Vollumbau Fußballstadion im Wildpark: Status Hospitality Parkhaus
| Vorlage: | 2021/0184 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 6 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.04.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vollumbau Fußballstadion im Wildpark: Status Hospitality Parkhaus Vorlage Nr.: 2021/0184 Verantwortlich: Dez. 6 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 26.02.2021 1 ☐ ☒ vorberaten Hauptausschuss 13.04.2021 17 ☐ ☒ vorberaten Gemeinderat 20.04.2021 15.2 ☒ ☐ Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt zur Erbringung des erforderlichen Stellplatznachweises der Schaffung einer ebenerdigen Parkierungsanlage mit 300 Stellplätzen zu. Der Gemeinderat bewilligt dafür die erforderlichen Mittel gemäß Kostenschätzung der KASIG in Höhe von 1,6 Mio. Euro ohne MwSt. für deren Ausführung inkl. Baunebenkosten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 1,6 Mio. € (netto) Noch zu ermitteln bei fortschreitender Planung Noch zu ermitteln bei fortschreitender Planung Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KASIG Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24. April 2018 wurde die Refinanzierungsdauer des Pachtgegenstandes Stadion von 33 Jahren auf 35 Jahre angehoben. Die KSC Betriebsgesellschaft mbH (KSC BG) bot unter dieser Bedingung die Übernahme des Parkdecks zur Optimierung der Kostensituation. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2018 hat der Gemeinderat der finalen Verhandlung eines Erbbaurechtvertrages gemäß Nachtrag 1 des Pachtvertrages vom 17.November 2016 zugestimmt und den Herrn Oberbürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt. Gemäß Nachtrag 1 vom 30.Oktober 2018 zum Pachtvertrag vom 17.November 2016 ist die Fläche des Hospitality-Parkdecks nicht mehr Pachtgegenstand des Vertrages zwischen der Stadt Karlsruhe und der KSC BG. In dem geschlossenen Nachtrag erhält die KSC BG die Option, über einen Erbbaurechtsvertrag gemäß Anlage zu Nachtrag 1 des Pachtvertrages das Hospitality-Parkdeck auf eigene Verantwortung und Kosten zu erstellen und zu betreiben, wenn sie bis zum 31.Oktober 2020 eine vertragsgemäße Finanzierungsbestätigung vorlegt und auf deren Grundlage der Gemeinderat dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages zustimmt. Legt die KSC BG eine vertragliche Finanzierungsbestätigung bis zum 31. Oktober 2020 nicht vor, ist die Stadt Karlsruhe in ihrer Entscheidung frei, ob sie ein Parkdeck selbst erstellt und betreibt oder lediglich den Stellplatznachweis durch Erstellung einer ebenerdigen Parkierungsanlage erbringt. Die Stadt Karlsruhe wird dann auf dem Grundstück „Parkdeck“ 300 Außenstellplätze für PKW herstellen, sofern nicht die Stadt oder der KSC auf dem Grundstück „Parkdeck“ bis zum 1. Januar 2022 mit der Errichtung eines Parkdecks begonnen hat. Legt der KSC nach dem 31. Oktober 2020 eine vertragsgemäße Finanzierungsbestätigung vor, ist die Stadt in ihrer Entscheidung frei, ob sie dem KSC trotz Fristablaufes das Recht auf Parkdeckerrichtung einräumen will. Im Ergebnis hat die KSC BG ihre vertragliche Verpflichtung zur Darlegung der Refinanzierung eines von ihr gemäß Nachtrag 1 zum Pachtvertrag auf dem Erbbaugrundstück zu erstellenden Hospitality-Parkdecks nicht vertragsgemäß zum 31.Oktober 2020 und zur gesetzten Nachfrist 28.Februar 2021 erbracht. Um den Stellplatznachweis zur baurechtlichen Abnahme und Inbetriebnahme nach Fertigstellung des Vollumbaus des Stadions gewährleisten zu können, ist eine finale Entscheidung zum 28.Februar 2021 bei Nichtvorlage der vertraglichen Finanzierungsbestätigung des KSC erforderlich, da ansonsten die Schaffung der ebenerdigen Stellplätze nicht rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann. Dies wurde der KSC BG seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 16. Oktober 2020 mitgeteilt. Eine städtische Finanzierung des Parkdecks durch Investitionsmiete und Überlassung der Betreiberpflicht durch den KSC schließt die Verwaltung aus, da zusätzliche Mittel von ca. 11,2 Mio. Euro das Gesamtbudget belasten würden, aufwendige vertragliche Anpassungen zurückgenommen und neu gefasst sowie der Bauablauf zusätzlichen Risiken ausgesetzt würde. Zudem wird der Betrieb des Parkdecks durch die Stadt selbst hinsichtlich der zu erwartenden Erlöse als unwirtschaftlich angesehen, zumal die KSC BG keine Mindestmiete garantieren kann. – 3 – Gleichwohl wird die Verwaltung die zeitlichen Abläufe dazu prüfen, ob dies aus terminlicher Sicht überhaupt noch möglich wäre. Zur Sicherstellung des baurechtlich erforderlichen Stellplatznachweises ist daher die Errichtung einer ebenerdigen Parkierungsanlage für 300 PKW auf der Parkdeckfläche gemäß Anlage erforderlich. – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt zur Erbringung des erforderlichen Stellplatznachweises der Schaffung einer ebenerdigen Parkierungsanlage mit 300 Stellplätzen zu. Der Gemeinderat bewilligt dafür die erforderlichen Mittel gemäß Kostenschätzung der KASIG in Höhe von 1,6 Mio. Euro ohne MwSt. für deren Ausführung inkl. Baunebenkosten.
