Erstellung eines Konzepts für eine kommunale Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler*innen
| Vorlage: | 2021/0073 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0073 Erstellung eines Konzepts für eine kommunale Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler*innen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 22 x Kulturausschuss 30.03.2021 8 x Gemeinderat 20.04.2021 22 x Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie Bildenden Künstler*innen, die für kommunale Einrichtungen oder städtisch geförderte Ausstellungen tätig werden, vergütet werden können. In dem Konzept sollen folgenden Eckpunkte berücksichtigt werden: 1. Bildende Künstler*innen, die für kommunale Einrichtungen oder städtisch geförderte Ausstellungen tätig werden, erhalten folgende Mindestausstellungsvergütungen: Einzelausstellung (1-2 Künstler*innen): mindestens €1.500/Künstler*in Kleingruppenausstellung (3-9 Künstler*innen): mindestens €500/Künstler*in Gruppenausstellung (ab 10 Künstler*innen): mindestens €250/Künstler*in 2. Die Vergütung erfolgt nicht über den Etat der jeweiligen Einrichtung, sondern über einen gesonderten Fonds. Die dafür nötigen Mittel werden von der Verwaltung ermittelt und in diesen Topf eingestellt. 3. Die Einrichtungen können jederzeit zusätzlich eigene Honorare auszahlen und sind dazu auch angehalten. Auch Vergütungen für die inhaltliche und tätige Mitarbeit der Künstler*innen an Konzept und Umsetzung der Ausstellung sollen entlohnt werden. Galerien und Orte, die sich vorrangig dem Verkauf der Arbeiten widmen, sind von diesem Etat ausgenommen. 4. Als Kunstwerke sind alle Äußerungen von an einer (kuratierten) Ausstellung beteiligten Künstlerinnen und Künstler zu verstehen. Begründung: Mit der Ausstellungsvergütung wird die zeitlich beschränkte Nutzung einer unveräußerten künstlerischen Arbeit vergütet - das Aushandeln eines privatrechtlichen Honorars bleibt davon unbenommen. Bisher wurde eine solche Vergütungsrichtlinie in Halle an der Saale, sowie in den Ländern Berlin, Hamburg, Brandenburg eingeführt. Dort wurden beispielsweise Budgets für Ausstellungshonorare im Haushalt bzw. im Rahmen eines Fonds sowie Richtlinien über die Höhe der Vergütungen geschaffen, die kommunale Galerien bzw. Kunsteinrichtungen an Künstler*innen vergeben müssen. Während es bei Theaterschaffenden und Musiker*innen ganz selbstverständlich ist, dass die öffentliche Aufführung ihrer Werke finanziell honoriert wird, geschieht dies bei Bildenden Künstler*innen vielfach nicht. Anders als in anderen Sparten, gibt es darüber hinaus auch keine urheberrechtliche Verpflichtung. – 2 – Das Argument, eine Ausstellung würde sich über verbesserte Verkaufsmöglichkeiten schon refinanzieren, zielt an der Realität der meisten Bildenden Künstler*innen vorbei. Aus den Verkäufen von Kunstwerken lässt sich selten ein Lebensunterhalt bestreiten: bei einer Umfrage des BKK im Jahr 2016 waren es zwei Drittel aller Künstler*innen, die mit Verkäufen weniger als 5.000,-€ pro Jahr verdienen konnten. Der Kunstmarkt allein kann die Vielfalt der künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten, die zum Teil schwer kommerzialisierbar sind, nicht lebendig halten. Der große öffentliche Mehrwert, der durch die urheberrechtliche, geistige und materielle Leistung Bildender Künstler*innen entsteht, muss finanziell entlohnt werden. Wenn Kunst in Ausstellungen goutiert und genossen wird, die sich nicht primär dem Verkauf von Arbeiten widmen, muss diese Tätigkeit vergütet werden. Momentan ist eine Ausstellungstätigkeit für viele Bildende Künstlerinnen und Künstler ein Zuschussgeschäft. In der Umfrage gab nur jede*r fünfte Befragte an, eine, meist geringe, Ausstellungsvergütung durchsetzen zu können. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, weswegen die Verhandlungsmacht bildender Künstlerinnen und Künstler in der Realität viel zu gering ist, um den Veranstalter*innen auf Augenhöhe entgegentreten zu können. Wenn überhaupt eine Vergütung gezahlt wurde, schätzte mehr als jede*r Zweite sie als nicht kostendeckend ein: Denn Reise- und Transportkosten, sowie Auf- und Abbau müssen vielfach selbst bezahlt wer-den. Künstler*innen dürfen nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben. Sonst wird Bildende Kunst zunehmend eine Tätigkeit, die sich nur Wohlhabende leisten können, oder Menschen, die durch Zweitberufe oder dritte Quellen versorgt werden. Bei einer (Mindest-)Vergütung geht es aber noch um mehr als das, nämlich eine finanzielle Anerkennung der künstlerischen Arbeit, die hinter einem Kunstwerk steckt, um eine gerechte Bezahlung. Angesichts der unschätzbaren Bereicherung für die ganze Stadtgesellschaft, ist eine Ausstellungsvergütung eine Möglichkeit, für diesen Beitrag etwas zurück zu geben. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle
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Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 22 der Tagesordnung: Erstellung eines Konzeptes für eine kommunale Ausstellungsver- gütung für Bildende Künstler*innen Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0073 Beschluss: Behandlung im Kulturausschuss am 30. März 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Kulturausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. März 2021
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0073 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Erstellung eines Konzepts für eine kommunale Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler*innen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 22 x Kulturausschuss 30.03.2021 8 x Gemeinderat 20.04.2021 22 x Kurzfassung Die wirtschaftliche Situation der freischaffenden Bildenden Künstlerinnen und Künstler ist grundsätzlich verbesserungswürdig. Die Einführung einer Ausstellungsvergütung nach entsprechenden Kriterien und die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel könnte hierzu eingeschränkt beitragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage und der zu erwartenden finanziellen Entwicklung sowie der mangelnden gesetzlichen Grundlagen für die Etablierung dieser Aufgabe für Kommunen (freiwillige Leistungen) sowie der Auflage des Regierungspräsidiums wird jedoch empfohlen, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Fraktion DIE LINKE knüpft mit ihrem Antrag an die in Deutschland seit den 1970er-Jahren geführte Diskussion um die Einführung einer Ausstellungsvergütung an. Auf bundespolitischer Ebene konnte dieses Ziel bisher nicht erreicht werden. Ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag wurde 2017 durch den Bundesausschuss Kultur und Medien abgelehnt. Das Land Berlin dagegen führte zum Jahresbeginn 2016 eine Ausstellungsvergütung in kommunalen Galerien ein. Hierfür stellte es zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro jährlich zur Verfügung. 2017 folgte das Bundesland Brandenburg diesem Beispiel und zahlt Vergütungen bei Ausstellungen in Einrichtungen der Landesverwaltung. In Hamburg zahlen die durch die Behörde für Kultur und Medien geförderten unabhängigen Kunstorte den Künstlerinnen und Künstlern seit 2019 eine Ausstellungsvergütung. Hierfür sieht der Stadtstaat zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro (2019) bzw. 200.000 Euro (ab 2020) im Haushalt vor. Im Corona-Jahr 2020 stellte auch die Stadt Halle einen Fonds für Ausstellungsvergütungen bei Ausstellungen in städtischen Kultureinrichtungen bereit. Die Konzepte der bisher eingeführten Ausstellungsvergütungen fallen sehr unterschiedlich aus, sowohl was die Auswahl der Ausstellungseinrichtungen als auch was die Höhe der gezahlten Vergütung und die dafür angelegten Kriterien angeht. Die Fraktion DIE LINKE schlägt in ihrem Antrag für Karlsruhe eine Ausstellungsvergütung für kommunale Einrichtungen und städtisch geförderte Ausstellungen sowie festgeschriebene Mindestvergütungen vor, die nicht aus dem Etat der Einrichtungen, sondern aus einem separat eingestellten Fonds finanziert werden sollen. Um den erforderlichen Finanzbedarf einschätzen zu können, führte das Kulturamt im Februar 2021 eine Befragung durch, an der sich 12 Kultureinrichtungen beteiligten – zwei städtische Einrichtungen, vier institutionell geförderte Institutionen sowie sechs Einrichtungen, die regelmäßig Projektförderungen erhalten. 