Veränderung in der Beitragsreduzierung von Kitagebühren
| Vorlage: | 2021/0252 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0252 Veränderung in der Beitragsreduzierung von Kitagebühren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 48 x 1. Wie wird die ab dem 01.03.2021geltende Veränderung bei der einkommens- abhängigen Beitrags- reduzierung von Kitagebühren kommuniziert? 2. Welche Werbemaßnahmen sind für die Bekanntmachung der beschlossenen Neuregelung ange- dacht? 3. Wann erfolgt ein erster Zwischenbericht im Jugendhilfeausschuss? Begründung: Nachdem der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen die Erweiterung der einkommensabhängi- gen Beitragsreduzierung beschlossen hat, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion maßgeblich für den Erfolg, die Betroffenen auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und für sie zu werben. Gerade die Veränderun- gen der 50-prozentigen Befreiung von Elternbeiträgen stellt für Karlsruhe ein Novum dar und sollte ent- sprechend beworben werden. Insbesondere die Erfahrungen der erweiterten Beitragsübernahme durch das Gute-Kita-Gesetz, das leider nur zu einer geringfügigen Steigerung der Anträge auf Entgeltbefreiung geführt hat, zeigt, wie wichtig es ist die Berechtigten über die nun in Karlsruhe geltende Neuregelung zu informieren. Auch, da bereits in der Beschlussfassung von Seiten der Stadtverwaltung die Erwartung kommuniziert wurde, dass die neuen Vergünstigungen nicht von allen Familien erkannt und wahrgenommen werden würde. Wir wünschen uns dabei während und nicht erst nach zwei Jahren über die Umsetzung informiert zu werden um gegebenenfalls reagieren zu können. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0252 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Veränderung in der Beitragsreduzierung von Kitagebühren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 48 X 1. Wie wird die ab dem 01.03.2021 geltende Veränderung bei der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung von Kitagebühren kommuniziert? 2. Welche Werbemaßnahmen sind für die Bekanntmachung der beschlossenen Neuregelung angedacht? Bereits nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 8. Juli 2020 mit anschließender Beschlussfassung im Gemeinderat am 21. Juli 2020 wurde in der Presse über den zweiten Schritt im Rahmen der „Neuen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ berichtet. Nachfragen einzelner Eltern haben die Verwaltung dahingehend schon im Jahr 2020 erreicht. Anträge wurden bereits vor dem 1. März 2021 beim Team „Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung“ gestellt. Das Fachverfahren wurde systemseitig angepasst. Erste Anträge wurden bereits geprüft und entsprechend beschieden. Der Flyer „Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen“ wurde entsprechend aktualisiert und liegt an den bekannten Stellen – wie beispielsweise Kitas, Jobcenter, Wohngeldstelle und der Sozial- und Jugendbehörde – aus bzw. wird ausgelegt. Die Anpassung der Homepage der Stadt Karlsruhe erfolgte ebenso. Der oben genannte Flyer wie auch die Antragsunterlagen sind dort zum Download hinterlegt. Bei der Konferenz der Karlsruher Träger von Kindertageseinrichtungen am 27. Juli 2020 wurde über die Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung über die Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinaus berichtet. Wie bereits bei der Umsetzung des ersten Schrittes der „Neuen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ wurde dieser zweite Schritt ergänzend im März 2021 per E-Mail an und über die Träger kommuniziert. Die Wohngeldstelle, das Jobcenter und weitere Kooperationspartner wurden per E-Mail entsprechend informiert. Ein Artikel für die Stadtzeitung ist vorgesehen. 3. Wann erfolgt der erste Zwischenbericht im Jugendhilfeausschuss? Ein erster Zwischenbericht ist für den Jugendhilfeausschuss im Sommer bzw. Herbst 2022 vorgesehen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 48 der Tagesordnung: Veränderung in der Beitragsreduzierung von Kitagebühren Anfrage: SPD Vorlage: 2021/0252 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 48 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. April 2021