Straßenverkehrsrecht / Information zum Radwegekonzept, Hier: verkehrsrechtliche Anordnung Teutschneureuter Straße
| Vorlage: | 2021/0100 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 29.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.02.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Straßenverkehrsrecht / Information zum Radwegekonzept Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 09.02.2021 4 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Neureut nimmt die straßenverkehrsrechtliche Anordnung Teutschneureuter Straße, Beutzungspflicht und Gegenläufigkeit gemeinsamer Geh- und Radweg zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Informationsvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Erste Anordnung zum Radwegekonzept Die Straßenverkehrsstelle hat mit Anordnung vom 04.01.2021 vorgegeben, dass Verkehrszeichen 240 gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Zusatzzeichen: 100-31 in beide Richtungen, zwei gegen gerichtete senkrechte Pfeile anzubringen sind. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut nimmt die Anordnung zur Kenntnis II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 09.02.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Rechnungsamt Bauamt Sachbearbeitung Thomas Jäger Telefon: 110 Az: