Fördermittel für soziale Maßnahmen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten
| Vorlage: | 2021/0161 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Innenstadt-Ost |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Förderrichtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde NIS 2021 Förderrichtlinie Verfügungsfonds Innenstadt-Ost Nichtinvestive Städtebaufördermittel 2021 - 2025 im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (NIS 2021) Stadtteil Innenstadt-Ost 2 | NIS 2021 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Innenstadt-Ost 1. Allgemeines 1.1 Für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Innenstadt-Ost“ steht aus dem Förderprogramm Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS 2021) für die Zeitspanne von Januar 2021 bis Dezember 2025 ein Verfügungsfonds in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. In den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 stehen somit 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Verfügungsfonds wird anteilig vom Land Baden-Württemberg (60 Prozent) und der Stadt Karlsruhe (40 Prozent) finanziert. Diese Förderrichtlinie regelt, unter welchen Bedingungen Mittel im Rahmen des Programms NIS 2021 aus dem Verfügungsfonds für den Förderzeitraum im Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost gewährt werden. 1.2. Mit dem Verfügungsfonds sollen mehrere, in sich abgeschlossene Projekte finanziert werden, die von Ein- wohnerinnen und Einwohnern oder von lokalen Akteurinnen und Akteuren vorgeschlagen und umgesetzt werden. Ziele sind die Mitgestaltung des Zusammenlebens im Stadtteil von Bürgerinnen und Bürgern aller Generationen, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Inklusion. Die Fördermittel sollen zur Stärkung des generationenübergreifenden und interkulturellen Zusammenhalts im Stadtteil eingesetzt werden. Es werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: a) Die Erleichterung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements. b) Die Durchführung von Kooperationsprojekten, um Ressourcen zu bündeln und möglichst viele Menschen zu erreichen. 2. Fördergegenstand 2.1 Förderfähig sind Projekte, die unter Berücksichtigung der unter 1.2 formulierten übergeordneten Ziele eines oder mehrere der nachstehenden Themen als Projektziele beinhalten: Die Beteiligung im Stadtteil und Mitgestaltung des sozialen Zusammenlebens von Einwohnerinnen und Einwohnern aller Generationen. Die Initiierung ehrenamtlichen Engagements. Die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere von alleinlebenden Älteren und Menschen mit Migrationshintergrund, die von bestehenden Angeboten nicht erreicht werden. Die Stärkung des generationenübergreifenden Austauschs und Zusammenhalts. Die Stärkung des interkulturellen Austauschs und Zusammenhalts. Förderfähig sind Honorar-, Personal-, Sach- und Nebenkosten, die nur für die Durchführung des beantragten Projektes eingesetzt werden. Honorarkosten oder Leistungen Dritter sind bis zu einem Beitrag von maximal 50 Euro/Stunde brutto förderfähig. Förderfähig sind ausschließlich befristete Projekte. 3 | NIS 2021 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Innenstadt-Ost 2.2 Nicht gefördert werden: Maßnahmen, die eindeutig den Pflichtaufgaben des Bundes, des Landes oder der Stadt Karlsruhe zuzuordnen sind, Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen, unbefristete Maßnahmen, Betriebs- und Sachkosten, die dem laufenden Betrieb einer bestehenden Einrichtung dienen sowie Maßnahmen, für die Fördermittel anderer Finanzierungsträger zur Verfügung stehen. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die ihr Projekt für das Sanierungsgebiet Innenstadt- Ost entwickeln. 4. Antragstellung und Verfahren 4.1 Über die Mittelverwendung aus dem Verfügungsfonds und somit auch über den Förderantrag entscheidet ein von der Stadt Karlsruhe eingesetztes örtliches Entscheidungsgremium. Verwaltet wird der Verfügungsfonds von der städtischen Stadtteilkoordination. 4.2 Der Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds kann schriftlich oder per E-Mail bei der Stadtteilkoordination eingereicht werden. Für Projektanträge gelten folgende Antragsfristen des jeweiligen Jahres: 31. März, 30. Juni 15. Oktober, 31. Dezember. Zeitnah zum Fristablauf tagt das Entscheidungsgremium. Sobald die Projektmittel für das jeweilige Jahr ausgeschöpft sind, können in demselben Jahr keine Zuschüsse mehr gewährt werden. Projektmittel stehen dann erst wieder im Folgejahr zur Verfügung. Die letztmögliche Antragstellung für den Förderzeitraum 2021 bis 2025 ist am 15. Oktober 2025. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Sämtliche Förderprojekte müssen spätestens am 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Sobald der Verfügungsfonds in Höhe von 100.000 Euro ausgeschöpft ist, werden keine Projektanträge mehr angenommen. 4.3 Für die Antragstellung ist das bei der Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Stadtteilkoordination erhältliche Formular zu verwenden. Die in dem Formular geforderten Angaben sind vollständig zu erteilen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen. 4.4 Von der Antragstellerin oder dem Antragsteller wird erwartet, dass sie oder er eine erkennbare, der Förderhöhe angemessene und im Rahmen ihrer oder seiner Möglichkeiten vertretbare Eigenleistung in das Projekt einbringt. Dies kann etwa in Form einer finanziellen Beteiligung, von eigenem Arbeitseinsatz, durch Bereitstellung von Räumlichkeiten oder ähnlichem geschehen. Diese Eigenleistung ist bei der Antragstellung darzulegen. 4 | NIS 2021 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Innenstadt-Ost 4.5 Die beantragten Fördermittel dürfen für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025 jeweils im Grundsatz maximal 5.000 Euro brutto pro Projekt/pro Jahr betragen. 4.6 Der Antrag wird von der Stadtteilkoordination geprüft. Sofern der Antrag den formalen und inhaltlichen Kriterien dieser Förderrichtlinie entspricht, wird über den Antrag in der jeweiligen Sitzung des Entscheidungsgremiums entschieden. Beträgt die beantragte Fördersumme mehr als 1.500 Euro, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Einladung zur persönlichen Vorstellung des Projekts im örtlichen Entscheidungsgremium. 4.7 Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid mit einer Förderzusage oder einer Förderabsage zum gestellten Antrag. 4.8 Bei einer Förderzusage hat die Antragstellerin oder der Antragsteller diese schriftlich anzuerkennen und muss mit dem Projekt grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Erteilung der Förderzusage beginnen. Im Jahr 2025 müssen die Projekte bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein. 5. Mittelverwendung Bei dem Verfügungsfonds handelt es sich um Freiwilligkeitsleistungen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt von Mitteln aus dem Verfügungsfonds. Der Landtag und der Gemeinderat können im Rahmen der Haushaltsplanung und unterjährig haushaltswirtschaftlichen Sperren beschließen, wovon auch Zuschüsse im Rahmen dieser Förderrichtlinie betroffen sein können. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich im Nachhinein. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss oder ein Teil des Zuschusses auf Antrag bereits zu Projektbeginn ausbezahlt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Projekte die Möglichkeiten der oder des Antragstellenden zur Vorfinanzierung übersteigen. Dies ist im Rahmen des Antrags nach 4.2/4.3 darzustellen. 5.1 Der Zuschuss wird zweckgebunden für das beantragte Projekt bewilligt. 5.2 Die Mittel des Verfügungsfonds sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Das heißt, dass bei einer Förderzusage vor der Ausgabe von finanziellen Mitteln, für die später bei der Stadt Karlsruhe zur Auszahlung des Zuschusses Nachweise eingereicht werden, folgende Vorgabe zwingend eingehalten werden muss: Bei Lieferungen und Leistungen bei einem Auftragswert ab 500 Euro netto ist eine schriftliche Einholung von Angeboten bei mindestens drei Anbietern zur Preisermittlung erforderlich. 5.3 Für die Auszahlung der bewilligten Projektfördermittel sind bei der Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Stadtteilkoordination, Verwendungsnachweise mit den Originalrechnungen, eine Finanzierungsübersicht und gegebenenfalls eine Preisermittlung vorzulegen. 5 | NIS 2021 Förderrichtlinie – Verfügungsfonds Innenstadt-Ost 5.4 Nach Beendigung des Projekts ist innerhalb von vier Wochen zusätzlich ein kurzer Projektbericht vorzulegen. 5.5 Die Stadt ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuschussempfangenden sind verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. 