Planfeststellungsbeschluss Polder/Rappenwört bekannt gemacht - Reaktionen der Stadt Karlsruhe auf den Planfeststellungsbeschluss
| Vorlage: | 2021/0145 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.02.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0145 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Planfeststellungsbeschluss für den Polder Bellenkopf/Rappenwört am 1. Februar 2021 bekannt gemacht – Reaktion der Stadt Karlsruhe auf den Planfeststellungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.02.2021 2 x Beschlussantrag Die Stadt Karlsruhe nimmt den Planfeststellungsbeschluss für den Polder Bellenkopf/Rappenwört zur Kenntnis und wird den Bau und den Betrieb des Polders aufmerksam und verantwortungsvoll begleiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Einleitung Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat sich zuletzt am 22. Dezember 2020 mit dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken Bellenkopf/Rappenwört befasst. In der Sitzung hat der Gemeinderat den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Baden-Württemberg über den Bau und den Betrieb des Polders Bellenkopf/Rappenwört beschlossen. Nun hat das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Wasserbehörde den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den Polder erlassen. Erlass und Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes Bellenkopf/Rappenwört datiert vom 23. Dezember 2020. Zu diesem Zeitpunkt wurde er zunächst nur dem Vorhabenträger Land Baden-Württemberg/Regierungspräsidium Karlsruhe/Landesbetrieb Gewässer bekannt gemacht. Am 1. Februar 2021 folgte dann die öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe sowie durch öffentliche Auslegung aller einschlägigen Unterlagen in den betroffenen Gemeinden. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 883 Seiten reinen Text, hinzu kommen die Antragsunterlagen, bestehend aus 43 Ordnern, die mit Grüneinträgen Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses sind. Zum Zweck der öffentlichen Auslegung kann der Planfeststellungsbeschluss zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen noch bis zum 15. Februar 2021 auf der Homepage des Landratsamtes eingesehen oder auch heruntergeladen werden. Ab diesem Moment gilt nach § 74 Abs. 5 VwVfG der Beschluss als zugestellt. Das bedeutet, dass ab dem 15. Februar 2021 die Klagefrist von einem Monat läuft. Die Klagefrist endet daher für alle Kommunen und Einwender am 15. März 2021. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung und umfasst deshalb zahlreiche weitere Genehmigungen und Erlaubnisse wie beispielsweise Waldumwandlungsgenehmigungen, erforderliche Ausnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die Planfeststellung zum Bau und Betrieb einer Straßenbahn, Baugenehmigungen und zahlreiche weitere Zulassungen. Auch die forst- und naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Diese sind im landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführt und müssen unverzüglich umgesetzt werden. Die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses wurde ausdrücklich angeordnet. Das bedeutet, dass eine Klage zunächst keine aufschiebende Wirkung hätte. Soweit die vorgebrachten Einwendungen und Anträge nicht entweder vom Vorhabenträger in die Antragsunterlagen eingearbeitet wurden oder durch Nebenbestimmungen Eingang in den Planfeststellungsbeschluss gefunden haben, wurden sie von der Planfeststellungsbehörde zurückgewiesen. Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses Im Folgenden werden Auszüge und einzelne - aus Sicht der Stadt Karlsruhe - wichtige Aspekte herausgegriffen und dargestellt. Der Planfeststellungsbeschluss enthält - wie schon der Vertrag zwischen Land Baden-Württemberg und Stadt Karlsruhe - zahlreiche Abstimmungsgebote, was die Planung und die Bauabwicklung anbelangt. Der – 3 – Bauherr Land Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Karlsruhe/Landesbetrieb Gewässer) muss sich mit den jeweiligen Kommunen und auch insbesondere mit den Umweltbehörden, eng abstimmen, beispielsweise die konkrete Bau-(Ablauf-)planung und zahlreiche Einzelfragen. Hier ist etwa auch die Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit bestehender Versorgungsleitungen und die Zugänglichkeit zu Einrichtungen in den Auflagen festgehalten. Alle Ausführungsplanungen, die umweltrechtliche Relevanz haben, sind