Satzungen zur Änderung der folgenden Satzungen der Stadt Karlsruhe a) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) b) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
| Vorlage: | 2021/0139 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öf- fentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. Seite 1099), der §§ 2 ff. des Kom- munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seiten 1233), des § 8 Absatz 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I Seite 1206), zuletzt geändert durch Art. 2 a des Ge- setzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I Seite 2694) sowie der §§ 16, 18 und 19 des Stra- ßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. Seiten 330, 683), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12. November 2020 (GBl. Seite 1039), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 23. März 2021 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 14. November 1995, zuletzt geändert am 15. Dezember 2020, wird wie folgt geändert: § 4 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: „(3) Dies gilt nur bis einschließlich 31. Juli 2021.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Anlage 2 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentli- che Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. Seite 403), der §§ 2 und 11 des Kom- munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. Seiten 592, 593) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. Seite 895), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. Seiten 161, 185), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 23. März 2021 fol- gende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentli- che Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18. Mai 2010, zuletzt geändert am 15. Dezember 2020 wird wie folgt geändert: § 5 Absatz 8 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: „(8) Dies gilt ausschließlich für gewerbliche Sondernutzungen, deren Inanspruchnahme im Zeitraum vom 17. März 2020 bis einschließlich 31. Juli 2021 beantragt wird.“ § 5 Absatz 8 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: „Zugleich werden die Gebühren für die erforderliche Gebrauchsabnahme des Bauord- nungsamtes zum Betreiben der Eventgeschäfte nach der laufenden Nummer 12.8.4 des beigefügten Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung nicht erhoben, de- ren Inanspruchnahme im Zeitraum vom 17. März 2020 bis einschließlich 31. Juli 2021 be- antragt wird.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Satzungen zur Änderung der folgenden Satzungen der Stadt Karlsruhe a) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) b) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Vorlage Nr.: 2021/0139 Verantwortlich: Dez. 4 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.03.2021 9 ☐ ☒ vorberaten Gemeinderat 23.03.2021 9 ☒ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Er- laubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebüh- rensatzung)“ befristet bis einschließlich 31. Juli 2021 b) die als Anlage 2 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)“ befristet bis einschließ- lich 31. Juli 2021 Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparun- gen) Ja ☒ Nein ☐ siehe Punkt 3 der Vorlage (begrenzt bis 31. Juli 2021) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen aus- zuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläu- terungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Aufgrund des sich seit Jahresbeginn 2020 in Deutschland ausbreitenden neuartigen Coronavirus SARS CoV-2 und unter Berücksichtigung der hierdurch besonders schwierigen finanziellen Lage der von den Maßnahmen zum Infektionsschutz besonders betroffenen Branchen ist die Stadt Karlsru- he den ansässigen Gastronomen und Händlern mit Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juni 2020 so- wie den Schausteller*innen und Festwirt*innen, im Rahmen des „Corona-Plätze-Konzepts“, mit Gemeinderatsbeschluss vom 21. Juli 2020 entgegengekommen, um sie zu unterstützen. Mit Be- schluss vom Juni 2020 und vom Juli 2020 entschied der Gemeinderat, die Gebühren für gewerbli- che Sondernutzungen im Stadtgebiet und die damit verbundenen Verwaltungsgebühren rückwir- kend zum 17. März 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 nicht zu erheben. Schließlich wur- den diese Regelungen mit weiterem Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021 verlängert. Angesichts der Beibehaltung einer konsequenten Strategie zur Eindämmung der Infektionszahlen, auch nach Impfstart, verlangen die jüngsten Beschlüsse der Landesregierung über die Corona- Maßnahmen in Baden-Württemberg weiterhin Schließungen bzw. Einschränkungen für Gewerbe mit hohem Kunden- und Nutzeraufkommen über einen ungewissen Zeitraum. Solche Maßnahmen treffen nicht nur den Gastronomiebereich und die Händler, sondern auch die Schausteller*innen und Festwirt*innen besonders hart. Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie sowohl für die Gastronomen und die Händler als auch für die Schausteller*innen und Festwirt*innen bestmöglich aufzufangen, empfiehlt die Ver- waltung, die aktuell bis 31. März 2021 beschlossene Nichterhebung der Sondernutzungsgebühren und den damit verbundenen Verwaltungsgebühren befristet bis 31. Juli 2021 zu verlängern. Die Nichterhebung der gewerblichen Sondernutzungsgebühren sowie der Verwaltungsgebühren gilt befristet vom 18. November 2020 bis einschließlich 31. Juli 2021 auch für die zusätzlichen Ver- kaufsörtlichkeiten, welche im Rahmen der Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinien zur Verfü- gung gestellt werden. Die Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt, die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg und die vorübergehende Aussetzung der Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ werden – vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates am 23. März 2021 – entsprechend verlängert. 1. Gebührenrechtliche Abwägung Auf die wirtschaftlichen Risiken und Unsicherheiten des städtischen Haushalts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist ebenso allgemein hinzuweisen. Nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die Gemeinde verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten, aus Ent- gelten für ihre Leistung zu beschaffen. Daher übt die Stadt Karlsruhe ihr Ermessen nach § 19 StrG im Regelfall so aus, dass Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für den dafür er- forderlichen Bearbeitungsaufwand erhoben werden. Obwohl eine gänzliche Gebührenbefreiung nicht der grundsätzlichen Auslegung gemeindewirt- schaftsrechtlicher Vorgaben entspricht, übt die Stadt Karlsruhe durch diese Änderungssatzungen das ihr im Straßengesetz (hier: speziellere Grundlage als Gemeindeordnung) eingeräumte Ermes- sen, Sondernutzungsgebühren zu erheben, gemäß § 19 StrG dahingehend aus, dass infolge der – 3 – besonderen Krisensituation weiterhin keine Gebühren bis einschließlich 31. Juli 2021 für gewerbli- che Sondernutzungen sowie für den daran anknüpfenden Bearbeitungsaufwand erhoben werden. – 4 – 2. Erläuterungen zu den konkreten Änderungen a) Gewerbliche Sondernutzungsgebühren Der verlängerte Zeitraum der Gebührenbefreiung für die gewerblichen Sondernutzungen wird durch die fett hervorgehobenen Stellen in § 4 Absatz 3 der Sondernutzungsgebührensatzung dar- gestellt. Hervorhebung im Kontext: „(3) Abweichend von Absatz 1 werden aufgrund der einschränkenden Maßnahmen für die Gastro- nomie und den Handel sowie den Betreibern von Verkaufs- und weiterer Eventgeschäfte infolge der Corona-Pandemie die Gebühren für gewerbliche Sondernutzungen nach den laufenden Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 7.3 und 17 des beigefügten Gebührenverzeichnisses nicht erhoben. Dies gilt nur bis einschließlich 31. Juli 2021.“ Übersicht zu den vom Beschluss betroffenen gewerblichen Sondernutzungsarten aus dem Gebüh- renverzeichnis der Sondernutzungsgebührensatzung: Lfd. Nr. Art der Sondernutzung Zeit- raum Gebühr 1 Straßenverkauf, soweit nicht in anderen Gebührenstellen gesondert erfasst a) ohne besondere Verkaufseinrichtungen b) aus festen Verkaufseinrichtungen (z.B. Verkaufshäuschen, Verkaufscontainer) je Einrichtung tgl. mtl. jährl. tgl. mtl. jährl. 5 - 75 € 15 - 250 € 50 - 1.000 € 5 - 100 € 25 - 400 € 75 - 1.250 € 2 Verkaufswagen, Verkaufscontainer ohne festen Standplatz je Einrichtung tgl. mtl. jährl. 5 - 100 € 25 - 400 € 75 - 1.250 € 3 Imbissstände u.ä. a) ohne Sitzgelegenheit b) mit Sitzgelegenheit je Einrichtung tgl. mtl. jährl. tgl. mtl. jährl. 15 - 150 € 30 - 500 € 150 - 1.500 € 20 - 200 € 40 - 600 € 200 - 1.750 € 4 Warenauslagen, soweit diese jeweils mehr als 30 cm in den Straßenraum hineinragen, je angefangene qm Grundfläche mtl. jährl. 2,50 - 25 € 15 - 250 € 5 Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten, Cafés usw. im Straßen- und Gehwegraum, je angefangene qm der in Anspruch genommenen Fläche mtl. 2,50 - 15 € 7.3 Sonstige Werbetafeln, je Tafel jährl. 