Radweg L623 Grünwettersbach - Wolfartsweier
| Vorlage: | 2021/0302 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.03.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 109 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Radweg L 623 Grünwettersbach – Wolfartsweier Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 09.03.2021 2 x Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt folgende Punkte zur Abstimmung im Ortschaftsrat: 1. Der Ortschaftsrat fordert die zeitnahe Umsetzung der Herstellung eines verkehrssicheren Rad- und Gehweges entlang der L623 zwischen den Stadtteilen Grünwettersbach und Wolfartsweier. 2. Der Ortschaftsrat fordert die Umsetzung der Maßnahme auch dann, wenn das Einführungsbauwerk am Ortsrand von Grünwettersbach für den Radverkehr in Richtung Wolfartsweier wegen fehlender Grundstücksflächen noch nicht umgesetzt werden kann. 3. Die Verwaltung legt die zeitlichen Abläufe für den Ausbau des Rad- und Gehweges dar. Begründung: Die seit langem geplante Verkehrswegeführung für den Rad- und Fußverkehr zwischen den Stadtteilen Grünwettersbach und Wolfartsweier ist vordringlich. Nach Mitteilung der Verwaltung war die Baumaßnahme wegen Umleitungsbedarfe im Zusammenhang mit Autobahnbaustellen nicht durchführbar. Nachdem diese Autobahnbaustellen beendet sind, darf aus Sicht unserer Fraktion nichts mehr im Wege stehen, die Maßnahme zügig, noch im Jahre 2021 durchzuführen. Selbst wenn die bisherige Planung für die Einleitung des Radverkehrs am Ortsrand von Grünwettersbach wegen fehlender Grundstücksflächen nicht umgesetzt werden könnte, würde die Umsetzung des Rad- und Fußweges im Übrigen einen enormen Sicherheitsgewinn bringen. Es ist ein Wunder, dass auf dieser Strecke noch nichts Schlimmes passiert ist. Die Maßnahme würde aber auch ein positives Nutzungserlebnis und damit eine maßgebliche Frequenzsteigerung für die Verkehrsteilnehmer des Umweltverbundes (nicht motorisierter Individualverkehr) mit sich bringen. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender und Tilman Pfannkuch
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 109 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Radweg L 623 Grünwettersbach - Wolfartsweier Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 09.03.2021 2 x Kurzfassung Bauherr für den Radweg entlang der L 623 ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Rahmen einer Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die ingenieurtechnische und planerische Betreuung des Projektes bis zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens von der Stadt Karlsruhe übernommen. Das Tiefbauamt hat nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden den Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im nächsten Schritt wird der Waldumwandlungsantrag bei der Oberen Forstbehörde eingereicht. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Der Ortschaftsrat fordert die zeitnahe Umsetzung der Herstellung eines verkehrssicheren Rad– und Gehweges entlang der L 623 zwischen den Stadtteilen Grünwettersbach und Wolfartsweier. Das Tiefbauamt führt in Amtshilfe und Unterstützung für das Regierungspräsidium Karlsruhe die Planung des Projektes durch. Das Tiefbauamt hat nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden den Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im Laufe des Verfahrens zur Genehmigung des Wasserrechtsantrages wird eine formale Zustimmung aller beteiligten Fachämtern eingeholt. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann im Anschluss der Waldumwandlungsantrag gestellt werden. Die entsprechenden Projektordner wurden bereits erstellt und mit der „Oberen Forstbehörde Freiburg“ vorberaten. 2. Der Ortschaftsrat fordert die Umsetzung der Maßnahme auch dann, wenn das Einführungsbauwerk am Ortsrand von Grünwettersbach für den Radverkehr in Richtung Wolfartsweier wegen fehlender Grundstücksflächen noch nicht umgesetzt werden kann. Die grundsätzliche Planung der Maßnahme „Geh- und Radwegverbreiterung entlang der L 623“ sieht derzeit eine Aufstellfläche am nördlichen Fahrbahnrand vor. So können sich bei ungünstigem Kraftfahrzeugverkehr die Rad Fahrenden am rechten Straßenrand aufstellen und warten, bis eine Lücke im Verkehrsfluss die Querung auf den zukünftig verbreiterten Geh- und Radweg zulässt. Demnach kann die Maßnahme auch ohne die Querungshilfe am Ortseingang realisiert werden. 3. Die Verwaltung legt die zeitlichen Abläufe für den Ausbau des Rad– und Gehweges dar. Der Wasserrechtsantrag wurde bereits 2020 bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im Anschluss wird vom Tiefbauamt der Waldumwandlungsantrag voraussichtlich im Frühjahr 2021 gestellt. Sobald die Genehmigungen vorliegen wird das Regierungspräsidium den Absehensentscheid von einem Planfeststellungsverfahren und somit das Baurecht erwirken. Parallel können bereits das Ausschreibungsverfahren und die Koordinierung der Bau- und Verkehrsphasen beginnen. Sobald das Baurecht durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vorliegt, kann das Projekt umgesetzt werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Finanzmittel seitens des Landes für das Projekt zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen gilt allerdings, dass das Tiefbauamt nicht auf die Bearbeitungsdauer anderer Fachdienststellen oder Behörden Einfluss nehmen kann und auch nicht Bauherr dieser Maßnahme ist. Das ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.