auf städtischer Gemarkung mit den Umweltbehörden und dem Fachamt Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Diesbezügliche Gebote finden sich unter B) 1. (Allgemeines, S. 40) sowie unter B) 4. (Stadt Karlsruhe, S. 42). Gemäß Nebenbestimmung Nr. H) „Gesundheitsschutz im Polderraum“ ist die ordnungsgemäße Stechmückenbekämpfung zu gewährleisten (Seite 61). Monitoring Naturschutzrechtliche und naturschutzfachliche Vorgaben beginnen auf Seite 46 ff. Die Wirksamkeit der ökologischen Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist in einem langfristig angelegten Monitoring zu begleiten und zu überprüfen. Die Ergebnisse aus dem Monitoring sind der höheren und den unteren Naturschutzbehörden sowie im Wald der unteren Forstbehörde mindestens einmal jährlich vorzulegen. Bei nachteiligen Abweichungen vom Zielerreichungsgrad sind gegebenenfalls Änderungen der Maßnahmen mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Baubegleitkreis Es wird ein „BeRa (Bellenkopf/Rappenwört)-Information-Forum“ eingerichtet. Dieses dient dem informellen Austausch. Es besteht - abhängig vom jeweiligen Baufortschritt – aus Vertretern der Umweltbehörden, des Forstes, des Vorhabenträgers, der Genehmigungsbehörde, der Naturschutzverbände, anerkannter Bürgerinitiativen sowie der Kommunen. Das Forum trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich während der Bauphase. Erste Treffen finden - wenn möglich und sinnvoll - schon frühzeitig, nämlich im Rahmen der Ausführungsplanung statt. Ökologische Baubegleitung Überdies ist eine ökologische Baubegleitung während der Bauphase zu gewährleisten. Auch die ökologische Baubegleitung ist mit den unteren Naturschutzbehörden, dem Fachamt Umwelt- und Arbeitsschutz sowie der Forstbehörde der Stadt Karlsruhe abzustimmen Auenerlebnispfad Zur Sicherstellung der Naherholung wird dem Vorhabenträger aufgegeben, einen sogenannten „Auenerlebnispfad“ anzulegen. Hierdurch soll es der Bevölkerung ermöglicht werden, eine Aue mit ihren vielfältigen Facetten in direkter Nähe erfahren und erleben zu können. Die konkrete Ausgestaltung sowie Wegeführung sind im Rahmen der Ausführungsplanung mit den jeweils zuständigen Fachbehörden (Wasser, Boden, Naturschutz, Forst), der Genehmigungsbehörde und den jeweils betroffenen Kommunen sowie gegebenenfalls dem Landratsamt Rastatt abzustimmen. Hermann-Schneider-Allee a) Keine Begrenzung der ökologischen Flutungen bei 2600 m3/s Die Planfeststellungsbehörde lehnt die Begrenzung der ökologischen Flutung bei 2600 m³/s ab. Damit die durch eine Retention zu erwartenden Eingriffe größtmöglich vermieden werden können, ist es erforderlich, dass die ökologischen Flutungen so weit wie möglich an das Niveau einer Retention gelangen. Eine Begrenzung der ökologischen Flutung hätte deshalb zur Folge, dass der Eingriff nicht – 4 – vollständig vermieden würde und ein Teil der betroffenen Flächen wiederkehrenden, nicht vermiedenen naturschutzrechtlichen Eingriffen ausgesetzt ist. Der Vorschlag der Begrenzung der ökologischen Flutung ist daher nicht in der Lage, die zu erwartenden Eingriffe durch eine Retention zu vermeiden. Die Betriebsweise hätte außerdem zur Folge, dass bei Abflüssen, die größer als 2600 m³/s sind, alle Bauwerke geschlossen werden müssten, sodass keine Durchflüsse mehr stattfinden könnten. Die Bauwerke könnten erst dann wieder geöffnet werden, wenn die Grenze unterschritten würde und eine Entleerung des Polderraumes möglich ist. Während dieser Zeit bliebe das Wasser im Polderraum stehen und mangels eines Zuflusses von frischem Wasser wäre eine Sauerstoffanreicherung des Wassers nicht mehr möglich. Je länger dieser Zustand andauern würde, desto größer wäre der angerichtete Schaden, insbesondere in den Sommermonaten. Die Planfeststellungsbehörde ist zu der Überzeugung gekommen, dass die vorgeschlagene Variante, die ökologischen Flutungen auf einen Rheinabfluss von 2600 m³/s zu begrenzen, nachteilig ist und daher nicht umsetzbar bzw. nicht genehmigungsfähig wäre, da mit der beantragten Variante eine bessere Alternative gegeben sei (S. 105/106 und S. 596). b) Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee Ein Belassen der Hermann-Schneider-Allee auf dem jetzigen Höhenniveau würde dazu führen, dass diese als hydraulisches Trennelement wirkt. Durch die geringe Dammhöhe würden die erforderlichen Durchlässe in den Untergrund einschneiden und als Düker wirken. Diese