Aufforderung zur Ergreifung rechtlicher Maßnahmen zum Erhalt des "Ochsens"
| Vorlage: | 2021/0281 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 10.03.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Aufforderung zur Ergreifung rechtlicher Maßnahmen zum Erhalt des „Ochsens“ SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 24.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0281 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.03.2021 7 ☒ ☐ Antrag: Der Ortschaftsrat Durlach fordert die Verwaltung auf, alle rechtlichen (insbesondere planungs- und denkmal- rechtlichen) Mittel auszuschöpfen, um das Gebäude des „Ochsens“ als Gaststätte in Durlach zu erhalten. Begründung: Mit Entsetzen hat die SPD-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass das Gasthaus „Zum Ochsen“ in Durlach verkauft und zum Objekt einer Grundstücksspekulation geworden ist. Dies ist umso schlimmer, als, legt man die Berichterstattung der Presse zu Grunde, hieran auch noch Akteure beteiligt waren, die schon lange in Durlach tätig sind. Beim Gebäude des „Ochsens“ handelt es sich um ein Denkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz, es ist somit in der amtlichen Denkmalliste verzeichnet. Es wurde im Jahr 1664 errichtet und ist damit eines der seltenen Ge- bäude, die aus der Zeit vor dem großen Brand 1689 datieren. Es erfüllt die SPD-Fraktion mit großer Bitterkeit, wenn Spekulanten bereit sind, ohne Rücksicht auf historische Werte ihre materiellen Interessen durchzusetzen. Veränderungen an dem Gebäude des „Ochsens“ wären ein historischer Verlust. Das Gebäude hat mehrere hundert Jahre und zahllose Kriege überstanden. Es darf nicht sein, dass es an dieser prägenden Stelle in der Nähe von Stadtmauer und Stadtgraben den finanziellen Interessen von Personen geopfert wird, denen jegliches Bewusstsein für die Durlacher Geschichte zu fehlen scheint. Das Gasthaus „Zum Ochsen“ befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Alt- stadt Durlach, für die ein Aufstellungsbeschluss existiert, der vom 14. Mai 2019 datiert. Auf einen SPD-Antrag vom 31. Januar 2020 hin hat die Stadtverwaltung Karlsruhe in der Ortschaftsratssitzung vom 13. Mai 2020 Antrag – 2 – schriftlich unter Beifügung einer Karte bestätigt, dass der räumliche Bereich des Satzungsentwurfs um den Be- reich des „Ochsens“ (und einen Bereich der Karlsburgstraße) erweitert wird. Somit ist die Rückstellung jeglicher Baugesuche sowie der Erlass einer Veränderungssperre möglich. Ebenso sollte die Verwaltung zwingend vor Ort kontrollieren, inwieweit illegale Eingriffe in die Bausubstanz bereits vorgenommen wurden, da bereits Bauaktivitäten erkennbar sind. Des weiteren sollte die Verwaltung darauf hinwirken, dass von den entsprechenden denkmalrechtlichen Instrumenten zur Erhaltung der Gaststättennut- zung Gebrauch gemacht wird. Es ist geboten, dass der Ortschaftsrat dieses Anliegen plakativ zum Ausdruck bringt. Daher bedarf es eines ausdrücklichen Beschlusses. Unterzeichnet von: SPD-Fraktion Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach