Teilnahme an Projekten zur CO2-Kompensation

Vorlage: 2021/0307
Art: Anfrage
Datum: 03.03.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.04.2021

    TOP: 40

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 03.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0307 Teilnahme an Projekten zur CO 2 -Kompensation Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 40 x 1. Welchen finanziellen Betrag hat die Stadt Karlsruhe bisher in regionale, nationale und internationale Projekte zur Kompensation von CO 2 investiert? Wie viele Tonnen CO 2 wurden dadurch kompensiert? 2. Für welche Aktivitäten/Bereiche werden Kompensationen geleistet? 3. Für welche Aktivitäten/Bereiche bietet es sich an, Kompensationen zu erhöhen, weil zum Beispiel kurzfristig keine eigene signifikante CO 2 -Reduktion zu erwarten ist? 4. Ist die Stadt Karlsruhe der vom Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung initiierten Allianz für Entwicklung und Klima beigetreten? Und falls nein, bis wann erfolgt der Beitritt? 5. In welcher Form wird sich die Stadt Karlsruhe in die neu gegründete Klimaschutzstiftung des Landes Baden-Württemberg einbringen? Sachverhalt/Begründung Die CDU-Fraktion will – zusätzlich zu der städtischen Strategie zur Einsparung von CO 2 -Emissionen –die Kompensation von CO 2 vorantreiben. Wenngleich CO 2 -Kompensationen im Klimaschutz der Stadt Karlsruhe nur eine „nachrangige“ Rolle zukommen, hat die Verwaltung Kompensationsmöglichkeiten mit Verweis auf den Karlsruher Klimafonds keine grundsätzliche Absage erteilt (Vorlage Nr. 2020/0473). Die Bedeutung von Kompensationen für die weltweite Reduktion von CO 2 ist unumstritten. Der Bund, d.h. das Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung, hat bereits vor einiger Zeit die Allianz für Entwicklung und Klima initiiert. Die Projekte der Allianz beinhalten die Mitwirkung an hochwertigen Entwicklungs- und Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Stadtverwaltung hat im Frühling 2020 auf den Antrag der CDU Fraktion festgehalten, dass im Zusammenhang mit Kompensationen eine „Kooperation mit dem Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung“ beim Ausbau und der Weiterentwicklung des Karlsruher Klimafonds „befürwortet und mit einbezogen“ werde (Vorlage Nr. 2020/0473). Auch das Land Baden-Württemberg setzt mittlerweile auf Kompensationen, um etwa Klimaneutralität in der Verwaltung zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde zum 1. Januar 2021 die Klimaschutzstiftung Baden- Württemberg mit Grundkapital ausgestattet. Gefördert werden mit der Verzinsung des Grundkapitals die Forschung und Entwicklung sowie Bildungsprojekte im Bereich Klimaschutz. Das Land, Kommunen, Unternehmen, alle Bürgerinnen und Bürger sowie Kinder und Jugendliche können über Kompensationszahlungen ihre CO₂-Emissionen ausgleichen und werden so klimaneutral. Dazu wird die – 2 – Stiftung zertifizierte CO₂-Kompensationsprojekte in Baden-Württemberg, Europa und weltweit initiieren. Die Projekte der Klimaschutzstiftung stehen auch allen Landkreisen, Städten und Gemeinden in Baden- Württemberg offen, die klimaneutral werden möchten. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch

  • StN CO2-Kompensation
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0307 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Teilnahme an Projekten zur CO 2 -Kompensation Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 40 x Zu den von der CDU-Fraktion angefragten Punkten lässt sich folgendes mitteilen: 1) Welchen finanziellen Betrag hat die Stadt Karlsruhe bisher in regionale, nationale und internationale Projekte zur Kompensation von CO 2 investiert? Wie viele Tonnen CO 2 wurden dadurch kompensiert? Einige städtische Ämter, Betriebe und Gesellschaften nutzen für nicht vermeidbare CO 2 -Emissionen den