hätten die Nachteile, dass sich die Düker mit Sedimenten zusetzen oder durch Schwemmmaterial versperrt werden. Um daher auszuschließen, dass die Hermann-Schneider-Allee als hydraulisches Trennelement wirkt und die notwendige Durchfluss-Fähigkeit hergestellt werden kann, ist die Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee um bis zu 2,1 m mit entsprechend dimensionierten Durchlässen „geeignet und naturschutzfachlich geboten“. c) Keine Verminderung der Kronenbreite des Straßendammes Die Stadt Karlsruhe hatte eine veränderte Anordnung der Verkehrsflächen auf der Hermann- Schneider-Allee vorgeschlagen. Ziel sollte sein, die Kronenbreite des Straßendammes zu reduzieren und damit auch den gesamten Straßendamm in seiner Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Die Planfeststellungsbehörde hält diese Variante für nicht vorzugswürdig. Die Anordnung der Oberleitungsmasten der Straßenbahn auf der Dammböschung sei kritisch zu betrachten. Es sei nicht berücksichtigt worden, dass die Oberleitungsmasten bei hohen ökologischen Flutungen und im Retentionsfall unter Wasser stünden. Damit würden zusätzliche Belastungen auf die Oberleitungsmasten infolge des Einstaus wirken, deren Auswirkungen aktuell nicht bewertet und nicht abschätzbar sind. Auch die Anordnung der Straßenbahntrasse auf der südlichen Seite der Hermann-Schneider-Allee sei geostatisch nicht untersucht. Durch den Betrieb der Straßenbahn würden in diesem Bereich völlig neue Kräfte wirken, die bisher nicht berücksichtigt seien. Dieser Bereich müsse jedoch ebenfalls erosionssicher gestaltet werden, hierfür wären neue Standsicherheitsnachweise zu erbringen, mit ungewissem Ausgang. Auch müsse der Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahren und Fahrzeugverkehr mindestens die Breite von 1 m haben, 60 cm seien zu schmal bemessen. Dies entspreche den Empfehlungen in den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme. – 5 – Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sei die Realisierung dieser Variante nicht hinreichend sicher, die Antragsvariante habe jedoch alle Faktoren berücksichtigt und könne sicher realisiert und betrieben werden (S. 113/114). In der Auflage 1.35 ist jedoch festgehalten, dass auf beiden Seiten der Hermann-Schneider-Allee in Abstimmung mit der Stadt als Waldeigentümer Einzelbäume unterschiedlicher Baumarten herauszupflegen sind, sodass ein alleeartiger Charakter entsteht, sofern dies nicht mit anderen naturschutzfachlichen oder technischen Aspekten kollidiert. Umschließung Rappenwört Die Höhe der Spundwand wird bis maximal 4 m festgesetzt. Forderungen nach einer niedrigeren Ausführung werden von der Planfeststellungsbehörde zurückgewiesen. Die in Rappenwört vorgesehene Spundwand schützt nicht nur die Einrichtungen des Schwimmbades vor ökologischen Flutungen und Hochwassereinsätzen, sondern auch die Einrichtungen des Naturfreundehauses, der Kanuvereine und die denkmalgeschützte Eiswiese. Eine niedrigere Spundwand hätte demnach weitreichende Schädigungen zur Folge. Überdies müsste eine zweite Schutzlinie um das Schwimmbad gezogen werden, was zu einer deutlicheren Zerschneidungswirkung führen würde (S. 852). Die Begrünung der Spundwand in Rappenwört wird in einer Zusammenarbeit zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger erfolgen. Einzelheiten der Zusammenarbeit sind in dem Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Land Baden-Württemberg geregelt. Graben 3 Auf die Anlage des südlichen Abschnittes des Graben 3 verzichtet der Vorhabenträger, nachdem auch der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg zugestimmt hat. Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dem Verzicht an. Grundwasser Nach A) 15 ist ein allgemeines Grundwassermonitoring durchzuführen. Hierfür werden unter 15.4 zahlreiche Parameter, die zu erfassen sind, festgelegt. Das Monitoring für das Wasserschutzgebiet Kastenwört ist unter Nr. 16 zusätzlich zur Auflage gemacht worden. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH sind über die Untersuchungsergebnisse zu informieren. Es ist außerdem ein Monitoring zur Wirkung des Betriebs des Retentionsraums auf den Schadstoffgehalt der Böden im Retentionsraum durchzuführen. Auch hierfür werden bestimmte Parameter festgelegt. Weitere Nebenbestimmungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Probestau Nach § 63 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) zählen Hochwasserrückhaltebecken zu Stauanlagen. Gemäß § 63 Absatz 2 WG sind Stauanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Grundsätzlich ist anerkannt, dass DIN-Vorschriften zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören. Die Gesetzesbegründung zu § 63 WG bezeichnet außerdem ausdrücklich DIN 19 700-Teile 10-15 als die Regeln, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Die Planfeststellungsbehörde kommt zum Ergebnis, dass es sich bei der Hochwasserschutzanlage Bellenkopf/Rappenwört um ein Hochwasserrückhaltebecken im Nebenschluss nach DIN 19700-12 handelt (S. 243). – 6 – Nach dieser DIN ist der Probestau nach Fertigstellung der gesamten Anlage zwingend durchzuführen. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit aller Bestandteile überprüft werden und der Polder aufgrund der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse für den Hochwassereinsatz freigegeben werden. Insofern diene der Probestau dem Schutz von Leib und Leben und hochwertigen Sachgütern und ginge den Belangen des Naturschutzes vor (S. 262). Für den Probestau ist gemäß Nebenbestimmung A) 3.7, auch in Abstimmung mit den Umweltbehörden, ein detailliertes Programm zu fertigen und vorzulegen. Es findet nur ein erforderlicher Probestau nach DIN 19700 bei einem Rheinwasserabfluss von 3.600 m/s am Pegel Maxau statt. Ein zweistufiger Probestau ist nicht vorgesehen (S. 240). Rheinhochwasserdamm XXV Aufgrund zahlreicher Kritik hatte der Vorhabenträger seine ursprüngliche Planung des Rheinhochwasserdammes XXV überarbeitet. Der Verlauf des Dammes sowie die Böschungsneigungen wurden modifiziert. Im Vergleich zur ursprünglich verfolgten Planung wurde die Waldinanspruchnahme um 2,25 ha reduziert. Das Landratsamt hat die geänderten Antragsunterlagen planfestgestellt. Zusammenfassung Der Planfeststellungsbeschluss beruht im Wesentlichen auf den mehrfach überarbeiteten Antragsunterlagen des Vorhabenträgers. Bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen sind bereits viele Wünsche und Anregungen der Betroffenen aufgenommen worden. Wie erwartet sind nicht alle Wünsche und Einwendungen berücksichtigt worden. Dies betrifft auch die Vorschläge der Stadt zur Gestaltung der Hermann-Schneider-Allee. Ein abwägungsrelevanter Fehler, der sich auf die Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses insgesamt auswirken würde, ist hierin aus Sicht der Verwaltung nicht zu erkennen. Es sind aber auch noch viele Einzelheiten offen, die erst in der Ausführungsplanung konkretisiert werden. Der Planfeststellungsbeschluss macht an vielen Stellen eine weitere Beteiligung der Stadt Karlsruhe und ihrer Dienststellen zur Auflage. Dies bietet die Möglichkeit, bei der Konkretisierung der nächsten Schritte gestaltend mitzuwirken und die Wirksamkeit von ökologischen Maßnahmen überprüfen. Die Stadt Karlsruhe wird diesen Prozess konstruktiv begleiten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt. Die Stadt Karlsruhe nimmt den Planfeststellungsbeschluss für den Polder Bellenkopf/Rappenwört zur Kenntnis und wird den Bau und den Betrieb des Polders aufmerksam und verantwortungsvoll begleiten.
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Niederschrift 21. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Planfeststellungsbeschluss Polder/Rappenwört bekannt gemacht – Reaktionen der Stadt Karlsruhe auf den Planfeststellungsbeschluss Vorlage: 2021/0145 Beschluss: Die Stadt Karlsruhe nimmt den Planfeststellungsbeschluss für den Polder Bellenkopf/Rappen- wört zur Kenntnis und wird den Bau und den Betrieb des Polders aufmerksam und verantwor- tungsvoll begleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Wie Sie wissen, hat am 1. Februar 2021 die Wasserbehörde beim Landratsamt Karlsruhe den Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserpolder Bellenkopf/Rappenwört öffentlich be- kannt gemacht. Damit ging ein knapp 10jähriges Planfeststellungsverfahren mit der Zulassung des Projekts zu Ende. Die Stadt Karlsruhe wurde schon erhebliche Zeit vor der Einreichung des Antrags im Jahr 2011 in die Überlegungen einbezogen. Bereits ab 2006 haben sich kommunale Gremien mit der Polderplanung befasst. Damit sind wir schon bei 15 Jahren, die uns dieses Thema jetzt umtreibt. Wir haben als Stadt und gemeinsam mit Ihnen den jahrelangen Planungsprozess intensiv beglei- tet, das Projekt dem Grunde nach stets