Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses

Vorlage: 2021/0070
Art: Antrag
Datum: 26.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.02.2021

    TOP: 21

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.04.2021

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0070 Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 21 x Kulturausschuss 30.03.2021 9 x Gemeinderat 20.04.2021 17 x Der Gemeinderat möge beschließen: Die Sitzungen des Kulturausschusses zukünftig im Grundsatz öffentlich zuzulassen. Belange, bei denen es die berechtigten Interessen Einzelner oder das öffentliche Wohl erfordern, können jedoch in einem nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung, analog zum §35 der GemO hinsichtlich der Sitzungen des Gemeinderates, behandelt werden. Sachverhalt/Begründung: Den Bürgern soll die Möglichkeit gegeben werden, mehr Informationen aus dem Bereich der Kultur, deren Einrichtungen derzeit ganz besonders von den Corona-Verordnungen betroffen sind, erhalten zu können. Dies betrifft zum einen die dort besprochenen Themen überhaupt, aber insbesondere die Positionen der im Ausschuss vertretenen sachkundigen Bürger und Fraktionen des Gemeinderates hierzu. Karlsruhe ist die einzige Großstadt in Baden-Württemberg, in der die Öffentlichkeit prinzipiell von den Sitzungen des Kulturausschusses ausgeschlossen ist. Nirgendwo sonst in ganz Baden-Württemberg wurde diese grundsätzliche Öffentlichkeit bislang als ein Problem angesehen, so dass auch nur eine Gemeinde sich bislang genötigt gesehen hätte, von diesem Prinzip abzuweichen. Um insbesondere das Recht auf informelle Selbstbestimmung Einzelner auch bei grundsätzlich öffentlicher Sitzung des Kulturausschusses weiterhin zu gewährleisten, soll ergänzend die Möglichkeit bestehen, einzelne Punkte der Tagesordnung nichtöffentlich zu behandeln. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Protokoll GR 23.02.2021 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 21 der Tagesordnung: Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses Antrag: AfD Vorlage: 2021/0070 Beschluss: Behandlung im Kulturausschuss am 30. März 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Kulturausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. März 2021

  • StN Öffentliche Sitzung KultA
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 21 X Kulturausschuss 30.03.2021 9 X Gemeinderat 20.04.2021 17 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag aufgrund der Neufassung der Geschäftsordnung vom 20. Oktober 2020 (im Folgenden: GO) als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 GO ist der Kulturausschuss ein beratender Ausschuss. Nach § 21 Abs. 3 Satz 2 GO können Vorberatungen öffentlich stattfinden. Dies entscheidet der oder die Vorsitzende des Ausschusses bei Einberufung der Sitzung. Ist der Ausschuss der Auffassung, dass eine Beratung ent- gegen der Entscheidung der oder des Vorsitzenden öffentlich oder nicht-öffentlich erfolgen soll, so ist über einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag im Ausschuss bei gleichzeitig Beachtung von § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO zu entscheiden. Ein darüber hinaus bestehendes Regelungsbedürfnis sieht die Verwaltung nicht. Bei der Vorberatung von Anträgen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO sollen die von den Antragstellenden diesbezüglich gemachten Vorschläge zur Öffentlichkeit beziehungs- weise Nichtöffentlichkeit der Vorberatung berücksichtigt werden. Insofern hat die Verwaltung die Hinweise und Anregung der Fraktionen aus der gemeinsamen Klausursitzung im Nachgang der Kommunalwahl 2019 entsprechend umgesetzt. Wollte man den Antrag demnach weiter verfolgen, würde es sich um einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung speziell für den Kulturausschuss handeln. Nach § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung. Diese wird entsprechend auf die Ausschüsse angewandt. Tatsächlich dürfte aber schon umgesetzt sein, was der Antrag in der Sache begehrt. Mit dem darge- stellten Regelungsmechanismus in § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen die Fraktionen des Gemeinderats in die Lage versetzt werden, die Vorberatung öffentlich durchzufüh- ren. Eine pauschale und ausnahmslose öffentliche Vorberatung hält die Verwaltung indes durch einfache Beschlussfassung nicht für möglich. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass der Vorsit- zende des Ausschusses im Sinne der §§ 34 Abs. 1 Satz 1 und § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO bei Erstellung der Tagesordnung und Ladung zu prüfen hat, ob gesetzliche Erfordernisse für die Nichtöffentlich- keit der Sitzung vorliegen. Diese Verpflichtung des Vorsitzenden kann nicht mit dem Hinweis auf die Beschlussmöglichkeit des Ausschusses im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO abbedungen werden. 2. Von der Vorberatung ist zu unterscheiden, dass die Stadträtinnen und Stadträte bei Gelegenheit der Sitzung auch über einzelne Themen informiert werden. Hierbei handelt es sich jedoch formal gesehen nicht um eine öffentliche oder nicht-öffentliche Ausschusssitzung, sondern vielmehr um eine Mitteilung der Verwaltung an die Stadträtinnen und Stadträte, die aus Praktikabilitätsgründen vorgenommen wird, wenn die Mitglieder des Ausschusses alle an einem Ort versammelt sind. Dies stellt keine Beratung im Sinne der Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung dar, weshalb die oben genannte Grundsätze hierauf nicht anwendbar sind. Die Information des Ausschusses auf Grundlage des § 43 Abs. 5 GemO sowie § 24 Abs. 3 und 4 GemO, die Art und Weise sowie der Zeit- punkt der Unterrichtung liegen im Ermessen des Vorsitzenden.

