Regelungen zu Kurzarbeit und Homeoffice sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund von Covid-19 bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben
| Vorlage: | 2021/0248 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0248 Regelungen zu Kurzarbeit und Homeoffice sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund von Covid-19 bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 51 x Am 1. April 2020 trat der gemeinsam von ver.di, dbb Tarifunion und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beschlossene Covid-19-Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes in Kraft. Eine Normalisierung im Bereich der kommunalen Arbeit trat bisher nicht ein, weshalb die Anwendung des Tarifvertrags zum 31.12.2021 verlängert wurde. Durch das Fortdauern der Pandemie und dem von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown ist davon auszugehen, dass viele kommunale Betriebe bis Ende 2021 von Kurzarbeit oder den Folgen dieser betroffen sein werden. Gleichzeitig sind diejenigen Mitarbeitenden von Betrieben, die nicht in Kurzarbeit sind, einer erhöhten Gefahr bzgl. einer Ansteckung mit Covid-19 ausgesetzt. Der verpflichtende Aufruf der Bundesregierung an die Arbeitgeber Home-Office zu ermöglichen, gilt auch für den öffentlichen Dienst und sollte dementsprechend zügig umgesetzt werden, um Mitarbeiter*innen in kommunalen Betrieben und Bereichen bestmöglich vor einer Covid-19 Ansteckung zu schützen. Folgende Fragen ergeben sich für uns aus dem vorliegenden Sachverhalt: 1. In welchen Bereichen des kommunalen öffentlichen Dienstes, wie z.B. in der Verwaltung, in sozialen Diensten, in der Kinderbetreuung, aber auch in eigenwirtschaftlichen städtischen Betrieben fand und findet seit Inkrafttreten des „Covid-19-Tarifvertrags“ am 1. April 2020 Kurzarbeit statt? Bitte um genaue Auflistung mit Bereich/Betrieb, Zahl der betroffenen Beschäftigten und Dauer (Beginn und Ende) der Kurzarbeit. Darüber hinaus bitten wir um folgende Informationen: 1.1. Was war/ist jeweils der betriebsbedingte Grund für die angeordnete Kurzarbeit? Wie hoch war der tatsächliche Arbeitsausfall in dem einzelnen Bereich und wie hoch waren die Einkommensverluste der Beschäftigten über die Dauer insgesamt und auf den Monat berechnet? 1.2. Fand/findet eine Beteiligung des Personalrates bzw. Betriebsrates vor Einführung von Kurzarbeit statt? Gibt es in den jeweiligen Bereichen Betriebsvereinbarungen oder andere Regelungen zur Kurzarbeit und einem Ausgleich der damit verbundenen Nachteile für die Beschäftigten? 1.3. Wurde der Abbau von Zeit-Guthaben oder Urlaub vor Beginn von Kurzarbeit durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht? 1.4. Kam/kommt es während der Kurzarbeit zu Mehrarbeit und Überstunden? Bitte auflisten, in welchen Behörden, städtischen Einrichtungen oder Betrieben. 1.5. In welchen Bereichen / Einrichtungen oder städtischen Betrieben kam die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 95 Prozent (für die EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz (für TV-N wertgleiche Anpassung), wie es der „Covid-19-Tarivertrag vorsieht, nicht zum Tragen – weshalb nicht? – 2 – 1.6. Kam es während der Kurzarbeit zu betriebsbedingten Kündigungen bzw. sind im Laufe der weiteren Monate betriebsbedingte Kündigungen zu erwarten bzw. geplant? Bitte um Auflistung mit Bereich/Betrieb und Anzahl der (geplanten) Kündigungen. Was gedenkt die Stadt/ gedenken die städtischen Eigenbetriebe zu tun, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden? 2. Welche Möglichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden in den Bereichen/Betrieben des kommunalen öffentlichen Dienstes realisiert, die nicht in Kurzarbeit sind? 2.1. Wird Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben, im Home-Office zu arbeiten? In welchen Bereichen wird dies nach welchen Regelungen realisiert? In welchen Bereichen gibt es den Wunsch von Beschäftigten nach Home-Office, der nicht umgesetzt wurde und warum nicht? Bitte um jeweilige Auflistung. 