befürwortet, viele Einzelheiten aber durchaus sehr kri- tisch begleitet und auch diskutiert. Alle Beteiligten haben teilweise sehr intensiv gerungen, um sachlich beste Lösungen zu finden. Das zeigt sich zuletzt auch beim Beschluss des Gemeindera- tes zum Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Land Baden-Württemberg über den Bau und Betrieb des Polters, dem Sie am 22.12.2020, also vor wenigen Wochen, zugestimmt haben. Die betroffenen Ämter der Stadtverwaltung haben sich mit dem Planfeststellungsbeschluss aus- einandergesetzt. Auch wenn nicht alle Anregungen, die die Stadt gemacht hatte, übernommen wurden, finden sich doch zahlreiche Anforderungen, die wir aufgestellt haben, in den – 2 – Nebenbestimmungen wieder. Für die Verwaltung sind keine regelnden Inhalte ersichtlich, die eine Klage der Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss erforderlich scheinen lassen. Bis zum tatsächlichen Bau des Polters werden nun noch einige Jahre vergehen. Zunächst muss mit den Ausführungsplanungen begonnen werden und erforderliche Arbeiten für den Natur- schutz müssen vorab erledigt sein. In der nun folgenden Ausführungsplanung, ich erwähnte sie eben, muss der Landesbetrieb Gewässer auch noch viele Details mit der Stadt Karlsruhe abklä- ren. Auch diese Möglichkeit der Mitwirkung werden wir nutzen, um für die Bürgerinnen und Bürger, die Infrastruktur und die Natur die bestmöglichen Lösungen zu finden und werden Sie dann natürlich als Gemeinderat auch mit einbeziehen. Die heutige Vorlage dient nun Ihrer Information über die aus städtischer Sicht wichtigsten In- halte des Planfeststellungsbeschlusses, aber auch zur Einholung Ihres grundsätzlich wohlwol- lenden Votums zu diesem Planfeststellungsbeschluss. Das als kleine Einführung von meiner Seite. Damit können wir in die Debatte eintreten. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Nach einem sehr langen Vorlauf können wir jetzt noch einmal den Planfeststellungsbeschluss zur Kenntnis nehmen. Es gibt auch noch die Möglichkeit, auch für die Öffentlichkeit, in der vierwöchigen Anhörungszeit Initiativen zu ergreifen. Aber das wird vermutlich so nicht stattfinden. Denn nach diesem langen, sehr intensiven Prozess, den wir als Stadt, als Gemeinderat begleitet haben, können wir den heute zur Kenntnis nehmen. Wir GRÜNEN hatten anfangs, vor 10 Jahren, einen ungesteuerten Polter gewünscht und haben das auch immer wieder versucht, auch jetzt dem Land gegenüber. Jetzt ist es allerdings ein ge- steuerter Polter mit ungesteuerten Flutungen geworden. Mit der Lösung, die jetzt gewählt wurde, können wir gut leben, weil sie im Kern das erfüllt, was wir uns vorgestellt haben. Auch die Umwelt- und Naturschutzverbände sind mit dieser Lösung sehr einverstanden. Wir als Gemeinderat haben natürlich die gesamte Planung kritisch begleitet, auch wenn wir nicht die gigantische Menge an Informationen aufarbeiten konnten, die in der Anhörung vorge- legt wurden. Aber wir haben uns vor allem darauf konzentriert, die Eingriffsmenge, die Ein- griffstiefe zu minimieren, denn es ist schon für uns als Stadt ein gewaltiger Eingriff in die Natur, der stattfinden wird, vor allem, weil es auch eines der zentralen Naherholungsgebiete für un- sere westlichen Stadtteile ist und von daher natürlich auch einen hohen Stellenwert hat. Wir haben uns vor allem auf die Hermann-Schneider-Allee konzentriert, wollten zunächst einmal die Höherlegung verhindern, haben allerdings dann als GRÜNE eventuell eine Aufständerung oder eine Verschmälerung beantragt. Aber natürlich müssen wir letzten Endes akzeptieren, wenn die entsprechenden Experten sagen, das ist auf die Art und Weise nicht möglich. Aber wir haben auch Erfolge erzielt. Zum Beispiel beim Graben 3, bei dem Binnenentwässe- rungsgraben, der für den Naturschutz sehr wichtig ist. Der wird jetzt in der Form doch nicht durchgeführt. Aber auch bei dem Hochwasserdamm 25 ist es gelungen, Wald zu retten. Von da- her haben wir einiges bewirkt. Allerdings ist es so, dass gerade, als es um die Entschädigungs- und Ausgleichsmaßnahmen ging, wir einige Wünsche geäußert, Forderungen gestellt haben, die nicht erfüllt wurden. So hätten wir gerne zunächst einmal einen großen Waldumtausch gehabt. Das hat das Land abgelehnt und gleichermaßen auch den kleinen Waldumtausch. Damit bleibt aber der künftige Auenwald, der dann spätestens in 50 Jahren wirklich umfangreich