Befristete Verlängerung der Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinie der Stadt Karlsruhe - Notprogramm Schausteller und Festwirte

Vorlage: 2021/0265
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.02.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.03.2021

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Befristete Verlängerung Erweiterung Sondernutzungsrichtlinie
    Extrahierter Text

    1 Anlage 1 Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe 1. Ausgangslage Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch im Rahmen der Widmung. Über diesen hinaus gewinnen Sondernutzungen in Form von mobilen Verkaufsständen eine zunehmende Bedeutung. Sie schränken den Gemeingebrauch in Teilbereichen ein und verändern das städtebauliche Bild. Darüber hinaus können mobile Verkaufsflächen oft eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und der Sicherheit darstellen und den Allgemeingebrauch beeinträchtigen. Um einerseits der steigenden Nachfrage nach mobilen Verkaufsständen gerecht zu werden, aber andererseits auch die Gemeinverträglichkeit unter der Berücksichtigung anderer Sondernutzungen und des Stadtbildes weiterhin sicherzustellen, ist es erforderlich geworden, ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung insbesondere städtebaulicher und stadtgestalterischer, aber auch verkehrlicher Belange zu erarbeiten und konkrete Räume für mobile Verkaufsstände festzulegen. Die Vielzahl der Baustellen im Rahmen der Kombilösung macht eine gezielte Regelung im Innenstadtgebiet besonders erforderlich. 2. Rechtsgrundlage Die Benutzung des öffentlichen Straßenraums über den Gemeingebrauch hinaus (= Sondernutzung) ist nach § 16 Absatz 1 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) erlaubnispflichtig. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet die Straßenbaubehörde gemäß § 16 Absatz 2 StrG nach pflichtgemäßem Ermessen. Die folgenden Richtlinien gelten zukünftig als verwaltungsinterne Vorschriften. Sie sollen die fehlerfreie Ermessens-ausübung bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, insbesondere im Hinblick auf stadtgestalterische Erwägungen mit Bezug zur Straße, den Schutz des Stadtbildes, Belange der Verkehrssicherheit und der Erhaltung des Straßenkörpers erleichtern sowie eine Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleisten. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Rahmen der Kombilösung soll in einem Gesamt-konzept für alle Sondernutzungen erneut über die Genehmigung von mobilen Verkaufs-ständen entschieden werden. Die Gebühren werden gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 18. Dezember 2012 (Amtsblatt vom 21. Dezember 2012) erhoben. 2 3. Definition und Festlegungen mobile Verkaufsstände Unter den Begriff der mobilen Verkaufsstände fallen Verkaufsstände, die sich nur zu den genehmigten Verkaufszeiten am jeweiligen Standort befinden. Nicht betroffen sind temporäre Informations- und Werbestände und festgesetzte Märkte nach den Marktsatzungen der Stadt Karlsruhe. Die Größe eines mobilen Verkaufsstands soll in der Regel die Maße 4 x 2,50 Meter nicht überschreiten. Der mobile Verkaufstand muss auch im Betrieb jederzeit bewegt werden können. Ein dauerhafter Aufbau über Nacht ist nicht zulässig. Eine akustische Untermalung durch Musik aus Lautsprechern oder Ähnlichem sowie über den Normalzustand hinausgehende Beleuchtung ist zu unterlassen. 4. Räumlicher Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für das Zentrum der Innenstadt der Stadt Karlsruhe. Dieses Zentrum wird jeweils durch beide Straßenseiten der Reinhold-Frank-Straße im Westen, der Kriegsstraße im Süden, der Kapellenstraße und dem Adenauerring im Osten sowie der Richard-Willstätter- Allee, dem Schlossplatz und der Moltkestraße im Norden begrenzt: siehe angehängter Plan, der Bestandteil der Richtlinie ist. Die Stadt Karlsruhe verfolgt eine langfristige Strategie, um ihr Stadtbild aufzuwerten. Diese schlägt sich in einer Reihe von Programmen und Maßnahmen nieder. Beispielhaft sei das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020, das Konzept Zukunft Innenstadt, der Lichtplan oder auch das Plätzekonzept genannt. Auch im räumlichen Leitbild finden sich stadtgestalterische Aspekte. Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um im Zuge der Kombilösung, aber auch unabhängig davon, qualitative und vielfältig nutzbare öffentliche Räume zu schaffen. In Karlsruhe besteht die Besonderheit, dass sich die Stadt von ihrer Gründungsidee her als geometrisch definierte Planstadt mit modellmäßiger Bebauung begreift und die darin liegende Qualität als ausschlaggebenden Faktor ihrer Identität sieht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein pittoreskes, durch vielfältig unterschiedliche Bauformen und Platz- und Straßengeometrien geprägtes, etwa mittelalterliches Stadtbild, sondern um eine barock rationale, geometrisch klare und geordnete Vision eines Stadtbildes. Aus diesen Gründen sind alle Störungen dieses Bildes, etwa durch mobile Verkaufsstände, nur in verträglichem Maß beziehungsweise an unkritischen Orten möglich. Die vorgenannte Argumentation gilt insbesondere in der zentralen Innenstadt mit ihren Hauptstraßenachsen, der Kaiserstraße, den Schlossstrahlen, den Plätzen in der inneren Stadt und der Raumfolge der Via Triumphalis. Erhebliche Investitionen und gestalterische Anstrengungen der Stadt werden auch an den wichtigsten Torplätzen der historischen Stadt, dem Durlacher Tor, dem Mendelsohnplatz (ehemals Rüppurrer Tor), dem Ettlinger Tor, dem Karlstor und dem Mühlburger Tor mit dem Kaiserplatz unternommen, sodass dort ebenfalls das Ziel gelten muss, die zum Zwecke der Wiederherstellung des historischen Stadtbildes, umgestaltete Plätze nicht nachträglich durch anderweitige Maßnahmen zu entwerten. Aus den beschriebenen Gründen wurden mobile Verkaufs-stände im zentralen Innenstadtbereich gesondert betrachtet. 