  • Protokoll GR TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 17 der Tagesordnung: Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses Antrag: AfD Vorlage: 2021/0070 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung sowie die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss. Bürgermeister Dr. Käuflein: Wir haben das Thema ausführlich im Kulturausschuss vorberaten. Davon will ich kurz berichten. Wir müssen grundsätzlich einmal zwei Arten von Tagesordnungspunkten auseinanderhalten in dem Ausschuss. Zum einen Beschlussvorlagen der Verwaltung und Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, die vorberaten werden. Da habe ich Ihnen zugesagt, wenn Sie das so wün- schen, dass wir diese Punkte grundsätzlich öffentlich behandeln, es sei denn, es steht im Einzel- fall rechtlich dem etwas entgegen. Wenn wir uns heute so verabreden, wovon ich ausgehe nach der Vorberatung im Kulturausschuss, wäre es mir ein Anliegen, dass Sie bei Anträgen, insbeson- dere bei denen, die gleich im Fachausschuss, also im Kulturausschuss, behandelt werden sollen, als Antragsteller vermerken, wenn Sie es nichtöffentlich wollen. Damit hätten wir die eine Gruppe von Tagesordnungspunkten. Dann gibt es eine zweite Gruppe von Tagesordnungspunkten. Das sind Informationsvorlagen, die nur im Kulturausschuss vorgelegt werden, die nicht im Gemeinderat landen. Da habe ich Ihnen zugesagt, dass wir ebenso grundsätzlich verfahren können, und dass wir das öffentlich machen. Das entscheide ich als Vorsitzender. Aber wenn es der Wunsch ist, dann machen wir das so über beiden Punkte. Über beide Gruppen von Tagesordnungspunkten haben wir nach – 2 – meiner Erinnerung im Kulturausschuss einen ganz breiten Konsens erzielt. Wir haben gesagt, wir probieren es einmal so aus. Heute hat mich zusätzlich zu dem vorliegenden Antrag und zu der Debatte, die ich jetzt ganz kurz zusammengefasst habe, ein interfraktionelles Schreiben erreicht von den GRÜNEN, von der SPD, von KAL/Die PARTEI und von DIE LINKE., die genau auch noch einmal unterstützend die grundsätzliche Öffentlichkeit des Kulturausschusses begehren. Vielleicht verkürzen meine Hin- weise oder erübrigen meine Hinweise jetzt eine Aussprache. Wir haben damals schon gesagt, die Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung geben das her. Wenn Sie das so wollen, dann verfahren wir so. Stadtrat Schnell (AfD): Vielen Dank für diese Klarstellung. Uns ging es, wie gesagt, ich muss das einmal kurz ausführen, nicht darum, dass wir grundsätzlich alles und jedes in der Öffentlichkeit breittreten wollen im Kulturausschuss. Es ging nicht nur um die Anträge von den Fraktionen, sondern auch um die Informationsvorlagen der Stadt. Wer