019 wur- de der Antrag in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Die Jugendhilfe sieht mit dem §20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ eine familienunterstützende und familienerhaltende Funktion vor, die in dem Antrag der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion beschrieben ist. Sie zielt darauf ab, die Entstehung dauerhafter Krisen oder Be- nachteiligungen durch familiäre Not- und Belastungssituationen zu verhindern. Dabei sollen die psy- chische und physische Grundversorgung, die Sicherung personeller und sozialer Beziehungen und die Sicherung der Bindungen des Kindes an die ihm vertraute häusliche Lebensgemeinschaft sichergestellt werden. Voraussetzung für den Anspruch ist der Ausfall des überwiegend betreuenden Elternteils durch gesundheitliche Gründe (akute, chronische und/oder unheilbare Krankheiten; psychische Er- krankungen; Suchterkrankungen; schwere Pflegebedürftigkeit; Versorgung und Pflege zu früh gebo- rener Mehrlinge; Versorgung und Pflege eines schwerkranken, sterbenden oder behinderten Kindes) oder andere zwingende Gründe (beispielsweise Entbindung eines Kindes, Mehrlingsgeburten, Unfälle bzw. Ausfallzeiten aufgrund unfallbedingter medizinischer Maßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen, Trennung der Eltern, Tod eines Elternteils, Inhaftierung). Zusammenfassend, um allen Familien- und Lebenskrisen zu begegnen, die eine Minderung der Handlungskompetenzen zur Folge haben. Die Hilfeform nach §20 SGB VIII kann über die Übernahme der Haushaltsführung hinausgehen, da auch der Ausfall von Erziehungsleistungen kompensiert werden soll. Die Hilfe ist eine vorübergehende ambulante Leistung, deren Dauer sich am individuellen Hilfebedarf orientiert mit dem Ziel einer dauer- haften Überwindung der familiären Notsituation. Auch Karlsruher Familien steht die Hilfe nach §20 SGB VIII offen, der Anspruch wird durch den Sozialen Dienst geprüft und dann die Leistung gewährt. Die Hilfe ist jedoch nachrangig gegenüber Sozialleistungen anderer Träger in der Gesundheitshilfe: Dazu gehören Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Renten-, Unfallversicherungen und Beihilfen. Seit dem 05.05.2020 nimmt die Stadt Karlsruhe, unabhängig davon ob andere Leistungsträger vor- rangig zur Leistung verpflichtet sind, eine eigene Bedarfsprüfung vor und schließt diese innerhalb von höchstens einer Woche ab. Ist der Bedarf festgestellt, erteilt die Stadt Karlsruhe einem Leistungser- bringer die Kostenzusage, so dass dieser zeitnah die Hilfe beginnen kann. Im Nachgang werden dann Kostenerstattungsmöglichkeiten gegenüber anderen Leistungsträgern geprüft. Mit diesem pragmatischen Vorgehen wird eine mögliche Versorgungslücke geschlossen und eine durchgängige und nahtlose Versorgung in einer Krisensituation gesichert.