Verkehrssicherheit bei der Bushaltestelle „Auf der Römerstraße“, Geschwindigkeitsbegrenzung und Straßenbeleuchtung

Vorlage: 2021/0114
Art: Antrag
Datum: 08.02.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.02.2021

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: teilweise zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 106 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Verkehrssicherheit bei der Bushaltestelle „Auf der Römerstraße“, Geschwindigkeitsbegrenzung und Straßenbeleuchtung Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 09.02.2021 4 x Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt a) einen Sachstandsbericht zur Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Bushaltestelle „Auf der Römerstraße“ b) Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 50“ an der Talstraße ortsauswärts, ab dem Ortschild bis einschließlich des Kreuzungsbereiches „Rudolf-Link-Straße“ Begründung: a) Teile dieses Antrages wurde aufgrund unseres Antrages bei der Sitzung des Ortschaftsrates am 17.12.2019 bereits behandelt. Bei dieser Sitzung waren sich Verwaltung und Ortschaftsrat einig, dass es sich hier bei Dunkelheit um eine besondere Gefahrenstelle für Fußgänger handelt, die im Bereich der Bushaltestelle die Straße überqueren. Von der Verwaltung wurde zugesagt, dass die Straßenbeleuchtung, obwohl dieser Bereich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt, mit zwei Straßenleuchten ergänzt werden kann. Die Bushaltestellen befinden sich ca. 130 Meter vor dem Ortseingangsschild. Eine Versetzung der Ortsschildes würde nach unserem Kenntnisstand vom Regierungspräsidium nicht abgelehnt, da dies auch in anderen Gemeinden zur Sicherung von Bushaltestellen so gehandhabt wird. b) Bisher gibt es in Fahrtrichtung ortsauswärt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, so dass rein rechtlich im Bereich der Bushaltestelle, wenn kein Bus an der Haltestelle ist, Tempo 100 km/h erlaubt wären. Da auch im Kreuzungsbereich Talstraße / Rudolf-Link-Straße der Verkehr zunimmt, sollte das Tempo 50 bis über diesen Kreuzungsbereich hinaus, gültig sein. Wir halten diese Maßnahmen für wichtig, da der Verkehr und die Frequenz der Bushaltestelle „Auf der Römerstraße“ durch Ausbau des neuen Gewerbegebietes weiter zunehmen wird. Die Maßnahmen sollen daher zügig umgesetzt werden. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender und Paul Wirtz

  • Vorl.Nr. 106_Anlage 1_Bild
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  • Vorl.Nr. 106_Anlage 2_Bild
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    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 106 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Verkehrssicherheit bei der Bushaltestelle „Auf der Römerstraße“, Geschwindigkeitsbegrenzung und Straßenbeleuchtung Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 09.02.2021 4 x Kurzfassung Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: zu Punkt a) In der Tat war das Thema Beleuchtung „Auf der Römerstraße“ in der Sitzung des Ortschaftsrates am 17.12.2019 Gegenstand der ortschaftsrätlichen Beratungen. Wie in der Sitzung zugesagt wurden in diesem Bereich zwischenzeitlich zwei weitere Lampen zur besseren Beleuchtung der Bushaltestelle installiert. Neben dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle ist auch das dortige Wartehäuschen beleuchtet. Weitergehend ist auch der Asphaltweg in das Gewerbegebiet „Im Winterrot“ mit Leuchten versehen und das gesamte Gewerbegebiet mit einer einheitlichen Lichtfarbgestaltung ausgestattet. Aus Sicht der Verwaltung ist damit eine ausreichende Beleuchtung gegeben. Nach wie vor richtet sich der Standort des Ortsschildes nach der örtlichen Bebauung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am 09.02.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – zu Punkt b) Die Straßenverkehrsstelle nimmt nach Prüfung wie folgt Stellung: Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränkt werden. Insbesondere dürfen Verkehrszeichen, die den fließenden Verkehr beschränken, also auch Geschwindigkeitsreduzierungen, nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Die besonderen örtlichen Verhältnisse sind auf der Talstraße darin begründet, dass sich die dortige Bushaltestelle „Auf der Römerstraße“ außerhalb der geschlossenen Ortschaft befindet und somit eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist. Hinzu kommt, dass ein für den Rad- und Fußverkehr gewidmeter Weg kurz vor der Bushaltestelle auf die Talstraße führt, welcher ebenfalls außerorts liegt. Hieraus ergibt sich eine besondere örtliche Gefahrenlage für den Fuß- und Radverkehr, der die Talstraße queren möchte. Geschwindigkeitsbeschränkungen können außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich erforderlich sein, wo Fuß- oder Radverkehr im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährlichen Verkehrssituationen ausgesetzt sind. Dies ist in der Talstraße im Bereich der Bushaltestelle als auch im Bereich des auf die Talstraße führenden Geh- und Radweges gegeben. Da sich auf der Straßenseite der Bushaltestelle kein Gehweg befindet, sind zu Fuß Gehende gezwungen, die Straßenseite zu wechseln. Hierfür steht zwar eine Querungshilfe zur Verfügung, dennoch können herannahende Fahrzeuge bei solch hohen Geschwindigkeiten möglicherweise nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Personen, welche die Straße an dieser Stelle queren wollen, sind daher in besonderer Weise gefährdet. Aus diesem Grund wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Bushaltestelle, beginnend am Ortsausgang, auf 50 km/h angeordnet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Bereich der Bushaltestelle ebenfalls Tempo-50 gilt. Im Bereich einschließlich der Kreuzung zur Rudolf-Link-Straße ist keine besondere örtliche Gefahrenlage oder eine sonstige gefährliche Verkehrssituation für querende zu Fuß Gehende oder den Radverkehr gegeben, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h rechtfertigen würde. Im Kreuzungsbereich zur Rudolf-Link-Straße kann ein Fußverkehr grundsätzlich nicht stattfinden, da sowohl in der Rudolf-Link-Straße als auch in der Talstraße in diesem Bereich beidseitig keine Gehwege vorhanden sind. Außerdem muss der Fuß- und Radverkehr, welcher aus dem Gewerbegebiet der Rudolf-Link-Straße nach Palmbach oder Richtung Thomashof gelangen möchte, nicht die Talstraße zur Erreichung des Ziels nutzen. Für den Fuß- und Radverkehr steht im Anschluss zum Gewerbegebiet ein Weg zur Verfügung, welcher zur Bushaltestelle „Auf der Römerstraße“ oder auch direkt in den Ort auf die Langensteinbacher Straße führt. Auch die Überprüfung der Unfallzahlen weisen keine Auffälligkeiten auf. Die wenigen Unfälle, die sich in den letzten 10 Jahren auf der Talstraße ereignet haben, können nicht auf die dortige Geschwindigkeit zurückgeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h ab der Bushaltestelle bis nach dem Kreuzungsbereich der Rudolf-Link-Straße liegen damit nicht vor. Die außerorts übliche Geschwindigkeit von 100 km/h ist hier bereits circa 40 Meter nach der Bushaltestelle auf 70 km/h herabgesetzt worden.