3 Die Sondernutzungsflächen für mobile Verkaufsstände im definierten Bereich werden durch diese Richtlinie abschließend festgelegt. Die genauen Aufstellflächen werden in den als Anlage beigefügten Detailkarten festgelegt, die Bestandteil dieser Richtlinie sind. In berechtigten Einzelfällen kann von der festgelegten Aufstellfläche abgewichen werden. Auf Marktflächen erfolgt eine Belegung ausschließlich außerhalb der festgesetzten Marktzeiten. Die folgenden Örtlichkeiten stehen für mobile Verkaufsstände zur Verfügung: Berliner Platz (bis zu drei mobile Verkaufsstände): Der Berliner Platz befindet sich entlang der Kaiserstraße zwischen Waldhornstraße und Englerstraße. Er ist momentan asphaltiert. Er wird als direkte Verbindung von Innenstadt und KIT verkehrlich genutzt. Grundsätzlich sind hier zusätzlich zum Rad- und Fußgängerverkehr und den vorhandenen Außenbestuhlungen bereits aus verkehrlichen Gründen maximal drei mobile Verkaufsstände zur gleichen Zeit möglich. Aufgrund der geplanten unterirdischen Haltestelle der Kombilösung werden hier noch Baumaßnahmen erforderlich, die den Platz ganz oder in Teilen beanspruchen. Diese haben stets Vorrang. Oberer Kronenplatz (bis zu 2 mobile Verkaufsstände): Am Kronenplatz ist eine Nutzung durch mobile Verkaufsstände nur im Bereich des oberen Kronenplatzes, also der südlichen Hälfte, zulässig. Diese Fläche ist außerdem sehr beliebt für Informationsveranstaltungen, weshalb dort maximal zwei mobile Verkaufsstände gleichzeitig platziert werden können. Lidellplatz (bis zu 2 mobile Verkaufsstände): Der Lidellplatz dient als Quartiersplatz mit Spielbereich und als erweiterter Pausenbereich für die angrenzenden Schulen. Die begrenzenden Straßen werden als Fußwege, teilweise auch als Fahrradverbindungen und für den Kfz-Verkehr genutzt. Die Verkaufsstände sind ausschließlich auf der zentralen Platzfläche und nicht auf den Straßenbereichen am Rand zulässig. Dort befindet sich auch eine Außenbestuhlung. Die maximale Anzahl soll zwei Verkaufsstände gleichzeitig nicht überschreiten. Friedrichsplatz (bis zu 2 mobile Verkaufsstände): Der Friedrichsplatz soll nach den baustellenbedingten Zwischennutzungen (unter anderem Blumenmarkt, Brigandefeschd) wieder als zentraler, grüner Kurzerholungsraum und Schmuckplatz mit bedeutenden öffentlichen Gebäuden als Umfassung der anspruchsvollen Grünanlagen im Herzen der Innenstadt funktionieren. Er soll diese Funktion auch während der Bauzeit so oft es möglich ist ausfüllen. Deshalb können hier maximal zwei mobile Verkaufsstände im nördlichen Bereich platziert werden. Stephanplatz (bis zu 3 mobile Verkaufsstände): Der Stephanplatz dient stadträumlich neben seiner Funktion als Quartierplatz, dem Kulturdenkmal Hauptpost als angemessene Vorfläche. Zudem ist er trotz seiner Größe bereits stark durch Außenbewirtung, Märkte, Fußgänger- und Fahrradverkehr beansprucht. Auf dem Stephanplatz ist an Tagen ohne Markt eine Nutzung durch maximal drei mobile Verkaufsstände gleichzeitig auf der Platzfläche außerhalb der Außenbestuhlungen möglich. 4 Waldhornplatz (bis zu zwei mobile Verkaufsstände): Der Waldhornplatz befindet sich zwischen der Markgrafenstraße und der Waldhorn-straße. Er ist durch Höhenstaffelungen gegliedert, was die nutzbaren Flächen ein-schränkt. Andererseits ist die Verkehrsbelastung verhältnismäßig gering, weshalb hier zwei mobile Verkaufsstände gleichzeitig genehmigt werden können. Die folgenden Örtlichkeiten stehen für mobile Verkaufsstände aus den nachfolgenden Gründen nicht zur Verfügung: Kaiserstraße: Sie ist die Haupteinkaufsstraße und der am höchsten frequentierte öffentliche Raum Karlsruhes. Städtebauliches Ziel ist es hier, wertige Einzelhandelsnutzungen dauerhaft zu konzentrieren. Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, zusammen mit der baulichen Neugestaltung der Kaiserstraße – insbesondere nach Fertigstellung der Kombilösung – auch eine Neuordnung der Sondernutzungen des stehenden Gewerbes und gegebenenfalls auch eine Regelung der baulichen Gestaltung mittels geeigneter Richtlinien beziehungsweise Satzungen zu erreichen. Das derzeit hohe Verkehrsaufkommen durch Straßenbahnen und Lieferverkehr lässt mobile Verkaufsstände nicht zu. Schlossstrahlen (Schlossstraßen): Sie bilden das zentrale Grundgerüst der Karlsruher Stadtanlage. Sie sind auf das Schloss ausgerichtet, welches als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist. Die inneren Schlossstrahlen münden im Schlossplatz, welcher ebenfalls Kulturdenkmal ist. Ein Charakteristikum der Karlsruher Stadtanlage ist eine Blickbeziehung von vielen Punkten der Innenstadt aus zum Schloss beziehungsweise Schlossplatz. Die einzelnen Straßenräume haben unterschiedliche Funktionen. Ihnen ist jedoch gemeinsam, dass sie die Stadtanlage gegenständlich verdeutlichen. Insofern sind sie zentraler Träger der Planstadtidee und als solche von visuellen Störungen freizuhalten. Karl-Friedrich-Straße, Marktplatz und Rondellplatz: Für diese Achse gilt das unter Schlossstrahlen ausgeführte in besonderer Weise. Die Hauptachse des Stadtgrundrisses, die „Via Thriumphalis“ ist gesäumt beziehungsweise ausgestattet mit Denkmälern von besonderer Bedeutung gemäß § 12 Denkmalschutz-gesetz. Beispielhaft sind Pyramide, Stadtkirche, Rathaus und die Verfassungssäule auf dem Rondellplatz anzuführen. Die Achse stellt den zentralen und hochwertigsten Stadtraum dar und ist die Kristallisationsstrecke der Karlsruher Stadtidee. Daher soll diese Straßen- und Platzfolge von allen über das bisher Hinausgehende, auch von geringfügigen Störungen frei gehalten werden und hier keine Nutzung durch mobile Verkaufsstände stattfinden. Für bisherige, langjährige Inhaber und Inhaberinnen von Sondernutzungserlaubnissen kann auf diesen Flächen Bestandschutz gewährt werden. 