Bauanträge
| Vorlage: | 2021/0173 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.02.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 140a Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 24.02.2021 6 ☒ ☐ Bauantrag: Errichtung eines Dachaufbaus Oberausstr. 6, Flurstück 2631 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Das bestehende Wohnhaus soll um eine Dachgaube erweitert werden. Der Bruttoraum-Zuwachs beträgt ca. 5m³. Die Gaube ist von der Straßenseite aus nicht sichtbar. Die Erweiterung fügt sich ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 140b Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 24.02.2021 6 ☒ ☐ Bauantrag: Erweiterung des Wohnhauses durch Ausbau des Schuppens Martin-Luther-Str. 4, Flurstück 121/1 Für das Grundstück ist der Bebauungsplan „Martin-Luther-Straße“ maßgeblich: Ziel des Bebauungsplanes war es u.a. Fortführung des die Pfinz begleitenden Grüns sowie eine Fußgängerverbindung entlang der Pfinz, die mit Hecken gegen den Privatbereich abgegrenzt und von kleinkronigen Kugelahornbäumen überschattet wird. Dieses Ziel wird seit dem 1.1.2014 durch das Wassergesetz Baden-Württemberg untermauert, dass innerorts einen Gewässerrandstreifen von 5m Festschreibt. Dieser Streifen ist frei zu halten. Bei Eigentümerwechsel steht dem Land ein Vorkaufsrecht zu. Bauliche Anlagen, die vor dem 1. Januar 2014 errichtet wurden unterliegen dem Bestandsschutz. Neue Vorhaben sind nicht zulässig. Laut Festsetzung des Bebauungsplanes sind im rückwärtigen Grundstücksbereich für die Eingeschossige Bebauung auch ausnahmsweise Flachdächer zulässig. In diesem Fall soll der Schuppen zu einem Hobbyraum umgebaut werden. Die obere Wand wird um ca. 50cm nach außen verschoben; das Pultdach wird zum Flachdach umgebaut. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag nicht zu. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 140c Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 24.02.2021 6 ☒ ☐ Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Pool Gustav-Hofmann-Str. 29, Flurstück 1856 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Auf der anderen Straßenseite ist der BP 494 „Dausäcker“ in Kraft. Dieser hat u.a. folgende Festsetzungen: a) Offene Bauweise (Einzelhäuser) b) Bebaubarer Flächenanteil: bei Grundstücken über 1000qm Flächengröße: 0.2 (1/5) c) 1 Vollgeschoss und ausgebaute Dachgeschosse bzw. in Hanglage nicht mehr als 2 Vollgeschosse sichtbar. d) Satteldächer e) Garagen: Massivbauweise mit Flachdach Auch wenn diese Festsetzungen nicht gelten, sind die Häuser der näheren Umgebung so ähnlich gebaut d.h. offene Bauweise, Satteldächer und großzügige Abstände zu Nachbargrundstücken. Die Ortsverwaltung empfiehlt Ablehnung des Bauantrages und empfiehlt aus städtebaulicher Sicht folgende Maßgaben für einen Neubau: a) Offene Bauweise: erfüllt b) Bebaubarer Flächenanteil: das Grundstück hat eine Fläche von 1.145m², somit wäre eine Grundflächenzahl von ca. 230m² das Maximum. Der Neubau nimmt nach Antrag 496m² in Anspruch c) Ein Satteldach würde sich in die nähere Umgebung am Besten einfügen; ein Staffelgeschoss wäre noch denkbar. d) Die Garage sollte eine Abstandsfläche zum Nachbarn einhalten. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag nicht zu. Beschlussvorlage