Einstellung des Projekts der neuen Entsorgungslogistik des Amts für Abfallwirtschaft (AfA)
| Vorlage: | 2021/0271 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Rintheim |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0271 Einstellung des Projekts der neuen Entsorgungslogistik des Amts für Abfallwirtschaft (AfA) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 29 x Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.04.2021 3 x Gemeinderat 18.05.2021 14 x 1. Das aktuell begonnene rund einjährige Projekt des Amts für Abfallwirtschaft (AfA) der Stadt Karlsruhe zur „Weiterentwicklung der Entsorgungslogistik“ wird umgehend gestoppt. 2. Das Projekt wird zunächst dem zuständigen Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hinsichtlich der Aspekte Optimierung der Abläufe, tatsächliche Belastung und Mehraufwand für die Müllwerkerinnen und Müllwerker, Kosten, Ziele, Schutz der Privatsphäre, Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger etc. erläutert und vorgestellt. 3. Mittel- und längerfristige Vorhaben und Projekte in Bezug auf der Überprüfung und Kontrolle des Mülltrennverhaltens der Bürgerinnen und Bürger und der möglichen Erhebung von Bußgeldern werden ebenso offen dargelegt. Sachverhalt / Begründung: Ein informiertes und aufgeklärtes Verständnis hinsichtlich Produktion, Verbrauch, Entsorgung und Trennung von täglich anfallendem Abfall durch den Menschen ist wichtig und zielführend im Hinblick auf ein sensibilisiertes Umweltbewusstsein. Dieses sollte auch bereits im Kindesalter sowohl zu Hause als auch in den zahlreichen pädagogischen Einrichtungen vermittelt werden. Kontrollmechanismen, die das Mülltrennverhalten erwachsener, pflichtbewusster und freier Bürgerinnen und Bürger im privaten Bereich überwachen, können jedoch als nicht verhältnismäßige „erzieherische“ Maßnahmen betrachtet werden. Das aktuell gestartete Projekt des Amts für Abfallwirtschaft zur „Weiterentwicklung der Entsorgungslogistik“ bietet diesbezüglich nicht genügend Klarheit und sollte somit zunächst ausgesetzt werden. Es wird daher eine Vorstellung vor dem zuständigen Ausschuss gefordert, in welchem die o.g. Aspekte transparent erläutert werden. Auch zukünftige Planungen der städtischen Einrichtung sollten den gewählten Stadträtinnen und Stadträten offen dargelegt werden, wenn sich die Vorhaben nicht nur auf die Arbeit der bereits stark ausgelasteten Müllwerkerinnen und Müllwerker, sondern auch auf die Bürgerrechte der Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohner auswirken. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0271 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Einstellung des Projekts der neuen Entsorgungslogistik des Amts für Abfallwirtschaft (AfA) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.04.2021 29 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.04.2021 3 X Gemeinderat 18.05.2021 14 x Kurzfassung Bei dem Projekt handelt sich um eine Fortführung der bereits 2012 beschlossenen Bechippung der Abfallbehälter sowie um eine Weiterverfolgung der im Rahmen des Projekts „Trenndiät“ gewonnenen Erfahrungen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Ca. 32.000 Euro (Aufwand für die Chips) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Das aktuell begonnene rund einjährige Projekt des Amts für Abfallwirtschaft (AfA) der Stadt Karlsruhe zur „Weiterentwicklung der Entsorgungslogistik“ wird umgehend gestoppt. 