5 Unterer Kronenplatz: Die Ausführungen zur Kaiserstraße gelten im Grundsatz auch für den unteren Kronenplatz. Durch die angrenzende Haltestelle und die Verteilerfunktion für Verkehr aus dem Bereich des KIT entsteht zusätzlich ein großer Bedarf an Flächen für Fußgänger- und Fahrradverkehr, die jedoch durch die vorhandenen Marktstände bereits so reduziert sind, dass weitere Sondernutzungen nicht genehmigt werden können. Kleine Kirche: Der Platz vor der kleinen Kirche dient als, auf die Würde dieses Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung hinweisende, Abstandsfläche. Es ist für Verkaufsstände nicht geeignet. Der Platz hinter der kleinen Kirche bleibt der dort stattfindenden Außenbewirtung vorbehalten. Platz der Grundrechte: Dieser Platz ist ein Kunstwerk. Verkaufsstände erschweren die Wahrnehmung als Platz. Sie sind nicht mit der künstlerischen Aussage vereinbar. Der Platz der Grundrechte ist ebenfalls Teil der Schlossstrahlen. Der Schlossvorplatz steht im Eigentum des Landes Baden- Württemberg, so dass die Stadt Karlsruhe hierüber nicht disponieren kann. Kirchplatz St. Stephan: Der Kirchplatz St. Stephan ist ein beliebter Platz mit Spielbereich. Im Bereich westlich der Kirche gibt es bereits eine Außenbewirtung. Es sind Fahrradabstellplätze eingerichtet. Weitere Nutzungen werden hier wegen der vielfältigen bestehenden Anforderungen nicht zugelassen. Die anderen Bereiche des Platzes befinden sich auf Privatfläche der Kirche St. Stephan. Ludwigplatz: Der Ludwigsplatz wird vollständig von gastronomischen Betrieben besetzt. In diesem Bereich sind keine weiteren Nutzungen möglich und Verkaufsstände deshalb ausgeschlossen. Europaplatz: Der Europaplatz ist einer der meist genutzten Umsteigepunkte für den öffentlichen Verkehr und durch eine Anzahl von Sondernutzungen der Postgalerie, auf welche die Stadt derzeit keinen beziehungsweise geringen Einfluss hat, bereits stark beansprucht. Die nördliche Fläche steht nicht für mobile Verkaufsstände zur Verfügung, sondern soll dem Fußgängerverkehr dienen. 5. Zeitlicher Geltungsbereich Die Verkaufszeiten werden entsprechend dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg festgelegt. 6. Vergabe der Standorte Die Standorte werden maximal für jeweils ein Kalenderjahr auf Widerruf vergeben. Der Antrag ist bis zum 31.10. des Vorjahres schriftlich und vollständig beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe einzureichen. 6 Abweichend hiervon werden für das Jahr 2016 die Standorte für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2016 vergeben. Der diesbezügliche Antrag ist bis zum 31.01.2016 schriftlich und vollständig beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe einzureichen. Ein vollständiger Antrag beinhaltet Angaben zu Art und Maßen des Verkaufsstands (vorzugsweise mit Bild), dem vollständigen Verkaufsangebot, den Verkaufstagen und -zeiten und den Wunschstandorten am jeweiligen Wochentag. Gehen mehr Anträge ein als Plätze verfügbar sind, entscheidet das Los über die Belegung der Standorte für jeden einzelnen Wochentag. Eine Aufstellfläche wird pro Wochentag nur einmal vergeben. Sind nach dem Vergabeverfahren zum 1.1. eines Kalenderjahres nicht alle Aufstellflächen belegt, können Anträge nachträglich, entsprechend dem Eingangsdatum, berücksichtigt werden. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Hinweis: siehe angeschlossene Detailkarten

  • Anlage 2 Befristete Verlängerung Erweiterung Sondernutzungsrichtlinie
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Befristete Verlängerung der Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinie der Stadt Karlsruhe - Notprogramm Schausteller und Festwirte Die bestehende Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe wird wie folgt zeitlich befristet erweitert: Unter Berücksichtigung der Sondersituation durch die Corona-Pandemie wird die bestehende Richtlinie pro nachfolgend genannten Platz bis einschließlich 31. Juli 2021 verlängert: ▪ Friedrichsplatz auf der Fläche entlang der Handwerkskammer (drei Stände) ▪ Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Lammstraße (drei Stände) ▪ Marktplatz, nördlicher Bereich (drei Stände) ▪ Unterer Kronenplatz (drei Stände) ▪ Stephanplatz (drei Stände) ▪ Kirchplatz St. Stephan (drei Stände) Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe (Corona-Plätze-Konzept Notprogramm): ▪ Marktplatz, südlicher Bereich (drei Stände) ▪ Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Marktplatz (drei Stände) ▪ Kaiserstraße 72-74 vor den Arkadensäulen der Karlsruhe Tourismus GmbH ▪ Optionale weitere Standflächen für jeweils drei Stände auf dem Festplatz und im Zoo in Absprache mit den grundstücksverwaltenden Dienststellen Unter Berücksichtigung der Sondersituation durch die Corona-Pandemie wird die bestehende Richtlinie pro genannten Platz erweitert und bis einschließlich 31. Juli 2021 verlängert.