vorhanden – 3 – sein wird. Damit bleibt er letzten Endes in städtischem Besitz. Wir können natürlich weiterhin das Vorhaben kritisch begleiten. Vor allem durch das Monitoring und durch das Baubegleitgre- mium. Stadtrat Maier (CDU): Wenn irgendwo sich zeigt, dass Politik das Bohren dicker Bretter ist, dann ist es dieser Punkt ganz besonders. Diesmal sind es nicht nur dicke Bretter, sondern dop- pelt und dreifach dicke. Aber es zeigt sich auch hier, dass wir als Stadt, als Oberzentrum, eine Verantwortung haben, auch für die Anreihner flussabwärts. Von daher war es für uns eigentlich nie außer Frage, diesem Projekt zuzustimmen. Auch wir als CDU haben uns am einen oder an- deren Punkt gerieben, haben den einen oder anderen Punkt eingebracht und sehen uns jetzt am, ich sage jetzt mal, vorläufigen Ende des Prozesses bestätigt und können final der Sache weiter mitgehen. Man könnte sich jetzt stundenlang an diesem Thema aufreiben. Ich möchte nur zwei, drei Punkte sagen. An der Hermann-Schneider-Allee, an der Höherlegung, an der Dammkronen- breite zeigt sich einmal mehr der Wolf im Schafspelz bei diesem Projekt. Und wenn man dann noch die Umschließung mit den vier Meter hohen Spundwänden des Bades betrachtet, dann faucht dieser Wolf auch ganz ordentlich. Aber, wie gesagt, unterm Strich sind wir zufrieden, danken auch der Stadt und ihren Ämtern und ihren Fachleuten für dieses aktive Einbringen. Sie schreiben, Sie werden diesen Prozess nun weiter konstruktiv begleiten. Auch wir werden dies tun, auch wir werden am Ball bleiben, weiterhin viel Erfolg bei diesem Jahrzehnte-Jahrhun- derteprojekt. Stadtrat Zeh (SPD): Dieser Polter wird der größte Umbau, die größte Veränderung in Daxlanden und Rheinstetten sein, seit Tulla den Rhein begradigt hat. Die SPD war seit eh und je für einen gesteuerten Polter, nicht zuletzt wegen einem Chemieunfall, der das Rheinwasser verseucht hatte, was ungeahnte Folgen hier in der Region hätte, wenn sowas tatsächlich passieren würde. Meine ältesten Unterlagen, Herr Oberbürgermeister hat es dargestellt, sind aus dem integrier- ten Rheinprogramm von 2006. Wenn wir heute Bilanz ziehen - das soll diese Vorlage letztlich machen -, müssen auch wir sagen, wir sind zunächst zufrieden mit den Änderungen beim Damm 25, wo 2,25 ha Wald gerettet wurden. Auch der Verzicht auf den Graben 3 ist ein guter Punkt, den auch wir so gesehen haben. Letztendlich sind die Einwendungen, die beispielsweise Herr Treiber aus Rheinstetten mit maxi- mal 2.600 m³ Flutung gemacht hat, zurückgewiesen worden. Auch wir wollten nur eine ordent- liche Prüfung haben. Die ist auch tatsächlich durchgeführt worden. Jetzt ist von einer Bürgerini- tiative ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2011 hervorgerufen worden, wo Tiere durch solche Flutungen getötet wurden. Ich muss zugeben, die vielen Unterlagen kann man gar nicht alle wälzen. Ich weiß nicht, ob dieses Argument vorher einmal aufgetaucht ist und wie Herr Untersteller dann darauf reagieren wird. Bei der Höherlegung waren wir auch seit eh und je dafür, weil eben diese Flutungen tatsächlich ökologisch sein müssen, nicht gestoppt werden können und daher eine höhere Dammbildung dort auch ausgeprägt werden muss. Wir begrüßen auf jeden Fall das Begleitgremium, das ein- gebracht werden soll. Auch dieser Auenlehrpfad ist sicherlich eine interessante Bereicherung, wenn das tatsächlich stattfinden wird. – 4 – Wünsche haben wir natürlich schon noch zwei. Das eine ist die Nichtberücksichtigung der Ver- schmälerung der neuen Straßenbahnlinie in Richtung Rappenwört. Ich hoffe, dass das im Laufe des Verfahrens vielleicht doch noch einmal bei erneuter Diskussion mit den Vorhabenträgern gemacht werden kann. Und zum anderen natürlich, Frau Kollegin Rastätter hat es auch ange- sprochen, der Forst und die Forsttauschflächen. Auch da sollte zumindest eine kleinere Lösung noch möglich sein. Das wäre der Wunsch der SPD. Insgesamt werden wir dem Vorgehen der Stadt Karlsruhe, nicht zu klagen, zustimmen und nehmen die Vorlage positiv zur Kenntnis. Stadtrat Høyem (FDP): So sieht also eine Niederlage aus. Eine heftige und bürokratische Nie- derlage. Obwohl, wenn ich an die vielen Treffen mit den Repräsentanten für den Bauherrn Land Baden-Württemberg, also das Regierungspräsidium Karlsruhe denke, dann nehme ich doch das Wort höflich zurück. Das Landratsamt Karlsruhe hat den wasserrechtlichen