2. Das Projekt wird zunächst dem zuständigen Ausschuss hinsichtlich der Aspekte Optimierung der Abläufe, tatsächliche Belastung und Mehraufwand für die Müllwerkerinnen und Müllwerker, Kosten, Ziele, Schutz der Privatsphäre, Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger etc. erläutert und vorgestellt. Die Einführung eines Behälter-Identifikationssystems bei der Abfallsammlung des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) wurde im Jahr 2012 beschlossen (Offenlage Gemeinderat 9./10. Oktober 2012 nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) am 20. September 2012). Ein Projektbericht zum Identsystem bzw. zur Bechippung der Restmüllbehälter erfolgte im AUG am 22. April 2016. Im Rahmen des Auftrages wurden sowohl Restmüll- als auch Altpapierbehälter bereits bis Ende 2016 bechippt. Nun werden seit Februar 2021 als letzte Fraktion die Bioabfallbehälter bechippt sowie Behälterstandorte überprüft. Damit sind nach Abschluss des Projektes alle Behälter der Abfallfraktionen Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit entsprechenden Transponderchips ausgestattet. Gleichzeitig werden defekte Chips von Behältern anderer Abfallfraktionen ausgetauscht, was auch die Finalisierung der bisher ausgebliebenen Evaluierung des ursprünglichen Projektes ermöglicht. Die Wertstofftonnen werden nicht bechippt, da ab 2023 die Systemführerschaft für die Erfassung von Wertstoffen aus Verpackungsabfällen, sogenannte Leichtverpackungen, auf die Betreiber Duale Systeme (BDS) übergeht und hier die weitere Entwicklung abzuwarten ist. Bechippung Durch die Bechippung wird der Abfallbehälter dem richtigen Grundstück und damit der richtigen Grundstückseigentümerin oder dem richtigen Grundstückseigentümer zugeordnet. Der Chip enthält oder sammelt keine personenbezogenen Daten. Auf dem Transponder ist lediglich eine Nummer gespeichert. Die Leerungen des bechippten Behälters werden durch das Identsystem des Abfallsammelfahrzeugs erfasst. Durch diese Information ist es möglich, einerseits bei Beschwerden von Seiten der Bürgerinnen und Bürger zur Behälterleerung zeitnah Auskunft zu geben und andererseits für die erfolgte Leerung einen Leistungsnachweis zu erstellen. Durch die Bechippung wird auch die Weiterentwicklung einer automatisierten und damit flexibleren Tourenplanung unterstützt. So ist es möglich, Änderungen der Leerungstouren, zum Beispiel aufgrund von Baustellen, schnell anzupassen. Auch werden die notwendigen Voraussetzungen für eine effektivere Tourenplanung und perspektivisch im operativen Bereich schlankere Strukturen geschaffen. Sichtkontrolle der Trennqualität 2019 hat das AfA ein Pilotprojekt zur Verringerung der Fehlwürfe von Altpapier in Wertstoffbehältern in Rintheim durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger für die Notwendigkeit der korrekten Abfalltrennung zu sensibilisieren. Es erfolgte eine einmalige, individuelle Bewertung der Trennqualität in den Wertstoffbehältern mittels sogenannter Lob- und Tadelanhänger an allen Wertstoffbehältern. Über die Ergebnisse wurden die Mitglieder des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen (AföE) am 6. Mai 2020 und des AUG am 16. Juni 2020 informiert. In der Vorlage wurde dargestellt, dass das Projekt deutlich gezeigt hat, dass der Hinweis auf eine schlechte Trennqualität zu einer nachweisbaren Verhaltensänderung beigetragen hat. Zur Stärkung einer umweltverträglichen und ressourcenschonenden Abfallwirtschaft sollten über gezielte Kontrollen und Hinweise auf fehlende Mülltrennung Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert und zu einer korrekten Mülltrennung veranlasst werden. – 3 – In beiden Ausschüssen wurde die Empfehlung der Verwaltung unterstützt, ähnliche Projekte zur Verbesserung des Trennverhaltens auch für andere Abfallfraktionen und in weiteren Stadtteilen zu entwickeln und umzusetzen. Die jetzt im Rahmen der Bechippung durchgeführten Sichtkontrollen entsprechend dieser Zielsetzung. Bei der derzeitigen Erfassung der Abfallfraktionen ist festzustellen, dass die Müllsortierung häufig unzureichend erfolgt. So ist z.B. bei Bioabfällen der Fremdstoffanteil in den Tonnen immer noch deutlich zu hoch. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Plastiktüten, halbvolle Lebensmittelverpackungen aus diversen Materialien (beispielsweise Joghurtbecher aus Kunststoff oder Erbsendosen aus Blech) oder biologisch abbaubare Beutel, die allerdings nicht in einer Vergärungsanlage verwertet werden können. Hierdurch wird die stoffliche Verwertung der Bioabfälle erschwert und dem beauftragten Verwerter entstehen zusätzliche Entsorgungskosten, die sich ungünstig auf das Abfallgebührenniveau auswirken können. Die Sicherstellung einer guten Abfallsortierung dient somit auch der Gebührengerechtigkeit. Aufgrund der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe sind Bürgerinnen und Bürger zur korrekten Abfalltrennung verpflichtet. Hieraus erwächst auf Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auch ein Prüfungsauftrag. Die Bechippung und die Sichtkontrolle in allen Abfallfraktionen werden stadtteilweise durch vier Mitarbeitende des AfA in zwei Teams durchgeführt. Ein Durchsuchen des Abfalls findet nicht statt; es erfolgt lediglich eine Momentaufnahme der Trennqualität der einzelnen Abfallbehälter. Ist diese zum Zeitpunkt der Sichtkontrolle nicht gut, wird ein Tonnenanhänger angebracht, der an die korrekte Abfalltrennung erinnert. Die Verwaltung setzt dabei im Rahmen ihrer Aufklärung auf Information. Weitere Maßnahmen, wie z.B. das Stehenlassen falsch befüllter Tonnen oder gebührenpflichtige Sonderleerungen, sind in diesem Zusammenhang derzeit nicht geplant. Datenschutz Eine Dienstvereinbarung, die den umfassenden Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeitenden im Zuge der Nutzung des Telematiksystems sicherstellt, wurde mit dem örtlichen Personalrat abgeschlossen. Der Datenschutzbeauftragte wurde einbezogen. Es werden zudem keine personen- bzw. haushaltsbezogenen Daten zum Trennverhalten von Bürgerinnen und Bürgern erfasst. Kosten Der Stückpreis eines Transponderchips liegt bei circa 1 Euro. Die für den Chipverbrauch aufzuwendenden Gesamtkosten können erst nach Abschluss des Projektes genau beziffert werden. Momentan kann zumindest davon ausgegangen werden, dass circa 32.000 Bioabfallbehälter mit einem Chip ausgestattet werden, wodurch Kosten in Höhe von circa 32.000 Euro entstehen. Die eigentliche Bechippung wird durch eigenes Personal - insgesamt vier Mitarbeitende – realisiert, die für den Zeitraum des Projektes hierfür abgeordnet worden sind, um das Entstehen zusätzlicher Kosten zu vermeiden. Da ein weiteres Ziel des Projektes die Identifizierung von nicht oder nicht richtig registrierten Abfallbehältern ist, dient diese Maßnahme auch der Gebührengerechtigkeit. – 4 – Abgleich der Behältervolumina Da eine schlechte Trennqualität auch aus einem ungünstigen Verhältnis der Behältervolumina der einzelnen Abfallfraktionen untereinander resultieren kann, möchte das AfA auch bezüglich dieses Aspektes mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Hausverwaltungen den Dialog führen. In einem entsprechenden Anschreiben wird die Notwendigkeit der richtigen Trennung sämtlicher Abfallfraktionen erläutert. 