Zusammensetzung des Gemeinderats: Ausscheiden des Stadtrats Markus Schmidt mit Ablauf des 31.03.2021 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Thorsten Frewer
| Vorlage: | 2021/0175 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-Ost |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0175 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: HA Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Markus Schmidt mit Ablauf des 31.03.2021 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Thorsten Frewer Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.03.2021 2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Herr Stadtrat Markus Schmidt mit Ablauf des 31.03.2021 aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs.1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 13 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Thorsten Frewer nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 01.04.2021 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Thorsten Frewer kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Herr Stadtrat Markus Schmidt teilte mit Schreiben vom 23. Februar 2021 mit, dass er aus beruflichen Gründen nicht mehr in Karlsruhe wohnhaft sein kann und deshalb aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 13 GemO verliert ein Stadtrat seine Wählbarkeit, wenn er aus der Gemeinde wegzieht. Die Feststellung hierüber trifft nach § 31 Absatz 1 Satz 4 GemO der Gemeinderat. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Thorsten Frewer, Karlsruhe. Herr Thorsten Frewer rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO nicht vorliegt. Seine Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gemäß § 29 Abs. 5 GemO durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Thorsten Frewer kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellungen zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Herr Stadtrat Markus Schmidt mit Ablauf des 31.03.2021 aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs.1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 13 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Thorsten Frewer nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 01.04.2021 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Thorsten Frewer kein Hinderungsgrund vorliegt.
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Extrahierter Text
Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Zusammensetzung des Gemeinderats: Ausscheiden des Stadtrats Markus Schmidt mit Ablauf des 31.03.2021 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinde- rungsgründen des nachfolgenden Herrn Thorsten Frewer Vorlage: 2021/0175 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Herr Stadtrat Markus Schmidt mit Ablauf des 31.03.2021 aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs.1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 13 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Thorsten Frewer nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 01.04.2021 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Thorsten Frewer kein Hinderungsgrund vorliegt. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Das ist Einstimmigkeit. Auch wenn Herr Stadtrat Schmidt heute nicht da ist, möchte ich ihn doch ganz kurz hier würdi- gen. Entsprechend seiner sportlichen Hobbys Fußball, Radfahren und Wandern sowie Kunst und Geschichte wurde er von der GRÜNE-Fraktion in den Kulturausschuss, Sportausschuss, Bä- derausschuss, in den Betriebsausschuss Fußballstadion im Wildpark, in den Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters sowie in den Aufsichtsrat der Karlsruher Bädergesellschaft und des Fächerbads entsandt. Seine Expertise für Stadtmarketing und Tourismus brachte er unter ande- rem auch in den Aufsichtsräten der Karlsruher Marketing und Event GmbH und der Karlsruher – 2 – Tourismus GmbH ein. Ebenso durfte der Sanierungsbeirat Innenstadt-Ost ihn als Mitglied in sei- ner Mitte wissen. Er war nur seit Mai 2019 hier bei uns im Stadtrat aktiv, aber ich glaube, wir werden uns alle gerne an ihn als Kollegen erinnern. Ihn zieht es aus beruflichen Gründen nach Berlin. Dort hat er ein neues Domizil aufgeschlagen, und ich darf ihn hier sozusagen aus der Ferne für seinen Einsatz und das Engagement zum Wohle Karlsruhes danken. Ich hoffe, dass seine Zeit als Gemeinderat ihm in positiver Erinnerung bleibt, er weiterhin Karlsruhe verbunden sein wird und in Berlin, so wissen wir ja, braucht es auch ordentliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Vielleicht wartet da auf ihn auch noch eine neue Herausforderung, wenn Sie ihm das bitte einfach auch mitteilen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. April 2021