Einhaltung der Mindestgehwegbreite im Bereich von Ladezonen
| Vorlage: | 2021/0246 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.04.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.04.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0246 Einhaltung der Mindestgehwegbreite im Bereich von Ladezonen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 39 x Hauptausschuss 13.04.2021 1 x Gemeinderat 20.04.2021 21 x 1. Die Stadt hält bei der Einrichtung von Ladezonen die Mindestgehwegbreite von 1,60 m immer ein. 2. Die Stadt prüft bei bestehenden Ladezonen die Einhaltung der Mindestgehwegbreite. Wo sie nicht eingehalten wird, sollen bestehende Ladezonen aufgelöst werden. Durch die Einrichtung von Ladezonen wurde selbst in jüngster Zeit an verschiedenen Stellen in der Innenstadt (z.B. Kapellenstraße, Karlstraße) die Mindestgehwegbreite von 1,60 m unterschritten. Da diese bereits ein selbst gesetztes Mindestmaß darstellt, das kleiner ist als den technischen Richtlinien folgend, soll auf deren Einhaltung geachtet werden. Fußgänger*innen – besonders wenn sie mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind – soll auf allen Gehwegen wenigstens die Mindestbreite zur Verfügung stehen, besser mehr. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné Christina Bischoff Verena Anlauf Niko Riebel Dr. Clemens Cremer Jorinda Fahringer Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE -Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0246 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Einhaltung der Mindestgehwegbreite im Bereich von Ladezonen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 39 x Hauptausschuss 13.04.2021 1 x Gemeinderat 20.04.2021 21 x Kurzfassung Bei Neuplanungen von Ladezonen wird grundsätzlich auf die Einhaltung einer Mindestgehwegbreite von 1,60 Metern in Bestandssituationen geachtet. Bei weiterhin nachgewiesenem Bedarf kurzfristige Be- und Entladevorgänge vornehmen zu können, sollen Ladezonen auch bei Unterschreitung der Mindestgehwegbreite erhalten bleiben, da im Einzelfall mit weitaus kritischeren Situationen für zu Fuß Gehende, Radfahrende, den öffentlichen Personennah-verkehr oder den Kraftfahrzeugverkehr gerechnet werden muss, sollten die Ladezonen entfallen und die Be- und Entladevorgänge auf der Straße Stadtfinden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Fraktion Bündnis '90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag: 1. Die Stadt hält bei der Einrichtung von Ladezonen die Mindestgehwegbreite von 1,60 m immer ein. Bei Neuplanungen wird seitens der Verwaltung auf die Einhaltung einer Mindestgehwegbreite von 1,60 Metern in Bestandssituationen geachtet. In der Kapellenstraße ist die Mindestgehwegbreite von 1,60 Metern in der Ladezone vor den Anwesen Kapellenstraße 14-16 eingehalten, da die Ausweisung der Ladezonen unter Unterbrechung des Radfahrstreifens erfolgt. In der Ladezone vor den Anwesen Kapellenstraße 54-56 konnte eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern vorgehalten werden. Die Gehwegfläche wird durch eine kleine Grünfläche gespalten. Zwischen Grünfläche und den Häuserfronten besteht durchweg eine frei nutzbare Gehwegbreite von circa zwei Metern und mehr. Aufgrund dieser alternativen, Umweg freien Gehwegführung unmittelbar hinter der kleinen Grünanlage ist eine geringfügige Unterschreitung der verbleibenden Restgehwegbreite im vorderen Gehwegbereich vertretbar. In der Karlstraße wurden die Ladezonen mit einer Restgehwegbreite von 1,60 Metern geplant, bei der Umsetzung gab es geringfügige Abweichungen, sodass das Mindestmaß für den Gehweg unterschritten wurde. Im Rahmen des Projektes „Faires Parken in Karlsruhe“ wurde die Legalisierung von Gehwegparken bei einer Restgehwegbreite von 1,60 Metern in der Regel geprüft. Nach Möglichkeit wurde in Bestandssituationen immer ein möglichst großes Maß für zu Fuß Gehende gewählt. Das Mindestmaß bezieht sich auf die Breite zwischen den Häuserfronten und der Parkierung. Aufgrund der Begebenheiten vor Ort (Verteilerkästen, Masten, Pfosten, einzelne Stufen oder auch Ladezonen unter Mitbenutzung des Gehweges) gibt es an einigen Stellen kurze Einengungen bis 1,20 Metern. Dies sowohl bei der Legalisierung vom Gehwegparken wie auch bei anderen Planungen. Dieses Maß ist zwar gemäß der RASt06 (Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraße) für den Begegnungsfall nicht ausreichend, entspricht aber dem Mindestmaß für Rettungswege und hat sich im Rahmen des Projektes als Maß für kurze Einengungen auch bewährt. 