Kurzzeitpflegeplätze für Kinder mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten

Vorlage: 2021/0084
Art: Antrag
Datum: 27.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.02.2021

    TOP: 23

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.06.2021

    TOP: 8

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag SPD, KAL/Die PARTEI Kurzzeitpflegeplätze
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0084 Kurzzeitpflegeplätze für Kinder mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat (zur Kenntnis) 23.02.2021 23 x Sozialausschuss 17.06.2021 8 X Gemeinderat 22.06.2021 18 x 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie hoch der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen für Kinder mit Behinderungen und / oder chronischen Krankheiten ist. Dazu führt sie eine Abfrage bei den entsprechenden Trägern durch. Dargestellt werden soll a) die Anzahl und Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze, b) die Warteliste und Wartezeiten, differenziert nach Schul- und Ferienzeiten, c) eine differenzierte Darstellung der Belegung durch Kinder aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Für eine realistische Darstellung werden auch die Zahlen aus den Vor-Corona-Jahren abgefragt. 2. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie viele Kinder im Stadtkreis Anspruch auf Kurzzeitpflege haben. 3. Die Stadtverwaltung führt eine Bedarfsabfrage bei den Familien der berechtigten Kinder durch. 4. Die Stadtverwaltung zeigt auf, ob es Alternativangebote zur Kurzzeitpflege stundenweise oder über Nacht gibt. 5. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie sich die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen in vergleichbaren Städten verhält. Begründung: Pflegende Familienangehörige sind starken Belastungen ausgesetzt. Deshalb sieht der Gesetzgeber Entlastungsangebote wie die Kurzzeitpflege vor. Das gilt auch für Familien, in denen ein Kind gepflegt wird. Auch wenn die fachliche Einschätzung der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen auf einen entsprechenden Antrag keinen akuten Versorgungsengpass diagnostiziert, sollte das vorhandene Angebot auf eine tatsächliche Bedarfsdeckung geprüft werden. Dafür sollen auch die Familien der berechtigten Kinder befragt werden: Sind alle pflegenden Angehörigen über den Anspruch informiert? Nehmen sie den Anspruch war? Wenn ja, reicht das Angebot für ihre Bedarfe aus. Wenn nein, warum werden diese Entlastungsangebote nicht angenommen? Welche Angebote sind vorhanden, welche werden in Anspruch genommen und welche Angebote wünschen sich die Familien? – 2 – Die Antragsteller sehen es als wichtig an, die Angebote in Karlsruhe so auszugestalten, dass Entlastungen, auch kurzfristiger Art möglich sind. Dazu soll gemeinsam mit Trägern eine Ausweitung des Kurzzeitpflegeangebots in Karlsruhe geprüft werden. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Lüppo Cramer Michael Haug

  • Protokoll GR 23.02.2021 TOP 23
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 23 der Tagesordnung: Kurzzeitpflegeplätze für Kinder mit Behinderungen und/oder chronische Krankheiten Interfraktioneller Antrag: SPD, KAL/Die Partei Vorlage: 2021/0084 Beschluss: Behandlung im Sozialausschuss am 17. Juni 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Sozialausschuss verwiesen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. März 2021