30 - 500 € – 5 – 17 In vorstehendem Verzeichnis nicht erfasste, über den Ge- meingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße, soweit nicht § 21 Abs. 1 StrG zutrifft tgl. mtl. jährl. einma- lig 5 - 150 € 25 - 1.000 € 50 - 2.500 € 50 - 5.000 € Die konkrete Bemessung der Sondernutzungsgebühren im Einzelfall richtet sich neben der Ver- kehrsbedeutung der betroffenen Straßen, Wege und Plätze und dem Umfang sowie der Dauer der Sondernutzung insbesondere auch nach dem wirtschaftlichen Wert. Sie wird gemäß diesen Vo- raussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb des angegebenen Gebührenrahmens festgesetzt. b) Verwaltungsgebühren zur gewerblichen Sondernutzungserlaubnis sowie zur bauordnungsrechtlichen Abnahme von Fliegenden Bauten Die Verwaltungsgebührenbefreiung für gewerbliche Sondernutzungserlaubnisse ist in § 5 Absatz 8 der Verwaltungsgebührensatzung dargestellt. Dieser Absatz verweist unter anderem entspre- chend auf die Inhalte der Ergänzungsregelung des unter 2. a) dargelegten § 4 Absatz 3 der Son- dernutzungsgebührensatzung. Außerdem wird in § 5 Absatz 8 die Nichterhebung der Verwaltungsgebühr für die Gebrauchsab- nahme der Fahrgeschäfte beibehalten. Die hinzukommenden „Neben-/ Folgekosten“ über die er- forderliche Gebrauchsabnahme des Bauordnungsamtes zum Betreiben der Fahrgeschäfte von der Verwaltung sind wesentlicher Bestandteil der beabsichtigten Umsetzung für Schausteller*innen und Festwirt*innen. Hervorhebung im Kontext: „(8) Abweichend von Absatz 3 werden aufgrund der einschränkenden Maßnahmen für die Gastro- nomie und den Handel sowie den Betreibern von Verkaufs- und weiterer Eventgeschäften infolge der Corona-Pandemie die Gebühren für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen nach der lau- fenden Nummer 9.14 des beigefügten Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. § 4 Absatz 3 der Sondernutzungsgebührensatzung nicht erhoben. Dies gilt ausschließlich für gewerbliche Sondernutzungen, deren Inanspruchnahme im Zeitraum vom 17. März 2020 bis ein- schließlich 31. Juli 2021 beantragt wird. Zugleich werden die Gebühren für die erforderliche Ge- brauchsabnahme des Bauordnungsamtes zum Betreiben der Eventgeschäfte nach der laufenden Nummer 12.8.4 des beigefügten Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung nicht erhoben, deren Inanspruchnahme im Zeitraum vom 17. März 2020 bis einschließlich 31. Juli 2021 beantragt wird.“ Übersicht zu der vom Beschluss betroffenen öffentlichen Leistung aus dem Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung: Lfd. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 9 Ordnungswesen 9.14 Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 6 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) 73 €/ Std. 12 Bauordnung 12.8.4 Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten 70 – 700 € – 6 – Die Bearbeitung einer Sondernutzungserlaubnis (Lfd. Nr. 9.14) dauert im Regelfall 30 Minuten, dies sind somit 36,50 Euro. Für eine Gebrauchsabnahme des Bauordnungsamtes (Lfd. Nr. 12.8.4) werden in der Regel 70,00 Euro verlangt. – 7 – 3. Finanzielle Auswirkungen a) Die Verwaltung verzeichnet beim jährlichen Antragsvolumen der Gastronomen für Außenbe- stuhlungen sowie des Handels für Warenauslagen zum „Saisonstart“ üblicherweise eine Streuung der einzelnen Anträge verteilt über die ersten sechs Monate hinweg. Eine rechne- risch exakte Bezifferung der Mindererträge für den Zeitraum April bis einschließlich Juli 2021 lässt sich daher nicht verlässlich erfassen. Die Verwaltung ordnet jedoch die mit der Beschluss- fassung verbundenen Größenordnung der Mindererträge für diesen Zeitraum bei den Son- dernutzungs- und Verwaltungsgebühren für den Haushalt im Jahr 2021 bei schätzungsweise 150.000 Euro bis 200.000 Euro ein. b) Die Umsetzung der besonderen Konzepte für Karlsruher Schausteller*innen und Fest- wirt*innen in der Innenstadt finden nicht im Rahmen der Jahrmärkte und Volksfeste und folg- lich nicht auf Grundlage der jeweiligen Satzungen über Jahrmärkte sowie Märkte und Volks- feste statt. Die Standgebühren lassen sich, aufgrund der veränderten Bezugs- sowie Bemes- sungsgrundlagen nicht beziffern. Die Karlsruher Schausteller*innen und Festwirt*innen, die weiterhin die Möglichkeit erhalten, ihren Stand im Rahmen des "Notprogramms" in der In- nenstand zu betreiben, werden im Rahmen einer Sondernutzung gemäß der Sondernutzungs- gebührensatzung gestellt. Die Anzahl und Größe der einzelnen Geschäfte können von den bisher üblich gestellten Maßen am Christkindlesmarkt deutlich abweichen. Während bei der Erhebung der Marktgebühren die Größe der Geschäfte maßgeblich ist, ist dies bei Sondernut- zungen nicht der Fall. Insofern sind die beiden Gebühren nur sehr bedingt miteinander ver- gleichbar. Hinsichtlich den in diesem Zusammenhang nicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren für Gebrauchsabnahmen des Bauordnungsamtes zum Betreiben der Fahrgeschäfte voraussicht- lich bis 31. Juli 2021 liegen die Mindererträge bei 70,00 Euro pro Bauabnahme. Die Verwal- tung rechnet mit einem einstelligen bis niedrigen zweistelligen Fallaufkommen. Anlagen: 1. Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung 2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Er- laubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebüh- rensatzung)“ befristet bis einschließlich 31. Juli 2021 b) die als Anlage 2 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)“ befristet bis einschließ- lich 31. Juli 2021
