Zugang Bushaltestelle Neßlerstraße (Linie 22) und am Bergfriedhof Durlach

Vorlage: 2021/0279
Art: Antrag
Datum: 02.03.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.03.2021

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 - Antrag Zugang Bushaltestelle Neßlerstraße und Bergfriedhof
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Zugang Bushaltestelle Neßlerstraße (Linie 22) und Bergfriedhof Durlach SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 21.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0279 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.03.2021 5 ☒ ☐ Antrag: Die Verwaltung veranlasst den Einbau einer einfachen Treppe an der Böschung des Fußweges gegenüber der Bushaltestelle Neßlerstraße, um einen Zugang sowohl zum Friedhof als auch zur Bushaltestelle zu ermöglichen. Begründung: Die Bushaltestelle Neßlerstraße (Linie 22), Haltestelle am seitlichen Längsparkplatz am Friedhof, ist nur eine einseitige Haltestelle, auf der Südseite, von Durlach kommend über die Augustenburg in Richtung Grötzingen. Direkt an der Haltestelle gibt es eine Treppe mit Eingang zum Friedhof. Gegenüber der Haltestelle, also auf der nördlichen Fahrbahnseite der Neßlerstraße, führt oberhalb der Böschung ein Fußweg von und nach Grötzingen. Nutzer dieses oberhalb liegenden Fußweges können wegen der Böschung den gegenüberliegenden Eingang / Ausgang am Friedhof und die Bushaltestelle nicht nutzen. unterzeichnet von: Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach Antrag

  • TOP 5 - Stellungnahme Zugang Bushaltestelle Neßlerstraße und Bergfriedhof
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Zugang Bushaltestelle Neßlerstraße (Linie 22) und Bergfriedhof Durlach SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 21.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0279 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.03.2021 5 ☒ ☐ Kurzfassung In unmittelbarer Nähe zur gewünschten neuen Querungshilfe sind bereits zwei vorhanden. Daher wird für diese neue zusätzliche keine Notwendigkeit gesehen. Sollte sich der Ortschaftsrat dennoch für eine Treppe aussprechen, sind hierfür die Voraussetzungen über eine detaillierte Planung zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung veranlasst den Einbau einer einfachen Treppe an der Böschung des Fußweges gegenüber der Bushaltestelle Neßlerstraße, um einen Zugang zum Friedhof als auch zur Bushaltestelle zu ermöglichen. Circa 120 Meter westlich sowie 300 Meter östlich dieser Stelle befinden sich ausgebaute Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) mit anschließender Fußgängerführung zum unteren beziehungsweise oberen Friedhofszugang. Der Fußweg auf der Nordseite der Neßlerstraße ist anbaufrei und hat keinerlei zusätzliche direkte Erschließungsfunktion. Deshalb sehen wir an dieser Stelle keine Erfordernis für eine weitere sichere Querungshilfe. Vermutlich würde sich an dieser Stelle auch nicht der hierfür erforderliche Bedarf nach Richtlinien ergeben. Sollte der Wunsch nach einer Treppe dennoch weiter bestehen, sind im Rahmen einer Entwurfsplanung die Machbarkeit im Hinblick auf Lage der Treppe, die erforderliche Aufstellfläche vor der Fahrbahn und den Wurzelbereich der Bäume noch zu prüfen.