sich einmal erinnert, was wir an sol- che Informationsvorlagen in der letzten Sitzung hatten, die dann per se alle erst einmal nichtöf- fentlich sind. Sie haben festgestellt, alle Tagesordnungspunkte hätten die gesetzliche Erforder- nis für Nichtöffentlichkeit verlangt. Wer die Tagesordnungspunkte der letzten Sitzung kennt, der muss sagen, das ist wohl nicht so ganz der Fall gewesen. Aber wenn wir grundsätzlich sa- gen, es ist öffentlich, und die Punkte, die kritisch sind, packen wir selbstverständlich in den nichtöffentlichen Teil, dann sind wir so zufrieden, wenn das nicht nur für die Anträge gilt, son- dern auch für die Informationsvorlagen der Stadt. Stadträtin Böringer (FDP): Ich möchte nur noch eine Ergänzung liefern. Herr Dr. Käuflein, ich bin auch Mitglied des Kulturausschusses. Ich weiß, in welche Richtung das läuft. Ich sehe es doch eigentlich richtig, dass Sie nach der gemeinsam geregelten Geschäftsordnung, die ganz ak- tuell ist, vor Einberufung der Sitzung das von Fall zu Fall entscheiden. Das heißt, wir können jetzt nicht im Plenum sagen, das machen wir generell öffentlich. Das ist doch richtig so, oder? Bürgermeister Dr. Käuflein: Wir haben einen Konsens erzielt, dass wir es grundsätzlich – grund- sätzlich heißt, es gibt Ausnahmen, nämlich da, wo etwas rechtlich entgegensteht, dass wir so verfahren – öffentlich halten. Das war der ganz breite Wunsch, der ganz breite Konsens im Kul- turausschuss. Ich als Vorsitzender mache die Tagesordnung. Auf der Tagesordnung steht dann öffentlich und nichtöffentlich. Dann wird es sehr viele öffentliche und vielleicht im Ausnahme- fall einmal, weil es der Antragsteller bei einem Antrag begehrt oder wenn es eine Beschlussvor- lage oder Informationsvorlage ist, die eben nicht für die Öffentlichkeit geeignet ist, einen nicht- öffentlichen Teil geben. Aber der Wunsch war, das umzu-switchen und es grundsätzlich öffent- lich zu machen. Das können wir. Noch einmal, Gemeindeordnung und Geschäftsordnung geben das her. Da ist überhaupt keine Änderung erforderlich. Andere Kommunen machen das auch so. Ich habe bisher einfach die langjährige Karlsruher Praxis übernommen. Aber wenn Sie es an- ders wünschen, dann greife ich das auf. Dann brauchen wir nicht über Geschäftsordnungsan- träge so etwas im Einzelfall machen. Stadträtin Fenrich (AfD): Ich weiß nicht, ob ich das vorhin richtig verstanden habe. Da ist ein Schreiben bei Ihnen eingegangen, Herr Bürgermeister Dr. Käuflein, von anderen Fraktionen? Uns ist das nicht bekannt. Würden Sie, dürfen Sie, können Sie uns das zugänglich machen? Der Vorsitzende: Damit haben wir hier einen breiten Konsens erzielt. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. April 2021