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Niederschrift 22. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. März 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 9 der Tagesordnung: Satzungen zur Änderung der folgenden Satzungen der Stadt Karls- ruhe a) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernut- zungsgebührensatzung) b) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Vorlage: 2021/0139 dazu: Fortsetzung der Unterstützung für Schausteller und Festwirte Antrag: CDU Vorlage: 2021/0128 Punkt 10 der Tagesordnung: Satzungen zur Änderung bzw. Neufassung der folgenden Satzun- gen der Stadt Karlsruhe a) für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsatzung) b) die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahr- märkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezial- märkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) sowie c) zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe zur Erweiterung des Wochen- marktsortiments Vorlage: 2021/0117 Punkt 13 der Tagesordnung: Befristete Verlängerung der Erweiterung der Sondernutzungs- richtlinie der Stadt Karlsruhe - Notprogramm Schausteller und Festwirte Vorlage: 2021/0265 Punkt 14 der Tagesordnung: Befristete Verlängerung der erweiterten Nutzung von Außenbe- stuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler) Vorlage: 2021/0266 – 2 – Beschlüsse: TOP 9: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Er- laubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsge- bührensatzung)“ befristet bis einschließlich 31. Juli 2021 b) die als Anlage 2 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)“ befristet bis ein- schließlich 31. Juli 2021 TOP 10: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Neufassung der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe (Wochenmarktsat- zung) gemäß Anlage 2 b) die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindles- markt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) gemäß Anlage 2 sowie c) die Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe zur Erweiterung des Wochenmarktsortiments ge- mäß Anlage 3 TOP 13: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verlängerung der als Anlage 2 beigefügten Erweiterung der „Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe“ befristet bis 31. Juli 2021. TOP 14: 1. Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) vom 18. Februar 2014 mit folgender Maßgabe: Die unter Ziffer 5 der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässigen Sondernutzungen „Heizpilze und sonstige Wärmeerzeuger“, sowie „Zelte, Folienüberdachungen und freistehende Markisen“, oder ähnliches können bis zum 31. Juli 2021 zugelassen werden. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Ge- staltungssatzung „Altstadt Durlach“ vom 15. November 2019 enthaltenen stadtgestalteri- schen Festlegungen mit folgender Maßgabe: Die Nutzung von „Abgrenzungen, Abschran- kungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen“ und sonstigen Wärmeerzeugern kann für die Sondernutzung im Rahmen einer Außengastronomie bis zum 31. Juli 2021 zugelassen werden. – 3 – 3. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verwendung von Heizstrah- lern und weiteren Aufbauten im Bereich von Außenbestuhlungsflächen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnisse: TOP 9 Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 10 Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 13 Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt TOP 14 Bei 45 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 9, 10, 13 und 14 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Wir können das alles zusammenfassen, weil es sich um jeweilige Fortsetzungen von Sonderre- gelungen im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise handelt. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Zu diesen gemeinsamen aufgerufenen Punkten der heutigen Ta- gesordnung möchte ich ein paar wenige Bemerkungen machen. Wir werden mit diesen Be- schlüssen bis Ende Juli weiter auf die Gebühren für Sondernutzung verzichten. Für die Stadtteile Mühlburg und Durlach werden die Sondernutzungsrichtlinien bis Ende Juli weiter ausgesetzt. Auch das Notprogramm für Schausteller*innen wird verlängert. Wir sehen, dass die Corona- Pandemie weiter fortbesteht. Wir befinden uns unglücklicherweise in einer dritten Welle, so- dass Bund und Länder in dieser Nacht wieder einmal härtere Maßnahmen zur Eindämmung be- schlossen haben. Wir hoffen aber, dass ab Mitte April Öffnungen endlich wieder möglich sein werden. Gastronomie und Einzelhandel benötigen dann umso mehr Unterstützung. Außenflä- chen können die Innenbereiche teilweise kompensieren, die wegen der Corona-Pandemie nicht oder nicht in voller Weise genutzt werden können. Wir werden heute diesem gesamten Paket zustimmen, auch wenn es die mögliche Nutzung von Heizstrahlern umfasst. Wir denken nicht, dass diese für den Zeitraum von Frühjahr und Sommer überhaupt eine Rolle spielen werden. Daher ergibt es keinen Sinn, an dieser Stelle darüber zu streiten. Die Stadt wird durch diese Maßnahmen einige Einnahmen verlieren. Dies ist ange- sichts der sehr schwierigen Haushaltslage sehr schmerzhaft. Wir sind dennoch der Überzeu- gung, dass die Maßnahmen richtig sind, denn Gastronomie und Einzelhandel benötigen, wie ge- sagt, dringend die Unterstützung. Diese Investition in eine lebendige Stadt ist sinnvoll. Neben den Maßnahmen zur Abfederung der Corona-Pandemie werden die Regeln für die Wo- chenmärkte erneuert. Wir begrüßen die klare transparente Vergaberichtlinie, die Regionalität und Produkte aus ökologischer Landwirtschaft dem Vorrang einräumen. Auch hier sehen wir einen sinnvollen Beitrag für die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteilzentren. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Als wir uns im letzten Jahr erstmals mit dieser Thematik beschäftigt hatten, hatten wir eigentlich alle die Hoffnung, dass wir schneller durch diese Krise kommen und auch vor allem den betroffenen Branchen damit helfen können. Aber leider kam es dann anders. Die Gastronomie zum Beispiel hatte investiert in zusätzliche Außenbestuhlung oder Heizstrahler, konnte aber nur wenige Tage davon Gebrauch machen, bevor es zum erneu- ten Lockdown kam. Auch unsere Schausteller und Festwirte mussten ihre Buden dann auch im Dezember wieder frühzeitig schließen. Seitdem ist hier kein Betrieb möglich. Deswegen – 4 – unterstützen wir das natürlich ausdrücklich, dass wir unsere ganzen Sondernutzungspro- gramme, das Notprogramm, das Plätzekonzept verlängern, weil wir der Meinung sind, dass wir alles tun müssen, um mit Sonderregelungen weiterhin eben der gebeutelten Branche zu helfen. Da schließe ich jetzt wirklich alles mit ein, sowohl das Notprogramm als auch die Verlängerung der Außenbestuhlungsflächen, Heizstrahler und dergleichen. Eingehen möchte ich jetzt allerdings noch auf den TOP 13. Hier ist nämlich auf der Seite 3 ein Passus drin, der eben doch eine kleine Einschränkung beinhaltet, die wir so nicht ganz mittra- gen können. Deswegen wäre meine Bitte, ob wir vielleicht hier etwas abweichen könnten, denn es wäre vorgesehen, dass wenn größere Veranstaltungen auf den Plätzen stattfinden, die Schausteller und Festwirte gezwungen wären, auf jeden Fall ihre Stände abzubauen. Das geht uns einen Schritt zu weit. Wir hätten hier gerne eine Flexibilität. Natürlich kann es in dem einen oder anderen Fall sein, dass es dann so weit kommen muss, aber sicherlich nicht bei jeder Ver- anstaltung, dass automatisch die Stände und Buden abgebaut werden müssen. Also hier wäre auch unsere Bitte, dass wir doch versuchen, eine flexible Lösung zu finden, um einfach auch un- seren Schaustellern und Festwirten weiter entgegenzukommen und einfach gemeinsam einen guten Weg durch diese Krise finden. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich hätte mir es auch nicht träumen lassen, dass ich innerhalb ei- nes Dreivierteljahres zum zweiten Mal zu dieser Situation sprechen muss, aber es ist leider so und ich kann mich allen Vorrednerinnen und dem Vorredner anschließen. Das ist das Mindeste, was wir machen können. Wir können wenig tun, sowohl für die Wochenmärkte als auch für die Schausteller und auch, was die Heizpilze anbelangt. Dann ist es wirklich das Minimum, was wir in der derzeitigen Situation ermöglichen können, den Gebührenerlass sowie auch die Möglich- keit, sollte es wieder mal zu einer Außengastronomie kommen, diese in der Vorlage dargestell- ten Chancen und Möglichkeiten zu nutzen. Das ist das Minimum, was wir ihnen geben und bie- ten können. Nichtdestotrotz freut es mich natürlich auch, dass in der angespannten kritischen Situation auch in dieses ganze Konzept noch ein neuer Markt mitaufgenommen werden konnte, der