Planfeststellungsbe- schluss für den Polter erlassen. Die Intension, Menschen und Natur gegen Hochwasser zu schüt- zen, ist selbstverständlich richtig und ehrenwürdig. Aber der Eingriff in unsere Natur und Umge- bung ist ganz einfach enorm. Sowohl im Umfang, als auch in Details. Der Planfeststellungsbe- schluss umfasst 883 Seiten reinen Text, hinzu kommen die Antragsunterlagen, bestehend aus 43 Ordnern. Jede Seite ändert unsere Umgebung, beispielsweise Waldumwandlung, Ausnah- men nach dem Bundesnaturschutzgesetz, Planfeststellung zum Bau und Betrieb einer Straßen- bahn, Baugenehmigungen und zahlreiche weitere Zulassungen. Ich weiß, dass wir alle nicht jede einzelne von den 883 Seiten studiert haben. Das haben sowohl unsere Verwaltungsbehörde als auch zahlreiche Vereine und Interessengruppen. Die Diskussion ist jetzt fertig. Der Planfeststellungsbeschluss ist ausdrücklich angeordnet. Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Vorgebrachte Einwände sind eingearbeitet oder automatisch zurück- gewiesen. Der Karlsruher Gemeinderat hat besonders die Hermann-Schneider-Allee und eine Begrenzung der ökologischen Flutungen diskutiert: abgelehnt. Die Höhe der Spundwand haben wir auch diskutiert: Änderungen abgelehnt. Heute treffen wir einen Beschluss, nett formuliert und - höflich ausgedrückt - eigentlich ganz ohne Inhalt. Wir nehmen den Planfeststellungsbe- schluss zur Kenntnis, ja, was sonst? Und wir werden den Betrieb des Polters aufmerksam und verantwortungsvoll begleiten, ja, was sonst? Das war es. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte meinem Vorredner, dem Herrn Høyem weitgehend bei- pflichten. Wir hatten als Stadt eigentlich kaum eine Chance, dieses Verfahren weitreichend zu ändern. Und das hat sich im Verfahren auch gezeigt. Dementsprechend nehmen wir das Ganze heute auch nur zur Kenntnis. Was natürlich ausdrückt, dass wir letztendlich gar keine Wahl ha- ben, als das Ganze irgendwie mitzumachen. Was für viele Bürger und auch für mich persönlich besonders schwer zu verstehen ist, ist dieses Konzept der sogenannten ökologischen Flutungen. Die letztendlich - da müssen wir ehrlich zu den Bürgern sein - dazu führen werden, dass ein Ge- biet, was heute weitgehend trocken ist, in Zukunft häufiger überflutet wird und auch längere Zeit unter Wasser stehen wird, so dass die meisten Pflanzen und Tiere dort sterben werden. Frau Rastätter hat es schon gesagt, es wird 50 Jahre dauern, bis sich die Landschaft, die Natur in dem Bereich soweit wieder eingerichtet hat, dass sie unter den neuen Gegebenheiten funktio- niert. Und diese Zeit müssen wir als Bürger dieser Stadt und auch insbesondere die Anwohner dort in der Nähe gemeinsam ertragen. Weil, das wird schwierig werden. Wir werden zu- schauen, wie die Bäume absterben. Wir werden zuschauen, wie Tiere verschwinden, weil sie einfach keine Möglichkeit mehr haben, dort zu brüten oder dort zu leben und es wird eine Weile dauern, bis sich dann andere dort angesiedelt haben. Es wird keine schöne Zeit werden, – 5 – aber wie gesagt, wir hatten ja keine Wahl. Wir sollten es aber dem Bürger ganz deutlich sagen, worauf sie sich einzurichten haben. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Eine Niederlage ist es wahrhaftig nicht. Also das muss man sa- gen, wir haben eine Verantwortung als Land, dem Rheinprogramm zu entsprechen. Wir sind ziemlich hinten dran gewesen. Man muss sagen, wir waren sehr spät dran. Es war Zeit, dass wir vorankommen. Aber ich muss auch zugeben, ich habe ein lachendes und ein weinendes Auge. Das lachende Auge sagt, ja, es ist tatsächlich jetzt geworden, dass es vorangeht. Das lachende Auge sagt auch, es ist etwas für den Wasserschutz, für den Überschwemmungsschutz getan worden. Aber das weinende Auge sieht auch genau die Sachen, die genannt wurden: Herr- mann-Schneider-Allee, der Waldtausch. Das hat mich unendlich aufgeregt mit dem Land. Dass die so bockig waren an dieser Stelle und sich nicht darauf eingelassen haben, einen soliden Tausch mit der Stadt Karlsruhe vorzunehmen. Die Spundwände, der Wald, alles wurde gesagt. Da gibt es eine Menge Ärger, das verstehe ich auch. Aber trotzdem müssen wir insgesamt sa- gen, es war wichtig, dass wir weiterkommen. Wir konnten nicht nochmal 10 Jahre diskutieren, um dann einen Entschluss zu treffen. Das hier ist eine Kenntnisnahme des Planfeststellungsbe- schlusses, keine Entscheidung. Wir stimmen dem zu, dass