2019 fanden in diesen Einrichtungen 28 Einzelausstellungen, 22 Gruppenausstellungen und 10 Kleingruppenausstellungen mit insgesamt 583 Künstlerinnen und Künstlern statt. Nach den Vorgaben der im Antrag vorgeschlagenen Vergütungssätze hätten die Ausstellungsvergütungen im Jahr 2019 allein in den 12 Einrichtungen, die sich zurückgemeldet haben, einen Gesamtbetrag in Höhe von 311.000 Euro ergeben. Eine verpflichtende Ausstellungsvergütung wird von 10 der 12 Einrichtungen, die sich zurückgemeldet haben, befürwortet. Nur wenige von ihnen sind gegenwärtig in der Lage, Ausstellungshonorare auf freiwilliger Basis zu zahlen. Ähnlich sieht es bei der Übernahme ausstellungsbezogener Kosten durch die Einrichtungen aus. Ganz überwiegend müssen die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler ihre Transport- , Reise- und Übernachtungskosten selber zahlen; ihre Arbeit bei der Konzeption und dem Aufbau der Ausstellung wird in der Regel nicht honoriert. Allerdings zeigt sich auch, dass die Rückmeldungen der befragten Einrichtungen einer differenzierten Betrachtung bedürfen. Bei größeren Museen und Ausstellungseinrichtungen ist die Übernahme der ausstellungsbezogenen Kosten der Künstlerinnen und Künstler eine Selbstverständlichkeit. Das gilt je nach Einzelfall auch für die freie Vereinbarung von Ausstellungshonoraren und für die Honorierung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung. Grundsätzlich ist festzustellen – und dies zeigen branchenspezifische Statistiken des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), des Deutschen Kulturrates sowie des Bundesamtes für Statistik -, dass für sehr viele Kunstschaffende die wirtschaftliche Lage seit Jahren angespannt und partiell prekär ist. Die Pandemie-Auswirkungen haben ab März 2020 die Lage noch verschärft. Eine Ausstellungsvergütung könnte die wirtschaftliche Situation Bildender Künstlerinnen und Künstler nur eingeschränkt verbessern. Andere Maßnahmen wie ein erleichterter Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und gegen drohende Altersarmut wären mindestens ebenso dringend. Die Ausstellungsvergütung jedoch zählt als künstlerisches Einkommen und trägt so zum Erreichen der Mindestgrenzen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bei. In erster Linie aber spiegelt eine Ausstellungsvergütung die Anerkennung und Wertschätzung erbrachter künstlerischer Leistung wider. – 3 – Die Zahl der in Karlsruhe lebenden freischaffenden Bildenden Künstlerinnen und Künstler ist nicht erfasst. Aufgrund der beiden Kunsthochschulen vor Ort – Staatliche Akademie der Bildenden Künste und Staatliche Hochschule für Gestaltung – zieht es jedoch überdurchschnittlich viele Künstlerinnen und Künstler nach Karlsruhe; viele von ihnen bleiben nach der Ausbildung hier. Lokale statistische Erhebungen zu ihrer wirtschaftlichen Situation fehlen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie sich nicht von der überwiegend prekären Situation andernorts unterscheidet. Der Kunst- und Kulturstadt Karlsruhe sollte es ein Anliegen sein, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der wirtschaftlichen Situation der hier lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstler beizutragen. Eine Ausstellungsvergütung nach entsprechenden Kriterien sowie gesondert bereitgestellte Haushaltsmittel könnten hierzu eingeschränkt beitragen. Es handelt sich aber um eine freiwillige Leistung. Gesetzliche Grundlagen, dass die Kommune hierzu verpflichtet ist, gibt es nicht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage und der zu erwartenden finanziellen Entwicklung sowie der Auflagen des Regierungspräsidiums ist eine