3. Mittel- und längerfristige Vorhaben und Projekte in Bezug auf die Überprüfung und Kontrolle des Mülltrennverhaltens der Bürgerinnen und Bürger und der möglichen Erhebung von Bußgeldern werden ebenso offen dargelegt. Die Überprüfung und Kontrolle des Mülltrennverhaltens ist in der Abfallentsorgungssatzung festgelegt. Gemäß § 6 Absatz 3 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe besteht bei nicht erfolgter Abfalltrennung beziehungsweise Fehlbefüllung der Abfallbehälter kein Anspruch auf Abholung. Bei erfolgter Fehlbefüllung können nicht geleerte Abfallbehälter auf Antrag separat geleert werden, wobei eine Sonderleerungsgebühr anfällt. Die Höhe dieser Sonderleerungsgebühr ist in § 5 Absatz 1 der Abfallgebührensatzung der Stadt Karlsruhe geregelt. Bei der Sonderleerungsgebühr geht es nicht darum, die Fehlbefüllungen zu sanktionieren. Es handelt sich lediglich um den satzungsgemäßen Ersatz der Aufwendungen, die auf Seiten des AfA für die zusätzliche Abholung anfallen. Werden Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig nicht getrennt, handelt es sich gemäß § 28 Absatz 1 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) um eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Tatbestand ist in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe in § 19 Absatz 1 näher bestimmt. Weitere Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 142 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden. Die konkrete Ermittlung der Verursachenden ist in der Praxis - vor allem bei Großwohnanlagen - jedoch kaum möglich, weswegen Ordnungswidrigkeitsverfahren in diesem Zusammenhang daher selten zur Anwendung kommen. Im Rahmen des derzeit laufenden rund einjährigen Projektes zur Bechippung der Abfallbehälter inklusive Sichtkontrolle sind allerdings keine weiteren Maßnahmen, wie Stehenlassen der Tonnen und gebührenpflichtige Sonderleerungen geplant. Regelmäßige und systematische Sichtkontrollen sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen eines längerfristigen Projektes würden die Einstellung zusätzlichen Personals erforderlich machen. Ein solches Projekt würde nicht zuletzt aufgrund seiner Haushaltsrelevanz in den Fachausschüssen vorberaten und im Gemeinderat beschlossen werden müssen. Hierzu gibt es keine Planungen seitens der Verwaltung. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich bei dem vorliegenden Projekt um eine Fortführung der bereits vor einigen Jahren vom Gemeinderat beschlossenen Bechippung der Abfallbehälter und um eine Weiterverfolgung der im Rahmen des Projekts „Trenndiät“ gewonnenen und in den Fachausschüssen diskutierten Erfahrungen handelt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 25. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Mai 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 14 der Tagesordnung: Einstellung des Projekts der neuen Entsorgungslogistik des Amts für Abfallwirtschaft (AfA) Antrag: FDP Vorlage: 2021/0271 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Bei 7 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Gemeinderat und im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen sowie die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Hock (FDP): Zu unserem Antrag, zu der Einstellung des Projekts der neuen Entsor- gungslogistik möchte ich mich - so wie Sie gerade gesagt haben, wir haben noch ein wenig Zeit - ein bisschen auslassen. Grundsätzlich haben wir nichts dagegen, dass man Zettel anbringt und darauf aufmerksam macht, dass man einen Fehleinwurf hat. Damit können wir noch leben. Nur ist dieses Projekt wirklich zu Ende gedacht? Wenn man sieht, dass jetzt eine Kolonne mit vier Leuten eine Sichtkontrolle vornimmt. Auch die normalen Müllwerker machen jeden Tag eine Sichtkontrolle. Die machen den Deckel auf und gucken rein. Das habe ich schon selber abge- fragt. Es ist so. Dann kann es nicht sein, dass die vier Leute