Kommunale*r ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/0309 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 03.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.04.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2021
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Kenntnisnahme
- Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 03.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0309 Kommunale*r ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 30 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 24.06.2021 1 x Gemeinderat 07./08.11.2021 15 x 1. Die Stadt Karlsruhe richtet die Stelle eines/einer kommunalen Tierschutzbeauftragten ein. Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Verwaltungsbereich oder Rechtswissenschaften sind wünschenswert. 2. Der*die Tierschutzbeauftragte arbeitet ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhängig. 3. Der*die Tierschutzbeauftragte berichtet regelmäßig und bei Bedarf, auf jeden Fall einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit. Begründung/Sachverhalt: Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinär*innen sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evaluiert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden. Ein*e ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r ist Ansprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger*innen und auch für Tierschutzvereine. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsruhe hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises 2012 unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist. Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden z.B. im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz, sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen. Die Erfahrung von ehrenamtlichen Tierschützer*innen zeigt, dass ein*e unabhängige*r Beauftragte*r schneller kontaktiert wird, wenn z.B. ein Missstand oder ein Handlungsbedarf besteht. Der Großteil der in Karlsruhe ansässigen Tierschutzorganisationen und für Tiere aktive Menschen bestätigt, dass in einer so großen Stadt mit so großer Fläche, auch Grünfläche, ein*e Tierschutzbeauftragter*e dringend vonnöten ist. – 2 – Mögliche Aufgaben sind: 1. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes. 2. Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden. 3. Ansprechpartner*in für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen und Unterstützung für deren Öffentlichkeitsarbeit. 4. Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden 5. Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger*innen für den Karlsruher Tierschutzpreis und Leitung des Runden Tisches Tierschutz 6. Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen. 7. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung 8. Vertrauliche Person als Vermittlungsstelle zwischen Bürger*innen und zuständigen Ämtern 9. Aufklärungsarbeit an Schulen und Kindergärten Unterzeichnet von: Christine Großmann Michael Borner Renate Rastätter Zoe Mayer Parsa Marvi Michael Zeh
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Extrahierter Text
Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 30 der Tagesordnung: Kommunale*r ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2021/0309 Beschluss: Behandlung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 24. Juni 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Grüne- und SPD-Gemeinderatsfraktionen Vorlage Nr.: 2021/0309 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Kommunale*r, ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 24.06.2021 1 x Gemeinderat 07./08.11.2021 15 x Kurzfassung Die Verwaltung ist mit den in Karlsruhe engagierten Tierschutzorganisationen gut vernetzt. Regelmäßig werden bei Arbeitsbesprechungen aktuelle Probleme des Tierschutzes und diesbezügliches Entwicklungspotential besprochen. Die im Antrag genannten Aufgaben werden bisher durch die Landestierschutzbeauftragte für Baden-Württemberg wahrgenommen, die auch für tierschutzrechtliche Belange in der Stadt Karlsruhe kontaktiert werden kann. Die Implementierung einer/eines kommunalen Tierschutzbeauftragten könnte die Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung im Bereich des Tierschutzes für Bürgerinnen und Bürger komplizierter und undurchsichtiger gestalten. Obwohl die Tätigkeit lediglich ehrenamtlich ausgeübt werden soll, ist eine relativ hohe Qualifikation erforderlich. Dieses sollte sich in einer adäquaten finanziellen Honorierung widerspiegeln, so dass für die Stelle jährliche Kosten für Aufwandsentschädigungen und Bereitstellung eines Arbeitsplatzes entstehen. Dem Wunsch der Karlsruher Tierschutzorganisationen nach der Einrichtung einer solchen Stelle steht die Skepsis der Fachverwaltung gegenüber. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Etwa 14.000 - 23.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☒ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zusammenfassung Umsetzung und Vollzug des Tierschutzrechts sind Aufgaben der zuständigen Behörden. Die Verwaltung ahndet nicht nur festgestellte Verstöße, sondern führt auch Beratungen zu tier-schutzrechtlichen Anforderungen an die Tierhaltung durch. Mit den gemeinnützigen Tierschutzorganisationen ohne öffentlichen Auftrag in Karlsruhe ist die Verwaltung gut vernetzt. Bei regelmäßig stattfindenden Arbeitsbesprechungen werden aktuelle Probleme und Anliegen des Tierschutzes in Karlsruhe besprochen (Runder Tisch Tierschutz). Die im Antrag beschriebenen möglichen Aufgaben einer/eines kommunalen Tierschutzbeauftragten werden bisher durch die Landestierschutzbeauftragte wahrgenommen. Die Karlsruher Tierschutzorganisationen bewerten die Einrichtung einer solchen Stelle dennoch positiv. Die Verwaltung hingegen sieht die Gefahr, dass Doppelstrukturen ohne ersichtlichen funktionalen Mehrwert entstehen und die bestehenden guten Kontakte der Verwaltung zu den Tierschutzorganisationen verloren gehen. Die Erfüllung der möglichen Aufgaben einer/eines Tierschutzbeauftragten erfordert eine relativ hohe fachliche Qualifikation. Dies muss entsprechend honoriert werden, da es andernfalls schwierig sein dürfte, eine geeignete Person zu finden. Die Verwaltung geht von etwa 14.000 bis 23.000 Euro pro Jahr aus. In Mannheim wurde vor etwa fünf Jahren eine entsprechende Stelle eingerichtet. Die Verwaltung in Mannheim hat zwar keine negativen Erfahrungen gemacht, kann jedoch auch keinen Mehrwert für den Tierschutz feststellen. 1) Tierschutz und Verwaltung a) Vollzug des Tierschutzgesetzes und anderer Vorschriften zum Schutz von Tieren Die Überwachung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes ist eine öffentliche Aufgabe. Zuständig für den Vollzug des Tierschutzgesetzes sind die zuständigen Behörden (Stadt- und Landkreise und die Regierungspräsidien). Die unteren Verwaltungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen sind berechtigt, alle Tierhaltungen zu überprüfen und bei Verstößen verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu erlassen. Das Spektrum der Maßnahmen reicht von einfachen Belehrungen und Beratungen über artgerechte Tierhaltungen bis hin zur Einziehung von Tieren und dem Erlass von Tierhaltungsverboten. Zentrale Bedeutung für den Vollzug des Tierschutzgesetzes haben per Gesetz die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte (§ 15 Absatz 2 und § 16a Absatz 1 Nummer 2 Tierschutzgesetz). Für die Bewertung der Tiergesundheit und des Tierwohls ist das amtstierärztliche Gutachten maßgeblich (§ 16a Absatz 1 Nummer 2 Tierschutzgesetz). Die fachliche Kompetenz, auch zu speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Tierhaltungen, haben demnach die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte der beim Ordnungs- und Bürgeramt angesiedelten Veterinärabteilung. Sollte zur Beurteilung von Tierhaltungen spezielles Wissen zu exotischen Tierarten erforderlich sein, hat sich die gute Zusammenarbeit mit Experten externer und interner Institutionen, zum Beispiel des Naturkundemuseums in Karlsruhe und des Zoologischen Stadtgartens, gut bewährt. Beim Verdacht der nicht artgerechten Haltung von Tieren oder Verstößen gegen das Tierschutzgesetz haben Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen die Möglichkeit, diese beim Ordnungs- und Bürgeramt anzuzeigen. Alle Anzeigen und Beschwerden werden von der Verwaltung überprüft. Im Rahmen des geltenden Rechts werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Belangen des Tierschutzes und der Tiergesundheit gerecht zu werden. Das Ordnungs- und Bürgeramt führt bei Vor-Ort-Kontrollen auch Beratungen hinsichtlich einer artgerechten Tierhaltung durch. Nach den Erfahrungen der Verwaltung haben die Menschen keine Bedenken oder Vorbehalte, tierschutzwidrige Haltungen oder Handlungen bei der Behörde anzuzeigen. Die Verwaltung teilt insofern – 3 – nicht die Auffassung im Antrag, dass eine Tierschutzbeauftragte oder ein Tier-schutzbeauftragter bei möglichen Missständen eher kontaktiert werden