verpflichtende Ausstellungsvergütung jedoch derzeit nicht darstellbar. Ebenso wenig können die erforderlichen Mittel durch Umschichtung im Kulturetat bereitgestellt werden. Bereits kurzfristig besteht für die Verwaltung im Rahmen der Kulturförderung die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass zumindest die ausstellungsbezogenen Kosten der ausstellenden Künstlerinnen und Künstler von den Veranstaltenden abgedeckt werden. Dies betrifft die institutionelle Förderung von Ausstellungseinrichtungen ebenso wie die Projektförderung von Kunsträumen oder Einzelinitiativen. Kosten der Ausstellenden für Reise, Übernachtung und Versicherung sollten von den Veranstaltenden in gleicher Weise getragen werden wie die Kosten im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau der Kunstwerke. Für die Projektförderung bedeutet dies, dass im Einzelfall mit höheren Förderanträgen zu rechnen ist und dass höhere Zuschüsse zur Abdeckung dieser Kosten bewilligt werden. Dies würde zu einer Verringerung der Zahl der Projekte führen. .
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Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Erstellung eines Konzepts für eine kommunale Ausstellungsver- gütung für Bildende Künstler*innen Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0073 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung sowie die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss: Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass, wenn Sie dieser Idee dahingehend nahetreten, dass wir das umsetzen sollen, das erst mit dem nächsten Haushalt überhaupt denkbar ist, weil es sich hier dann doch um erkleckliche Summen handelt, die wir jetzt im Moment im laufenden Haushalt nicht einfach so bereitstellen können, aber auch nicht bereitstellen dürfen. Darauf möchte ich noch mal hier verweisen. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.) Als Stadtgesellschaft, als Verwaltung, aber auch als Gemeinderat sind wir zu Recht stolz auf den Platz, den Karlsruhe im nationalen und internationalen Ranking bezüglich seiner Kulturlandschaft einnimmt. Wer hätte gedacht, dass wir bei den mittelgroßen Städten auf der Ebene von Florenz zum Beispiel mithalten können. Dazu trägt sicherlich auch dazu bei, dass wir drei Hochschulen in Karlsruhe haben, mit der HfG, der staatlichen Kunsthoch- schule, aber auch der Musikhochschule. Das ist in der Konzentration eben auch eine nationale Spitze, was die Ausbildung von Nachwuchskünstler*innen angeht. Auch hier besteht ein ganz, ganz großes Potenzial, und es sollte ja auch unser Interesse sein, viele von diesen tollen Leuten in unserer Stadt zu halten, auch nach dem Studium. Mit dieser Ausstellungsvergütung, die wir in dem Antrag vorschlagen, besteht eben die Möglichkeit, eine Möglichkeit, diesem Engage- ment und der tollen Arbeit, die die Künstler*innen für unsere Stadt leisten, und die ja auch we- – 2 – sentlich dazu beitragen, dass Karlsruhe so lebendig und lebenswert ist, wie es eben ist, etwas zurückzugeben und dieses eben auch zu honorieren. Es ist doch ein Wahnsinn, wenn ich eine Ausstellung organisiere als Organisatorin, dass ich dann meine Arbeitsstunden abrechnen las- sen kann, aber diejenigen, die für den Inhalt dafür sorgen, nicht. Bei Musiker*innen und Schau- spieler*innen wäre das ja wirklich völlig undenkbar. Ich bin ja auch froh, dass wir im Zuge dieses Antrags - also Sie haben ja eine wirklich tolle Arbeit geleistet und da auch viel zusammengetra- gen an Zahlen - dass wir da auch eben gesehen haben, dass viele städtische Ausstellungshäuser das zum Teil schon machen. Dafür bin ich sehr dankbar, und das muss man auch hervorheben, aber es gibt eben viele Bereiche, wo das nach wie vor nicht der Fall ist. Teilweise bis jetzt mussten Künstler*innen ja sogar noch draufzahlen, wenn sie eine Ausstellung machen wollten, sei es bei den Transportkosten oder bei den Reisekosten. Hier begrüßen wir als Fraktion eben auch ausdrücklich, dass in Zukunft bei