Verbesserungen im Bildungspaket
| Vorlage: | 2021/0081 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.02.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0081 Verbesserungen im Bildungspaket Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 32 x 1. Wie wurden die Veränderungen durch das Starke-Familien-Gesetz im Bildungspaket in Karlsruhe umgesetzt? 2. Welche finanziellen Auswirkungen haben die (seit August 2020 in Kraft getretenen) Verbesserung beim Bildungs- und Teilhabepaket? 3. Bestandteil des Starke-Familien-Gesetzes ist unter anderem eine kostenfreie Schülerbeförderung. Wie verhält sich die Leistung des Bundes zu unserem Haushaltsantrag auf freien ÖPNV für alle unter 25 mit Karlsruher Pass bzw. Kinderpass? Begründung: Mit dem Starke-Familien-Gesetz sind weitreichende Verbesserungen im Bildungspaket beschlossen worden, unter anderem auch die kostenfreie Schülerbeförderung. Die Umsetzung des Bildungspaketes ist Aufgabe der Stadt. Daher möchten wir erfahren, zu welchen Veränderungen es dadurch gekommen ist. Von besonderem Interesse ist der Zusammenhang zwischen den verbesserten Leistungen bei der Schülerbeförderung und dem vom Gemeinderat bei den letzten Haushaltsberatungen beschlossenem freien ÖPNV bis 25 Jahren mit Karlsruher Pass oder Kinderpass. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0081 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Verbesserungen im Bildungspaket Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 32 x 1. Wie wurden die Veränderungen durch das Starke-Familien-Gesetz im Bildungspaket in Karlsruhe umgesetzt? Die Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. August 2019 wurden sehr breit kommuniziert. Diese Informationen wurden an alle Antragstellenden geschickt, auf die stadteigene Homepage hochgeladen, an Schulen, Kitas, Schulsozialarbeit, Beratungsstellen weitergegeben und in den Anlaufstellen im Jobcenter, Rathaus West und Jugendfreizeit- und Bildungswerk ausgehängt. Die Veränderungen wurden zeitnah umgesetzt, so dass alle Antragstellenden auch tatsächlich zum 1. August 2019 die finanziellen Erleichterungen beziehungsweise Verbesserungen erhalten haben. 2. Welche finanziellen Auswirkungen haben die (seit August 2020 in Kraft getretenen) Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket? Die Leistungen für den Schulbedarf eines Kindes sind zum 1. August 2019 von 100 Euro auf 150 Euro erhöht worden. Ab dem 1. Januar 2021 dynamisiert sich dieser Betrag für den Schulbedarf entsprechend der Regelbedarfserhöhung. Der monatliche Teilhabebetrag (zum Beispiel Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein) ist von 10 auf 15 Euro erhöht worden. Die Eigenanteile für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Schule oder Kindestagesstätte sind zum 1. August 2019 entfallen. Zuvor mussten die Kinder beziehungsweise deren Eltern für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule 15 Euro und für die in einer Kindertagesstätte 19 Euro bezahlen. Der Eigenanteil (bisher 5 Euro) beim Erwerb einer Schülerfahrkarte ist zum 1. August 2019 ebenfalls entfallen. 3. Bestandteil des Starke-Familien-Gesetzes ist unter anderem eine kostenfreie Schülerbeförderung. Wie verhält sich die Leistung des Bundes zu unserem Haushaltsantrag auf freien ÖPNV für alle unter 25 mit Karlsruher Pass bzw. Kinderpass? Der größte Teil der Ausgaben für den ÖPNV für Menschen unter 25 Jahren wird über Bildungs- und Teilhabeleistungen abgewickelt. Jedoch erhalten unabhängig von den Bildungs- und Teilhabeleistungen auch andere unter 25-jährige Personen eine Fahrtkostenübernahme für die Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen (Trainings, Coachings, Untersuchungen, auch Fahrten zu Maßnahmen von Substitutionsprogrammen und anderes). Diese Maßnahmen werden nicht nur über das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vom Jobcenter angeboten und übernommen, sondern auch von verschiedenen anderen Trägern wie zum Beispiel Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherung sowie auch über Leistungen nach dem SGB III. – 2 – Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und die zuvor genannten Leistungen sind immer dann zu gewähren, wenn dieser Bedarf nicht anderweitig gedeckt ist. Ein „freiwilliges“ erweitertes Angebot zur kostenlosen Nutzung der Angebote des ÖPNV für Inhaberinnen beziehungsweise Inhaber des Karlsruher Passes oder Kinderpasses würde auch unter den Begriff einer anderweitigen Bedarfsdeckung fallen, weshalb die berechtigten Kinder keine Schülerfahrkarte mehr als Bildungs- und Teilhabeleistung erhalten würden, obwohl es sich hierbei um eine vorrangige gesetzliche Leistung handelt. Die Schülerfahrkarte berechtigt auch zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs. Es besteht die begründete Annahme, dass die Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes beziehungsweise Kinderpasses auf direktem Weg bei den KVV ihre Fahrkarten holen würden, ohne hierfür BuT-Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Im Jahr 2020 wurden als Bundesmittel Leistungen zur Schülerbeförderung in Höhe von 850.000 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausbezahlt. Wird der Haushaltsantrag in dieser Form beschlossen, verzichtet die Kommune auf die Bundesmittel zur Schülerbeförderung.
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Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 32 der Tagesordnung: Verbesserungen im Bildungspaket Anfrage: SPD Vorlage: 2021/0081 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. März 2021