Kompensationsfonds der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) (www.klimafonds- karlsruhe.de). Sie haben in den zurückliegenden Jahren definierte klimarelevante Tätigkeitsbereiche analysiert, die Emissionen zum Teil gemeinsam mit der KEK berechnet und ganz oder teilweise mit CO 2 - Zertifikaten des Karlsruher Klimafonds bilanziell klimaneutral gestellt. Die Emissionen stammen vor allem aus dem Bezug von Energie (Fernwärme, Erdgas, Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel). Zu den kommunalen Einheiten zählen vorrangig der Zoo Karlsruhe, dessen Energiebezug sowie neuerdings auch die CO 2 -Emissionen der Futtermittel ausgeglichen werden. Hierfür wurden für das Jahr 2020 rund 400 Tonnen aus dem Zertifikatbestand der KEK stillgelegt. Weitere Kompensationen erfolgten durch das Hauptamt oder die Stabsstelle Außenbeziehungen sowie ergänzend auch durch städtische Gesellschaften, wie die Stadtwerke (klimaneutrales Trinkwasser) oder die Volkswohnung. Dabei sind auch Spenden in Form von Regenwaldbäumen einbezogen, die teilweise als Gastgeschenke in Form von Urkunden überreicht werden und für die ebenfalls eine berechnete CO 2 -Menge stillgelegt wurde. Die Gesamtmenge der über den Karlsruher Klimafonds abgewickelten CO 2 -Kompensation durch städtische Ämter, Betriebe und Gesellschaften belief sich 2019 auf 443 Tonnen und 2020 auf 889 Tonnen. In der Menge für 2020 sind 400 Tonnen aus Baumspenden enthalten, die über den Zoo Karlsruhe beauftragt wurden. Die Zertifikate stammen zum weit überwiegenden Anteil aus dem eigenen Aufforstungsprojekt der KEK in Ecuador, welches auch im Kontext der Klimapartnerschaft Karlsruhe - Los Bancos steht. Es handelt sich um berechnete und gutachterlich geprüfte, in Bäumen eingelagerte Kohlenstoffmengen, auf der Grundlage des Gold Standards, einem strengen international anerkannten Standard für Aufforstungen. Das Projekt ist auf der Internetseite der KEK ausführlich beschrieben, einschließlich der Prüfberichte des externen Gutachters (https://www.karlsruher-klimafonds.de/projekte/waldklimaprojekt-puntos-verdes/). Andere kommunale Kompensationen sind - soweit UA und KEK bekannt - nicht erfolgt. Auf regionaler und nationaler Ebene gibt es zudem noch keine größeren Kompensationsprojekte, die den mit dem Klimafonds der KEK vergleichbaren Anforderungen an Berechenbarkeit und Zusätzlichkeit gerecht werden. 2) Für welche Aktivitäten/Bereiche werden Kompensationen geleistet? Siehe Antwort zu Ziffer 1). – 2 – 3) Für welche Aktivitäten/Bereiche bietet es sich an, Kompensationen zu erhöhen, weil zum Beispiel kurzfristig keine eigene signifikante CO 2 -Reduktion zu erwarten ist? Kompensationen sollen grundsätzlich nur dort genutzt werden, wo CO 2 -Vermeidung oder -Reduktion nicht möglich sind, oder derzeit mit unverhältnismäßig hohen Vermeidungskosten je Tonne verbunden wäre. Ab wann von Unverhältnismäßigkeit gesprochen werden kann, ist umstritten und wird bundesweit sehr unterschiedlich gehandhabt. Der vom Umweltbundesamt berechnete und jüngst aktualisierte volkswirtschaftliche Klima- und Umweltfolgeschaden beträgt 195 Euro / Tonne und kann zumindest als Indikator dienen. Einige wenige Organisationen leisten diesen Betrag in einen Fonds zum Ausgleich ihrer Restemissionen. Auf jeden Fall sollte eine Kompensation mindestens die Höhe der aktuellen CO 2 - Bepreisung erreichen, die seit Januar 2021 bei 25 Euro liegt und bis 2025 auf 60 Euro steigen soll. Ziel jeder Organisation sollte es aber sein, die Kompensation nur als vorübergehenden Ausgleich einzusetzen. Ob und in welchem Rahmen weitere Kompensationsmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung zum Einsatz kommen bzw. ausgebaut werden, ist im weiteren Verlauf des Projekts „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040“ zu klären. Das