2.2. Werden beispielsweise in kommunalen Kitas Möglichkeiten zum Home-Office z.B. für spezielle Tätigkeiten, wie Elterngespräche oder konzeptionelle Tätigkeiten, wie Dokumentation usw., angeboten? 2.3. Werden Medizinische Masken und FFP-2-Masken für alle nicht im Home-Office Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge kostenfrei bereitgestellt? Wie wird die Bereitstellung realisiert? 2.4. Wie und ab wann wird die von der Landesregierung kürzlich beschlossene kostenlose Covid-19-Testung für Lehrer*innen an Grundschulen Erzieher*innen an Kitas und weiteren Personen im Bereich der Bildung und Erziehung umgesetzt? 2.5. Gibt es eine Medizinische Maskenpflicht auf Kita- oder Schulgeländen für alle Externen (Eltern, Handwerker*innen usw.)? Wenn nein, weshalb nicht und wann wird dies eingeführt? 2.6. Haben Erzieher*innen in den Kitas der Stadt Karlsruhe die Möglichkeit „Maskenpausen“ einzulegen? Wenn ja, wie oft und wie lange sind diese Pausen? Werden die Pausen als Arbeitszeit gewertet? 2.7. Nach welchen Kriterien werden Kinder in die Notbetreuung aufgenommen? Gibt es eine Nachweispflicht der Eltern - welche? Gibt es einen Mehrbedarf an Notbetreuungsplätzen, der von der Stadt nicht abgedeckt werden kann? 2.8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Gruppen in Kitas, wie eigentlich vorgesehen, möglichst klein zu halten? 2.9. Wie, wann, wie oft und mit welchen Geräten wird die Luftqualität in städtischen Kitas und Grundschulen gemessen? 2.10. Welche Möglichkeiten des Luftaustausches und der Filterung stehen in städtischen Kitas und Grundschulen zur Verfügung, wenn die Grenzwerte überschritten sind? 2.11. Wie viele Einrichtungen, Kitas und Schulen, verfügen inzwischen über Filtergeräte? Wie viele Geräte werden noch benötigt, um alle Kitas und Klassenzimmer damit auszustatten? Welche Kosten entstehen der Stadt pro Gerät und in Summe pro Einrichtung? Unterzeichnet von: Kartin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0248 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: POA Regelungen zu Kurzarbeit und Homeoffice sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund von Covid-19 bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 51 x Zu den aufgeworfenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: 1. In welchen Bereichen des kommunalen öffentlichen Dienstes, wie z.B. in der Verwaltung, in sozialen Diensten, in der Kinderbetreuung, aber auch in eigenwirtschaftlichen städtischen Betrieben fand und findet seit Inkrafttreten des „Covid-19-Tarifvertrags“ am 1. April 2020 Kurzarbeit statt? Bitte um genaue Auflistung mit Bereich/Betrieb, Zahl der betroffenen Beschäftigten und Dauer (Beginn und Ende) der Kurzarbeit. Kurzarbeit wurde in der Stadtverwaltung und in den städtischen Betrieben nur bei der Karlsruher Messe und Kongress GmbH (KMK) und in der Bädergesellschaft, Bäderbetrieben und Fächerbad (Bäder) eingeführt. Für die KMK wurde die Kurzarbeit im April 2020 begonnen, für die Bäder im Dezember 2020. In beiden Bereichen dauert die Kurzarbeit noch an. Die jeweiligen Fragen wurden seitens der KMK und der Bäder beantwortet. Darüber hinaus bitten wir um folgende Informationen: 1.1. Was war/ist jeweils der betriebsbedingte Grund für die angeordnete Kurzarbeit? Wie hoch war der tatsächliche Arbeitsausfall in dem einzelnen Bereich und wie hoch waren die Einkommensverluste der Beschäftigten über die Dauer insgesamt und auf den Monat berechnet? Die Berechnung des Einkommensausfalles ist detailliert nicht möglich, da sowohl der Umfang der Kurzarbeit als auch Gehaltsbestandteile (z.B. Zuschläge, Nachzahlungen) nicht konstant sind und es keine Standardauswertung hierzu gibt. In beiden Bereichen wurden die Aufstockungsregelungen des TV COVID angewendet. Die Einkommenseinbußen beliefen sich netto entsprechend den Regelungen des TV COVID auf 5 % des Nettogehaltes bis zur Entgeltgruppe E 10 (ca. 130 Euro) und 10 % ab der Entgeltgruppe E 11 (ca. 380 Euro). KMK Grund für die Kurzarbeit war das Verbot bzw. die nur eingeschränkte Zulässigkeit von Veranstaltungen aufgrund der CoronaVO. Der durchschnittliche Arbeitsausfall von Mai 2020 bis einschließlich Februar 2021 belief sich auf 19,7 %. Bäder Grund für die Kurzarbeit war die Schließung aller Karlsruher Bäder durch Beschluss der Landesregierung ab 02. November 2020, was bis zum heutigen Tage andauert. Nach – 2 – Durchführung aller noch laufenden Projekte und der Jahresabschlüsse 2020 war Arbeitsmangel in den genannten Verwaltungsbereichen. Bei den Bäderbetrieben (BB), bei der Karlsruher Bädergesellschaft (KBG) und der Fächerbad GmbH wurde grundsätzlich ab 07. Dezember 2020 die Arbeit vollständig eingestellt. Zahlreiche Beschäftigte begannen jedoch unterschiedlich viele Tage später mit der Kurzarbeit aufgrund noch bestehender Stundenkonten und Resturlaube bzw. weil in einzelnen Bädern noch bis Mitte Dezember Schulschwimmen stattgefunden hatte. In der Verwaltung sind die Mitarbeitenden der Sachgebiete Finanzen, Betrieb, Fächerbad und Marketing seit 18. Januar 2021 in „Kurzarbeit 50 %“ – das heißt, dass die Hälfte gearbeitet und das Gehalt aufgestockt wird. 1.2. Fand/findet eine Beteiligung des Personalrates bzw. Betriebsrates vor Einführung von Kurzarbeit statt? Gibt es in den jeweiligen Bereichen Betriebsvereinbarungen oder andere Regelungen zur Kurzarbeit und einem Ausgleich der damit verbundenen Nachteile für die Beschäftigten? KMK Die Messe Karlsruhe hat am 08.04.2020 mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit ab dem 01.04.2020 geschlossen. Der interne Abstimmungsprozess, wer in welchem Umfang in Kurzarbeit geht, erfolgt monatlich. Auf diese Weise wird eine gleichmäßige Verteilung der Kurzarbeit in den jeweiligen Teams angestrebt. Bäder Der Personalrat der Bäderbetriebe und der Betriebsrat der Fächerbad GmbH haben der Beantragung von Kurzarbeit zugestimmt; die Karlsruher Bädergesellschaft hat keinen Betriebsrat. Betriebsvereinbarungen wurden keine getroffen. Auszugleichende Nachteile für die Beschäftigten sind nicht erkennbar. 1.3. Wurde der Abbau von Zeit-Guthaben oder Urlaub vor Beginn von Kurzarbeit durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht? KMK Ja. Bäder Ja. 1.4. 1.5. Kam/kommt es während der Kurzarbeit zu Mehrarbeit und Überstunden? Bitte auflisten, in welchen Behörden, städtischen Einrichtungen oder Betrieben. KMK Nein. Bäder Es kommt in den Bädern während der Kurzarbeit grundsätzlich zu keinen Mehrarbeits- oder Überstunden. In den Bädern befinden sich allerdings hochkomplexe, empfindliche und durch den Einsatz z.T. hochgiftiger chemischer Stoffe potentiell auch risikoreiche Maschinen und Techniksysteme, die einen Anlagewert von vielen Millionen Euro haben. Diese können nicht wochen- oder gar monatelang unbeaufsichtigt bleiben, sondern müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Umwälzpumpen und Filteranlagen müssen immer wieder gespült werden, Wartungsfirmen muss für regelmäßige Vor-Ort-Einsätze der – 3 – Zugang gewährt werden usw. Es ist daher nicht zu vermeiden, dass einzelne Mitarbeitende für wenige Stunden tätig werden müssen. Diese Stunden werden gegenüber der Arbeitsagentur natürlich nicht als Ausfallstunden geltend gemacht; die rechtliche Grundlage gibt § 8 Satz 2 TV COVID. 1.6. In welchen Bereichen / Einrichtungen oder städtischen Betrieben kam die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 95 Prozent (für die EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz (für TV-N wertgleiche Anpassung), wie es der „Covid-19-Tarivertrag vorsieht, nicht zum Tragen – weshalb nicht? KMK Bei der Messe Karlsruhe wurde die Aufstockung geleistet. Bäder Die Regelungen des TV COVID wurden eingehalten, somit wurden auch die Aufstockungsleistungen an die Mitarbeitenden ausbezahlt. Kam es während der Kurzarbeit zu betriebsbedingten Kündigungen bzw. sind im Laufe der weiteren Monate betriebsbedingte Kündigungen zu erwarten bzw. geplant? Bitte um Auflistung mit Bereich/Betrieb und Anzahl der (geplanten) Kündigungen. Was gedenkt die Stadt/ gedenken die städtischen Eigenbetriebe zu tun, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden? KMK Nein. Bäder Nein. Durch die deutlich verkürzte Freibadesaison 2020 mit zusätzlichen starken Einschränkungen hinsichtlich der zulässigen Besucherzahlen kam es lediglich zu deutlich weniger befristeten Arbeitsverhältnissen mit Saisonkräften. 