Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise
| Vorlage: | 2021/0247 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.04.2021
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.04.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0247 Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 40 x Hauptausschuss 13.04.2021 2 x Gemeinderat 20.04.2021 20 x 1. Sobald die entsprechende Regelung auf Landesebene vorliegt, erstellt die Stadtverwaltung eine Gemeinderatsvorlage mit angemessenen Gebühren für das Bewohnerparken ab dem Jahr 2022. 2. Die Verwaltung legt eine Bemessungsgrundlage der Gebührenermittlung fest, auf deren Basis die Gebühren nachvollziehbar angepasst werden können. Bisher durfte die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis nur die Bearbeitungskosten des Antrags abdecken, ist deshalb mit 30 Euro/Jahr, also 8 Ct/Tag sehr gering. Eine angemessene Gebühr für dieses Recht, im öffentlichen Raum parken zu dürfen, war bundesgesetzlich nicht erlaubt. Inzwischen wurde auf Bundesebene diese Vorschrift modifiziert: Jetzt kann jedes Bundesland eine angemessene Gebühr zulassen. In Baden-Württemberg wird bis Mitte dieses Jahres mit der Umsetzung in Landesrecht gerechnet. Eine angemessene Gebühr kann sich an dem wirtschaftlichen Wert der Fläche und/oder verkehrspolitischen Wirkungen orientieren. Einige Vorschläge finden sich in einem Papier des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu): https://difu.de/nachricht/bewohnerparken-in-den-staedten-wie-teuer-darf-es-sein Bei der Bestimmung der Höhe sollte berücksichtigt werden, dass in vielen Teilen Karlsruhes keine Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum erhoben werden und eine Verdrängung der Autos in andere Viertel vermieden wird. Die dennoch deutliche Erhöhung der Gebühren kann jedoch für manche ein Anstoß sein, ein nicht notwendiges Auto abzuschaffen und auf andere Möglichkeiten, darunter Carsharing, umzusteigen. Dadurch bleibt auf den Straßen mehr Platz für diejenigen, die auf ein Auto angewiesen sind. Unterzeichnet von: Johannes Honné Aljoscha Löffler Christine Weber Jorinda Fahringer Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0247 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23. März 2021 40 X Hauptausschuss 13.04.2021 2 x Gemeinderat 20.04.2021 20 x Kurzfassung Derzeit können die Kommunen in Baden-Württemberg die Höhe von Bewohnerparkausweisgebühren noch nicht eigenständig festsetzen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beabsichtigt den Erlass einer entsprechenden landesrechtlichen Delegationsverordnung, um den Kommunen die eigenständige Festsetzung der Gebühren orientiert an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten auch der Höhe nach zu übertragen. Unabhängig der noch zu schaffenden rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit eine Projektskizze zur Erstellung eines neuen Leitprojekts im IQ-Korridorthema „Mobilität“, welches auch die gewünschte Anpassung der Gebühren für das Bewohnerparken mitberücksichtigen soll. Die Verwaltung ist daher ohnehin verpflichtet, entsprechende Regelungen zu treffen, weshalb sich der Antrag zunächst erledigt haben dürfte. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Fraktion Bündnis '90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag: 1. Sobald die entsprechende Regelung auf Landesebene vorliegt, erstellt die Stadtverwaltung eine Gemeinderatsvorlage mit angemessenen Gebühren für das Bewohnerparken ab dem Jahr 2022. 2. Die Verwaltung legt eine Bemessungsgrundlage der Gebührenermittlung fest, auf deren Basis die Gebühren nachvollziehbar angepasst werden können. Bislang konnte für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises bundesrechtlich maximal 30,70 Euro pro Jahr festgesetzt werden. Die am 4. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetz (StVG) eröffnet nun einen weitaus größeren Gestaltungsspielraum. So können in den Gebührenordnungen neben dem Verwaltungsaufwand für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnenden angemessen berücksichtigt werden. Zur Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnende städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel haben die Länder nun durch den neu eingefügten § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Möglichkeit, eine entsprechende Gebührenordnung zu erlassen. Nach § 6a Absatz 5a Satz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird den Ländern dabei gleichzeigt erlaubt, diese Ermächtigung in Form einer Delegationsverordnung weiter zu übertragen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beabsichtigt den Erlass einer entsprechenden landesrechtlichen Delegationsverordnung, um den Kommunen die eigenständige Festsetzung der Gebühren orientiert an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten auch der Höhe nach zu übertragen. Zu dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird die Verwaltung bis 16. April 2021 eine Stellungnahme gegenüber dem Städtetag Baden-Württemberg abgeben. Sobald die Regelung auf der Landesebene in Baden-Württemberg vorliegt, kann die Stadt Karlsruhe anhand der abgabenrechtlichen Vorgaben eine Gebührenkalkulation und damit auch eine Bemessungsgrundlage für das Bewohnerparken erstellen. Unabhängig der noch zu schaffenden rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit eine Projektskizze zur Erstellung eines neuen Leitprojekts im IQ-Korridorthema „Mobilität“, welches auch die gewünschte Anpassung der Gebühren für das Bewohnerparken mitberücksichtigen soll. Diese wird nach Fertigstellung zunächst dem Planungsausschuss als zuständiges Gremium vorgestellt. Ziel ist ein gesamtstädtisches Konzept, das die Bedürfnisse nach Mobilität, Lebensqualität und ökologischer Nachhaltigkeit in Einklang bringt. Eine Gebührenerhöhung im Vorgriff auf ein gesamtstädtisches Konzept- und Managementsystem für das Parken in Karlsruhe hält die Verwaltung aus diesen Gründen für wenig zielführend. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass sich der Antrag zunächst erledigt hat.
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Extrahierter Text
Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 40 der Tagesordnung: Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0247 Beschluss: Behandlung im Hauptausschuss am 13. April 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. April 2021
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Niederschrift 18. Sitzung Hauptausschuss 13. April 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0247 dazu: Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0386 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorbera- tung für den Gemeinderat. Er weist darauf hin, dass der letzte Satz der Stellungnahme zum An- trag GRÜNE nicht korrekt sei. Es gebe keine Verpflichtung, man sage jedoch zu, eine Konzeption zu erarbeiten und es umzusetzen. Stadtrat Honné (GRÜNE) erklärt, deshalb habe man den Antrag gestellt. Wenn jetzt geklärt sei, dass es nicht verpflichtend ist, gehe die Antwort der Verwaltung in Ordnung. Entscheidende Frage sei, wann man es einführen wolle. Der Verweis auf das Konzept sei grundsätzlich richtig, allerdings werde man schon seit mehreren Jahren auf dieses Konzept verwiesen. Seiner Fraktion sei wichtig, dass diese neue Gebühr zum nächsten Jahr gelte. Sei dies sichergestellt? Stadtrat Pfannkuch (CDU) stellt fest, dass die Mehrheit auf der linken Seite des Hauses nicht ab- warten könne, von der Verordnung Gebrauch zu machen. Es gebe keinen Zwang der Umsetzung. Man könne darüber nachdenken, was sinnvoll sei. Die Verwaltungsantwort lasse die Gegenseite hoffen, dass man es trotzdem mache. Er warne davor. Eigentlich sei es ein Baustein, der zum Ver- kehrsmobilitätskonzept gehöre. Offenbar könne man nicht abwarten, bis man dieses vorgelegt bekomme. – 2 – Er kritisiert die Verwaltung, die nicht mit den richtigen Worten darauf antworte. Es müsse ein Konzept sein, welches dann auch diesen Aspekt beinhalte. Jedoch dürfe es kein Verhinderungsef- fekt für bestimmte Mobilitätsarten sein. Er verstehe, dass man den Wert eines Stellplatzes ein- stufe. Aber es kämen subjektive Momente in die Diskussion, die er dem Gemeinderat ersparen wolle. Stadtrat Marvi (SPD) meint, das Thema sei wichtig. Als SPD-Fraktion habe man sich mit dem An- trag „Neue Zonen für Bewohnerparken“ in das Thema eingebracht. Jetzt sei allerdings nicht der richtige Zeitpunkt, da es keine rechtlichen Grundlagen