Umweltministerium Baden-Württemberg und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) legen in einem aktuellen Definitionspapier für klimaneutrale Kommunalverwaltungen jedenfalls sehr strenge Maßstäbe an. Demnach wäre die Kompensation unvermeidlicher Restemissionen nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig und anrechnungsfähig: • Eine Kompensation wird für maximal 0,03 Tonnen Treibhausgas (THG) pro Einwohner und Jahr angerechnet (für die Stadtverwaltung Karlsruhe ergäbe sich dadurch ein Maximalwert von 9.000 Tonnen CO 2 ) • Bestimmte Aktivitäten bzw. Sachverhalte dürfen grundsätzlich nicht kompensiert werden (z. B. Betrieb fossiler Heizkessel, Inlandsflüge, Verfehlen des energetischen Mindeststandards von Gebäuden etc.). • Zusätzliche Kompensationsprojekte durch örtliche Verlagerung von THG-Minderungen sind zeitlich begrenzt (bis zu fünf Jahre) zulässig, wenn der THG-Minderungspfad durch eigene Maßnahmen vorübergehend nicht eingehalten werden kann. • Als Kompensationsmaßnahme werden nur THG-Minderungen aus Projekten anerkannt, die nicht ohnehin durchgeführt worden wären (Zusätzlichkeit) und die nicht zu einer Verlagerung der verringerten Emissionen an andere Stelle führen („Leakage“). • Dauerhafte Kompensationsprojekte müssen THG-Emissionen zeitlich unbegrenzt speichern. Dafür sind vertragliche Regelungen vorzusehen und regelmäßig zu überprüfen. • Es muss eine transparente und seriöse Berechnung, Dokumentation und Prüfung der Kompensationsprojekte anhand eines anerkannten Standards (z.B. Gold Standard) erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen würde sich beispielsweise die Kompensation von unvermeidbaren Auslandsflügen anbieten, die sich allerdings auch nur auf wenige Fälle pro Jahr beschränken. Auch ein Ausgleich für Emissionen des Fuhrparks wäre denkbar, zumal ein Umstellungsprogramm auf klimaschonendere Antriebe parallel bereits angelaufen ist. Keinesfalls sollten finanzielle Mittel für Kompensationsmaßnahmen dazu führen, dass eigene Minderungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich der Stadt unterbleiben. 4) Ist die Stadt Karlsruhe der vom Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung initiierten Allianz für Entwicklung und Klima beigetreten? Und falls nein, bis wann erfolgt der Beitritt? Ziel der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung initiierten Kampagne „Allianz für Entwicklung und Klima“ ist es, Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen, die den eigenen CO 2 -Fußabdruck durch Kompensationsmaßnahmen verbessern wollen, dabei zu unterstützen, in ausgewählte Kompensationsprojekte in Entwicklungsländern zu investieren. Diese Projekte müssen sich an – 3 – hochwertigen Standards orientieren, sodass nachvollziehbare CO 2 -Einsparungen und Entwicklungsförderung Hand in Hand gehen. Ein Beitritt im eigentlichen Sinne ist nicht möglich. Akteure, die die Ziele der Allianz unterstützen möchten, können aber eine Mitmacherklärung unterzeichnen. Die Übersicht umfasst derzeit knapp 900 bundesweite Unterstützungserklärungen, darunter auch einige wenige Kommunen (u.a. Freiburg, Ulm, Nürnberg oder Landau). Da das Thema Kompensation in der Stadtverwaltung derzeit auf wenige Beispiele beschränkt ist und die weitere Nutzung des Instruments vor allem im Zusammenhang mit dem Projekt Klimaneutrale Stadtverwaltung erst noch ausgelotet werden muss, besteht derzeit keine Notwendigkeit, dass die Stadt Karlsruhe die Unterstützungserklärung unterzeichnet. Laufende Kompensationsprojekte, die städtische Stellen über den Karlsruher Klimafonds abwickeln, dürften aber den in der Allianz postulierten Anforderungen entsprechen. Die Verwaltung müsste bei Unterzeichnung der Mitmacherklärung im Rahmen einer jährlichen Abfrage der Allianz einmal jährlich melden, welche Zahlungen für welche