Projektförderungen seitens der Stadt auch diese Unkosten endlich mal berücksichtigt werden können, damit es eben auch kein Zu- schussgeschäft in Zukunft für die Künstler*innen wird. Daher freuen wir uns ja auch, dass unser Antrag auch schon einen Mehrwert hat. Ja, aber angesichts vieler neuer und zum Teil schwer verkäuflicher Kunstformen geht eben auch diese Rechnung, die man immer hatte, ja bessere Verkaufsmöglichkeiten in Zusammenhang von Ausstellungen, nicht auf. Wir haben auch eine sehr prekäre Situation von vielen Künstler*innen, die eben vielfach von ihrer wertvollen Arbeit nicht leben können. Deswegen wollen wir unseren Antrag auch weiterhin aufrechterhalten, denn immerhin kann man auch eine Ausstellungsvergütung, anders als einen Nebenjob im Ein- zelhandel zum Beispiel, auch bei der Künstlersozialkasse geltend machen, das heißt dann, auch für Renten- und Versicherungsansprüche, damit die erhalten bleiben. Als LINKE begrüßen wir auch explizit, dass die Kulturschaffenden an dieser Stelle immer lauter werden und eben diese Unkultur der Selbstausbeutung im kulturellen Bereich immer mehr und zu Recht unter Druck gerät. Gute Arbeit muss nämlich auch in der Kultur gelten, und es sollte keine Voraussetzung werden, um kulturschaffend zu sein, wie es oft ist, dass man Ärzte-Eltern hat. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNEN begrüßen den Antrag der LINKEN. Der Antrag greift ja eine langjährige zentrale Förderung des BBK bundesweit, aber auch in Karlsruhe auf. Diese Förderung nimmt jetzt allmählich auch Fahrt auf, denn es gibt tatsächlich erste Bundesländer und Städte, die eine Ausstellungsvergütung schon eingeführt haben, darunter auch unsere Partnerstadt Halle. Es ist überfällig insofern, dass wir uns auch in Karlsruhe mit diesem Thema Ausstellungsvergütung auseinandersetzen, denn wir als Stadt Karlsruhe, wir sind sehr profiliert als Kulturstadt mit Kunst. Wir haben hochkarätige Kunsteinrichtungen. Wir haben vor allem aber auch die Kunsthochschulen und eine sehr kreative Off-Szene. Das sind vor allem die jun- gen Künstler*innen, die von der Kunstakademie und von der HfG kommen. Kunst in Karlsruhe ist wirklich etwas, was uns ganz besonders bereichert, uns aber auch hilft, persönliche und ge- sellschaftliche Fragestellungen und Entwicklungen in den Blick zu nehmen und uns damit ausei- nanderzusetzen. Trotz des hohen Stellenwerts dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass die Künst- ler*innen grundsätzlich bundesweit, aber auch in unserer Stadt sehr prekäre Lebens- und Ar- beitsbedingungen haben. Der Grund ist, dass ihre künstlerischen Leistungen, die sie uns bieten, nicht vergütet werden in irgendeiner Weise und insofern, wir haben da anhand der Dokumen- tation ja festgestellt, in welchen wirklich sehr schlechten Bedingungen die Künstler*innen le- ben. Wir brauchen deshalb einen Einstieg in eine Ausstellungsvergütung in Karlsruhe. Das kön- nen wir heute nicht beschließen, da müssen wir schauen, wie wir das hinbekommen. – 3 – Ich möchte aber für DIE LINKE noch dazu sagen, die Summen, die jetzt in dem Antrag enthalten sind, das sind natürlich die auch vom BBK. Wir haben ja mit dem BBK gesprochen, wir hatten auch eine große Videoveranstaltung, bei der Bürgermeister Käuflein und ich mit auf dem Podi- um waren, das sind natürlich Summen, die faktisch gerechtfertigt wären, aber natürlich in der Höhe von derzeit 311.000 Euro so momentan nicht darstellbar wären, aber ich möchte auch daran erinnern, dass sie auch höher sind als die Ausstellungsvergütungen, die in den entspre- chenden Ländern, aber jetzt auch in Halle bezahlt werden. In Halle sind es drei, vier Einrichtun- gen, die eine Ausstellungsvergütung eingeführt haben, mit deutlich geringeren Gebühren. Das heißt also, wir müssen schauen, wie wir den ersten Schritt auch hinbekommen. Das wird uns sicher im Haushalt noch mal beschäftigen, aber ich möchte auch noch am Ende sagen, es geht nicht nur darum, dass hier auch eine finanzielle