Anhörung des Ortschaftsrates Wettersbach zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB – Änderung von Beschlüssen des Planungsausschusses und Neubeschlüsse auf Grund der Pandemie

Vorlage: 2021/0112
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.02.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grünwettersbach, Rüppurr, Waldstadt

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.02.2021

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 104 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Anhörung des Ortschaftrates Wettersbach zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB – Änderung von Beschlüssen des Planungsausschusses und Neubeschlüsse aufgrund der Pandemie Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 24.02.2021 1 X Ortschaftsrat Wettersbach 09.02.2021 2 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat wird im Rahmen der Änderung von Beschlüssen des Planungsausschusses aufgrund der Pandemie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB angehört. Betroffen sind auf Wettersbacher Gemarkung die Bebauungsplanverfahren „Grünzug am Wettersbach“ und „Östliche Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße“. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt daraufhin am 24.02.2021, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für die im Folgenden aufgezählten Bebauungsplanverfahren in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. • Sport- und Freizeitflächen Am Brunnenstückweg • Grünzug am Wettersbach • Kriegsstraße 200 • Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Thüringer Straße • Königsberger Straße West Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 09.02.2021 in Wettersbach Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zusammenfassung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB war für die Bebauungsplanverfahren • Sport- und Freizeitflächen Am Brunnenstückweg, Rüppurr, Beschluss vom 20.07.2017 • Grünzug am Wettersbach, Grünwettersbach, Beschluss vom 17.03.2016 • Kriegsstraße 200, Beschluss vom 06.04.2017 • Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Thüringer Straße, Beschluss vom 14.02.2019 wegen des zu erwartenden erheblichen öffentlichen Interesses vom Planungsausschuss in Form einer Bürgerversammlung beschlossen. Bisher noch ohne Beschlussfassung zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren • Königsberger Straße West, Waldstadt waren diese von Seiten der Stadtplanung ebenfalls als Bürgerversammlungen angedacht. Da aufgrund der Pandemie diese Veranstaltungen in der vorgesehenen Form wohl bis auf Weiteres nicht stattfinden können, soll diese ersatzweise in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Dies bedeutet im Einzelnen: • Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan in der StadtZeitung/Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, • Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen über Internet, beim Stadtplanungsamt und gegebenenfalls – sofern dies technisch möglich ist - bei der jeweiligen Ortsverwaltung. • Sowohl im Internet als auch beim Stadtplanungsamt (du ggf. Ortsverwaltung) wird ein sprachlich unterlegter Power-Point-Vortrag zur Verfügung gestellt, bei dem die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Im Stadtplanungsamt besteht auch die Möglichkeit, sich die Planung erläutern zu lassen. • Sowohl im Internet, als auch beim Stadtplanungsamt können innerhalb von zwei Wochen Anregungen und Einwendungen zur Planung abgegeben werden. In dieser Zeit erhält die interessierte Öffentlichkeit zudem die Gelegenheit, die eigenen Anregungen, Bedenken und Vorschläge beim Stadtplanungsamt mit einer oder einem mit den Planunterlagen vertrauten Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zu erörtern. Hintergrund Im September / Oktober 2020 wurde auf Grund der Pandemie die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Oberer Säuterich“ in der oben beschriebenen Form durchgeführt. Damit wurden gute Erfahrungen gemacht. Es wurde sowohl von dem Angebot im Stadtplanungsamt als auch in Durlach von einigen Interessierten Gebrauch gemacht. Die überwiegende Beteiligung erfolgte allerdings über das Internetportal. Zahlreiche Stellungnahmen gingen über das Internet-Formular oder per Email ein. Bedenken gegen die gewählte Form wurden lediglich im Vorfeld geäußert, während und nach der Beteiligung nicht mehr. Für die oben aufgeführten Bebauungspläne stehen im weiteren Verfahren jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit an, um diese noch vor Verfestigung der Planung angemessen mit einbeziehen zu können. – 3 – Ein Verschieben der Beteiligung würde zur Verzögerung der Bebauungsplanverfahren führen. Die Vorgehensweise stellt eine gute Alternative dar solange Präsenzveranstaltungen nicht möglich bzw. unangemessen sind. Sollte sich die Lage in den kommenden Monaten stark verändern, würde das Stadtplanungsamt zur Präsenzveranstaltung zurückkehren, der in jedem Fall der Vorzug zu geben ist. Antrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat wird im Rahmen der Änderung von Beschlüssen des Planungsausschusses auf Grund der Pandemie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB angehört. Betroffen sind auf Wettersbacher Gemarkung die Bebauungsplanverfahren „Grünzug am Wettersbach“ und „Östliche Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße“. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt daraufhin am 24.02.2021, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für die im Folgenden aufgezählten Bebauungsplanverfahren in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. • Sport- und Freizeitflächen Am Brunnenstückweg • Grünzug am Wettersbach • Kriegsstraße 200 • Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Thüringer Straße • Königsberger Straße West