Kompensationsprojekte geleistet wurden, was aber nur ein geringer Aufwand wäre. Die in der Anfrage zitierte Stellungnahme der Verwaltung zum damaligen CDU-Antrag war auf den Karlsruher Klimafonds und dessen weitere Entwicklung bezogen. Hier ist anzumerken, dass Kompensationsanbieter, die nach den festgelegten Standards der Allianz arbeiten, sich als offizieller Kompensationspartner der Allianz registrieren lassen können. Die bekannten Kompensationsmodelle und Anbieter wie Atmosfair, myclimate etc. oder die kirchliche Klima-Kollekte sind hier bereits weitgehend vertreten (https://allianz-entwicklung-klima.de/projekte/kompensationspartner). Die KEK könnte sich also mit dem Karlsruher Klimafonds ebenfalls dafür bewerben und eine Registrierung beantragen (Kosten sind damit keine verbunden, eine formlose Kontaktaufnahme ist ausreichend). Die KEK kann sich gut vorstellen, ähnlich wie andere anspruchsvolle Anbieter der Allianz beizutreten und damit auch den Anspruch auf glaubwürdige und transparente Projekte zu unterstreichen. 5) In welcher Form wird sich die Stadt Karlsruhe in die neu gegründete Klimaschutzstiftung des Landes Baden-Württemberg einbringen? Die Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg wurde zum 1. Januar 2021 mit einem Grundkapital von rund 50 Millionen Euro eingerichtet und ist organisatorisch bei der Baden-Württemberg Stiftung angesiedelt. Zweck der Stiftung ist es zum einen, aus der Verzinsung ihres Grundkapitals ausgewählte klimaschutzrelevante Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Bildungsprojekte zu fördern. Zum zweiten sollen CO 2 -Kompensationsprojekte in Baden-Württemberg, Europa und weltweit initiiert werden, wobei die Finanzierung in dem Fall durch entsprechende Kompensationszahlungen von außen erfolgt. Die Stiftung arbeitet dazu mit dem Kompensationsanbieter myclimate zusammen. Das Geld wird ausschließlich für Kompensationsprojekte verwendet, die CO 2 -Emissionen nach dem CDM Gold Standard oder einem vergleichbaren Standard ausgleichen. Das Kompensationsangebot richtet sich vorrangig an die Landesverwaltung selbst, indem der CO 2 -Ausstoß dienstlich veranlasster Flugreisen der Landesregierung, der Hochschulen und der nachgeordneten Behörden darüber kompensiert werden. Grundsätzlich können aber auch Unternehmen, Kommunalverwaltungen und kommunale Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger das Angebot nutzen. Nähere Informationen insb. zum Preis einer kompensierten Tonne CO 2 oder den finanzierten Projekten sind allerdings noch nicht verfügbar. Die Stiftung verweist diesbezüglich auf eine in Entwicklung befindliche App, mit der Kompensationen einfach, schnell und transparent möglich sein werden. Grundsätzlich wäre es möglich, dass auch die Stadtverwaltung Karlsruhe das Kompensationsangebot der Landesstiftung nutzt, um bei Bedarf bestimmte eigene CO 2 -Emissonen auszugleichen und sich in dieser Form in die Stiftung einzubringen. Allerdings steht mit dem Karlsruher Klimafonds ein vergleichbares und bewährtes Modell auf lokaler Ebene zur Verfügung, das durch städtische Stellen bereits genutzt wird (siehe Ziff. 1). Im Klimaschutzkonzept 2030 ist auch ausdrücklich vorgesehen, das Thema CO 2 -Kompensation, anknüpfend an den Karlsruher Klimafonds, weiter in die Breite zu tragen (Maßnahme E2.4). Insofern – 4 – besteht derzeit keine Veranlassung, auf das Angebot der Landesstiftung umzuschwenken. Für Städte und Gemeinden, die über keine lokalen oder regionalen oder lokalen Kompensationsmodell verfügen, stellt das aber sicherlich eine interessante Option dar.

  • Protokoll GR TOP 40
    Extrahierter Text

    Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 40 der Tagesordnung: Teilnahme an Projekten zur CO2-Kompensation Anfrage: CDU Vorlage: 2021/0307 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021