Förderung stattfindet, sondern es geht vor al- lem auch um die Anerkennung und die Wertschätzung des künstlerischen Schaffens und das, was uns die Kunst auch für uns als Stadtgesellschaft gibt. Insofern werden wir das Thema weiter verfolgen, aber dem Antrag mit diesen Summen können wir heute einfach so ad hoc nicht zu- stimmen. Stadträtin Wiedemann (CDU): Eigentlich ist alles gesagt, wir würden gerne, aber wir können nicht. Die Stadt Halle mag kein Regierungspräsidium im Nacken sitzen haben, wie andere Städte auch. Die Stadt Karlsruhe hat es leider. Wir wissen um die prekäre Situation der Künstlerinnen und Künstler, und ich finde es auch nicht richtig, dass Künstlerinnen und Künstler ihre Projekte und ihre Produkte sozusagen auf eigene Kosten ausstellen müssen und noch nicht einmal die Fahrtkosten oder Sonstiges erstattet bekommen. Ausnahme sind unsere städtischen Einrich- tungen, die hier vorbildlich agieren und diese ganzen Nebenkosten, sagen wir es mal so, den Künstlerinnen und Künstlern vergüten, aber so leid es uns tut, wir können auch diesem Antrag in dieser Höhe nicht zustimmen. Wir hoffen, dass es uns nächstes Jahr finanziell besser gehen wird. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Es ist zutiefst unfair, wenn Menschen für ihre Arbeit nicht entlohnt werden und das ist eine Aussage, hinter der ich und meine Fraktion geschlossen ohne Wenn und Aber stehen. Deswegen ist die Forderung nach einer Ausstellungsvergütung für Bildende Künstlerinnen und Künstler eine absolut berechtigte Forderung. Das Thema ist ziemlich kom- plex, das stellt man schnell fest, wenn man sich damit intensiver beschäftigt. Es greift mal wie- der in die verschiedenen Politikfelder ein, Kommune und Gesetzgeber, und es verlangt, dass man ganz genau hinschaut, dass man aber auch mit allen Veranstalterinnen und Veranstaltern spricht, dass man mit den Künstlerinnen und Künstlern spricht, dass man wirklich zielgenau dort bezuschusst, wo es notwendig ist. Wir sind den Antragstellern sehr dankbar, dass die Debatte heute damit eröffnet wurde. Wir müssen aber auch sagen, dass selbst mit der Runde im Kulturausschuss für uns immer noch viele Fragen offene sind, die es zu klären gilt, auf dem Weg hin zu einer Ausstellungsvergütung. Für uns ist aber klar, das möchte ich an der Stelle auch deutlich sagen, dass wir als Stadt, als Kommune, die ja auch viele Ausstellungen macht, auch ein Stück weit ganz klar in der Pflicht ist, die dann auch ordentlich zu vergüten. Wir sind bereit und ich glaube, das haben ja die meisten heute oder haben eigentlich alle meine Vorredner*innen deutlich gesagt, diesen Prozess wei- terzugehen, weiter zu diskutieren, kritisch zu diskutieren, wie wir das machen. Wir müssen das Hand in Hand machen mit Künstlerinnen und Künstler, aber auch Hand in Hand mit den Kunst- vereinen, mit allen anderen Akteuren in dieser Stadt, die nicht kommerziell Kunst ausstellen, – 4 – und natürlich auch Hand in Hand mit den Künstlerinnen und Künstlern, weil nur dann können wir eine Lösung finden, die für uns und für alle anderen, die betroffen sind, eben auch befriedi- gend ist. Stadträtin Böringer (FDP): Es ist schon vieles Richtige gesagt worden. Ich befürchte, und das haben Sie, Herr Oberbürgermeister, eben ja auch in Ihrem Eingangsstatement noch mal ganz deutlich gemacht, dass die Antragsteller das Budget hier der Steuerzahlerinnen und Steuerzah- ler mit diesem Antrag überspannen. Die Idee als solche ist natürlich gut, und es ist also nötig, auch die Förderung in diesem Bereich nicht abreißen zu lassen. Würden wir diesen Bereich, und darauf weist ja auch die Stellungnahme der Stadtverwaltung hin, im Rahmen der Projektförde- rung sozusagen in die Wege leiten, dann hätte das allerdings zur Folge, dass wenige mehr be- kommen und andere weniger bekommen. Das kann ja jetzt auch nicht im Sinne der Antragstel- ler sein. Des Weiteren stellt sich natürlich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage eine solche Vergütung gezahlt wird, und sollte das nicht auch mindestens Ländersache sein, so wie es das Land Berlin oder das Land Brandenburg auch macht? Es darf nämlich nicht sein, dass einzelne Kommunen diese Vergütungen dann zahlen würden und andere Kommunen nicht, und daraus würde sich so ein Ausstellungstourismus resultieren. Einige Kommunen würden dann umso manche Künstler und Künstlerinnen ärmer. Also, wir sehen uns leider auch jetzt gezwun- gen, heute diesen Antrag abzulehnen. Stadtrat Haug (KAL/Die Partei): Gut, dass heute über diese Thematik diskutiert wird, denn die Einkommenssituation, wir haben es gehört, gerade für die jungen Künstler*innen, ist ja durch- aus prekär. Gut ist auch, dass es bei der Städtischen Galerie grundsätzlich eine Ausstellungsver- gütung gibt, wie uns im Kulturausschuss berichtet wird, aber die Vergütung, die an diesen gro- ßen Häusern gezahlt wird, kommt halt bei diesen ortsansässigen Künstlern, von denen wir ja sehr viele haben, eben nicht unbedingt an, weil halt in diesen großen Häusern eher nationale Künstler*innen ausgestellt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir im Grunde um eine kreative Lösung, um eben diesen Menschen Mut zu machen, die, die hier vor Ort Kunst anbie- ten. Im Grunde brauchen wir langfristig eben auch Ausstellungsvergütungen in Produzentenga- lerien, in kleinen Häusern oder Off-Spaces, wo dieser Nachwuchs und dieses Potenzial eigent- lich in Karlsruhe heranwächst. Stadtrat Schnell (AfD): Die Stadt hat es in ihrer Stellungnahme zum Antrag der LINKEN ja ganz klar zum Ausdruck gebracht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage und der zu erwar- tenden finanziellen Entwicklungen sowie der mangelnden gesetzlichen Grundlagen ist dieser Antrag abzulehnen. Auch sind die in dem Antrag genannten Beträge im Zweifelsfall für einen Künstler, der seine Existenz damit bestreiten müsste, ohnehin nicht auskömmlich, aber es gibt noch einen ganz anderen Grund, sich dagegen auszusprechen, und zwar selbst dann, wenn wir als Stadt im Geld schwimmen würden. Bei einer Ausstellungsvergütung geht es auch um die, ich zitiere, Anerkennung der künstlerischen Arbeit, die hinter einem Kunstwerk steckt. So schrei- ben es die Antragsteller, und so sieht es auch die Verwaltung in ihrer Antwort, in erster Linie sogar. Damit kommen wir aber in eine ganz ungute Situation. Die Kunst in der Abhängigkeit, ja am Tropf der Herrschenden, mit der Folge, dass das, was nicht gefällt oder wer als unbotmäßig erscheint oder gebrandmarkt wird, eben keine Unterstützung erhält oder gleich gar nicht erst ausstellen darf. Ich denke, die Ereignisse um Axel Krause, ein Künstler, der Mitglied der Deside- rius-Erasmus-Stiftung ist, sollten bekannt sein, Unbotmäßigkeit wird abgestraft. Das darf in ei- nem freiheitlichen Land, wie zumindest wir, die AfD, es schätzen und erhalten wollen, nicht einreißen. Zum Abschluss noch ein Zitat von Leo Trotzki für Sie, von der antragstellenden LINKE. – 5 – Sie wissen, das war einer, den die Kommunisten, als sie ihm überdrüssig wurden, einfach weg- retuschierten. Die Kunst und die Wissenschaft suchen nicht nur keine Lenkung, sondern können von ihrem Wesen her keine dulden. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Um es vorne wegzunehmen, in Anbetracht der schwierigen Haus- haltssituation werden auch wir den Antrag ablehnen. Ich möchte das Ganze aber noch ein biss- chen mal von einer anderen Seite beleuchten. Was ist denn der Grund, warum ein Künstler an einer Ausstellung teilnimmt? Zum einen möchte er natürlich bekannter werden und zum ande- ren möchte er da auch was verkaufen oder Aufträge generieren. Das ist doch das vordergründi- ge Argument, und ich verstehe auch, dass es aufwendig ist, oft das dahin zu transportieren und auch mit Kosten verbunden, aber das sind nun mal Dinge, die ich in Kauf nehmen muss, wenn ich daraus eben wachsen will und sagen, okay, irgendwann möchte ich damit, mit meiner Kunst auch Geld verdienen und meinen Lebensunterhalt. Das