2. Welche Möglichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden in den Bereichen/Betrieben des kommunalen öffentlichen Dienstes realisiert, die nicht in Kurzarbeit sind? 2.1. Wird Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben, im Home-Office zu arbeiten? In welchen Bereichen wird dies nach welchen Regelungen realisiert? In welchen Bereichen gibt es den Wunsch von Beschäftigten nach Home-Office, der nicht umgesetzt wurde und warum nicht? Bitte um jeweilige Auflistung. Entsprechend der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurden alle städtischen Dienststellen dazu verpflichtet, in ihrem Bereich alle Büroarbeitsplätze oder vergleichbaren Arbeitsplätze mit dem Ziel zu prüfen, allen Mitarbeitenden, die auf Home-Office fähigen Arbeitsplätzen sitzen, in einem weitestgehenden Umfang das Arbeiten von Zuhause zu ermöglichen. Im Verwaltungsbereich wird davon rege Gebrauch gemacht. In anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge macht es die Art der Tätigkeit selbst mitunter unmöglich, im Home-Office zu arbeiten. Vorhandene, aber nicht umgesetzte Wünsche nach Home-Office, sind zentral nicht bekannt. 2.2. Werden beispielsweise in kommunalen Kitas Möglichkeiten zum Home-Office z.B. für spezielle Tätigkeiten, wie Elterngespräche oder konzeptionelle Tätigkeiten, wie Dokumentation usw., angeboten? – 4 – Ja. Die Bearbeitung von konzeptionellen Themen, die Dokumentation (z.B. Portfolioarbeit) kann ins Home-Office verlagert werden. Auch die Dienstbesprechungen finden ausschließlich virtuell statt. 2.3. Werden Medizinische Masken und FFP-2-Masken für alle nicht im Home-Office Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge kostenfrei bereitgestellt? Wie wird die Bereitstellung realisiert? Ja, die kommunale Beschaffung und Bereitstellung erfolgt über die Zentrale Vergabestelle und die Branddirektion. Das Personal an Schulen hat Zugang zu entsprechenden Masken, sowohl über das Kultusministerium, als auch über die kommunalen Lieferungen. 2.4. Wie und ab wann wird die von der Landesregierung kürzlich beschlossene kostenlose Covid-19-Testung für Lehrer*innen an Grundschulen Erzieher*innen an Kitas und weiteren Personen im Bereich der Bildung und Erziehung umgesetzt? Mitarbeitende, die in Schulen und Kitas arbeiten, können sich zunächst bis zum 31. März 2021 zweimal pro Woche anlasslos mittels eines Antigen-Schnelltests testen lassen. Die Stadt Karlsruhe geht den Weg über Testungen vor Ort an den Schulen/Einrichtungen. Hierzu gibt es Kooperationen mit Ärzten und Apotheken. 2.5. Gibt es eine Medizinische Maskenpflicht auf Kita- oder Schulgeländen für alle Externen (Eltern, Handwerker*innen usw.)? Wenn nein, weshalb nicht und wann wird dies eingeführt? Ja. Grundsätzlich sind die Vorgaben der Unfallkasse Baden-Württemberg für Kindertageseinrichtungen und Schulen während der Corona-Pandemie zu beachten. Für Kitas gilt: Der Zutritt von Betriebsfremden (z. B. Handwerker, Lieferanten) ist soweit möglich zu reduzieren. Entsprechende Personen sind vorab über notwendige Verhaltensregeln zu informieren (Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken etc.). Ein Kontakt zu den Kindern sollte möglichst nicht stattfinden. Bei Kontakt mit den Beschäftigten ist der geforderte Mindestabstand einzuhalten. Für Schulen gilt: Der Zutritt schulfremder Personen, wie Handwerker oder Reinigungskräfte, sollten dokumentiert werden, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Schulfremde Personen müssen über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 in der Schule gelten. Darüber hinaus ist die Dienstanweisung zur erweiterten Maskenpflicht in geschlossenen Räumen der Stadtverwaltung Karlsruhe zu beachten. 