  • StN Kurzzeitpflegeplätze
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Interfraktionellen Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0084 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Kurzzeitpflegeplätze für Kinder mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat (zur Kenntnis) 23.02.2021 23 x Sozialausschuss 17.06.2021 8 x Gemeinderat 22.06.2021 18 x Kurzfassung Der Sozialausschuss nimmt die Situation in der Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung für Kinder mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten und Pflegebedarf zur Kenntnis. Soweit weitere Informationen vorliegen, werden diese mündlich berichtet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie hoch der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen für Kinder mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten ist. Dazu führt sie eine Abfrage bei den entsprechenden Trägern durch. Dargestellt werden soll a) die Anzahl und Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze, Mit der Stadt Karlsruhe wurden fünf Plätze zur Kurzzeitunterbringung für Kinder mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten und Pflegebedarf vereinbart (Kurzzeitunterbringung „Murmelgruppe“, Reha- Südwest gGmbH – mit Nachtwache). Auslastungszahlen liegen der Stadt nicht vor. Nach Angaben des Trägers ist die Kurzzeitpflege in der Regel ausgelastet, gelegentlich bleibt jedoch ein Platz frei. Während früher auch Tagesgäste aufgenommen werden konnten, ist dies aktuell - bedingt durch die Pandemie - nicht mehr möglich. Die Finanzierung dieser Plätze erfolgt vorrangig über die Pflegekasse und ergänzend über die Eingliederungshilfe. b) die Warteliste und Wartezeiten, differenziert nach Schul- und Ferienzeiten, Laut Angaben des Anbieters variieren die Warteliste und Wartezeiten von Woche zu Woche. Es ist dem Träger momentan nicht möglich, Angaben in Zahlen zu machen. Es gibt Wochen, in denen es keine und wiederum Wochen, in denen es mehrere Nachfragen gibt. In den Ferienzeiten sind die Nachfragen stärker als in den Schulzeiten. c) eine differenzierte Darstellung der Belegung durch Kinder aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Im Jahr 2021 wurden bisher – laut Angaben des Trägers – zu etwa 20 Prozent Kinder aus dem Stadtkreis, zu 30 Prozent aus dem Landkreis und zu 50 Prozent aus anderen Stadt- und Landkreisen aufgenommen. Umgekehrt werden auch Kinder aus Karlsruhe regional versorgt. Über die Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2020/2021 Kurzzeitunterbringungen für 10 Kinder ergänzend bewilligt. Die Anzahl der ausschließlich durch die Pflegekasse finanzierten Kurzzeitunterbringungen sind der Stadt Karlsruhe nicht bekannt. Für eine realistische Darstellung werden auch die Zahlen aus den Vor-Corona-Jahren abgefragt. Durch die Corona-Pandemie wurde nach Angaben des Anbieters die Zahl der Nachfragen und Aufnahmen geringer. 2019 wurden über die Eingliederungshilfe 23 Unterbringungen für 11 Kinder bewilligt. 2. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie viele Kinder im Stadtkreis Anspruch auf Kurzzeitpflege haben. Da Leistungen der Pflegekasse vorrangig in Anspruch genommen werden, kennt die Verwaltung nur die Kinder, für die Leistungen der Eingliederungshilfe für eine Kurzzeitunterbringung erbracht wurden (siehe 1c). Wie viele Kinder darüber hinaus dem Grunde nach leistungsberechtigt wären, jedoch keine Leistungen für eine Kurzzeitunterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen haben und die Aufenthalte ausschließlich über Leistungen der Pflegekasse gedeckt haben, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. – 3 – 3. Die Stadtverwaltung führt eine Bedarfsabfrage bei den Familien der berechtigten Kinder durch. Die Stadtverwaltung kennt nur die Kinder und deren Familien (Bezugspersonen), welche Leistungen für eine Kurzzeitunterbringung bei der Stadt Karlsruhe (Eingliederungshilfe) in Anspruch nehmen (siehe 1c). Darüber hinaus werden alle Kinder und ihre Familien, die auch andere Leistungen (außer Kurzzeitunterbringung) beziehen, individuell und präventiv über alle Unterstützungsmöglichkeiten der Eingliederungshilfe beraten. 4. Die Stadtverwaltung zeigt auf, ob es Alternativangebote zur Kurzzeitpflege stundenweise oder über Nacht gibt. In Karlsruhe gibt es weitere Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen (oder Bezugspersonen): Neben Möglichkeiten der Beratung – zum Beispiel durch das Seniorenbüro und den Pflegestützpunkt sowie durch die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager der Eingliederungshilfe der Stadt Karlsruhe – können die so genannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Behinderung in Karlsruhe“ nach § 45a Sozialgesetzbuch (SGB) XI im Einzel- oder Gruppenbetreuungssetting in Anspruch genommen werden. Ein zusätzliches Angebot bilden die „Familienentlastenden Dienste in der Behindertenhilfe“ mit besonderem Schwerpunkt auf der Freizeitgestaltung. 5. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie sich die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen in vergleichbaren Städten verhält. In der Stadt Stuttgart gliedert sich das Versorgungssystem der Kurzzeitpflege für Kinder mit Behinderung und Pflegebedarf in drei Säulen: • ein dauerhaftes Angebot mit 10 Plätzen, • ein sporadisch belegtes Angebot mit 11 Plätzen (Belegung erfolgt nur in den Ferien oder am Wochenende), • eingestreute einzelne Plätze (11) in einem Wohnheim für Kinder mit Behinderung. Insgesamt variiert die Auslastung analog zu dem Angebot in Karlsruhe. Somit ist sie in den Ferien hoch und in Schulzeiten niedriger. Während der Pandemie sind die Nachfragen ebenfalls etwas geringer. In der Stadt Heidelberg gibt es keine Einrichtung und somit kein Angebot für eine Kurzzeit-unterbringung für Kinder mit Behinderung. Diese Kinder bzw. deren Familien greifen auf das Angebot des Landkreises (Rhein-Neckar-Kreis) zu. Dort gibt es zwei Angebote, wobei eines davon erst entwickelt wird.