  • Befristete Verlängerung Erweiterung Sondernutzungsrichtlinie
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0265 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Befristete Verlängerung der Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinie der Stadt Karlsruhe - Notprogramm Schausteller und Festwirte Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.03.2021 4 x vorberaten Gemeinderat 23.03.2021 13 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verlängerung der als Anlage 2 beigefügten Erweiterung der „Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe“ befristet bis 31. Juli 2021. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Höhe der Mindererträge nicht zu beziffern Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2020 wurde die befristete Erweiterung der Sondernutzungs- richtlinie für mobile Verkaufsstände bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Diese Erweiterung wurde im Rahmen des Notprogramms für Schaustellerinnen und Schausteller sowie Festwirte nach Absage des Christkindlesmarkts mit Beschluss des Gemeinderates vom 17. November 2020 befristet auf den 31. März 2021 verlängert und um zusätzliche Standorte ergänzt. Angesichts der Beibehaltung einer konsequenten Strategie zur Eindämmung der Infektionszahlen ist davon auszugehen, dass auch weiterhin keine Veranstaltungen durchgeführt werden können, auf denen Schaustellerinnen beziehungsweise Schausteller und Festwirte Verkaufsstände betreiben können. Die Stadt Karlsruhe möchte den Schaustellerinnen und Schaustellern sowie den Festwirten daher auch weiterhin entgegenkommen und sie nach Möglichkeit unterstützen. Die Sondernutzungsrichtlinie (Anlage 1), welche am 15. Dezember 2015 mit Beschluss des Gemeinde-rates erlassen wurde, regelt wo und in welchem Umfang mobile Verkaufsstände zugelassen werden können. Unter Berücksichtigung der Sondersituation durch die Corona-Pandemie schlägt die Verwaltung vor, die bereits beschlossene Erweiterung der Richtlinie bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern (Anlage 2). Folgende Plätze können somit weiterhin bespielt werden: ▪ Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Handwerkskammer (drei Stände) ▪ Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Lammstraße (drei Stände) ▪ Marktplatz, nördlicher Bereich (drei Stände) ▪ Marktplatz, südlicher Bereich (drei Stände) ▪ Unterer Kronenplatz (drei Stände) ▪ Stephanplatz (drei Stände) ▪ Kirchplatz St. Stephan (drei Stände) ▪ Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Marktplatz (drei Stände) ▪ Kaiserstraße 72-74 vor den Arkadensäulen der Karlsruher Tourismus GmbH Aufgrund der fehlenden Infrastruktur und prognostizierten Unwirtschaftlichkeit finden die Örtlichkeiten Oberer Kronenplatz und Lidellplatz mit jeweils drei möglichen Ständen bei der nochmaligen Verlängerung keine weitere Berücksichtigung. Die Sondernutzungsrichtlinie berücksichtigt nicht nur straßenverkehrsrechtliche, sondern auch stadtgestalterische Aspekte. Die erneute Erweiterung der Nutzung des öffentlichen Raumes ist aus städtebaulicher Sicht weiterhin für diesen Zeitraum vertretbar. – 3 – Bei der Festlegung, wo und welche Nutzungen im Einzelnen stattfinden, sollen die Belange des "stehenden" Gewerbes Berücksichtigung finden. Die Verwaltung strebt unter Beteiligung der Schaustellerinnen und Schausteller, den Festwirten und betroffenen Fachämtern erneut eine für alle Belange verträgliche Bespielung der Plätze an. Zu beachten ist auch, dass bereits angemeldete Veranstaltungen, sofern diese nach der dann gültigen Corona-Verordnung zulässig sind und durchgeführt werden können, den Belangen der Schaustellerinnen und Schausteller beziehungsweise Festwirten vorgehen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass mobile Verkaufsstände vorübergehend abgebaut werden müssen. Die Schaustellerinnen und Schausteller beziehungsweise Festwirte werden auf bereits bekannte Veranstaltungen und die sich daraus ergebenden Pflichten frühzeitig hingewiesen. Weitere notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen (gaststätten- beziehungsweise gewerberechtliche Erlaubnisse und ähnliche) bleiben hiervon unberührt. Ferner sind sicherheits-relevante Aspekte im Einzelfall zu prüfen. Anlagen: Anlage 1: Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände Anlage 2: Befristete Verlängerung der Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinie der Stadt Karlsruhe - Notprogramm Schausteller und Festwirte Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verlängerung der als Anlage 2 beigefügten Erweiterung der „Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe“ befristet bis 31. Juli 2021.