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Lärchenallee lr V 34 PKW 68 PKW 59 PKW 4,30 2,00 2,50 5,50 5,50 68 PKW 68 PKW 4,30 5,50 5,50 10,60 4,30 0,70 4,10 Bereichsleiter Stadt Karlsruhe Projektleitung Bereich Verkehr Maßstab Gezeichnet Stadtplanungsamt Amtsleitung Datum Hospitality Parkplatz Variante 1 Laurin Mohr Birke Bronner 1:500 Ulrich Wagner 15.01.2021 Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner Anzahl Parkplätze Anzahl Bäume 297 34
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Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 15.2 der Tagesordnung: Fußballstadion im Wildpark Status Hospitality Parkhaus Vorlage: 2021/0184 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt zur Erbringung des erforderlichen Stellplatznachweises der Schaffung einer ebenerdigen Parkierungsanlage mit 300 Stellplätzen zu. Der Gemeinderat bewilligt dafür die erforderlichen Mittel gemäß Kostenschätzung der KASIG in Höhe von 1,6 Mio. Euro ohne MwSt. für deren Ausführung inkl. Baunebenkosten. Abstimmungsergebnis: Bei 47 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15.2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb „Fußballstation im Wildpark“ sowie im Hauptausschuss: Auch hier hat sich Herr Stadtrat Hock als befangen erklärt. Noch einmal drei Sätze vielleicht zur Erläuterung, weil das auch schon Thema in der öffentli- chen Darstellung war. Der KSC war entgegen der ursprünglichen Vereinbarung bisher nicht in der Lage, als Investor für dieses Parkhaus aufzutreten. Dennoch ist natürlich eine mögliche wirtschaftliche Nutzung eines solchen Parkhauses eine Voraussetzung für spätere Wirtschaft- lichkeiten. Deswegen haben wir uns auch im Hintergrund so verständigt, dass wir diese Option, dass der KSC über einen Erbpachtvertrag dieses Grundstück zur Verfügung gestellt bekäme und dann ein solches Parkhaus dort errichten könnte, verlängern werden. Gleichzeitig werden wir weiter prüfen, inwieweit sich auch aus unserer Sicht die Wirtschaftlichkeit eines solchen Park- hauses ergibt oder bestätigt, sodass man auch über andere Investitionswege nachdenken könn- te. Bis dahin ist es aber sinnvoll, jetzt nicht das Stadion weiterzubauen, und dann hat man am Ende die Frage immer noch nicht geklärt. – 2 – Deswegen brauchen wir von Ihnen das Votum, dass wir hier ebenerdige Stellplätze anlegen können. Diese ebenerdigen Stellplätze sind auch zur Erfüllung der Stellplatzverordnung bei Fer- tigstellung des Stadions wichtig. Wir werden diese Stellplätze so anlegen, dass wir im Grunde alle Investitionen auch für den Fall nutzen können, die später dann dort noch ein Parkhaus er- richten lassen. Das heißt, wir werden die entsprechenden Flächen für die Fundamente freihal- ten. Die Zu- und Abfahrten werden identisch sein. Die ganze Planung ist quasi schon die Null- ebene eines möglichen späteren Parkhauses, sodass das Geld dann auch nicht verloren ist, das hier investiert wird. Es ist eine Rückfallebene für den Fall, dass man mit dem Parkhaus eben nicht rechtzeitig weiterkommt. Das heißt, die Option eines Parkhauses verschwindet nicht durch den heutigen Beschluss, aber wir stellen sicher, dass wir die Mindestvoraussetzungen für den Betrieb des Stadions erfüllen. Sollte dann doch später erst während des Spielbetriebs das Parkhaus errichtet werden, dann kann das relativ zügig passieren, weil das immer Fertigteilkon- struktionen sind, die man im Grunde dann, wenn man das Fundament hat, zusammenschrau- ben muss vor Ort. Dann müsste natürlich in der Zwischenzeit eine andere Parkfläche zur Verfü- gung gestellt werden. Da bin ich sicher, dass wir eine Lösung finden, die auch für eine Bauzeit, es geht ja nicht für eine Dauerlösung, die entsprechende Akzeptanz aller beteiligten Behörden und auch der DFL und der Ligen usw. mit sich bringt. Das vielleicht noch einmal zum Hintergrund, damit nicht öffentlich der Eindruck entsteht, hier ist jetzt eine On-Off-Entscheidung, sondern es ist eine Rückfallebene, die wir jetzt vorbereiten, die am Ende für den Stadionbetrieb ausreicht. Es ist damit aber keine Option verbaut, nicht doch noch später ein solches Parkhaus zu errichten und damit eben auch noch zusätzliche Mög- lichkeiten der Wirtschaftlichkeit für den Verein zu ermöglichen. Das als kleine Einführung noch zu dem Thema. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. - Das ist eine einstimmi- ge Zustimmung bei einer Enthaltung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Mai 2021