Zügigere Realisierung von Schulsanierungen

Vorlage: 2021/0258
Art: Antrag
Datum: 24.02.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.03.2021

    TOP: 33

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0258 Zügigere Realisierung von Schulsanierungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 33 x 1. Die Verwaltung stellt Möglichkeiten dar, wie der Sanierungsrückstand an Schulen zügiger abgebaut werden kann. 2. Die Verwaltung stellt die Vor- und Nachteile verschiedener Betriebsformen in Bezug auf Abläufe und Kosten dar. Auch eine angepasste Betriebsform soll dabei ergebnisoffen geprüft werden. Begründung: Schulen sind nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung, sondern auch ein Lebens-/Begegnungs- raum. Zeitgemäße Lernräume müssen neuen Anforderungen gerecht werden. Es ist daher höchste Zeit, in die Räumlichkeiten der Schulen zeitgemäß zu investieren und den Sanierungs- rückstand abzubauen. Das IQ-Projekt „Weißbuch Schulen“ schafft eine verlässliche Datengrundlage für Grundschulen. Dabei wird unter anderem die Schulentwicklung, die Raumsituation, der Ausbaugrad bei Inklusion, die Umsetzungsschritte bei der Digitalisierung sowie der Gebäudezustand eingehend betrachtet. Auch für die weiterführenden Schulen werden diese Informationen in Kürze erwartet, so dass sie für die anstehenden Sanierungen herangezogen werden können. In Karlsruhe gibt es für öffentliche Schulen 123 Gebäude auf 85 Schularealen. Dazu kommen 86 Turn- und Sporthallen, Gymnastikräume sowie ein Lehrschwimmbecken an einer Sonderschule. Bei dieser Anzahl von teilweise sehr alten Gebäuden stehen eine Menge an Sanierungen und Modernisierungen an. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Sibel Uysal Irene Moser

  • StN SPD Realisierung Schulsanierungen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0258 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Zügigere Realisierung von Schulsanierungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 33 x Kurzfassung Die Verwaltung wird im Rahmen der Strategischen Gebäudemodernisierung auf Grundlage des Weißbuchs Schulen und des Gebäudezustandsberichts ein Sanierungsprogramm für den Schulbau zur Entscheidung vorlegen. Eine Überprüfung der Betriebsform des Bereichs Hochbau und Gebäudewirtschaft wird derzeit als nicht zielführend gesehen, da das Tempo bei den Schulsanierungen in erster Linie durch die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen bestimmt wird. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Verwaltung stellt Möglichkeiten dar, wie der Sanierungsrückstand an Schulen zügiger abgebaut werden kann. Die Investitionen in den Gebäudebestand der Stadt Karlsruhe, haben sich seit 2011 jährlich mehr als verdoppelt. Sowohl im Bereich der Bauunterhaltung (Toilettensanierungsprogramm) als auch in den Bereichen Aus- und Umbau zu Ganztagsschulen, Barrierefreiheit und Digitalisierung wurde und wird kontinuierlich investiert. Dennoch steht die Stadt Karlsruhe einer großen Herausforderung gegenüber, die in den 1960er Jahren bis 1980er Jahren erstellten Schulen technisch und energetisch in Bezug auf das gesetzte Ziel der Klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 instandzusetzen und zu modernisieren. Die Stadtverwaltung hat in ihrem Konzept zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude eine Vorgehensweise beschrieben wie die Abarbeitung beschleunigt werden könnte. Unter anderem sind Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich des Ressourcenbedarfs beschrieben, wie beispielsweise die Entwicklung von Typenbauten bei Sporthallen, aber auch Standards in Planung und Bau von wiederkehrenden Teilbereichen, wie Küchen, Fachräume, Sanitärräume. Darüber hinaus wird weiterhin an der Optimierung verwaltungsinterner Vorgänge und Einbindung von Gremien gearbeitet. Im Rahmen der Gesamtstrategie wird es ein Schul- und Sporthallen Sanierungsprogramm geben, das Grundlage für eine mittel- und langfristige fristige Abarbeitung sein wird. Das Weißbuch Schule, aber auch der Gebäudezustandsbericht bilden dabei die Grundlage einer Prioritätensetzung durch Politik und Verwaltung. Trotz schlankerer Prozesse und standardisierter Vorgehensweisen können die Ziele ohne zusätzliche Mittel und Personalressourcen nicht erreicht werden. Die Verwaltung wird zu den Haushaltsberatungen 2022/2023 ein Konzept vorlegen, das die Bauprogramme bis Ende 2029 einschließlich erforderlicher Personalressource beschreibt. 2. Die Verwaltung stellt die Vor- und Nachteile verschiedener Betriebsformen in Bezug auf Abläufe und Kosten dar. Auch eine angepasste Betriebsform soll dabei ergebnisoffen geprüft werden. Grundsätzlich kann der öffentliche Hochbau in unterschiedlichsten Betriebsformen organisiert werden: Als Amt, als Eigenbetrieb oder als Gesellschaft. Auswirkungen auf die Förderfähigkeit wären zu beachten. Die wesentlichen Unterschiede der Betriebsformen könnten im Grad der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit vom städtischen Haushalt und städtischen Dienstanweisungen liegen. Die Beschaffung finanzieller und personeller Ressourcen erfolgt im Eigenbetrieb und der Gesellschaft außerhalb der festgelegten Haushaltszeiträume, was eine höhere Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit bei der Umsetzung bedeuten kann. Auf die Durchführung der Baumaßnahme selbst hat die Betriebsform jedoch keinen entscheidenden Einfluss. Die Bauvorhaben müssen entsprechend den Vergabevorschriften ab einer bestimmten Größe in jeder der 3 Organisationsformen öffentlich ausgeschrieben und vergeben werden. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft konnte seit seines Bestehens 1999 die Umsätze und die pro Kopf Produktivität erheblich steigern. Durch ein internes Prozessmanagement wird kontinuierlich an der Verbesserung von Arbeitsabläufen gearbeitet. Eine Überprüfung der Betriebsform erscheint aus Sicht der Verwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zielführend, da die Hemmnisse einer schnelleren Durchführung der Maßnahmen nicht in der Betriebsform, sondern in erster Linie im Mangel an Ressourcen gesehen werden. Im Übrigen wurde der Haushalt 2021 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nur unter Auflagen genehmigt. Unter anderem wurde die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts sowie die Überarbeitung des Investitionsprogramms gefordert. – 3 – Vor diesem Hintergrund wird es im Doppelhaushalt 2022/2023 nur wenig Spielraum für neue Projekte geben. Sämtliche Maßnahmen müssen daher im Rahmen des gesamtstädtischen Investitionsmanagement einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

  • Protokoll GR TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 33 der Tagesordnung: Zügigere Realisierung von Schulsanierungen Antrag: SPD Vorlage: 2021/0258 Beschluss: Verwiesen in den Schulbeirat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 auf und teilt mit, der Antrag werde zur Vorbera- tung in den Schulbeirat verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. April 2021