  • Abstimmungsergebnis_top13
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 9,10,13,14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 9 der Tagesordnung: Satzungen zur Änderung der folgenden Satzungen der Stadt Karls- ruhe a) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernut- zungsgebührensatzung) b) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Vorlage: 2021/0139 dazu: Fortsetzung der Unterstützung für Schausteller und Festwirte Antrag: CDU Vorlage: 2021/0128 Punkt 10 der Tagesordnung: Satzungen zur Änderung bzw. Neufassung der folgenden Satzun- gen der Stadt Karlsruhe a) für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) b) die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahr- märkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezial- märkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) sowie c) zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe zur Erweiterung des Wochen- marktsortiments Vorlage: 2021/0117 Punkt 13 der Tagesordnung: Befristete Verlängerung der Erweiterung der Sondernutzungs- richtlinie der Stadt Karlsruhe - Notprogramm Schausteller und Festwirte Vorlage: 2021/0265 Punkt 14 der Tagesordnung: Befristete Verlängerung der erweiterten Nutzung von Außenbe- stuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler) Vorlage: 2021/0266 – 2 – Beschlüsse: TOP 9: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Er- laubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsge- bührensatzung)“ befristet bis einschließlich 31. Juli 2021 b) die als Anlage 2 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)“ befristet bis ein- schließlich 31. Juli 2021 TOP 10: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Neufassung der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsat- zung) gemäß Anlage 2 b) die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindles- markt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) gemäß Anlage 2 sowie c) die Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe zur Erweiterung des Wochenmarktsortiments ge- mäß Anlage 3 TOP 13: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verlängerung der als Anlage 2 beigefügten Erweiterung der „Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe“ befristet bis 31. Juli 2021. TOP 14: 1. Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) vom 18. Februar 2014 mit folgender Maßgabe: Die unter Ziffer 5 der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässigen Sondernutzungen „Heizpilze und sonstige Wärmeerzeuger“, sowie „Zelte, Folienüberdachungen und freistehende Markisen“, oder ähnliches können bis zum 31. Juli 2021 zugelassen werden. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Ge- staltungssatzung „Altstadt Durlach“ vom 15. November 2019 enthaltenen stadtgestalteri- schen Festlegungen mit folgender Maßgabe: Die Nutzung von „Abgrenzungen, Abschran- kungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen“ und sonstigen Wärmeerzeugern kann für die Sondernutzung im Rahmen einer Außengastronomie bis zum 31. Juli 2021 zugelassen werden. – 3 – 3. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verwendung von Heizstrah- lern und weiteren Aufbauten im Bereich von Außenbestuhlungsflächen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnisse: TOP 9 Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 10 Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 13 Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 14 Bei 45 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 9, 10, 13 und 14 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Wir können das alles zusammenfassen, weil es sich um jeweilige Fortsetzungen von Sonderre- gelungen im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise handelt. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Zu diesen gemeinsamen aufgerufenen Punkten der heutigen Ta- gesordnung möchte ich ein paar wenige Bemerkungen machen. Wir werden mit diesen Be- schlüssen bis Ende Juli weiter auf die Gebühren für Sondernutzung verzichten. Für die Stadtteile Mühlburg und Durlach werden die Sondernutzungsrichtlinien bis Ende Juli weiter ausgesetzt. Auch das Notprogramm für Schausteller*innen wird verlängert. Wir sehen, dass die Corona- Pandemie weiter fortbesteht. Wir befinden uns unglücklicherweise in einer dritten Welle, so- dass Bund und Länder in dieser Nacht wieder einmal härtere Maßnahmen zur Eindämmung be- schlossen haben. Wir hoffen aber, dass ab Mitte April Öffnungen endlich wieder möglich sein werden. Gastronomie und Einzelhandel benötigen dann umso mehr Unterstützung. Außenflä- chen können die Innenbereiche teilweise kompensieren, die wegen der Corona-Pandemie nicht oder nicht in voller Weise genutzt werden können. Wir werden heute diesem gesamten Paket zustimmen, auch wenn es die mögliche Nutzung von Heizstrahlern umfasst. Wir denken nicht, dass diese für den Zeitraum von Frühjahr und Sommer überhaupt eine Rolle spielen werden. Daher ergibt es keinen Sinn, an dieser Stelle darüber zu streiten. Die Stadt wird durch diese Maßnahmen einige Einnahmen verlieren. Dies ist ange- sichts der sehr schwierigen Haushaltslage sehr schmerzhaft. Wir sind dennoch der Überzeu- gung, dass die Maßnahmen richtig sind, denn Gastronomie und Einzelhandel benötigen, wie ge- sagt, dringend die Unterstützung. Diese Investition in eine lebendige Stadt ist sinnvoll. Neben den Maßnahmen zur Abfederung der Corona-Pandemie werden die Regeln für die Wo- chenmärkte erneuert. Wir begrüßen die klare transparente Vergaberichtlinie, die Regionalität und Produkte aus ökologischer Landwirtschaft dem Vorrang einräumen. Auch hier sehen wir einen sinnvollen Beitrag für die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteilzentren. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Als wir uns im letzten Jahr erstmals mit dieser Thematik beschäftigt hatten, hatten wir eigentlich alle die Hoffnung, dass wir schneller durch diese Krise kommen und auch vor allem den betroffenen Branchen damit helfen können. Aber leider kam es dann anders. Die Gastronomie zum Beispiel hatte investiert in zusätzliche Außenbestuhlung oder Heizstrahler, konnte aber nur wenige Tage davon Gebrauch machen, bevor es zum erneu- ten Lockdown kam. Auch unsere Schausteller und Festwirte mussten ihre Buden dann auch im Dezember wieder frühzeitig schließen. Seitdem ist hier kein Betrieb möglich. Deswegen – 4 – unterstützen wir das natürlich ausdrücklich, dass wir unsere ganzen Sondernutzungspro- gramme, das Notprogramm, das Plätzekonzept verlängern, weil wir der Meinung sind, dass wir alles tun müssen, um mit Sonderregelungen weiterhin eben der gebeutelten Branche zu helfen. Da schließe ich jetzt wirklich alles mit ein, sowohl das Notprogramm als auch die Verlängerung der Außenbestuhlungsflächen, Heizstrahler und dergleichen. Eingehen möchte ich jetzt allerdings noch auf den TOP 13. Hier ist nämlich auf der Seite 3 ein Passus drin, der eben doch eine kleine Einschränkung beinhaltet, die wir so nicht ganz mittra- gen können. Deswegen wäre meine Bitte, ob wir vielleicht hier etwas abweichen könnten, denn es wäre vorgesehen, dass wenn größere Veranstaltungen auf den Plätzen stattfinden, die Schausteller und Festwirte gezwungen wären, auf jeden Fall ihre Stände abzubauen. Das geht uns einen Schritt zu weit. Wir hätten hier gerne eine Flexibilität. Natürlich kann es in dem einen oder anderen Fall sein, dass es dann so weit kommen muss, aber sicherlich nicht bei jeder Ver- anstaltung, dass automatisch die Stände und Buden abgebaut werden müssen. Also hier wäre auch unsere Bitte, dass wir doch versuchen, eine flexible Lösung zu finden, um einfach auch un- seren Schaustellern und Festwirten weiter entgegenzukommen und einfach gemeinsam einen guten Weg durch diese Krise finden. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich hätte mir es auch nicht träumen lassen, dass ich innerhalb ei- nes Dreivierteljahres zum zweiten Mal zu dieser Situation sprechen muss, aber es ist leider so und ich kann mich allen Vorrednerinnen und dem Vorredner anschließen. Das ist das Mindeste, was wir machen können. Wir können wenig tun, sowohl für die Wochenmärkte als auch für die Schausteller und auch, was die Heizpilze anbelangt. Dann ist es wirklich das Minimum, was wir in der derzeitigen Situation ermöglichen können, den Gebührenerlass sowie auch die Möglich- keit, sollte es wieder mal zu einer Außengastronomie kommen, diese in der Vorlage dargestell- ten Chancen und Möglichkeiten zu nutzen. Das ist das Minimum, was wir ihnen geben und bie- ten können. Nichtdestotrotz freut es mich natürlich auch, dass in der angespannten kritischen Situation auch in dieses ganze Konzept noch ein neuer Markt mitaufgenommen werden konnte, der Pyramidenmarkt am Marktplatz. Das freut mich sehr und das begrüßen wir auch. Der wurde dann eben auch gleich in der ergänzenden Vorlage aufgenommen. Ich hatte gerade im Reingehen ein Gespräch mit einem wirklich bekannten, langjährigen städti- schen Gastronomen, der mir sein Leid geklagt hat, und am Schluss kann ich immer nur sagen, haltet durch. Das ist die Parole, die wir ihnen mitgeben und was wir tun können, das tun wir. Das haben wir schon getan im vergangenen Jahr durch den Gebührenerlass und jetzt die Ver- längerung. Das ist die Folge dessen, dass die Situation sich immer noch nicht entschärft hat. Wir stimmen der Vorlage zu. Stadtrat Schnell (AfD): Es wurden jetzt mehrere Tagesordnungspunkte in einem einzigen De- battenpunkt zusammengefasst. Beginnen wir mit den Vorlagen der Stadt zum TOP 9. Die gipfelt darin, die Gebühren verschiedener Sondernutzungen wie zum Beispiel für mobile Verkaufswa- gen, Imbissstätte etc. in Folge der Corona-Verordnung bis zum 31.07. auszusetzen. Wir begrü- ßen das und finden es höchst bemerkenswert. Denn als die AfD so etwas für die Schausteller bereits im Juni 2020, also vor rund neun Monaten, forderte, wurde uns in der ablehnenden Antwort der Stadt dazu geschrieben, ich zitiere, „Eine Gebührenermäßigung ist aufgrund gel- tender Satzungsregelung nicht möglich.“ Umso mehr freuen wir uns, dass so etwas jetzt doch auf einmal geht und stimmen den Vorlagen der Stadt zu dem Tagesordnungspunkten 9, 13 und 14 freudig zu. Dies gilt auch für den Antrag der CDU, die Unterstützung für die Schausteller und – 5 – Festwirte fortzusetzen, denn dies ist letztendlich unser Antrag vom 30.06.2020 in erweiterter Form. Probleme habe ich allerdings mit der Neufassung der Satzung für die Wochenmärkte. Dies aus zwei Gründen, zum einen die Erhöhung der Gebühren, die müssen zwar theoretisch kostende- ckend sein. Wenn der Gemeinderat es beschließt, wie zum Beispiel bei Friedhofsgebühren, kann jedoch davon abgewichen werden. Wir halten diese Gebührenerhöhung guten Gewissens für nicht erforderlich. Schließlich hat die AfD als einzige Fraktion in den Haushaltsberatungen substanzielle Einsparvorschläge in zweistelliger Millionenhöhe, insbesondere beim sogenann- ten Klimaschutz, vorgebracht. Als zweiter Kritikpunkt beim TOP 10 ist die Kleinteiligkeit der Vorgaben an die Marktbeschicker zu nennen. Nur ein Beispiel, ich zitiere wieder, „Die Höhe der Warenauslage, mit Ausnahme derjenigen für Blumen, darf 90 cm, mit den Waren an sich 1,40 m nicht übersteigen.