Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage
| Vorlage: | 2021/0244 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0244 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.03.2021 6 x vorberaten Gemeinderat 23.03.2021 8 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 10.03.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KME – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die bestehende Satzung über verkaufsoffene Sonntage regelt die Termine für die Jahre 2021 bis 2023. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf für eine Satzungsänderung betrifft die Terminverlegung von ursprünglich Sonntag, 25. April 2021 auf Sonntag, 4. Juli 2021. Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert bestehen. Mit Schreiben vom 23. Februar 2021 regt die Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) die Änderung der bestehenden Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021 – 2023 an. Der für den 25. April 2021 vorgesehene verkaufsoffene Sonntag und die hierfür maßgeblichen Veranstaltungen „Fest der Sinne“ und „Durlach blüht auf“ sollen jetzt auf den 4. Juli 2021 verlegt werden. Die Genehmigungsfähigkeit und Durchführbarkeit von Großveranstaltungen sei sehr wahrscheinlich im April 2021 aufgrund der weiter geltenden rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht gegeben. In Absprache mit den wichtigsten Akteursgruppen der Innenstadt, insbesondere aus dem Einzelhandel, sprach sich die KME daher für ein Stattfinden des „Fests der Sinne“ am 3. und 4. Juli 2021 aus. Art und Umfang der Veranstaltung würden erhalten bleiben. Die Bewertung als geeignete anlassgebende Veranstaltung zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages wird aus Sicht der Verwaltung nicht tangiert. Der Änderungswunsch gilt auch für die Verschiebung des parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntages in Durlach im Rahmen der Veranstaltung „Durlach blüht auf“. Auch in Durlach wird die Terminverschiebung als notwendige Maßnahme gesehen, um die Veranstaltung und damit die Unterstützung des B-Zentrums Durlach aufrecht erhalten zu können. Die Terminänderung wurde von der KME mit dem Durlacherleben e.V. abgestimmt. Der durch die Terminverschiebung mögliche Erhalt der Veranstaltungen in der Innenstadt und Durlach ermöglicht die dringend benötigte Unterstützung der wirtschaftlich stark unter Druck stehenden lokalen Einzelhändler und Gastronomen. Unabhängig davon liegen auch weiterhin die Voraussetzungen für einen verkaufsoffenen Sonntag vor. Die Entscheidung über die Änderung der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage soll in der Gemeinderatssitzung am 23. März 2021 erfolgen. Zuvor war zwingend ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Angehört worden sind: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe, - Katholisches Dekanat Karlsruhe, - Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V., - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach. Aufgrund der Kurzfristigkeit wurde eine verkürzte Rückmeldefrist gesetzt. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage waren zwei Rückmeldungen eingegangen. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und das Katholische Dekanat Karlsruhe haben keinerlei Einwände bezüglich der Terminverschiebung. Mögliche noch eingehende weitere Stellungnahmen werden bis zur Gemeinderatssitzung am 23. März nachgereicht. – 3 – Da es sich lediglich um eine Terminverschiebung und keinen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag handelt, geht die Verwaltung nicht davon aus, dass ablehnende Stellungnahmen eingehen werden und schlägt vor, die Satzungsänderung zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023.
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021 - 2023 vom xx.xx.2021 (Amtsblatt vom....) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098), in Verbindung mit § 8 Absatz 1 und 2 sowie § 14 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), geändert durch Ge- setz vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 23.03.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonn- tage 2021 - 2023 beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung: §2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 10. Oktober 2021, 9 . Oktober 2022 und 15. Oktober 2023 sowie - des Fests der Sinne am 4. Juli 2021, 8. Mai 2022 und 23. April 2023 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppur- rer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold-Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 19. September 2021, 18. September 2022 und 17.September 2023 sowie - der Veranstaltung „Durlach blüht auf“ am 4. Juli 2021, 8. Mai 2022 und 23. April 2023 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlage 1 Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
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Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage Vorlage: 2021/0244 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 (der Anlage) beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023. Abstimmungsergebnis: Bei 41-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Stadträtin Ansin (KAL/Die PARTEI): Wir gehen die Terminierung heute mit, finden aber schade, dass nicht weitere verkaufsoffene Sonntage hinzukommen sollen, denn die bringen uns haufen- weise Steuern. Wir schlagen daher vor, den Sonntag als Ruhetag gänzlich abzuschaffen und alle Sonntage für die Lohnarbeit freizumachen. Die Kohle verwenden wir dann anschließend für ver- nünftigen Klimaschutz und zur Abwendung von Klagen bezüglich des Arbeitnehmer*innen- schutzes. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung. - Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. April 2021