würde. Aufgaben des Wildtierschutzes nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz werden vom hauptamtlichen kommunalen Wildtierbeauftragten bei der unteren Jagdbehörde (Forstamt) und den ehrenamtlichen Wildtierschützern und Jagdpächtern in den Jagdrevieren wahrgenommen. b) Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen Anerkannte Tierschutzorganisationen haben in Baden-Württemberg inzwischen das Recht, von den zuständigen Behörden Informationen über tierschutzrechtliche Verwaltungsverfahren zu erhalten und an solchen durch Anhörung und Stellungnahme beteiligt zu werden (Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen vom 12. Mai 2015). Die Verwaltung ist mit den Tierschutzorganisationen in Karlsruhe gut vernetzt und in konstantem fachlichem Austausch. Regelmäßig finden Arbeitstreffen statt (Runder Tisch Tierschutz), bei denen Informationen zum Tierschutz ausgetauscht und aktuelle Probleme sowie mögliche Konzepte besprochen werden. 2) Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg hat eine Landestierschutzbeauftragte (Landesbeauftragte für den Tierschutz, Stabsstelle beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz). Diese ist auch Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger aus Karlsruhe. Die Tätigkeit der Landesbeauftragten umfasst Vorträge, Pressemitteilungen und Stellungnahmen zu tierschutzfachlichen und tierschutzrechtlichen Fragestellungen. Die Stellungnahmen zu Fachthemen können von den zuständigen Behörden für die Bewertung tierschutzrelevanter Sachverhalte genutzt werden. Über das Tierschutztelefon werden Anzeigen und Beschwerden von allen Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Tierhaltungen entgegengenommen und an die örtlich zuständigen Behörden weitergeleitet. Bei Bedarf werden mögliche Maßnahmen mit den Behörden besprochen und Handlungsempfehlungen gegeben. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass hier eine gute kooperative Zusammenarbeit gegeben ist. Die Aufgaben der Landestierschutzbeauftragten sind in einer innerdienstlichen Verfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschrieben (Anlage). Nach dem Antrag der SPD- und Grünen- Gemeinderatsfraktion kämen auf eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten auf kommunaler Ebene im Wesentlichen dieselben Aufgaben zu, so dass die Verwaltung keinen Bedarf oder gar Mehrwert für den Tierschutz in Karlsruhe erkennt. 3) Tierschutz und Öffentlichkeit Im Bewusstsein der Bevölkerung ist der Tierschutzgedanke inzwischen etabliert. Tierschutzthemen sind regelmäßig in sämtlichen Medien präsent und führen, insbesondere bei veröffentlichten Missständen, zu breiten Diskussionen. Die Erforderlichkeit des besonderen Schutzes von Tieren und das Wissen sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung über spezifische Bedürfnisse und Empfindungen von Tieren ist inzwischen breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Verwaltung hat keine Hinweise und Erkenntnisse, dass diese Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung in Karlsruhe nicht zuträfe. 4) Anforderungsprofil und Kosten In einem Arbeitskreis der Verwaltung mit den Tierschutzorganisationen im Mai 2015 haben sich die teilnehmenden Tierschutzorganisationen für die Einrichtung einer Stelle wie beantragt ausgesprochen und ein entsprechendes Qualifikationsprofil vorgeschlagen. Dieses Profil kann auch heute noch als adäquat angesehen werden. Konsens der Beteiligten war, dass folgende Voraussetzungen vorhanden sein sollten: Kenntnisse im Tierschutz-, Naturschutz- und Artenschutzrecht, Grundkenntnisse in Biologie und Tiergesundheit (Veterinärmedizin), Kenntnisse über Anforderungen an die Tierhaltung, pädagogische – 4 – Kompetenzen sowie Empathie für Tier und Mensch. Für die qualifizierte Aufgabenerfüllung wird somit ein relativ hohes Qualifikationsniveau gesehen. Dieses sollte sich in einer adäquaten finanziellen Honorierung widerspiegeln, auch wenn die Tätigkeit nur ehrenamtlich ausgeübt wird. Möglich wäre eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 1, Absatz 1 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe vom 22. Juni 2010 (Aufwands- entschädigung für Mitglieder des Gemeinderates). Demnach würden monatliche Kosten in Höhe von 890 Euro anfallen. Die jährlichen Kosten würden dann 10.680 Euro betragen. Zu der jährlichen Aufwandsentschädigung von 10.680 Euro muss ein räumlich-physischer Arbeitsplatz auf Kosten der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Dort können Beratungsgespräche geführt und Schriftverkehr abgewickelt werden. Als Kalkulationssatz wird der von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelte Wert über 8.800 Euro pro Jahr angenommen. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes in Höhe von etwa 6.250 Euro und den IT-Kosten in Höhe von etwa 2.550 bis 3.450 Euro (KGSt-Bericht 07/2020, Ziffer 3.1). Die laufenden jährlichen Gesamtkosten würden sich somit auf etwa 20.000 Euro (19.480 bis 20.380) summieren. Alternativ ist auch ein Homeoffice-Arbeitsplatz denkbar. Da damit lediglich die IT-Kosten von durchschnittlich etwa 3.000 Euro pro Jahr anfallen würden, ließen sich die Arbeitsplatzkosten reduzieren. Von städtischer Seite kann der alleinige Homeoffice Platz aber wohl nicht zur Voraussetzung gemacht beziehungsweise verlangt werden. Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können 500 bis 1.000 Euro pro Jahr kalkuliert werden. 5) Tierschutzbeauftragte*r in anderen Gemeinden Nach Kenntnis der Verwaltung (Ordnungs- und Bürgeramt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen) hat als bisher einzige Gemeinde in Baden-Württemberg die Stadt Mannheim seit 2016 eine ehramtlich tätige Tierschutzbeauftragte. Die derzeitige Stelleninhaberin, die am 1. September 2016 für fünf Jahre vom Gemeinderat der Stadt Mannheim ernannt wurde, möchte nach Ablauf des Ernennungszeitraums ihre Tätigkeit nicht weiter ausüben. Nach der Aufgabenbeschreibung auf der Homepage der Stadt Mannheim (https://www.mannheim.de/de/node/100987) soll die Tierschutzbeauftragte den Informationsaustausch im Bereich Tierschutz fördern, die öffentliche Diskussion zu Tierschutzthemen begleiten sowie Projekte zu aktuellen Problemen initiieren und unterstützen. Daneben soll sie die Mannheimerinnen und Mannheimer in Fragen des Tierschutzes beraten und sich in verwaltungsinternen Arbeitsgruppen zu Belangen des Tierschutzrechts einbringen. Die Tätigkeit soll fachlich unabhängig sein und zur politischen Willensbildung beitragen. Tätigkeitsberichte der Tierschutzbeauftragten wurden für die Jahre 2016 bis 2018 erstellt. Die Jahre 2016 und 2017 waren geprägt von Presse- und Netzwerkarbeit, um die Tierschutzbeauftragte einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Schwerpunkttätigkeiten und Projekte im Jahr 2018 waren die Teilnahme an der Sitzung der beratenden Kommission zur Genehmigung von Tierversuchen beim Regierungspräsidium Karlsruhe (als Gast, da keine beratende Funktion), ein Presseartikel zum illegalen Welpenhandel (siehe Homepage der Stadt Mannheim unter „Tierschutzbeauftragte, Aktuelles“), Erstellung eines Informationsblattes zum Verbot von Klebefallen bei der Schädlingsbekämpfung und der Start des Projektes „Tierschutzstunde im Kindergarten“ in der Kindertagesstätte der Medizinischen Fakultät Mannheim. Konkrete operative Tätigkeiten und Projekte sind aus den Tätigkeitsberichten nicht erkennbar. Ob tatsächlich ein nachhaltiger Nutzen für den Tierschutz eingetreten ist, kann auch aus Sicht der Verwaltung in Mannheim (Fachbereich „Sicherheit und Ordnung“) nicht beurteilt werden, da entsprechende Vorgaben, an denen der Mehrwert zu bemessen wäre, nicht existieren und eine kritische Evaluation nicht stattgefunden hat, wobei zu betonen ist, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung war konstruktiv und kollegial war, wie der zuständige Fachbereich in Mannheim auf Nachfrage mitgeteilt hat. – 5 – 6) Ausblick und Fazit Die Verwaltung sieht die Gefahr, dass durch die Implementierung einer/eines kommunalen Tierschutzbeauftragten Doppelstrukturen entstehen, die letztendlich zu mehr Bürokratie und weniger Transparenz hinsichtlich der Aufgaben und Zuständigkeiten führen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die bisher guten Kontakte der Verwaltung zu Tierschutzorganisationen und im Tierschutz engagierten Personen abnehmen oder gar teilweise verloren gehen. Die organisatorische Anbindung an das Ordnungs- und Bürgeramt, wie in Mannheim, wird von der Verwaltung als problematisch gesehen, da dieses der Unabhängigkeit der Stelle zuwiderliefe. Wenn die Stelle eingerichtet werden sollte, dann müsste die Funktion an anderer Stelle angegliedert werden. Gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 8. Februar 2021 unterliegt die Stadt verschiedenen Auflagen zur Haushaltssicherung, die eine solche freiwillige Leistung nicht zulassen. Sollte der Gemeinderat dennoch diese Aufgabe beschließen, müsste an anderer Stelle der Aufwand eingespart werden.