Pyramidenmarkt am Marktplatz. Das freut mich sehr und das begrüßen wir auch. Der wurde dann eben auch gleich in der ergänzenden Vorlage aufgenommen. Ich hatte gerade im Reingehen ein Gespräch mit einem wirklich bekannten, langjährigen städti- schen Gastronomen, der mir sein Leid geklagt hat, und am Schluss kann ich immer nur sagen, haltet durch. Das ist die Parole, die wir ihnen mitgeben und was wir tun können, das tun wir. Das haben wir schon getan im vergangenen Jahr durch den Gebührenerlass und jetzt die Ver- längerung. Das ist die Folge dessen, dass die Situation sich immer noch nicht entschärft hat. Wir stimmen der Vorlage zu. Stadtrat Schnell (AfD): Es wurden jetzt mehrere Tagesordnungspunkte in einem einzigen De- battenpunkt zusammengefasst. Beginnen wir mit den Vorlagen der Stadt zum TOP 9. Die gipfelt darin, die Gebühren verschiedener Sondernutzungen wie zum Beispiel für mobile Verkaufswa- gen, Imbissstätte etc. in Folge der Corona-Verordnung bis zum 31.07. auszusetzen. Wir begrü- ßen das und finden es höchst bemerkenswert. Denn als die AfD so etwas für die Schausteller bereits im Juni 2020, also vor rund neun Monaten, forderte, wurde uns in der ablehnenden Antwort der Stadt dazu geschrieben, ich zitiere, „Eine Gebührenermäßigung ist aufgrund gel- tender Satzungsregelung nicht möglich.“ Umso mehr freuen wir uns, dass so etwas jetzt doch auf einmal geht und stimmen den Vorlagen der Stadt zu dem Tagesordnungspunkten 9, 13 und 14 freudig zu. Dies gilt auch für den Antrag der CDU, die Unterstützung für die Schausteller und – 5 – Festwirte fortzusetzen, denn dies ist letztendlich unser Antrag vom 30.06.2020 in erweiterter Form. Probleme habe ich allerdings mit der Neufassung der Satzung für die Wochenmärkte. Dies aus zwei Gründen, zum einen die Erhöhung der Gebühren, die müssen zwar theoretisch kostende- ckend sein. Wenn der Gemeinderat es beschließt, wie zum Beispiel bei Friedhofsgebühren, kann jedoch davon abgewichen werden. Wir halten diese Gebührenerhöhung guten Gewissens für nicht erforderlich. Schließlich hat die AfD als einzige Fraktion in den Haushaltsberatungen substanzielle Einsparvorschläge in zweistelliger Millionenhöhe, insbesondere beim sogenann- ten Klimaschutz, vorgebracht. Als zweiter Kritikpunkt beim TOP 10 ist die Kleinteiligkeit der Vorgaben an die Marktbeschicker zu nennen. Nur ein Beispiel, ich zitiere wieder, „Die Höhe der Warenauslage, mit Ausnahme derjenigen für Blumen, darf 90 cm, mit den Waren an sich 1,40 m nicht übersteigen.“ Da fragt man sich schon, ob solche detaillierten Vorschriften notwendig sind, denn die Beschicker haben ja von sich aus ein Interesse, einen attraktiven Markt zu gestalten. Solche Auswüchse beim Er- lassen von Vorschriften halten wir für über das Ziel hinausgeschossen. Überhaupt würde es die Verwaltung in ihrem Arbeitsanfall deutlich entlasten, wenn sie sich beim Erlassen von Vorschrif- ten einer gewissen Zurückhaltung befleißigen würde. Daher können wir beim TOP 10 nur mit erheblichem Magenkribbeln zustimmen. Stadtrat Hock (FDP): Meine Fraktion begrüßt, dass wir heute den Schaustellern in unserer Stadt unter die Arme greifen, denn sie haben es notwendig. So habe ich schon vor einem Jahr hier im Hause argumentiert. Da hat man mir noch ein breites Grinsen von einigen Seiten des Hauses entgegengebracht. Dass wir heute nach einem Jahr, und da muss ich vielen Recht geben, immer noch über dieses Thema sprechen müssen, ist umso erschreckender. Wenn man sieht, was die Entscheidungen von heute Nacht gebracht haben, dann stelle ich heute einmal eine Frage an Sie, Herr Oberbürgermeister, in den Raum. Die kommt von einem Liberalen. Wenn ich sehe, was ein Bürgermeister in Tübingen macht für seine Stadt, dann muss ich davor meinen Hut zie- hen und einmal die Frage stellen, ob wir eigentlich die nächsten Monate für uns als Stadt Karls- ruhe in dem Bereich so weitermachen wollen oder ob wir einmal sagen, lasst uns überlegen, wie können wir vielleicht mit anderen Städten auch in dieser Region Vorreiter sein für ein neues Modell, für eine neue Möglichkeit der Öffnung. Denn ich sage Ihnen voraus, durch die Nichtan- tragspflicht der Insolvenz werden Sie sehen, dass im Spätjahr dieses Jahres eine Welle auf uns zurollt, dass uns Hören und Sehen vergeht. Ich möchte es für meine Fraktion nicht so weit kom- men lassen, Herr Oberbürgermeister. Wir sollten uns wirklich das ganz genau anschauen, was in anderen Städten gemacht wird und dann sich schon mal hier im Haus die Frage stellen, ob es nicht möglich ist, auch hier für unsere badische Residenz so eine Möglichkeit aufzumachen. Es reicht mir nicht zu sagen, haltet durch. Nein, das reicht uns nicht, reicht meiner Fraktion nicht. Ich möchte jetzt schnell und zügig mit einem Konzept in die Umsetzung kommen, wo wir den Menschen in dieser Stadt auch die Möglichkeit geben, wieder in die Geschäfte zu kommen, die Möglichkeit geben, wieder in die Außengastronomie zu kommen. Dies müssen wir möglich machen. Wenn Sie mit Leuten vor der Tür sprechen, dann haben Sie auch, wie die Kollegin Er- nemann sagte, gehört, das Wasser steht den Menschen nicht schon unter der Nase, viele sind schon ertrunken. Deshalb hoffe ich und wünsche mir, dass diese Stadt Karlsruhe es möglich macht, in den nächsten Wochen eine andere Lösungsmöglichkeit herbeizuführen, zum Wohle der Stadt, zum Wohle ihrer Unternehmer in dieser Stadt. – 6 – Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Jetzt habe ich hier als letzte Rednerin freudig vernommen, dass die Mehrheit der Kollegen den Satzungsänderungen zustimmt. Das freut mich, wir stimmen dem natürlich auch zu. Aber letztendlich ist es - das muss jedem klar sein - nichts anderes als ein Zeichen. Denn keine Kosten von etwas, was ich nicht nutzen kann, macht mich nicht wirklich glücklich. Es ist ein Zeichen der Solidarität, dass wir bereit sind, auf diese Kosten für die Son- dernutzung zu verzichten, wohlweislich, dass keiner von uns weiß, was bis zum Ende Juni über- haupt passieren wird, ob überhaupt ein Gastronom bis dahin eine Außenbestuhlung nutzen darf, ob überhaupt ein Einzelhändler bis dahin wieder ganz regulär sein Geschäft führen darf, geschweige denn die Schausteller wieder irgendeinen Markt oder eine Messe bedienen dürfen. Dem Kollegen Hock kann ich in vielen Dingen zustimmen. Wir, die Einzelhändler, die Gastrono- men, die Schausteller, die Festwirte, wir hätten uns auch in vielen Dingen gewünscht, dass wir als Stadt Karlsruhe ein bisschen forscher vorangehen. Jetzt haben wir die Luca-App. Wieso ha- ben wir sie nicht schon Anfang Februar eingeführt? Das hätte für viele, gerade für viele Klei- nere, eine große Erleichterung in diesen zehn Tagen, in denen wir jetzt ein bisschen Click & Meet machen durften, gebracht, statt diese Zettelwirtschaft und diese Aufzeichnungen. Zum Thema Markt möchte ich noch anmerken, das ist auch was, was wir schon lange fordern und dafür brauchen wir nicht noch drei weitere Gutachten. Märkte und regionale Produkte sind etwas, das einen großen Trend erlebt, Gott sei Dank auch die biologischen angebauten Lebens- mittel. Wir haben vor sechs Monaten den Marktplatz feierlich in Betrieb genommen, und noch findet kein Markt statt. Auch hier hätte ich mir gewünscht, dass wir ein bisschen schneller sind. Wenn ich mir den Gutenberg-Markt anschaue, der hat mittlerweile Kultstatus. Da geht man samstags hin, da trifft man sich, da kauft man sein frisches Obst, seine Blumen, man trifft die Kollegen bei den anderen Wahlständen, aber nicht nur zu Wahlkampfzeiten. Warum schaffen wir das nicht in der Mitte, im Herzen unserer Stadt, auf dem Marktplatz? Bisher noch nicht, ich weiß ja, dass es kommt. Von dem her ein Dankeschön an die Kollegen, dass Sie den Änderungen oder Verlängerung der geänderten Satzungsnutzungsgebühren zustimmen. Aber wie gesagt, man darf es nur als Zeichen sehen. Die Menschen, die da draußen heute vor der Tür stehen, die Gastronomen, sie alle wollen nicht angewiesen sein auf Almosen, auf Erleichterung bei den Ge- bühren. Sie wollen arbeiten für ihr Geld, sie wollen eine Leistung erbringen und diese bezahlt bekommen. Sie verlieren gerade alle ihre Würde. Der Vorsitzende: Vielleicht zu einigen Punkten eine Anmerkung. Die Luca-App macht aus mei- ner Sicht erst Sinn, wenn die Schnittstelle an das Gesundheitsamt geschaltet ist. Das ist seit vor- letzter Woche der Fall. Vorher wäre es vielleicht eine Aufzeichnungsoption gewesen, das kann ich nicht beurteilen, aber sie hätte, sagen wir mal, ein Versprechen ausgelöst, das aus meiner Sicht nicht eingehalten worden wäre. Der Mittwochsmarkt auf dem Marktplatz findet derzeit schon statt. Das sehe ich nämlich jeden Mittwoch, wenn ich rausgehe. Wir haben auch die Stra- tegie, Frau Kollegin mag mich gegebenenfalls noch ergänzen, dass wir nicht einen Hauptwo- chenmarkt auf dem großen Marktplatz in der traditionellen Weise zurückbringen wollen, weil wir dann damit an bestimmten Tagen weitere Veranstaltungen auf dem Marktplatz nicht mehr möglich machen. Dann müsste man auch die Frage stellen, ob man den Markt auf den Stephan- platz zurücklegt. Da gibt es mittlerweile ein ähnliches kultiges Verhältnis. Insofern ist es nicht ganz so einfach, dass wir jetzt einfach den Marktplatz fertig haben, und dann bündeln wir un- sere Marktaktivitäten darauf, sondern da müssen wir etwas