5.6 Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig, das heißt spätestens vier Wochen nach Ende des Projektes vorgelegt, oder entspricht die Ausführung des Projekts nicht der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie, kann die Stadt Karlsruhe die Bewilligung des Zuschusses nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen, bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern sowie die weitere Verwendung ausgezahlter Mittel untersagen und von der Auszahlung neuer Mittel absehen. Ebenso verhält es sich, wenn die unter 5.2 genannten Bestimmungen bei der Verausgabung der finanziellen Mittel nicht eingehalten worden sind. 5.7 Eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses ist ausgeschlossen. Reduzieren sich die nachgewiesenen Kosten gegenüber der Bewilligung, verringert sich der Zuschuss entsprechend. Werden voraussichtlich Einnahmen erzielt, müssen diese im Antrag kenntlich gemacht werden. Einbehaltene und/oder nicht gemeldete Einnahmen aus dem Projekt führen zu einem Widerruf der Förderzusage und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse. 6. Inkrafttreten Die vorstehenden Richtlinien gelten ab Bekanntmachung und treten zum 31. Dezember 2025 außer Kraft.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0161 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Fördermittel für soziale Maßnahmen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 03.03.2021 10 x vorberaten Gemeinderat 23.03.2021 15 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss der Beantragung von Mitteln aus dem Programm Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu und stellt die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Der Gemeinderat nimmt die Förderrichtlinie zur Vergabe der „NIS-Mittel“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 2021 (ff): 20.000 € 2021 (ff): 12.000 € 2021-2025: 8.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☒ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Einleitung Fördermittel für soziale Maßnahmen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten, sogenannte „NIS-Mittel“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, können von der Kommune beim Regierungspräsidium beantragt werden. Mit den Mitteln sollen Maßnahmen, die den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren fördern in den städtebaulichen Erneuerungsgebieten der „Sozialen Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ finanziert werden. Die Förderung kann einzeln oder auch kombiniert im Rahmen eines Verfügungsfonds für den Einsatz eines Quartiersmanagements oder für sonstige geeignete „nichtinvestive“ Projekte erfolgen. Wie im Konzept Soziale Quartiersentwicklung (Gemeinderatsbeschluss vom 24. März 2020) beschrieben, steht die Stadtteilkoordination (der SJB) für die Anregung geeigneter sozialer Maßnahmen in den Sanierungsgebieten mit Hilfe der NIS-Mittel zur Verfügung. In Zukunft wird es durch deren Einsatz und die Etablierung der Stadtteilnetzwerke möglich, NIS-Mittel in weiteren Sanierungsgebieten, wie hier im Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, zu beantragen und einzusetzen. Die Stadtteilkoordination arbeitet dabei eng mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtentwicklung zusammen. Sie kann Kooperationspartnerinnen und -partner in den Stadtteilen bei der bedarfsorientierten Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen unterstützen. 2. Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“- Innenstadt-Ost Im Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost leben 6.482 Menschen mit Hauptwohnsitz. Die Innenstadt-Ost zeichnet eine interkulturelle Bevölkerungsstruktur aus. Neben einem hohen Anteil von Einpersonenhaushalten gibt es einen hohen Anteil an Kindern, die einen Karlsruher Kinderpass besitzen sowie einen hohen Anteil an Personen, die Transferleistungen erhalten. Zum Teil herrschen schlechte Wohnverhältnisse. In einzelnen Baublöcken aus den 1970er Jahren ist der Anteil an Seniorinnen und Senioren relativ hoch. Die starke Bevölkerungsfluktuation erschwert nachbarschaftliche Beziehungen und Stadtteilidentität. Es gibt kaum gewachsene Vereinsstrukturen im Stadtteil, dafür eine große Anzahl an kulturell und sozial engagierten Akteuren, wie z. B. Kulturküche e. V., die Anstoß e. V., studentische Organisationen und das Jubez, um nur einige zu nennen. Die AWO ist mit unterschiedlichen Einrichtungen im Stadtteil vertreten (z. B. dem Bürgerzentrum Innenstadt mit dem Club 55+, dem Haus der Familie, dem Pflegeheim Karl-Siebert-Haus und dem Kinder- und Familienzentrum Krone). Mit den NIS-Mitteln sollen, koordiniert durch die eingesetzte Stadtteilkoordinatorin, Projekte finanziert werden, die die Beteiligung sowie Mitgestaltung und damit den sozialen Zusammenhalt fördern. Damit sollen auch Kooperationsprojekte zwischen den Akteuren vor Ort möglich gemacht werden, um die vorhandenen Ressourcen zu bündeln und damit möglichst viele Menschen zu erreichen. 3. Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds ermöglicht es, verschiedenartige Projekte im Sanierungsgebiet finanziell zu unterstützen. Über die Vergabe der Finanzmittel entscheidet ein Entscheidungsgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen bzw. Vereine aus dem Stadtteil. Die Stadtteilkoordination ist mit der Planung, Umsetzung und Kontrolle beauftragt. 4. Förderrichtlinie Die Förderrichtlinie zur Vergabe des Verfügungsfonds regelt die Vergabe der Mittel. Ziel ist es, mehrere, in sich abgeschlossene Projekte im Sinne der oben genannten Zielsetzung zu finanzieren, die von Einwohnerinnen und Einwohnern oder von lokalen Akteurinnen und Akteuren vorgeschlagen und umgesetzt werden. 5. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2021 und den Doppelhaushalt 2022/2023 – 3 – Für diese städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in der Innenstadt- Ost kann aus dem Förderprogramm Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS 2021) für die Zeitspanne von Januar 2021 bis Dezember 2025 ein Verfügungsfonds in Höhe von 100.000 Euro beantragt werden. Damit würden bis einschließlich 2025 jährlich 20.000 Euro zur Verfügung stehen. Der Verfügungsfonds wird anteilig vom Land Baden-Württemberg (60 %) und der Stadt Karlsruhe (40 %) finanziert. Die notwendigen Mittel werden dauerhaft durch den Wegfall bestehender Aufgaben gegenfinanziert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss der Beantragung von Mitteln aus dem Programm Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu und stellt die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Der Gemeinderat nimmt die Förderrichtlinie zur Vergabe der „NIS-Mittel“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost zur Kenntnis. Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) 2021 - 2025 : 100.000 € Jährlich: 20.000 € Jährlich: 12.000 € Jährlich: 8.000 €
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Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 15 der Tagesordnung: Fördermittel für soziale Maßnahmen in städtebaulichen Erneue- rungsgebieten Vorlage: 2021/0161 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss der Beantragung von Mitteln aus dem Programm Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu und stellt die erforderlichen Mittel zur Verfü- gung. Der Gemeinderat nimmt die Förderrichtlinie zur Vergabe der „NIS-Mittel“ für das Sanie- rungsgebiet Innenstadt-Ost zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss: Da war noch eine Frage offen. Bürgermeister Lenz: Bei der Städtebauförderung ist es schon viele Jahre Usus, dass soziale Maßnahmen begleitend und die Fördermittel in der Regel in Baden-Württemberg beim Wirt- schaftsministerium beantragt werden können. Das macht man im Dezernat gerne, ist aber quasi Koproduzent für Dezernat 2 und 6, nämlich Stadtplanungsamt und Amt für Stadtentwick- lung. Jetzt hat es im Sozialausschuss noch die Frage gegeben, wie werden denn die 40.000 Euro über die nächsten fünf Jahre, darum geht es, wir akquirieren dann 60.000 Euro damit, finan- ziert. Das geht der Haushaltsdisziplin in diesen Zeiten entsprechend durch interne Umschich- tung. In meinem Dezernatsfall geht es konkret um den Topf der freiwilligen Leistungen. Der um- fasst 7,4 Millionen Euro. Den haben Sie aufgesattelt in der Haushaltsberatung um 1,7 Millionen Euro. Da bleibt dann schon der eine oder andere Euro in Corona-Zeiten liegen. Deswegen ist das eine klassische Umschichtung. – 2 – Das heißt aber nicht, dass wir uns bei jedem Euro, der in diesem Topf übrig bleibt, überlegen, was wir damit tun, sondern wir führen den natürlich dem Haushalt zu und damit kommt es äm- terübergreifend und dezernatsübergreifend richtig zum Tragen an der Vorlage. Das Dezernat 4 bekommt natürlich die übrig bleibenden Mittel. Wir suchen keine Möglichkeiten, Geld auf Teu- fel komm raus auszugeben. Der Vorsitzende: Es leidet kein anderes Projekt, das war ja der Hintergedanke. Dann können wir in eine Abstimmung gehen. Stadtrat Jooß (FDP): Wir werden dieser Vorlage gerne zustimmen, zumal es Komplementärmit- tel sind. Es geht um die Altstadt, um das Dörfle. Das Dörfle ist eh kritisch. Das Dörfle ist die Mut- ter von Karlsruhe. Nicht Durlach ist die Mutter von Karlsruhe, sondern das Dörfle. Deswegen ist uns ganz wichtig, dass wer die Bautätigkeit hat, auch sozial begleitet wird. Deswegen stimmen wir gerne dieser Vorlage zu. Der Vorsitzende: Sie müssen dann noch einmal klären, ob Durlach oder das Dörfle die Mutter von Karlsruhe ist. Da gibt es unterschiedliche historische Betrachtungen. Wir kommen in die Abstimmung und ich bitte um Ihr Votum. Das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. April 2021