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Haushaltsplanberatungen 07./08.12.2021 Auszug aus dem Protokoll Tagesordnungspunkt 15: Kommunale*r ehrenamtliche*r Tierschutzbeauf-tragte*r der Stadt Karlsruhe Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2021/0309 Der Vorsitzende: Ich rufe jetzt auf TOP 15 unserer eigentlichen Tagesordnung, einen inter- fraktionellen Antrag der GRÜNEN und der SPD, kommunaler ehrenamtliche*r Tierschutz- beauftragte*r der Stadt Karlsruhe, und das hat dann mit der Ordnungsziffer 76 auch Ein- gang jetzt in unsere Haushaltsberatung gefunden. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Tierschutz ist schon lange kein Nischenthema mehr, son- dern in dem Wahlprogramm vieler Parteien zu finden. Unser gemeinsamer Antrag mit der SPD ist ein Antrag für die Belange der Tiere. Das Thema Tierschutz rückt immer mehr in das Blickfeld der öffentlichen Wahrnehmung. Daraus ergibt sich ein immer größerer Bedarf für uns, in Sachen Tierschutz aktiv zu werden. Deshalb fordern wir die Stelle einer ehrenamtli- chen oder eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten. Es gibt viel zu tun beim Thema Stadttauben, siehe auch heutigen Artikel in der BNN, beim Thema Hundehaltung in der Großstadt, Streunerschutz für Katzen, Umgang mit unterschiedlichen Haustieren, Unterstüt- zung des Tierheims und des Zoos. Gerade in der aktuellen Lage ist es uns deutlich geworden, dass es für die zahllosen Anfragen und begründeten Anliegen der Bürger*innen eine neutra- le Ansprechperson benötigt, die schnell reagieren kann. Doppelstrukturen entstehen durch dieses Ehrenamt in unseren Augen nicht, im Gegenteil. Es könnte, indem man die verschie- denen Akteure in diesem Bereich zusammenbringt, für eine Entlastung der Verwaltung sor- gen. Die Landestierschutzbeauftragte ist, wie schon der Name sagt, für ganz Baden- Württemberg zuständig. Auch hier stellt ein kommunaler Gegenpart eine sinnvolle Ergän- zung dar. Wie schon bereits im Runden Tisch Tierschutz der Stadtverwaltung gefordert wur- de, soll damit das Thema innovativ gestaltet werden. Hierzu benötigen wir eine Person mit entsprechendem Fachwissen und der Motivation, das Thema Tierschutz in die Bevölkerung und in die Schulen zu tragen. In der Stellungnahme der Stadtverwaltung steht, dass die Ver- waltung der Stadt Mannheim keinen Mehrwert sehe in der Einrichtung dieser Stelle. Aller- dings hat nun der Gemeinderat der Stadt Mannheim vor kurzem die Stelle einer ehrenamt- lich kommunalen Tierschutzbeauftragten zum zweiten Mal bestätigt, und somit wird auch dort dieses Amt weitergeführt. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Neben dem, dass es eine neue Aufgabe ist, wo ich im Moment in dieser Finanzlage keine Notwendigkeit sehe, sind hier auch noch andere Punkte anzumer- ken. Es wird von Doppelstrukturen gesprochen. Dies kann schon der Fall sein, aber vor allem wird eine Person gesucht, die eine sehr hohe Qualifikation bietet. Ob dies im ehrenamtlichen Bereich so möglich ist, ist auch zu bezweifeln. Ich sehe im Moment keine Notwendigkeit, zum derzeitigen Zeitpunkt diese Stelle einzurichten. Stadtrat Zeh (SPD): Corona hat die Zahl der Haustiere deutlich erhöht. Man sieht es bei den Hunden am ehesten. Die anderen Haustiere sind eher im Haus vorhanden und nicht sichtbar. Aber es gibt natürlich auch Konflikte mit der Nachbarschaft, wenn ein Hund zum Beispiel zu lange alleine in der Wohnung ist, zu laut bellt und Ähnliches. Viele Bürger wollen dann nicht sofort offiziell die Polizei anrufen, sondern ein ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter wäre die richtige Ansprechperson, um solche Konflikte auszugleichen, auch die Hundetüten und Ähnliches oder auch alles, was Frau Kollegin Großmann hier schon erwähnt hat. Die eigentli- che Schwierigkeit wird sein, eine solche engagierte Person, die sich als Ansprechpartner und Werbepartner zur Verfügung stellt, zu finden. Wir hoffen, dass es gelingen wird. Es gibt sehr viele Tierschutzorganisationen, die inzwischen auch in der Stadt aktiv sind, um dort die Ver- mittlung zu machen, ohne direkt die Verwaltung damit belästigen zu müssen. Deshalb ist es eine sinnvolle Angelegenheit, und wir sind natürlich als Antragsteller für den Antrag. Stadtrat Høyem (FDP): Tierschutz ist sehr wichtig und da gibt es eine unglaublich engagierte Gruppe Ehrenamtlicher, die wirklich für den Tierschutz arbeiten. Früher haben beispielswei- se mein Kollege Michael Borner und ich uns auch sehr dafür eingesetzt in verschiedenen Situationen, sowohl hier in Karlsruhe als auch in Rumänien. Dass Tierschutz wichtig ist, das kann man überhaupt nicht diskutieren. Dass die ehrenamtliche Arbeit wichtig ist, kann man auch nicht diskutieren. Aber wir wollen diese ehrenamtliche Arbeit schätzen. Wir wollen keine Doppelstrukturen schaffen oder extra Bürokratie. Wir wollen überall, wo es möglich ist, diese Ehrenamtlichen ein bisschen unterstützen. Aber wir stimmen dagegen, eine neue Stelle einzurichten. Stadträtin Fenrich (AfD): Der Antrag ist aus Sicht meiner Fraktion vom Grunde her sehr gut und könnte unsere Zustimmung finden. Die Tierschutzorganisationen haben laut dem Antrag im Jahr 2015 sich für eine Implementierung eines Tierschutzbeauftragten ausgesprochen. Wie es heute aussieht, wahrscheinlich nicht anders, sodass also vom Grunde her dem Antrag zugestimmt werden kann. Die Doppelstrukturen, die die Stadtverwaltung anspricht, die dadurch entstünden, müsste man wirklich näher untersuchen. Das ist nicht eindeutig be- gründet worden. Auch ist nicht ersichtlich, weshalb gute Kontakte zwischen Tierschutzorga- nisationen und Stadt leiden sollten. Wir können uns als AfD-Fraktion sehr gut vorstellen, hier einen Tierschutzbeauftragten zu installieren. 20.000 Euro im Jahr ist nicht die Welt für die gute Sache. Das Ehrenamt wird gestärkt. Ich glaube, unter den Tierhaltern ist da eine sehr große Zustimmung. Stadträtin Lorenz: (FW|FÜR): Sicherlich wäre ein Tierschutzbeauftragter in Karlsruhe vonnö- ten, und es geht nicht nur um die Haustiere, um die Katzen und Hunde, sondern auch die Probleme in den Ställen der landwirtschaftlichen Betriebe, zum Teil bei den Wildtieren und so weiter. Das ist ein ganz großes Feld. Daher sehen wir keine Möglichkeit, so eine Stelle im Ehrenamt auszuführen, weil es natürlich auch oft an rechtliche Probleme grenzt. Was sollte dieser ehrenamtliche Mann oder die ehrenamtliche Frau denn vor Ort bewirken, wenn er jetzt feststellt, da sind große Missstände? Das ist eine ziemliche Grauzone. Deswegen wäre ein Tierschutzbeauftragter für uns nur im Hauptamt, mit Rechtssicherheit und Haftung, Haf- tungsschutz, im Hintergrund möglich. In Anbetracht der Haushaltssituation müssen wir mo- mentan leider eine richtige Stelle ablehnen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – (Zustimmung) Ich möchte zu meinem Abstimmungsverhalten kurz erklären, dass es die absolute Ausnahme ist, dass ich mich gegen die Stellungnahme der Verwaltung wende, nicht, weil ich die Stel- lungnahme nicht richtig finde, sondern, weil ich aus einer anderen Perspektive heraus fest- stelle, dass ein solcher kommunaler ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter in anderen Städ- ten durchaus zu einer positiven Atmosphäre zum Thema Tierschutz beiträgt und weil das auch Teil meines Wahlprogramms war. Nur, damit Sie verstehen, warum ich mich, trotz ei- ner zusätzlichen Aufgabe, allerdings in einem überschaubaren finanziellen Rahmen und der anderen Fachlichkeit, die die Verwaltung nachvollziehbar darstellt, zu einer anderen Ent- scheidung bekenne.