differenzierter vorgehen. – 7 – Zu Ihnen, Herr Stadtrat Hock, der Städtetag arbeitet auf Baden-Württembergischer Ebene sehr intensiv daran, möglichst viele Pilotstädte zu finden, die für entsprechende Konzepte zur Verfü- gung stehen. Ich bin vor vier Wochen vom Staatsministerium angefragt worden, ob wir zusam- men mit dm eine solche Konzeption machen. Das ist dann wieder eingesammelt worden. Man hat aber letztlich die Verordnung, unter welchen Bedingungen Schnellteststationen vom Land anerkannt sind. Diese Verordnung ist jetzt genau anderthalb Wochen her. Also es gibt seit an- derthalb Wochen überhaupt erst eine Verordnung des Landes, die klärt, mit welcher Qualität Schnellteststationen Tests anbieten können, die dann mit dem Bund als sogenannte Bürgertests abgerechnet werden und damit ein Stück weit dann auch Voraussetzungen bieten, um eventu- ell als Eintrittspforte in entsprechende Infrastruktur zur Verfügung zu stehen. Tübingen hat da eine schnellere und Sonderrolle eingenommen, da haben Sie Recht. Aber Sie haben es vielleicht heute auch gelesen, in Tübingen sind ein Teil der Tests falsch positiv, also bei falscher Tempera- tur in der Öffentlichkeit gemacht worden. Das sind alles Erprobungsgeschichten, die man erst ein bisschen einführen muss. Was ich angedeutet habe, ist etwas, was wir auf allen Ebenen fordern sollten, dass wir In-fra- struktur wieder öffnen, mit entsprechender Vorlage von Schnelltestergebnissen. Ich würde aber den Einzelhandel gerne komplett herausnehmen. Ich sehe im Einzelhandel im Moment, wenn die Hygienebedingungen eingehalten werden, eigentlich kein Infektionsrisiko. Das sieht übrigens der Baden-Württembergische Städtetag auch so. Wenn ich Lockdown weitermache, dann müsste ich im Moment den Betrieben zwei Wochen Zwangsurlaub verordnen. Das wäre eine infektionstechnisch vernünftige Maßnahme, aber immer den Einzelhandel zu schließen und die anderen Infektionsorte offen zu halten, das macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Deswegen bitte bald umstellen auf eine Schnelltest-basierte Zugangsoption und von die- sen Inzidenzgrenzen ein Stück weit Abstand nehmen und den Einzelhandel konsequent öffnen, sofern er die Hygienebedingungen einhalten kann. Das hat er aus meiner Sicht eindrücklich be- wiesen. Das wäre, glaube ich, im Moment die Strategie. Es gibt auch eine Anfrage, ob wir unsere Jugendeinrichtungen öffnen können mit entsprechen- den Schnelltestangeboten. Wir sind, glaube ich, die einzige Großstadt in Baden-Württemberg, die im Moment schon dieses zweimalige Testen der Schülerinnen und Schüler zumindest mal durch die zur Verfügungsstellung von Tests überhaupt durchführt. Also von daher sind wir schon versuchsweise vorne dran, wo wir es uns zutrauen. Für alles andere sind wir auf entspre- chender Ebene im Gespräch und stehen auch immer sofort für alles zur Verfügung. Dann kommen wir zur Abarbeitung der verschiedenen Tagesordnungspunkte. Ich rufe auf TOP 9 und 9.1, wobei 9.1 sich durch unsere Vorlage erledigt hat und bitte um Ihr Votum. - Das ist einstimmig. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 10 auf mit den Ziffern a, b, c und bitte auch hier um Ihr Vo- tum. - Auch das einstimmig. Dann kommen wir zum TOP 13. Da hatten Sie, Frau Meier-Augenstein, noch mal eine Einschrän- kung gemacht. Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob das ein Änderungsantrag war. Sagen Sie noch ei- nen Satz dazu? Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Das kann ich gern machen. Es geht einfach drum, dass diese Regelung auf der dritten Seite nicht so ganz fest gesehen wird, sondern als flexible – 8 – Lösung, um das einfach einvernehmlich zu gestalten, wenn Veranstaltungen stattfinden, dass nur dann, wenn es nicht anders geht, die Schausteller abbauen müssen. Der Vorsitzende: Gut, aber ich denke, hier geht es nur darum, falls es schon angemeldete Ver- anstaltungen sind. Jetzt wird die Möglichkeit der Festwirte verlängert, dass das dann aber nicht sozusagen das aufhebt, was schon angemeldet ist, und dass dann im Notfall auch mal was ab- gebaut werden müsste. Ich gehe aber davon aus, so ähnlich, wie wir es jetzt auf dem Markt- platz auch handhaben, dass die Stände stehenbleiben und dann gegebenenfalls wieder in Be- trieb genommen werden. So machen wir das üblicherweise. Ich sage Ihnen da maximale Flexibi- lität zu, weil das auch in unserem Sinne ist. Dann können wir über 13 abstimmen, und ich bitte um Ihr Votum. - Das ist Einstimmigkeit. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 14 auf. Auch hier bitte ich um Ihr Votum. - Auch das ist ein- stimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. April 2021