  • Protokoll GR TOP 18 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 18 der Tagesordnung: Kurzzeitpflegeplätze für Kinder mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten Interfraktioneller Antrag: SPD, KAL/Die PARTEI Vorlage: 2021/0084 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Ansin (KAL/Die PARTEI): Viele pflegende Angehörige sind in ihrem Alltag besonde- ren Belastungen ausgesetzt. Kurzzeit- und Entlastungspflege sollen helfen, kurze Auszeiten und Erholungsphasen für die Pflegenden zu ermöglichen. Das gilt auch und besonders für Familien, die ein chronisch krankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen. Die Stellungnahme der Verwaltung auf unseren Antrag verdeutlicht aus unserer Sicht wichtige Punkte. Kurzzeit- pflegeplätze für Kinder sind ein rares Gut. Die wenigen zur Verfügung stehenden Plätze werden nur zu 20 Prozent mit Kindern aus dem Stadtkreis belegt. Das Angebot in Karlsruhe hält dem- nach ein Großteil der Plätze auch für Kinder aus dem weiteren Umland vor. Wir gehen davon aus, dass schwerbehinderte und chronisch kranke Kinder aus Karlsruhe deshalb auch auf Ein- richtungen weiter entfernt ausweichen müssen. Zweitens, es gibt zu wenig Betreuungsmöglichkeiten für Kinder mit besonderem medizinischem Bedarf während der Ferienzeiten. Auch Eltern behinderter und schwerkranker Kinder arbeiten und haben nur eine begrenzte Anzahl Urlaubstage. Schulen und Schulkindergärten bieten zu wenig spezialisierte Ferienbetreuung an. So müssen Kurzzeitpflegeangebote dafür genutzt wer- den, pflegebedürftige Kinder während der Arbeitszeit zu versorgen. Urlaub ohne Pflege ist kaum möglich. Vor allem aber, die Stadtverwaltung kennt weder Anzahl noch die tatsächlichen – 2 – Bedarfe von Familien mit einem pflegebedürftigen Kind. Beratungsangebote müssen von den Familien aktiv gefunden und aufgesucht werden. Wir sehen hier einen großen Missstand. Und welcher Elternteil denkt daran, Informationen zur Betreuung eines Kindes beim Seniorenbüro anzufragen? Wir brauchen in Karlsruhe dringend mehr Kurzzeitpflege für Kinder und eine pro- aktive Informationsstrategie für die berechtigten Familien. Dazu müssen wir die Berechtigten und ihre Bedarfe kennen. Die größten Belastungen für diese Familien sind nicht die pflegebe- dürftigen Kinder, sondern die fehlenden Strukturen, um diese besonderen Herausforderungen aufzufangen. Wir sind gespannt auf das Gespräch mit den Trägern. Die Arbeit am Thema fängt jetzt erst an. Stadtrat Borner (GRÜNE): Zu Hause gepflegte Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch die GRÜNE-Fraktion erreichen immer wieder Rückmeldun- gen von Betroffenen, die darauf schließen lassen, dass es in Karlsruhe nicht genügend Kurzzeit- pflegeplätze in Einrichtungen gibt, die sich auf Kurzzeitpflege pflegebedürftiger Kinder und Ju- gendliche spezialisiert haben. Pflegende Eltern sind über lange Zeit sehr stark gefordert. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Kinder und Jugendlichen in Ferienzeiten und bei plötzlich auftretenden Notfällen adäquat unterbringen zu können. Wir freuen uns daher, dass die an- tragstellenden Fraktionen ein Anliegen der GRÜNEN aus dem Jahre 2011 erneut aufgegriffen haben und freuen uns, dass die Verwaltung sich auf den rot-grünen Vorschlag aus dem Sozial- ausschuss eingelassen hat, einen Runden Tisch zu initiieren, der den Auftrag hat, die Situation nochmals kritisch zu hinterfragen. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Das Anliegen, das hinter diesem Antrag steht, ist ein ganz wichtiges und muss weiter bearbeitet werden. Wir haben im Sozialausschuss schon darüber gesprochen, so, wie jetzt die Antworten sind, können wir nichts weiter sinnvoll Geplantes machen. Jetzt muss dieser Runde Tisch kommen. Ich glaube auch, dass es wichtig ist. Wir haben insgesamt mit der Kurzzeitpflege Probleme. Da muss auch weitergedacht werden, da müssen auch weitere Überlegungen angestellt werden. Auch dort sollte dieses Thema der Kin- der mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen mit eingebaut werden, sodass wir ein Konzept von Kurzzeitpflege bekommen. Und da müssen wir jetzt sicherlich in den nächsten Monaten hart dran arbeiten. Stadträtin Melchien (SPD): Ich kann es an der Stelle wirklich kurz machen. Alle Vorreden sind auf den Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen eingegangen, hier auch noch mal speziell eben mit dem Fokus unseres interfraktionellen Antrags auf Kinder mit Behinderung und chronischen Krankheiten. Unser Begehr war eigentlich, hier eine Grundlage zu schaffen, damit wir als Kom- munalpolitik Entscheidungen treffen können. Da haben wir es hier zu überlegen, was ist das Angebot in Karlsruhe, welche flexiblen Komponenten haben wir, um eben genau dieses Prob- lem der Ferien speziell in den Griff zu bekommen. Da geht es selten darum, wirklich eine Ruhe- pause zu bekommen, sondern einfach auch die Notwendigkeit, dass Eltern in den regulären Ferienzeiten arbeiten und wenigstens dann eine Betreuung benötigen. Hier finde ich auch das Beispiel von Stuttgart ganz interessiert, das die Verwaltungsvorlage uns nennt. Darüber hinausgehend sind die Antworten tatsächlich sehr unbefriedigend. Ich verstehe, dass die Stadtverwaltung manche Zahlen uns nicht nennen kann, weil sie nicht vorhanden sind. Dass wir aber das vorhandene Angebot hier nicht gespiegelt bekommen, wie die Auslastung ist, – 3 – wie die Bedarfe sind, wie die Wartezeiten sind und nur von einer stärkeren Nachfrage gespro- chen wird, das ist wirklich unbefriedigend. Das ist keine Entscheidungsgrundlage für uns. Des- wegen hatten wir auch im Sozialausschuss diesen Vorschlag gemacht, dass wir uns in eine Aus- tauschrunde begeben mit Trägern, mit Stadtverwaltung, mit Politik und einfach gemeinsam überlegen, wie wir die Situation für pflegende Angehörige von Kindern verbessern können in unserer Stadt. Wir danken der Verwaltung, dass sie direkt den Vorschlag aufgegriffen hat, uns das zugesichert hat. In der Hoffnung, dadurch mehr zu erreichen und bessere Unterstützung leisten zu können, verbleiben wir für heute. Stadtrat Jooß (FDP): Herr Da das Thema sehr komplex ist, befürworten wir auch einen soge- nannten Runden Tisch, um diese Sache zu klären. Wir sehen uns heute noch nicht abstim- mungsbereit. Wir wollen erst abwarten, was da rauskommt. Es reißt sich natürlich kein Träger darum, Betten frei zu halten für Kinder oder für Erwachsende, keine Kurzzeitpflege, denn die Betten müssen irgendwann belegt werden, dass sie sich rechnen. Von daher warten wir ab, was der sogenannte Runde Tisch ergibt. Wir sind heute noch nicht abstimmungsbereit, aber wir enthalten uns deswegen. Der Vorsitzende: Ich kann zum Teil die Heftigkeit der Kritik ehrlich gesagt nicht ganz nachvoll- ziehen. Wenn Stuttgart mit 10 dauerhaften Plätzen und 11 sporadisch belegtem Angebot der Meinung ist, dass man ausreichend Plätze vorhält und wir bringen es auf 23 Unterbringungen für 11 Kinder, dann ist das in der Relation zur Einwohnerzahl relativ ähnlich. Ich will mit Ihnen jetzt keine Fachdiskussion führen und Herr Lenz wird noch etwas dazu sagen, aber ich habe den Eindruck, dass hier sehr viel über Einzelfallregelungen geklärt wird. Angesichts dieser geringen Platzzahlen ist die Frage, ob man dafür, ich sage mal, Kontingente vorhalten muss oder ob wir uns nicht sensibilisieren sollten, so ähnlich wie Sie, Frau Ansin, das gesagt haben, dass man mit den einzelnen Eltern über solche Optionen redet und dann eben auch entsprechende Lösungen findet. Aber ich will mich da jetzt nicht einmischen, ist nicht mein Terrain. Es gibt einen Runden Tisch, habe ich gehört. (Zuruf Stadtrat Borner/GRÜNE) - Ja, aber das zeigt, dass man hier mit einer relativ hohen Zahl in einem Jahr in der Lage ist, of- fensichtlich auch Bedarfe abzudecken. Darum geht es mir. Es ist okay, klären Sie es im Fachaus- schuss, es gibt einen Runden Tisch, und dann diskutieren wir das weiter. Ich glaube, damit sind jetzt alle soweit zufrieden, wunderbar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Juli 2021