gebe. Als Fraktion sei man nicht festgelegt auf das Thema. Eine Diskussion könne erfolgen, wenn man die Rechtsgrundlage habe. Stadtrat Schnell (AfD) folgt dem Apell seines Vorredners. Seine Fraktion werde es ablehnen. Stadtrat Hock (FDP) kann sich ebenfalls den Aussagen von Stadtrat Marvi anschließen. Im Mo- ment sei es nicht der richtige Zeitpunkt. Man müsse die rechtlichen Gegebenheiten abwarten. Deutlich müsse er sagen, dass momentan alles in Frage gestellt werde, was mit dem Pkw zu tun habe. Man müsse sich die Frage stellen, ob es noch Sinn mache in dieser Stadt, ob man sich nur in diesem Bereich aufhalte und sich gegenseitig bekriege. Das Konzept für die Innenstadt müsse man abwarten und dann zusammen im Einklang versuchen, das Beste für die Stadt und für die Bürgerinnen und Bürger herauszuholen. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass Besucher von außen nicht nur mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV, sondern auch mit dem Pkw in die Stadt kom- men. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) kann sich Herrn Honné anschließen. Er vermisse eine Zeitachse bezüglich des Konzeptes. Es sei wichtig, auf eine entsprechende Verordnung zu warten. In der Antwort der Verwaltung seien verschiedene Modelle dargestellt, wie ein Wert des Parkraums be- ziffert werden könne. Im Rahmen dessen werde es eine sehr intensive Diskussion geben. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) bittet darum, kein Bürokratiemonster zu schaffen. Es müsse eine angemessene Form gefunden werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man seit Jahren bestehende Anwohnerzonen modifiziert habe. Beispielsweise sei in der Haid-und-Neu-Straße und der Radroute 15 das Anwohnerparken neu strukturiert worden. Trotzdem habe man seit Jahren das Problem, dass beispielsweise ein Stellplatz in einer Quartiersgarage nicht attraktiv sei, solange das Anwohnerparken so günstig sei, dass man im Grunde darin keine echte Alternative sehe. Er wolle die zwei Themen zusammenbringen, durchaus aber auch bereit sein, es punktuell zu trennen. Wenn man eine neue Gebührenordnung herstellen könne, weil das Land die Möglich- keit gebe, müsse man schon jetzt bei den bestehenden Anwohnerparkzonen, an denen man nichts ändern wolle, darüber nachdenken, wie man diese Gebühren umsetze. Anderswo müsse man neue Konzepte erstellen, um Anwohnerparken verstärkt auszubauen. Diese Konzepte wolle er abwarten, bevor man mit Gebühren komme. Sobald der Erlass des Landes da sei, könne man sich darüber verständigen, wie man damit umgehe. Gleichzeitig müsse man in bestimmten Berei- chen in der Stadt das Anwohnerparken überhaupt erst einführen oder neu konzipieren. – 3 – Stadtrat Honné (GRÜNE) hält es für wichtig, dass es nicht auf die lange Bank geschoben werde. Wenn man die Chance habe, einen angemessenen Preis festzulegen, sollte man dies auch tun. Es sei bewusst kein Kriterienkonzept vorgegeben, weil man es nicht kompliziert machen wolle. Man sei an einer einfachen Regelung interessiert. Seine Fraktion sei mit der Antwort zufrieden. Es müsse nicht mehr im Gemeinderat beraten werden. Bürgermeister Fluhrer führt aus, man habe die Fächer GmbH gebeten, das Thema Markierungen ganzheitlich aufzustellen und diese ganzen Fragen zu verknüpfen. Man werde es intern debattie- ren. Im zweiten Halbjahr dieses Jahres wolle man darüber mit dem Gemeinderat diskutieren. Dann werde man die einzelnen Themenfelder ausarbeiten. Der Vorsitzende ergänzt, damit habe man einmal für das Parkierungskonzept insgesamt und ein- mal für das Thema Anwohnerparken eine gute Zeitachse. Können die beiden Anträge von GRÜNE und DIE LINKE. damit für erledigt betrachtet werden? (Anm.: Die beiden Antragsteller bestätigen dies.) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 15. April 2021
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Extrahierter Text
Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 20 der Tagesordnung: Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0247 Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0386 Beschluss: abgesetzt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, die Anträge hätten sich erledigt. Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021