2. Die Stadt prüft bei bestehenden Ladezonen die Einhaltung der Mindestgehwegbreite. Wo sie nicht eingehalten wird, sollen bestehende Ladezonen aufgelöst werden. Verkehrszeichen sind nach geltender Rechtslage nur dort anzuordnen, wo dies wegen besonderer Umstände zwingend erforderlich ist und aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Bei der Anordnung von Ladezonen werden daher die Belange aller Verkehrsteilnehmenden gegeneinander abgewogen und bewertet. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher auch bei Unterschreitung von 1,60 Metern Restgehwegbreite vorhandene Ladezonen erhalten bleiben, wenn der Grund der Anordnung (Bedarf) nach wie vor besteht. Ohne diese Ladezonen ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf den bestehenden Bedarf kurzfristiger Be- und Entladevorgänge im Einzelfall weitaus kritischere Situationen für zu Fuß Gehende, Radfahrende, den öffentlichen Personennahverkehr oder den Kraftfahrzeugverkehr bestehen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 39 der Tagesordnung: Einhaltung der Mindestgehwegbreite im Bereich von Ladezonen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0246 Beschluss: Behandlung im Hauptausschuss am 13. April 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. April 2021
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Niederschrift 18. Sitzung Hauptausschuss 13. April 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Einhaltung der Mindestgehwegbreite im Bereich von Ladezonen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0246 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der entschul- digten Stadträtinnen und Stadträte mit. Er weist darauf hin, dass zu den Tagesordnungspunkt 9.1 und 16 lediglich ein mündlicher Bericht vorgesehen sei. Zu TOP 2 liege ein Ergänzungsantrag der LINKE. vor; zu TOP 13 gebe es Ergänzungsanträge von SPD und DIE LINKE. Er begrüßt den neuen Leiter des Ordnungsamtes, Maximilian Lipp, welcher zum 01.04. seinen Dienst angetreten habe. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorbera- tung für den Gemeinderat. Stadtrat Löffler (GRÜNE) meint, man habe den Antrag vor dem Hintergrund gestellt, dass in ei- nem Brief zugesagt sei, dass die Gehwegbreite eingehalten werde. Anschließend seien weitere Ladezonen eingerichtet worden, beispielsweise in der Kapellenstraße, wo bemängelt wurde, dass dies nicht an allen Stellen der Fall sei. In der Antwort der Verwaltung werde darauf verwiesen, dass bei Neuplanungen die Einhaltung der Gehwegbreite berücksichtigt werde. Wenn man sich darauf verlassen könne und regelmäßig überprüft werde, dass es um Ladevorgänge gehe, sei man mit der Stellungnahme zufrieden. Der Antrag könne für den Gemeinderat als erledigt betrachtet werden. – 2 – Der Vorsitzende sichert dies zu. Sollte es an der einen oder anderen Stelle Zweifel geben, bitte er um Rückmeldung. Damit sei der Antrag erledigt und man müsse im Gemeinderat nicht mehr dar- über diskutieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 15. April 2021
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Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 21 der Tagesordnung: Einhaltung der Mindestgehwegbreite im Bereich von Ladezonen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0246 Beschluss: abgesetzt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und teilt mit, der Antrag habe sich erledigt. Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021