Entwicklung der durch die Corona-Maßnahmen bedingten Insolvenzen Karlsruher Unternehmen

Vorlage: 2021/0182
Art: Anfrage
Datum: 19.02.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.03.2021

    TOP: 47

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0182 Entwicklung der durch die Corona-Maßnahmen bedingten Insolvenzen Karlsruher Unternehmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 47 x Die Stadtverwaltung wird um Auskunft gebeten zu: 1 a. Wie viele Karlsruher Unternehmen haben im 2., 3. und 4. Quartal 2020 Insolvenz angemeldet 1 b. Wie viele Karlsruher Unternehmen haben im Vergleichszeitraum 2019 Insolvenz angemeldet 2. Wie schlüsseln sich die in den Fragen 1 a und 1 b genannten Zahlen nach den folgenden Branchen auf: - Dienstleistungen - Handel - Baugewerbe - Verarbeitendes Gewerbe - Logistik - Energie - Sonstige 3. Sollten die oben genannten Daten für die Zeiträume nicht verfügbar sein, erbitten wir diese für den jeweiligen gesamten Jahreszeitraum 4. Hat die Stadt Erkenntnisse darüber, dass nach der Wiedereinführung der Insolvenzantragspflicht mit der Beantragung weiterer Insolvenzen zu rechnen ist und wenn ja, in welchem Umfang. 5. Zur Beantwortung der oben genannten Fragen bitten wir um Angabe der jeweils betroffenen Arbeitsplätze Sachverhalt/Begründung Bereits seit März 2020 sind Unternehmen verschiedenster Ausrichtungen mehr oder weniger durch die Corona-Maßnahmen des Bundes und des Landes in der Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit eingeschränkt, beziehungsweise konnten sie durch den ersten Lockdown im Frühjahr des letzten Jahres gar nicht ausüben. Der zweite Lockdown, der nun schon seit November gilt, trifft die Unternehmen wieder. Und ein Ende ist nicht absehbar. Vielen Unternehmen geht das Geld aus und die angekündigten Hilfen des Bundes und der Länder (Novemberhilfen) werden nicht ausgezahlt. Die Unternehmer sind auch mit Ihrer Geduld, unter anderem über die Willkür der Maßnahmen, am Ende und sie gehen den Klageweg. – 2 – Es ist davon auszugehen, dass viele vom Lockdown betroffene Unternehmen ihre laufenden Kosten (zum Beispiel Mieten, Kredit- und Personalkosten) nicht mehr aufbringen konnten oder können und Insolvenz anmelden mussten oder müssen beziehungsweise gleich ihr Unternehmen schließen. Für andere Betriebe sind die "Novemberhilfen", sofern sie überhaupt ankommen, im andauernden Lockdown nur eine Insolvenzverschleppung. Auch hier ist noch mit vielen Pleiten zu rechnen. Die Stadtverwaltung wird daher um Beantwortung der oben genannten Fragen gebeten, haben sie doch Auswirkungen auf die finanzielle und ökonomische Entwicklung der Stadt. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • StN Afd Insolvenzen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0182 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung Entwicklung der durch die Corona-Maßnahmen bedingten Insolvenzen Karlsruher Unternehmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.03.2021 47 x Die Stadtverwaltung wird um Auskunft gebeten zu: 1 a. Wie viele Karlsruher Unternehmen haben im 2., 3. und 4. Quartal 2020 Insolvenz angemeldet Für das 2., 3. und 4. Quartal 2020 sind folgende Insolvenzanmeldungen für Karlsruher Unternehmen bekannt: 2. Quartal 2020: 27 3. Quartal 2020: 20 4. Quartal 2020: 24 In diesen Zahlen sind auch Eigenanträge von Unternehmen enthalten, bei denen der Geschäftsbetrieb bei Antragstellung bereits geschlossen war oder bei denen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (= Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer). Quelle: Amtsgericht Karlsruhe 1 b. Wie viele Karlsruher Unternehmen haben im Vergleichszeitraum 2019 Insolvenz angemeldet Im Vergleichszeitraum 2019 wurde die folgende Anzahl an Insolvenzanträgen gestellt: 2. Quartal 2019: 45 3. Quartal 2019: 29 4. Quartal 2019: 37 In diesen Zahlen sind auch Eigenanträge von Unternehmen enthalten, bei denen der Geschäftsbetrieb bei Antragstellung bereits geschlossen war oder bei denen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (= Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer). Quelle: Amtsgericht Karlsruhe 2. Wie schlüsseln sich die in den Fragen 1 a und 1 b genannten Zahlen nach den folgenden Branchen auf: - Dienstleistungen - Handel - Baugewerbe - Verarbeitendes Gewerbe - Logistik - Energie - Sonstige Hierzu liegen weder der Statistikstelle des Amtes für Stadtentwicklung noch dem Amtsgericht Karlsruhe Daten vor. Die Auswertung und Veröffentlichung der Zahlen zu Insolvenzen aufgeschlüsselt nach Branchen und Quartalen, heruntergebrochen auf Stadt- und Landkreise, erfolgt nicht, da so durch die in der Regel geringen Fallzahlen Rückschlüsse auf konkrete Unternehmen oder Personen gezogen werden könnten. 