“ Da fragt man sich schon, ob solche detaillierten Vorschriften notwendig sind, denn die Beschicker haben ja von sich aus ein Interesse, einen attraktiven Markt zu gestalten. Solche Auswüchse beim Er- lassen von Vorschriften halten wir für über das Ziel hinausgeschossen. Überhaupt würde es die Verwaltung in ihrem Arbeitsanfall deutlich entlasten, wenn sie sich beim Erlassen von Vorschrif- ten einer gewissen Zurückhaltung befleißigen würde. Daher können wir beim TOP 10 nur mit erheblichem Magenkribbeln zustimmen. Stadtrat Hock (FDP): Meine Fraktion begrüßt, dass wir heute den Schaustellern in unserer Stadt unter die Arme greifen, denn sie haben es notwendig. So habe ich schon vor einem Jahr hier im Hause argumentiert. Da hat man mir noch ein breites Grinsen von einigen Seiten des Hauses entgegengebracht. Dass wir heute nach einem Jahr, und da muss ich vielen Recht geben, immer noch über dieses Thema sprechen müssen, ist umso erschreckender. Wenn man sieht, was die Entscheidungen von heute Nacht gebracht haben, dann stelle ich heute einmal eine Frage an Sie, Herr Oberbürgermeister, in den Raum. Die kommt von einem Liberalen. Wenn ich sehe, was ein Bürgermeister in Tübingen macht für seine Stadt, dann muss ich davor meinen Hut zie- hen und einmal die Frage stellen, ob wir eigentlich die nächsten Monate für uns als Stadt Karls- ruhe in dem Bereich so weitermachen wollen oder ob wir einmal sagen, lasst uns überlegen, wie können wir vielleicht mit anderen Städten auch in dieser Region Vorreiter sein für ein neues Modell, für eine neue Möglichkeit der Öffnung. Denn ich sage Ihnen voraus, durch die Nichtan- tragspflicht der Insolvenz werden Sie sehen, dass im Spätjahr dieses Jahres eine Welle auf uns zurollt, dass uns Hören und Sehen vergeht. Ich möchte es für meine Fraktion nicht so weit kom- men lassen, Herr Oberbürgermeister. Wir sollten uns wirklich das ganz genau anschauen, was in anderen Städten gemacht wird und dann sich schon mal hier im Haus die Frage stellen, ob es nicht möglich ist, auch hier für unsere badische Residenz so eine Möglichkeit aufzumachen. Es reicht mir nicht zu sagen, haltet durch. Nein, das reicht uns nicht, reicht meiner Fraktion nicht. Ich möchte jetzt schnell und zügig mit einem Konzept in die Umsetzung kommen, wo wir den Menschen in dieser Stadt auch die Möglichkeit geben, wieder in die Geschäfte zu kommen, die Möglichkeit geben, wieder in die Außengastronomie zu kommen. Dies müssen wir möglich machen. Wenn Sie mit Leuten vor der Tür sprechen, dann haben Sie auch, wie die Kollegin Er- nemann sagte, gehört, das Wasser steht den Menschen nicht schon unter der Nase, viele sind schon ertrunken. Deshalb hoffe ich und wünsche mir, dass diese Stadt Karlsruhe es möglich macht, in den nächsten Wochen eine andere Lösungsmöglichkeit herbeizuführen, zum Wohle der Stadt, zum Wohle ihrer Unternehmer in dieser Stadt. – 6 – Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Jetzt habe ich hier als letzte Rednerin freudig vernommen, dass die Mehrheit der Kollegen den Satzungsänderungen zustimmt. Das freut mich, wir stimmen dem natürlich auch zu. Aber letztendlich ist es - das muss jedem klar sein - nichts anderes als ein Zeichen. Denn keine Kosten von etwas, was ich nicht nutzen kann, macht mich nicht wirklich glücklich. Es ist ein Zeichen der Solidarität, dass wir bereit sind, auf diese Kosten für die Son- dernutzung zu verzichten, wohlweislich, dass keiner von uns weiß, was bis zum Ende Juni über- haupt passieren wird, ob überhaupt ein Gastronom bis dahin eine Außenbestuhlung nutzen darf, ob überhaupt ein Einzelhändler bis dahin wieder ganz regulär sein Geschäft führen darf, geschweige denn die Schausteller wieder irgendeinen Markt oder eine Messe bedienen dürfen. Dem Kollegen Hock kann ich in vielen Dingen zustimmen. Wir, die Einzelhändler, die Gastrono- men, die Schausteller, die Festwirte, wir hätten uns auch in vielen Dingen gewünscht, dass wir als Stadt Karlsruhe ein bisschen forscher vorangehen. Jetzt haben wir die Luca-App. Wieso ha- ben wir sie nicht schon Anfang Februar eingeführt? Das hätte für viele, gerade für viele Klei- nere, eine große Erleichterung in diesen zehn Tagen, in denen wir jetzt ein bisschen Click & Meet machen durften, gebracht, statt diese Zettelwirtschaft und diese Aufzeichnungen. Zum Thema Markt möchte ich noch anmerken, das ist auch was, was wir schon lange fordern und dafür brauchen wir nicht noch drei weitere Gutachten. Märkte und regionale Produkte sind etwas, das einen großen Trend erlebt, Gott sei Dank auch die biologischen angebauten Lebens- mittel. Wir haben vor sechs Monaten den Marktplatz feierlich in Betrieb genommen, und noch findet kein Markt statt. Auch hier hätte ich mir gewünscht, dass wir ein bisschen schneller sind. Wenn ich mir den Gutenberg-Markt anschaue, der hat mittlerweile Kultstatus. Da geht man samstags hin, da trifft man sich, da kauft man sein frisches Obst, seine Blumen, man trifft die Kollegen bei den anderen Wahlständen, aber nicht nur zu Wahlkampfzeiten. Warum schaffen wir das nicht in der Mitte, im Herzen unserer Stadt, auf dem Marktplatz? Bisher noch nicht, ich weiß ja, dass es kommt. Von dem her ein Dankeschön an die Kollegen, dass Sie den Änderungen oder Verlängerung der geänderten Satzungsnutzungsgebühren zustimmen. Aber wie gesagt, man darf es nur als Zeichen sehen. Die Menschen, die da draußen heute vor der Tür stehen, die Gastronomen, sie alle wollen nicht angewiesen sein auf Almosen, auf Erleichterung bei den Ge- bühren. Sie wollen arbeiten für ihr Geld, sie wollen eine Leistung erbringen und diese bezahlt bekommen. Sie verlieren gerade alle ihre Würde. Der Vorsitzende: Vielleicht zu einigen Punkten eine Anmerkung. Die Luca-App macht aus mei- ner Sicht erst Sinn, wenn die Schnittstelle an das Gesundheitsamt