2.6. Haben Erzieher*innen in den Kitas der Stadt Karlsruhe die Möglichkeit „Maskenpausen“ einzulegen? Wenn ja, wie oft und wie lange sind diese Pausen? Werden die Pausen als Arbeitszeit gewertet? Die Maskenpausen können eingelegt werden, wenn die Fachkräfte Tätigkeiten nachgehen, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann (z. B. mit den Kindern ins Außengelände). Das ist dann natürlich Arbeitszeit. Auch die Mittagspause (30 Minuten oder länger) kann nach draußen verlagert werden, so dass auch hier eine Maskenpause (keine Arbeitszeit) eingelegt wird. Die FFP2-Maske muss nur beim Wickeln getragen werden, so dass die Fachkräfte auch auf medizinische Masken (situationsbedingt) ausweichen können; mit dieser Art von Masken ist das Tragen ein klein wenig angenehmer als bei FFP2-Masken. – 5 – 2.7. Nach welchen Kriterien werden Kinder in die Notbetreuung aufgenommen? Gibt es eine Nachweispflicht der Eltern - welche? Gibt es einen Mehrbedarf an Notbetreuungsplätzen, der von der Stadt nicht abgedeckt werden kann? Die Notbetreuung für Kitas ist beendet. Seit 22. Februar 2021 sind die Kitas im Regelbetrieb unter Coronabedingungen. Alle Eltern und Kinder haben die Möglichkeit, das Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Einige Eltern (die selbst im Home-Office sind oder aktuell nicht arbeiten) lassen ihre Kinder jedoch zuhause. An Schulen findet, neben dem Wechselbetrieb an den Grundschulen, Notbetreuung für die Klassenstufen 1-7 statt. Das Kultusministerium BW hat hierzu den Schulen Orientierungshilfen gegeben. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Über den Zugang zur Notbetreuung entscheidet die Schulleitung. 2.8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Gruppen in Kitas, wie eigentlich vorgesehen, möglichst klein zu halten? Das Kultusministerium hat mit Beschluss vom 11. Februar 2021 entschieden, in den Regelbetrieb unter Coronabedingungen zurückzukehren. Die städtischen Einrichtungen halten sich an die geltenden Hygiene- und Schutzhinweise vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Laut diesen Hinweisen ist vorgesehen, dass maximal 2 Gruppen zusammenkommen. Auch die Außengelände wurden in verschiedene Bereiche unterteilt, um die Ansammlung von großen Gruppen und um Vermischung untereinander auszuschließen. 2.9. Wie, wann, wie oft und mit welchen Geräten wird die Luftqualität in städtischen Kitas und Grundschulen gemessen? Schulen und teilweise auch Kindertageseinrichtungen sind mit sog. CO2-Ampeln ausgestattet. Es handelt sich hierbei um eine kontinuierliche Messung der Kohlendioxidkonzentration. Bei Überschreitung bestimmter Werte ertönt ein akustisches/optisches Signal. Die Luftqualität wird durch regelmäßiges und intensives Lüften verbessert. 2.10. Welche Möglichkeiten des Luftaustausches und der Filterung stehen in städtischen Kitas und Grundschulen zur Verfügung, wenn die Grenzwerte überschritten sind? Dies ist grundsätzlich von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Im Regelfall erfolgt ein Luftaustausch über die freie Lüftung (geöffnete Fenster). 2.11. Wie viele Einrichtungen, Kitas und Schulen, verfügen inzwischen über Filtergeräte? Wie viele Geräte werden noch benötigt, um alle Kitas und Klassenzimmer damit auszustatten? Welche Kosten entstehen der Stadt pro Gerät und in Summe pro Einrichtung? Die Stadt Karlsruhe hat sich nach Beratungen mit dem KIT und sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, keine Filtergeräte zu beschaffen, da die Risiken größer sind als der Nutzen. An zwei Schulen wurde jeweils ein Gerät für Funktionsräume über das Corona-Schulbudget beschafft.
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Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 44. Punkt 51 der Tagesordnung: Regelungen zu Kurzarbeit und Homeoffice sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund von Covid-19 bei der Stadtverwaltung und den städtischen Ei- genbetrieben Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0248 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 51 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. April 2021