auch nur eine Sichtkontrolle ma- chen. Sie machen auch nicht nur eine Sichtkontrolle, Herr Oberbürgermeister, um das mal klar zu sagen. Es geht darum, wenn wir das jetzt weiterführen, dann möchte ich aber auch bitte dazu gesagt bekommen von der Stadtverwaltung, wie ist das Projekt denn zu Ende gedacht? Im Moment steht drin, in diesem Zusammenhang sind derzeit keine gebührenpflichtige Sonderleerungen geplant. Das heißt, man denkt natürlich schon darüber nach, dass es im Endeffekt für die Mit- bürgerinnen und Mitbürger dann auch Geld kostet, und dass wir dann noch weiteres Personal – 2 – dazu einstellen müssten, wenn wir das zu Ende gedacht haben. Das steht auch in dieser Vorla- ge. Wie gesagt, wir möchten es auch nicht mehr auf die lange Bank schieben. Wir wollen, dass dieses Projekt eingestellt wird. Bei Einzelhäusern, bei einem völlig freistehenden Haus, kann man zum Beispiel noch sagen: der war es. Bei den großen Wohnblocks möchte ich einmal wis- sen von Ihnen, wie Sie das umsetzen. Da gehört dann an einen großen Container auch ein Zettel hingehängt, und der Facility Manager muss dann klären, wer hat den Fehleinwurf gemacht. Das erschließt sich mir nicht, wie das gehen soll. Wir sind für Aufklärung. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie sagen, Sie wollen die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt sensibilisieren, dass wir in diesem Projekt auch weitergehen müssen. Aber dass die Leute mit ihrem Müll ausspioniert werden, da sind wir strikt dagegen. Deshalb sind wir für die Einstellung dieses Projektes. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen haben wir den An- trag der FDP schon diskutiert. Wir GRÜNE haben damals bereits bekundet, dass wir den Ausfüh- rungen der Verwaltung folgen. Natürlich ist es uns auch wichtig, dass das neue System der Ent- sorgungslogistik für die Bürger*innen und Stadträt*innen transparent ist. Wir GRÜNE fühlen uns allerdings in dieser Hinsicht gut informiert und begrüßen das System der Bechippung und Sichtung, das einen wichtigen Beitrag zur ressourcenschonenden Entsorgung und Wiederver- wertung der anfallenden Abfälle und damit zum Umweltschutz leistet. Wir halten es deshalb für nicht angebracht, im Moment dieses Projekt zu stoppen. Eine Gängelung und Überwachung der Bürger*innen Karlsruhes findet unseres Erachtens durch dieses schon lange eingeführte und jetzt weiterentwickelte System nicht statt. Alles in allem sehen wir darin eine Verbesserung des gesamten Abfallsystems, zum Beispiel dass problematisch befüllte oder verlorengegangene Behälter nachverfolgt werden können. Natür- lich darf es dabei nicht zu personenbezogenen Daten kommen, die gespeichert werden. Das soll natürlich nicht passieren. Wir sehen das auch wie die Verwaltung, die Sichtkontrolle der Behäl- ter bringt auf lange Sicht eine Entlastung für die Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen des AfA. Ein Nutzen entsteht für alle, wenn sie richtig trennen. Dies führt, abgesehen von der posi- tiven Auswirkung auf die Umwelt, auch zu niedrigeren Entsorgungskosten. Es ist richtig, den Bürger*innen durch gezielte Ansprache die Möglichkeit einer Verhaltensänderung im Sinne des Systems aufzuzeigen. Denn uns ärgert alle, dass bis zu 50 Prozent Fehleinwürfe in den Tonnen festgestellt wird. Die Stadt wird aktiv. Es gibt einige Beispiele dafür, dass es durch die Sichtkon- trolle in Stadtteilen zu Verhaltensänderungen geführt hat und so eine Bevormundung der Bür- ger*innen vermieden wurde. Natürlich muss durch dieses neue System auch die Bevölkerung informiert werden. Wir freuen uns über die Bemühungen, das Thema Mülltrennung voranzutreiben und damit eine optimale Verwertung zu gewährleisten. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Stadtrat Maier (CDU): Die Stellungnahme der Verwaltung spricht von einer Fortführung der bereits 2012 beschlossenen Bechippung. Ganz offensichtlich dauern unsere Prozesse zu lang. Das könnte man in dem Kontext vielleicht bemängeln. Wir alle wissen, dass das AfA sich in einer Umstrukturierung befindet. Zugegebenerweise, als ich für unsere Fraktion damals zuständig wurde, hatte ich mir auch erhofft, dass das Ganze schneller geht. Auch hier dauert mir das alles viel zu lang. Trotzdem haben wir die Hoffnung, dass das AfA in Zukunft dann noch bessere Ar- – 3 – beit - die machen jetzt schon gute Arbeit - und strukturiertere Arbeit macht. Da hilft auch diese Bechippung. Von daher schließen wir uns der Antwort der Verwaltung an und tragen diese mit. Stadtrat Zeh (SPD): Wir haben es schon im Ausschluss für öffentliche Einrichtungen ausführlich diskutiert. Herr Hock, vielleicht haben Sie es damals nicht gehört, aber noch einmal ganz klar: die Leute, die jetzt den neuen Chip in die Biotonne reinmachen, die schauen halt einfach rein. Das sind nicht die Leute, die die Mülltonnen leeren, sondern die machen den Chip in die letzte der drei Tonnen. Die Wertstofftonne hat es als einzige ja nicht, weil die bald nicht mehr zu uns gehört. Aber die Restmülltonne und die Papiertonne, die beiden Tonnen sind seit 2012 bechippt worden. Jetzt wird die Biotonne als dritte der städtischen Tonnen bechippt. Da schau- en sie halt rein, machen natürlich dann auch einen Zettel drauf, wenn irgendwo zu viel Plastik drin ist. Aber wir brauchen eine Trenndiät. Die ist zumindest in einem Stadtteil durchaus erfolg- reich gewesen. Sonderleerungen müssten wir über die Gebührensatzung ändern. Die kann die Verwaltung nicht einfach beschließen. Aber es ist nicht zukunftsträchtig, wenn in der roten Tonne, wie auch schon erwähnt wurde, 50 Prozent Restmüll drin ist. Da muss man natürlich schauen, gibt es Verantwortliche oder nicht. Es ist an sich nicht die Hausgemeinschaft im Grö- ßeren. Das ist ganz klar, das ist die Schwierigkeit. Aber da muss dann die Hausverwaltung aktiv werden und ihre Mieter aufklären oder ansprechen. Letztendlich ist eine solche Informations- kampagne durchaus richtig und wichtig. Wir sind also auch für die Fortsetzung der entsprechenden Kampagne, sehen auch keine Prob- leme beim Datenschutz. Es ist auch vorteilhaft, wenn Sie mit solchen Chips nachweisen können, diese Mülltonne wurde tatsächlich jede Woche geleert und nicht, wie behauptet wird, vielleicht nicht geleert. In dem Sinne stehen wir mit der Verwaltung und lehnen den FDP-Antrag ab. Stadtrat Schnell (AfD): Die Stadt Karlsruhe hat es seit 2012, also jetzt in bald fast zehn Jahren, nicht geschafft, die Bechippung von Mülltonnen vollständig zu realisieren, daraus verlässliche Informationen zu gewinnen, um das Ganze überhaupt hinsichtlich seines Nutzens zu evaluieren. Für die Trenndiät, also eine verbesserte Müllsortierung durch die Bürger, kommt es wesentlich besser zupass, wenn die Abfallgebühren nicht so gestrickt sind, dass die Restmülltonne die komplette Gebührenlast auf sich vereinigt, während die anderen Mülltonnen kostenlos sind. Eine solche Gebührenstruktur ruft zwangsläufig Kostenoptimierer auf den Plan, die alles, was nicht mehr in eine zu kleindimensionierte Restmülltonne passt, eben nun beim Wertmüll, dem Kompost oder dem Altpapier unterbringen. Weil ein Ende mit geringem Schrecken viel besser ist als ein Schrecken ohne Ende, unterstützen wir diesen Antrag der FDP und befürworten die Einstellung dieses Projektes der neuen Entsorgungslogistik des Amts für Abfallwirtschaft. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich vermute, dass die FDP des Nachts Visionen hat, dass irgend- welche Videokameras auf die Tonnen gerichtet werden und dass es nachgespürt wird. Aber Spaß dahin. Fakt ist, viele Menschen haben eine Tonne, die wird geleert und die kostet nichts. Mit dem System können wir feststellen, wer Gebühren bezahlt und wer nicht bezahlt. Wir kön- nen tatsächlich Gebührengerechtigkeit an dieser Stelle herstellen, was durchaus richtig ist. Wir haben die zweite Tatsache in Karlsruhe, dass wir eine Trennqualität haben, die unterdurch- schnittlich ist, die deutlich schlechter ist als in anderen Städten. Deswegen lohnt es sich, auch mal reinzugucken. Übrigens gucken die bloß einmal rein bei der Bechippung und machen nur eine Sichtkontrolle. Sie tauchen nicht in den Müll rein und suchen dann die ganzen Teile raus, sondern sie schauen rein. Was sichtbar ist, wird bewertet. Dann kommt ein kleiner Zettel an die – 4 – Tonne. Das ist überhaupt nichts Problematisches. Wir müssen uns wirklich überlegen, wie kön- nen wir in Karlsruhe eine bessere Trennqualität hinkriegen. Dazu geht es nicht um erzieherische Maßnahmen, sondern es geht um Überlegungen, wie können wir das hinkriegen, dass wir die Bevölkerung mitnehmen, dass ein Bewusstsein dafür da ist, dass es auch Kosten drückt, wenn wir tatsächlich günstig und gut Müll trennen. Deswegen, liebe FDP, können wir leider nicht mit- gehen. Das macht keinen Sinn für uns, das führt zu keinem Ziel. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal die Frage stellen, ob das Kostenoptimierung ist, wenn ich den Müll, für den ich bezahlen muss, in den Tonnen entsorge, für die ich nichts bezahlen muss. Das halte ich für schlichtweg einfach Betrug, und zwar Betrug an der Allgemeinheit, die diese Mülltonnen umsonst zur Verfügung stellt, weil hier normalerweise recycelbarer Wertstoff gesammelt wird, der dann so verschmutzt ist, dass wir zum Teil Annahmeprobleme haben bei den Stationen, die uns das abnehmen und erhebliche zusätzliche Kosten bei den Wertstoffton- nen, weil da eben so viel Restmüll drin ist. Ich finde diese Romantisierung eines völlig unge- bührlichen Verhaltens an dieser Stelle schwer nachvollziehbar. Das muss ich Ihnen offen sagen. Genauso wie ich vielleicht in die Brötchentüte schaue, ob der Bäcker mir die Brötchen zusam- mengebaut hat, die ich einen Tag vorher bestellt habe, ist es doch in Ordnung, dass, wenn wir eine Dienstleistung mit Bürgern vereinbaren, nachschauen, ob sich der Bürger an das hält, was er mit dieser Dienstleistung bei uns eingekauft hat. Ich verstehe zum Teil nicht, was das mit Spionage zu tun haben soll. Die wahnwitzige Idee, weil die Bürger Kostenoptimierer sind und deswegen dann nicht alles in alle Tonnen schmeißen, führen wir jetzt für alle Tonnen gleiche Gebühren ein, führt doch dazu, dass sie es dann erst recht tun. Ich kann manche Dinge hier nicht nachvollziehen, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Das entspricht nicht meinem Ver- ständnis über die Rollen, die wir hier haben und auch die Erwartungen, die wir eigentlich haben dürfen. Hier geht es letztlich um miteinander vereinbarte vertragliche Grundlagen. Da muss ich doch überprüfen, genauso wie jeder Bürger das Recht hat, sich bei uns zu beschweren, wenn die Mülltonne nicht abgeholt wird. Da kann ich auch nicht sagen, der spioniert mich aus. Ich komme zum Teil - ehrlich gesagt - nicht mehr mit an der Stelle. Ich habe das jetzt so verstanden, dass wir den Antrag abstimmen, und das tun wir jetzt hiermit. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Juni 2021