wäre ja so ähnlich, wie wenn wir jetzt das Beispiel die Messe nehmen und sagen, alle Aussteller, die dahin kommen, die müssen das Zeug da erst mal hin transportieren, müssen aufbauen und nach drei Tagen kriegen sie dann vielleicht noch eine Absage, die möchten das auch vergütet haben, weil sonst kommen sie in Zukunft gar nicht mehr zur Offerta oder zur Giardina und tragen damit auch nicht zum Renom- mee von Karlsruhe bei. Das möchte ich mal zu bedenken geben. Natürlich schlägt mein Herz für die jungen Künstler, und ich selbst habe ihnen auch oft Raum gegeben. Vielleicht wäre das eine Anregung im Kulturausschuss, dass wir das mit viel, viel anderen Dingen verknüpfen, mit vielen Ladengeschäften in der Innenstadt. Ich habe in Durlach da sehr, sehr gute Erfahrungen. Ich ha- be immer wieder Künstlern kostenfrei Platz in meinen Schaufenstern zur Verfügung gestellt. Es wäre was, was man regelmäßig etablieren kann, was auch relativ einfach zu bewerkstelligen ist. Wie schon gesagt, aufgrund der aktuellen Haushaltslage müssen wir den Antrag leider ableh- nen. Der Vorsitzende: Ich bin erst mal sehr froh, dass wir mit der Städtischen Galerie so eine Aus- stellungsvergütung machen. Deswegen wird ja schon mal deutlich, dass wir ein Stück weit be- reit sind, in eine Art Vorbildfunktion zu gehen. Ich habe grundsätzlich ein bisschen ein Problem damit, dass wir aus einem städtischen Fonds Ausstellungsvergütungen zahlen sollen für Institu- tionen, die gar nicht alleine oder nur städtisch sind. Das wäre etwas, was man noch mal ausdis- kutieren müsste. Wir können ja als Stadt auch keine Ausstellungsvergütungen allen vorschrei- ben, die Ausstellungen machen. Deswegen möchte ich an der Stelle darauf hinweisen, dass das aus meiner Sicht auch ein hochbrisantes landes- und sogar bundespolitisches Thema ist. Wir haben ja in Frankreich zum Beispiel eine solche Regelung, die Ausstellungsvergütungen vor- schreibt. Bei dieser Podiumsdiskussion im letzten Sommer beim BBK ist dann aber von den französischen Kollegen aus Nancy dargestellt worden, dass es trotzdem jeder schafft, sogar die öffentliche Hand in Nancy, um diese Ausstellungsvergütung herumzukommen. Also scheint das dort nicht so umsetzbar zu sein, aber das gibt es zumindest, und das ist natürlich ein ganz ande- rer Rechtsanspruch, der dann entsteht. Das würde natürlich dieses Thema, glaube ich, in einer ganz anderen Weise, und zwar für alle lösen, nicht nur für die, die jetzt gerade vielleicht in den Institutionen der Stadt Karlsruhe hier eine Ausstellung machen. Sie spüren da sehr viel Sympathie auch für diesen Antrag, aber wir können es im Moment, den- ke ich, hier nicht letztendlich abstimmen. Insofern würde ich die Diskussion mal so zusammen- fassen, dass wir weiter gefordert sind, hier uns an anderen Städten und Ländern zu orientieren, mal herauszufinden, wie organisieren die das, wie machen die das. Wie grenzen die es auch auf die Bereiche ein, wo es sinnvoll ist. Wenn am Ende die Frau Lorenz gezwungen wäre, auch eine – 6 – Ausstellungsvergütung zu zahlen, wenn in ihrem Schaufenster etwas hängt, wird sie es vermut- lich nicht mehr machen. Das wäre dann vielleicht für manche Künstler auch schade, weil es eine verlorene Chance wäre. Also, das müssen wir mal alles ein bisschen ventilieren, und dann wür- de ich die Antragsteller bitten, einfach im Rahmen der Haushaltsberatung dann gegebenenfalls noch mal mit dem Thema wieder hier in den Rahmen zu kommen, denn dann muss es konkret im Rahmen der Haushaltsberatung auch gegebenenfalls entschieden werden. Das wäre jetzt für mich mal so die Zusammenfassung. Wäre das für Sie in Ordnung so? Ja, dann können wir das damit in dieser, wie ich finde, sehr wertschätzenden Diskussion auch für unsere Künstlerinnen und Künstler, die wir im Übrigen ja auch mit vergünstigten Atelierräumen und manchem mehr schon unterstützen, will ich an der Stelle auch erwähnen, dann erst mal belassen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. Mai 2021