geschaltet ist. Das ist seit vor- letzter Woche der Fall. Vorher wäre es vielleicht eine Aufzeichnungsoption gewesen, das kann ich nicht beurteilen, aber sie hätte, sagen wir mal, ein Versprechen ausgelöst, das aus meiner Sicht nicht eingehalten worden wäre. Der Mittwochsmarkt auf dem Marktplatz findet derzeit schon statt. Das sehe ich nämlich jeden Mittwoch, wenn ich rausgehe. Wir haben auch die Stra- tegie, Frau Kollegin mag mich gegebenenfalls noch ergänzen, dass wir nicht einen Hauptwo- chenmarkt auf dem großen Marktplatz in der traditionellen Weise zurückbringen wollen, weil wir dann damit an bestimmten Tagen weitere Veranstaltungen auf dem Marktplatz nicht mehr möglich machen. Dann müsste man auch die Frage stellen, ob man den Markt auf den Stephan- platz zurücklegt. Da gibt es mittlerweile ein ähnliches kultiges Verhältnis. Insofern ist es nicht ganz so einfach, dass wir jetzt einfach den Marktplatz fertig haben, und dann bündeln wir un- sere Marktaktivitäten darauf, sondern da müssen wir etwas differenzierter vorgehen. – 7 – Zu Ihnen, Herr Stadtrat Hock, der Städtetag arbeitet auf Baden-Württembergischer Ebene sehr intensiv daran, möglichst viele Pilotstädte zu finden, die für entsprechende Konzepte zur Verfü- gung stehen. Ich bin vor vier Wochen vom Staatsministerium angefragt worden, ob wir zusam- men mit dm eine solche Konzeption machen. Das ist dann wieder eingesammelt worden. Man hat aber letztlich die Verordnung, unter welchen Bedingungen Schnellteststationen vom Land anerkannt sind. Diese Verordnung ist jetzt genau anderthalb Wochen her. Also es gibt seit an- derthalb Wochen überhaupt erst eine Verordnung des Landes, die klärt, mit welcher Qualität Schnellteststationen Tests anbieten können, die dann mit dem Bund als sogenannte Bürgertests abgerechnet werden und damit ein Stück weit dann auch Voraussetzungen bieten, um eventu- ell als Eintrittspforte in entsprechende Infrastruktur zur Verfügung zu stehen. Tübingen hat da eine schnellere und Sonderrolle eingenommen, da haben Sie Recht. Aber Sie haben es vielleicht heute auch gelesen, in Tübingen sind ein Teil der Tests falsch positiv, also bei falscher Tempera- tur in der Öffentlichkeit gemacht worden. Das sind alles Erprobungsgeschichten, die man erst ein bisschen einführen muss. Was ich angedeutet habe, ist etwas, was wir auf allen Ebenen fordern sollten, dass wir In-fra- struktur wieder öffnen, mit entsprechender Vorlage von Schnelltestergebnissen. Ich würde aber den Einzelhandel gerne komplett herausnehmen. Ich sehe im Einzelhandel im Moment, wenn die Hygienebedingungen eingehalten werden, eigentlich kein Infektionsrisiko. Das sieht übrigens der Baden-Württembergische Städtetag auch so. Wenn ich Lockdown weitermache, dann müsste ich im Moment den Betrieben zwei Wochen Zwangsurlaub verordnen. Das wäre eine infektionstechnisch vernünftige Maßnahme, aber immer den Einzelhandel zu schließen und die anderen Infektionsorte offen zu halten, das macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Deswegen bitte bald umstellen auf eine Schnelltest-basierte Zugangsoption und von die- sen Inzidenzgrenzen ein Stück weit Abstand nehmen und den Einzelhandel konsequent öffnen, sofern er die Hygienebedingungen einhalten kann. Das hat er aus meiner Sicht eindrücklich be- wiesen. Das wäre, glaube ich, im Moment die Strategie. Es gibt auch eine Anfrage, ob wir unsere Jugendeinrichtungen öffnen können mit entsprechen- den Schnelltestangeboten. Wir sind, glaube ich, die einzige Großstadt in Baden-Württemberg, die im Moment schon dieses zweimalige Testen der Schülerinnen und Schüler zumindest mal durch die zur Verfügungsstellung von Tests überhaupt durchführt. Also von daher sind wir schon versuchsweise vorne dran, wo wir es uns zutrauen. Für alles andere sind wir auf entspre- chender Ebene im Gespräch und stehen auch immer sofort für alles zur Verfügung. Dann kommen wir zur Abarbeitung der verschiedenen Tagesordnungspunkte. Ich rufe auf TOP 9 und 9.1, wobei 9.1 sich durch unsere Vorlage erledigt hat und bitte um Ihr Votum. - Das ist einstimmig. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 10 auf mit den Ziffern a, b, c und bitte auch hier um Ihr Vo- tum. - Auch das einstimmig. Dann kommen wir zum TOP 13. Da hatten Sie, Frau Meier-Augenstein, noch mal eine Einschrän- kung gemacht. Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob das ein Änderungsantrag war. Sagen Sie noch ei- nen Satz dazu? Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Das kann ich gern machen. Es geht einfach drum, dass diese Regelung auf der dritten Seite nicht so ganz fest gesehen wird, sondern als flexible – 8 – Lösung, um das einfach einvernehmlich zu gestalten, wenn Veranstaltungen stattfinden, dass nur dann, wenn es nicht anders geht, die Schausteller abbauen müssen. Der Vorsitzende: Gut, aber ich denke, hier geht es nur darum, falls es schon angemeldete Ver- anstaltungen sind. Jetzt wird die Möglichkeit der Festwirte verlängert, dass das dann aber nicht sozusagen das aufhebt, was schon angemeldet ist, und dass dann im Notfall auch mal was ab- gebaut werden müsste. Ich gehe aber davon aus, so ähnlich, wie wir es jetzt auf dem Markt- platz auch handhaben, dass die Stände stehenbleiben und dann gegebenenfalls wieder in Be- trieb genommen werden. So machen wir das üblicherweise. Ich sage Ihnen da maximale Flexibi- lität zu, weil das auch in unserem Sinne ist. Dann können wir über 13 abstimmen, und ich bitte um Ihr Votum. - Das ist Einstimmigkeit. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 14 auf. Auch hier bitte ich um Ihr Votum. - Auch das ist ein- stimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. April 2021