Alternative zur Umwandlung der VBB im Durlacher Altstadtbereich: Schaffung rechtssicherer Voraussetzungen für die Beibehaltung der VBB
| Vorlage: | 2021/0075 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.02.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.02.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema: Alternative zur Umwandlung der VBB im Durlacher Altstadtbereich: Schaffung rechtssi- cherer Voraussetzungen für die Beibehaltung der VBB B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 17.12.2020 Vorlage Nr.: 2021/0075 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.02.2021 5 ☒ ☐ Antrag: Wir bitten, folgende Alternative zur Umwandlung der verkehrsberuhigten Bereiche (VBB) zu prüfen und vorbehaltlich einer positiven Prüfung auch umzusetzen. Eine Abschaffung bzw. Verkleinerung der VBB kommt einem Schritt zurück gleich, eine Überführung von VBB-Teilbereichen in autofreie Bereiche wäre der logische nächste Schritt und Gebot der Stunde. Sachlage: Da die (heute gültigen) Grundvoraussetzungen für die Beibehaltung der vor etwa 20 Jahren eingerich- teten VBB nicht mehr gegeben sind, muss hier eine Änderung erfolgen. Das StPlA hat hierzu einen Vorschlag zur Änderung vorgestellt. Konsequenzen aus dem Vorschlag des StPlA: Die vom StPlA beabsichtigte Umwandlung von VBB-Teilflächen in verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche („Tempo 20 Zonen“) hat große Signalwirkung: zu Fußgehende würden nun auch offiziell an den Rand des Verkehrsraums gedrängt, die Nutzung des Kernbereichs der Straßenquerschnitte wäre nun auch rechtlich für die Nutzung durch spielende Kinder untersagt. So sollte keine moderne Verkehrsplanung aussehen. Alternativvorschlag: Der Handlungsdruck ergibt sich daraus, dass die heute erforderlichen Voraussetzungen zur Beibehaltung nicht gegeben sind. Dies bezieht sich laut Darstellung des StPlA in erster Linie auf die Länge der VBB und die Verkehrsmengen in den VBB. a) Verkehrsmengen in den VBB: Es ist richtig, dass die Zahlen aus aktuellen Verkehrszählungen leicht über den Richtwerten für VBB liegen. Untersuchungen aus der Vergangenheit legen die Vermu- tung nahe, dass sich nur noch eine überschaubare und vermutlich hinnehmbare Menge an Durchgangsverkehr unter dem Verkehrsaufkommen befindet. Aus Beobachtungen lässt sich Antrag – 2 – jedoch auch schließen, dass wesentliche Verkehrsmengen jedoch hausgemacht und vermeidbar sind. Als Beispiel 1 soll der Umfahrungsverkehr der Signalanlagen Durlacher Allee / Pforzheimer Straße und Pforzheimer Straße / Pfinzstraße über Pfinztalstraße – Bienleintorstraße – Lederstraße – Seeboldstraße angeführt werden. Diese Verkehrsmenge ließe sich vermutlich bereits durch eine geänderte Einbahnstraßen-regelung verringern. Beispiel 2 soll der große Anteil von Park- und Parksuchverkehr an der Gesamtverkehrsmenge im Innenstadtbereich sein. Letzterer ließe sich am zielgerichtetsten verringern über eine Umwand- lung von Parkflächen in reine Anwohnerparkflächen und über eine Verringerung des Parkrau- mangebots im Allgemeinen. Besonders Letztgenanntes ließe sich in Stufen umsetzen, um die Umstellung für Autofahrende planbar zu machen. Auch Handeltreibende erhalten so Zeit, ihr Angebot an einen höheren Anteil an Kunden, die zu Fuß, per Fahrrad oder mit der Straßenbahn kommen, anzupassen. So wird dies auch in anderen Städten angegangen. Die Verkehrsmengen sind aktuell zu hoch für VBB, das ist unbestritten. Aber diese Zahlen ergeben sich nicht aus Naturgesetzen oder nicht zu ändernden Randbedingungen, sondern sie sind Konsequenz der aktuellen Verkehrsführung, des aktuellen Parkraumangebots und des aktuell üblichen Nut- zerverhaltens (das sich u.a. aufgrund der beiden erstgenannten Punkte so etabliert hat). Anhand der Beispiele möchten wir aufzeigen, dass es aus Sicht der Antragsstellenden Möglichkeiten gibt, die Verkehrsmengen so zu reduzieren, dass sie unter den Richtwerten für VBB liegen. b) Längen der VBB: Die Argumentation hinsichtlich geeigneter Längen u.a. zur Erhöhung der Ak- zeptabilität für sehr geringe Geschwindigkeiten ist plausibel und entspricht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Ein Ansatz sollte hier sein, die Längen der VBB durch Einführung von autofreien Bereichen zu verkürzen. Hier kommen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die untersucht werden sollen. Wir bitten die Verwaltung hier, geeignete Vorschläge auszuarbeiten, zu bewerten und dem Gremium vorzustellen. Wir bitten die Verwaltung somit zu prüfen, wie sich die erforderlichen Voraussetzungen zur Beibehal- tung der VBB schaffen lassen. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema: Alternative zur Umwandlung der VBB im Durlacher Altstadtbereich: Schaffung rechtssicherer Voraussetzungen für die Beibehaltung der VBB B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion Vorlage Nr.: 2021/0075 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.02.2021 5 ☒ ☐ Die umfangreichen verkehrsberuhigten Bereiche in der Durlacher Altstadt waren Bestandteil und Ergebnis des Sanierungsgebietes "SEP Durlach-Altstadt", das zwischen 1984 bis 2003 auch die verkehrlichen Fragestellungen im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Altstadt in Form eines "Verkehrskonzeptes Durlach 2000" beinhaltete. Ende des vergangenen Jahres hat der Ortschaftsrat in einer Klausurtagung zusammen mit der Verwaltung über die verkehrliche Situation in Durlach beraten. Es bestand große Übereinstimmung, die verschiedenen Fragestellungen wie eine Anpassung der Verkehrsführung im Altstadtbereich, mögliche Änderungen beim Parkierungskonzept und auch den Umgang mit den besagten verkehrsberuhigten Bereichen im Rahmen einer Aktualisierung des Verkehrskonzeptes unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Akteure untersuchen und verschiedene Optionen bewerten zu lassen. Hierfür erarbeitet die Verwaltung derzeit eine Projektskizze. Wegen des engen Sachzusammenhangs der einzelnen Fragestellungen wird der Umgang mit den verkehrsberuhigten Bereichen Bestandteil des zu untersuchenden Gesamtkonzeptes. Die dargestellten Lösungsansätze werden dabei berücksichtigt. Eine vorzeitige Aufhebung bzw. Änderung an der Beschilderung der verkehrsberuhigten Bereiche durch die Verwaltung wird daher nicht vorgenommen. Die Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzeptes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und orientiert sich an den rechtlichen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung. Es wird vorgeschlagen, auch alle anderen behandelten Einzelthemen und Anträge dazu (wie zum querenden Verkehr der Fußgängerzonen, Antrag B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom 11.01.2021) im Rahmen des Gesamtkonzeptes entsprechend weiter zu verfolgen und dort auch die Möglichkeit vorgezogener Maßnahmen zu diskutieren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag