Zentrale Anlaufstelle für Ehrenamtliche schaffen
| Vorlage: | 2021/0308/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 22.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0308/1 Zentrale Anlaufstelle für Ehrenamtliche schaffen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 22 x Die Verwaltung schafft eine zentrale Anlaufstelle für Ehrenamtliche um organisatorische Aufgaben an einer Stelle im Büro für Mitwirkung und Engagement für Ehrenamtliche zu bündeln. Begründung Nach mehreren Gesprächen zum Thema unseres Antrages wurde uns bewusst, dass eine Wertschätzung, nebst Konzept, gerade durch einen entgegenkommenden Service der Stadt Karlsruhe ausgedrückt werden kann. Ehrenamtliche setzen sich für unsere Stadt und unsere Stadtgesellschaft ein und sollten deswegen in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht noch bürokratische Hürden nehmen müssen. Das ist gerade für den Nachwuchs und für das projektorientierte Engagement ein wichtiges Argument. So könnten bspw. Ehrenamtliche an einer zentralen Stelle ein Straßenfest anmelden und wichtige organisatorische Maßnahmen klären, statt mehrere Ämter besuchen zu müssen. Auf diese Art können auch an anderer Stelle Ressourcen eingespart werden, da der Antragsteller nicht in jedem Amt vorstellig werden muss. Die Stadtverwaltung prüft, ob diese Anlaufstelle dadurch kostenneutral oder mit welchem Personalaufwand dies umgesetzt werden kann. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR KARLSRUHE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0308/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Afsta Zentrale Anlaufstelle für Ehrenamtliche schaffen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 22 x Kurzfassung Die Unterstützung Ehrenamtlicher bei organisatorischen und rechtlichen Fragen wird im Büro für Mitwirkung und Engagement als Standardaufgabe in Form von generellen und individuellen Informationen sowie Fortbildungsangeboten wahrgenommen. Eine Einschränkung besteht dahingehend, dass die Stadt Karlsruhe keine Rechtsberatung anbietet, sondern nur grundsätzliche Informationen bereitstellen darf. Die Frage der Koordination der Verwaltungsvorgänge bei der Antragstellung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gemeinnütziger Vereine und Verbände ist an das Förderprogramm „Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse – VigI“ der Stadtkämmerei geknüpft, welche derzeit ein neues Konzept entwickelt. Das Land Baden-Württemberg hat das Thema „bürokratische Entlastungen für Verein und Ehrenamt“ aufgegriffen und einige Verbesserungen erwirkt. Gegenstand der Initiative ist auch das Thema „Erleichterungen für die Genehmigung von Veranstaltungen“. Hierzu liegt noch kein Ergebnis vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Frage der zentralen Koordination bei der Antragsstellung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum bis zur Fertigstellung des Konzepts VigI zurückzustellen und eine Informationsveranstaltung zur Initiative des Landes Baden-Württemberg durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Unterstützung Ehrenamtlicher bei organisatorischen, vereinsrechtlichen, steuerrechtlichen und anderen rechtlichen Fragen wird im Büro für Mitwirkung und Engagement als Standardaufgabe wahrgenommen. Verbände, Vereine und Initiativen erhalten individuelle Informationen zu den Themen Vereinsgründung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Planung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum und anderen Fragen. Die Stadt Karlsruhe darf jedoch keine Rechtsberatung anbieten. Sie kann lediglich grundsätzliche Informationen bereitstellen. Diese und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Büros für Mitwirkung und Engagement in der Rubrik „Wissenswertes für Vereine“ veröffentlicht. Zu den Themen „Veranstaltungen im öffentlichen Raum“, „Eventrecht“, „Unfall- und Haftpflichtversicherung“, vereinsrechtlichen, steuerrechtlichen und anderen rechtlichen Fragen bietet das Fortbildungsprogramm des Büros für Mitwirkung und Engagement Ehrenamtlichen jährlich gezielte Kurse zu ehrenamtsverträglichen Kostenbeiträgen an. Für gemeinnützige Vereine stellt das Liegenschaftsamt beitragsfrei Beglaubigungen für Dokumente aus, die zum Beispiel für die Eintragungen oder Änderungen beim Registergericht erforderlich sind. Dadurch entfallen die Notargebühren. Das Thema „Veranstaltungen im öffentlichen Raum“ hängt mit dem Förderprogramm der Stadtkämmerei „Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse – VigI“ eng zusammen, nachdem Vereine für bestimmte Veranstaltungen gebührenfrei Dienstleistungen mehrerer städtischer Dienststellen erhalten, die für die Durchführung notwendig sind. Das Programm ist bei der Stadtkämmerei angesiedelt, welche derzeit ein neues Konzept entwickelt. Dieses beinhaltet auch die Frage der künftigen Koordination, die aktuell noch ungeklärt ist. Darüber hinaus hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine Initiative gestartet, um „bürokratische Entlastungen für Verein und Ehrenamt“ zu erwirken. Diese greift auch das Thema „Erleichterung für die Genehmigung von Veranstaltungen“ auf, zu dem noch keine Ergebnisse vorliegen. Das Büro für Mitwirkung und Engagement plant eine Informationsveranstaltung, in welcher der aktuelle Stand vorgestellt wird. Die Vereine und Verbände unterliegen den rechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben des Bundes. Sie gelten für Unternehmen und Vereine gleichermaßen, sind jedoch für gemeinnützige Vereine komplizierter, da sie einerseits steuerlich privilegiert sind, andererseits strengeren Vorgaben unterliegen. Viele Vereine klagen darüber, dass sie für ihre Steuererklärungen fachliche Unterstützung durch Steuerberatungen brauchen und dadurch hohe Kosten entstehen. Zu den rechtlichen Hürden für die Vereine und Verbände ist die Registrierungspflicht beim Transparenzregister hinzugekommen. Es erhebt Gebühren, deren Befreiung rückwirkend nicht möglich ist. Auf die rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg hat die Stadt Karlsruhe keinen Einfluss und ist selbst daran gebunden. Sie kann lediglich Informationen zur Verfügung stellen und Schulungen anbieten. Die städtischen Möglichkeiten, den bürokratischen Aufwand für Verbände, Vereine und Initiativen zu minimieren, sind deshalb verhältnismäßig gering. Das Land Baden-Württemberg schreibt beispielsweise eine Gebühr für die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum vor. Ein Verzicht oder eine Erstattung der Gebühr durch die Stadt Karlsruhe ist unzulässig. Das Büro für Mitwirkung und Engagement nimmt die Aufgabe als zentrale Anlaufstelle für organisatorische und rechtliche Anliegen bereits umfänglich wahr. Die Frage der Koordination bei der Antragstellung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist noch offen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Frage bis zum Abschluss des neuen Konzepts „Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse – VigI“ der Stadtkämmerei zurückzustellen. Es wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr fertiggestellt sein und den gemeinderätlichen Gremien vorgelegt. – 3 –