die Stadt noch einige Anfragen hat und es weiter begleitet. Und das finden wir gut und da, Herr Oberbürgermeister, ermutigen wir Sie hier, wirklich ganz genau hinzugucken und wirklich auch Druck im Sinne des Gemeinderates zu machen. Der Vorsitzende: Ich möchte von meiner Seite nochmal ergänzen, wir kommen jetzt endlich in- ternationalen Verpflichtungen nach, die wir bisher als Land sträflich hinten angestellt haben. Das geht nicht ohne Eingriff in die Naturräume. Der Vorteil des gesteuerten Polters ist, dass wir damit wirklich die reale Chance haben, es in einen Auenwald rezunaturieren, wie es eben frü- her auch mal war. Ich kenne das, weil ich selber lange am Rhein gelebt habe, wo immer einmal im Jahr, manchmal auch dreimal im Jahr, manchmal keinmal im Jahr, das Wasser etwa zwei Me- ter hoch stand. Da haben Sie völlig unkontrollierte Schadensbilder, weil der Wald sich letztlich nicht darauf einstellt und es trotzdem immer zu ungeregelten Zeiten zu erheblichen Schädigun- gen kommt. Jetzt haben wir die Chance, daraus einen Auenwald zu machen, wie er früher mal war. Ich bin mir sicher, dass jetzt nicht 50 Jahre die Katastrophe ausbricht und dann plötzlich ist der Auenwald da, sondern dass das ein fließender Übergang werden wird. Sie werden manche Tiere umsiedeln müssen, weil die unter den neuen Gegebenheiten nicht klarkommen. Wir ha- ben es ja nicht mit einer Abraumhalde zu tun, sondern schon mit einem intakten ökologischen Gebiet. Aber es wird aus meiner Sicht sehr schnell auch zu neuen Tierarten und Pflanzenarten kommen. Sie werden hier ganz aktiv etwas beobachten können. Ich möchte Sie einfach nur einladen, dass wir das als positive Chance nutzen, einen Naturraum zurück zu bekommen und den Menschen von Anfang an auch zu vermitteln und nicht erst dann, wenn sozusagen die Gräben alle schon da sind und Wasser steht und was da alles so pas- sieren kann, und das auch durchaus von der positiven Seite her begleiten. Dass die Hermann-Schneider-Allee so hochgelegt werden muss, dass sie so breit bleibt, dass man vorne Spundwände hat, ist natürlich ein erheblicher Eingriff in den bestehenden Natur- raum. Es sichert uns aber die Zugänglichkeit dieser ganzen Einrichtungen für alle Zeiten, auch unabhängig davon, ob gerade eine Flutung stattfindet, oder nicht. Auch in der Abwägung, wie viel Natur, wie viel Erholungsfläche und auch wie viel Erholungsmöglichkeiten für die Stadtbe- völkerung werden jetzt möglich gemacht und wie viel können wir sichern. Vom Erholungswert – 6 – der Bevölkerung her sind das eigentlich sehr positive Signale. Sie gehen zwar zu Lasten der der- zeitigen Natur, deswegen haben wir uns andere Lösungen vorgestellt, aber dass man am Ende diese Dinge dann so gestaltet, dass wir eben weiter dort den Vereinssport gestalten können, dass Rappenwört geschützt wird, das hat auch positive Aspekte. Das steht ein bisschen neben- einander und gegenüber, so ist das an der Stelle eben. Aber insgesamt finde ich, ist hier doch ein relativ guter Konsens gelungen. Die Diskussion geht noch weiter und ich finde, wir können das weiterhin auch in unser grünes Band zwischen Rhein und Turmberg aufnehmen. Wir kön- nen hier noch spezifischer herausarbeiten, was wir für eine Vegetation und auch Fauna bekom- men. So sollten wir das positiv begleiten. Und wie gesagt, zum Thema Waldtausch gibt es alle fünf Jahre Veränderungen. Vielleicht kann man mit der nächsten Landesregierung wieder dar- über reden, dass wir da manches nochmal ändern, und dann schauen wir mal. Ich habe Sie je- denfalls an der Stelle immer auf meiner Seite, das weiß ich. Gut, dann kommen wir hier zum entsprechenden Entschluss und ich bitte um Ihr Votum. – Vie- len Dank. Ich glaube, dieses einstimmige Votum zeigt nochmal die hohe Verantwortungsbereit- schaft und auch Konsensbereitschaft dieses Gemeinderats bei einem so emotionalen Thema. Das ist nochmal ein starkes Signal. Genauso ist es ein starkes Signal, dass wir aktiv - so haben Sie uns ja alle aufgefordert - weiter mit den entsprechenden Behörden über Änderungen in der Ausführungsplanung und über die Details verhandeln sollten und wollen. Ich darf mich beim ZJD und allen Hauptverantwortlichen im ganzen Umfeld der anderen Ämter für die intensive Vorarbeit bedanken. Das war auch für uns als Verwaltung ein durchaus langer Weg, der aber noch nicht zu Ende ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. März 20201