3. Sollten die oben genannten Daten für die Zeiträume nicht verfügbar sein, erbitten wir diese für den jeweiligen gesamten Jahreszeitraum – 2 – Zum jetzigen Zeitpunkt liegen lediglich die Zahlen zu Insolvenzverfahren nach ausgewählten Wirtschaftsbereichen für Gesamt-Baden-Württemberg für das Jahr 2019 vor. Mit einer entsprechenden Statistik für das Jahr 2020 ist Mitte des Jahres 2021 zu rechnen. Wirtschaftszweige (WZ 2008) 2019 Insolvenzen insgesamt 10.153 Unternehmen und freie Berufe zusammen 1.819 darunter Verarbeitendes Gewerbe 206 Baugewerbe 299 Handel, Instandhaltung u. Reparaturen von KFZ 237 Verkehr und Lagerei 131 Gastgewerbe 183 Information und Kommunikation 64 Finanz- und Versicherungsdienstleistung 63 Grundstücks- und Wohnungswesen 56 Freiberufliche, wissenschaftl. und technische Dienstleistung 153 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistung 158 Erziehung und Unterricht 11 Gesundheits- und Sozialwesen 38 Kunst, Unterhaltung und Erholung 28 Sonstige Dienstleistungen 169 4. Hat die Stadt Erkenntnisse darüber, dass nach der Wiedereinführung der Insolvenzantragspflicht mit der Beantragung weiterer Insolvenzen zu rechnen ist und wenn ja, in welchem Umfang Die Verwaltung hat aktuell keine Informationen dazu. 5. Zur Beantwortung der oben genannten Fragen bitten wir um Angabe der jeweils betroffenen Arbeitsplätze Nach Aussage des Amtsgerichts Karlsruhe können Angaben hierzu lediglich aus den hausintern geführten Aufzeichnungen der Insolvenzabteilungen mitgeteilt werden. Dort werden bei den jeweiligen Verfahren nicht die konkrete Anzahl von betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgehalten, sondern Größenklassen gebildet. Hierbei wird nach Kategorien bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN), bis 20 AN, bis 50 AN, bis 100 AN und über 100 AN unterschieden. Wie unter 1.a und 1.b beschrieben, gibt es auch Eigenanträge von Unternehmen, bei denen der Geschäftsbetrieb bei Antragstellung bereits geschlossen war oder bei denen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden beziehungsweise wurden. Diese sind in der Statistik zu den betroffenen Arbeitsplätzen in den jeweiligen Zeiträumen nicht erfasst. Die Zahlen stellen sich demnach wie folgt dar (wenn nicht alle Größenklassen aufgeführt sind, gab es insoweit keine Verfahren). 2. Quartal 2020: - bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 6 Verfahren - bis 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1 Verfahren 3. Quartal 2020: - bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 5 Verfahren - bis 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1 Verfahren 4. Quartal 2020: - bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 3 Verfahren – 3 – - bis 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1 Verfahren - bis 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1 Verfahren - über 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1 Verfahren 2. Quartal 2019: - bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 9 Verfahren - bis 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1 Verfahren 3. Quartal 2019: - bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 4 Verfahren - bis 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 2 Verfahren - bis 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 1 Verfahren 4. Quartal 2019: - bis 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 6 Verfahren - bis 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 2 Verfahren Quelle: Amtsgericht Karlsruhe

  • Protokoll GR TOP 47
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    Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 47 der Tagesordnung: Entwicklung der durch die Corona-Maßnahmen bedingten Insol- venzen Karlsruher Unternehmen Anfrage: AfD Vorlage: 2021/0182 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 47 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. April 2021